• Ratgeber nach Positionen
  • Promovieren
  • Postdoc-Ratgeber
  • Habilitation
  • Professur
  • HAW-Professur
  • Branchen-Ratgeber
  • Forschung & Entwicklung
  • Geisteswissenschaften
  • Ingenieurwissenschaften
  • Medizin
  • Naturwissenschaften
  • Öffentlicher Dienst
  • NGO, Stiftung & Co.
  • Pädagogik
  • Wirtschaft & Management
  • Wissenschaft & Lehre
  • Themen-Ratgeber
  • Gehalt
  • Bewerbung
  • Service-Angebot
  • Events
  • Karriereberatung
  • Promotions-Test
  • Nachwuchspreis
  • Arbeitgeber
  • Graduiertenschulen
  • Ratgeber-Übersicht
Erweiterte Stellensuche
Promovieren Postdoc-Ratgeber Habilitation Professur HAW-Professur
Forschung & Entwicklung Geisteswissenschaften Ingenieurwissenschaften Medizin Naturwissenschaften Öffentlicher Dienst NGO, Stiftung & Co. Pädagogik Wirtschaft & Management Wissenschaft & Lehre
Gehalt Bewerbung
Events Karriereberatung Promotions-Test Nachwuchspreis Arbeitgeber Graduiertenschulen Ratgeber-Übersicht
Anmelden Merkliste Für Arbeitgeber
academics - Logo
Aus dem Hause
Die ZEIT - Logo
Forschung & Lehre - Logo
Karriereberatung Mein academics Anmelden Merkliste (0) Merkliste Für Arbeitgeber

Habilitationsverfahren
Umhabilitation und Anerkennung von ausländischen Habilitationen

Was sich hinter der Umhabilitation verbirgt und wie ausländische Habilitationen in Deutschland anerkannt werden, erfahren Sie hier.

Welche internationalen Regelungen sind bei der Anerkennung der Habilitation von Bedeutung? © no_limit_pictures / istockphoto.com
Artikelinhalt

Umhabilitation: Wann und warum?

Die Umhabilitation ist ein verkürztes Verfahren mit dem Ziel, die Lehrbefugnis, auch Venia Legendi genannt, für eine andere Hochschule oder eine andere Fakultät zu erhalten. Dieses schriftliche Verfahren richtet sich nach dem Satzungsrecht der anvisierten Institution und ist in der Habilitationsordnung geregelt. Privatdozenten und Privatdozentinnen, die an einer anderen Hochschule durch Habilitation erworbene Lehrbefugnis an ihre neue Stelle mitnehmen möchten, müssen die Umhabilitation für das gleiche Fachgebiet dort beantragen, in der Regel beim Dekan oder der Dekanin.

Zudem können Privatdozenten bei entsprechender Qualifizierung den Antrag auf Erweiterung des Fachgebiets, für das die Lehrbefähigung und gegebenenfalls die Lehrbefugnis zuerkannt wurden, an ihrer bisherigen Fakultät stellen. Dieser Schritt kommt infrage, wenn beispielsweise ein neues Forschungsgebiet gelehrt werden soll, das aber klar dem ursprünglichen Fachgebiet zuzuordnen ist. Auch dieses Verfahren richtet sich in der Regel nach den jeweiligen Bestimmungen zur Umhabilitation.


Aktuelle Stellenangebote aus Wissenschaft, Forschung, Öffentliches & Gesellschaft
  • Top Job

    Architekt:in bzw. Bauingenieur:in (w/m/d)

    02.02.2023 Bistum Hildesheim Hildesheim
    Architekt:in bzw. Bauingenieur:in (w/m/d) - Bistum Hildesheim - Logo
  • Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (PraeDoc) (m/w/d) Fachbereich Wirtschaftswissenschaft

    18.01.2023 Freie Universität Berlin Berlin-Dahlem
    Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (PraeDoc) (m/w/d) Fachbereich Wirtschaftswissenschaft - Freie Universität Berlin - Logo
  • Zwei studentische Hilfskräfte (w/m/d)

    24.01.2023 Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH (WZB) Berlin
    Zwei studentische Hilfskräfte (w/m/d) - Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH (WZB) - Logo
Zu allen Stellenangeboten

