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Anerkennung Habilitation
Internationale Regelungen zur Habilitation

Die Habilitation gilt in vielen europäischen Ländern als Qualifikation für die Professur. Wer im Ausland eine Stelle als Professur sucht, kommt dennoch nicht um ein Anerkennungsgesuch der deutschen Habilitation herum. Informationen zum Äquivalenzabkommen und zur Umhabilitation.

Gerechtigkeit Symbolbild Anerkennung Habilitation Umhabilitation Aequivalenzabkommen
Welche internationalen Regelungen sind bei der Anerkennung der Habilitation von Bedeutung? © no_limit_pictures / istockphoto.com
Artikelinhalt

Die Habilitation als höchste akademische Prüfung begründet sich in der Tradition europäischer Universitäten und ist kein deutscher Einzelweg. Entsprechend sehen zahlreiche europäische Länder, darunter auch Österreich und die Schweiz, die Habilitation ebenfalls als notwendige Qualifikation für die Professur an.


Sie können sich Ihre Habilitation auch im Ausland anerkennen lassen. Dafür gelten die jeweiligen gesetzlichen Bedingungen des Ziellandes und die Vorgaben, welche die Hochschulen an Habilitierte stellen. Die Anerkennung kann durchaus auch per Umhabilitation erfolgen. In Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei und Tschechien müssen Sie gar keine weiteren Schritte in die Wege leiten. Denn für diese Länder existieren bilaterale Äquivalenzabkommen, welche die direkte Anerkennung der Habilitationen des jeweils anderen Staates vorsehen. Das bedeutet, dass Sie mit einer deutschen Habilitation grundsätzlich auch zum Professor in diesen Staaten qualifiziert sind.

Im Ausland erworbene Habilitationen

Haben Sie Ihre Habilitation im Ausland erworben, können Sie diese auch an einer deutschen Hochschule anerkennen lassen. Meist geschieht dies über die Umhabilitation. Die Hochschule prüft dann im Einzelfall, ob entsprechende Leistungen für eine deutsche Habilitation vorliegen. Auch hier gelten Ausnahmen für Habilitationen, die in Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei und Tschechien erworben wurden. Wegen der bilateralen Äquivalenzabkommen mit Deutschland müssen Sie sich nicht umhabilitierten lassen, sondern gelten an allen deutschen Hochschulen als habilitiert.

Unabhängig davon, ob Sie Ihre Habilitation in Deutschland anerkennen lassen oder nicht – den akademischen Grad des „Dr. habil.“ dürfen Sie, häufig mit Herkunftszusatz, in Deutschland weiter führen.

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Alternative: Tenure-Modelle

Die Alternative zu diesem Habilitationsmodell ist das Tenure-System, das hauptsächlich im angloamerikanischen Raum besteht. Der höchste akademische Grad ist hier der Doktortitel. Selbstständige akademische Forschung und Lehre wird schon unterhalb der professoralen Ebene durch Junior Staff ausgeführt. Viele dieser Stellen sind mit einer Tenure-Option ausgestattet: Bewährt sich der Assistant Professor innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, besteht die Möglichkeit, dass seine Stelle in eine unbefristete Associate-Professur umgewandelt wird. Angelehnt an dieses Modell wurde die Juniorprofessur auch in Deutschland eingeführt.

INFO-BOX: Liste der Äquivalenzabkommen

Auf der Seite der Kultusministerkonferenz finden Sie eine Liste der Abkommen zur Anerkennung von Abschlüssen: www.kmk.org

INFO-BOX: Umhabilitation

Die Umhabilitation ist ein verkürztes Verfahren mit dem Ziel, die Lehrbefugnis für eine andere Hochschule zu erhalten. Dabei kann die gleiche Habilitationsschrift vorgelegt werden wie bei der ersten Habilitation, auch dieselben Gutachten können für die Entscheidung herangezogen werden. Näheres regelt die Habilitationsordnung.

Autoren
Anke Wilde
Erschienen in
academics - Februar 2016

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