Voraussetzungen und Ablauf einer Umhabilitation

Alle habilitierten Personen an Fakultäten oder Hochschulen können die Venia Legendi anderer vergleichbarer Institutionen beantragen. Für die Umhabilitation gelten dieselben Grundlagen und Voraussetzungen wie für die Habilitation, das Verfahren ist jedoch weniger komplex. Der Habilitationsausschuss kann Teile der Habilitationsleistungen erlassen. So gilt in der Regel:

  • Privatdozentinnen können die gleiche Habilitationsschrift vorlegen wie bei der ursprünglichen Habilitation.
  • Sie können dieselben Gutachten einreichen.
  • Vom Unterrichtsbesuch durch die Studienkommission und vom Probevortrag mit Wissenschaftlichem Kolloquium kann Abstand genommen werden.

Eine gewünschte Umhabilitation ist kein Automatismus, sondern geht mit einem förmlichen Verfahren einher. Wenn ein solcher Antrag scheitert, liegt das meist an Problemen des Fachzuschnittes, also dass die Fakultät an der anvisierten Hochschule die Zuständigkeit von der Hand weist. 

Verpassen Sie keine neuen Stellen

Mit unserer Job-Mail erhalten Sie wöchentlich passende Stellen sowie interessante Inhalte zu Ihrem Suchprofil.

Bitte geben Sie eine E-Mail-Adresse im gültigen Format ein.
Sie können Ihre Anmeldung zur Job-Mail jederzeit widerrufen, bspw. per E-Mail an info@academics.de. Wir verwenden Ihre E-Mailadresse auch, um Ihnen Werbung für ähnliche Angebote der ZEIT Verlagsgruppe zuzusenden. Dieser Verwendung können Sie jederzeit widersprechen. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit unseren AGB einverstanden und nehmen die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis.

Obligatorische Unterlagen für die Umhabilitation

Welche Unterlagen dem fachspezifischen Umhabilitationsgesuch beim Dekan beigefügt werden müssen, regelt die jeweilige Habilitationsordnung. Regelmäßig gefordert sind:

  • ein Lebenslauf mit genauen Angaben über den wissenschaftlichen Werdegang
  • ein persönliches Anschreiben
  • gegebenenfalls vorgesehene Formulare
  • die Urkunde über das bereits abgeschlossene Habilitationsverfahren
  • die schriftliche Habilitationsleistung
  • kategorisiertes, vollständiges Publikationsverzeichnis
  • Übersicht der bisherigen Lehrtätigkeit
  • ein Lehrkonzept über die zukünftige Einbindung in die Lehre, das Sie bestenfalls zusammen mit einem Fachvertreter entwickelt haben

Ablauf einer Umhabilitation

In der Regel beginnt der Prozess der Umhabilitation mit der Vorstellung des Kandidaten oder der Kandidatin bei dem oder der Vorsitzenden des Habilitationsausschusses. In der Folge müssen die Unterlagen zur Evaluierung eingereicht werden. Sind diese vollständig und entsprechen den Vorstellungen, kann der Kandidat zu einer persönlichen Vorstellung vor dem Habilitationsausschuss geladen werden. Fällt das Votum positiv aus, folgt die Empfehlung zur Umhabilitation.

Anschließend wird die Kandidatin in der Regel zur Vorstellung vor der Fakultät eingeladen. In dieser Sitzung kann die Fakultät über das Erbringen der geforderten schriftlichen und mündlichen Habilitationsleistungen abstimmen. 

Nach positiver Abstimmung muss der Antrag auf Erteilung der Venia Legendi gestellt werden. Mit der Erteilung der Lehrberechtigung wird der Kandidat in den meisten Fällen zur Abhaltung einer Einführungsvorlesung aufgefordert. Im Anschluss wird die Urkunde über die Umhabilitation überreicht.


Anerkennung der Habilitation: Internationale Kriterien und Äquivalenzabkommen

Die Habilitation als höchste akademische Prüfung begründet sich in der Tradition europäischer Universitäten und ist kein deutscher Einzelweg. Entsprechend sehen zahlreiche europäische Länder, darunter auch Österreich und die Schweiz, die Habilitation ebenfalls als notwendige Qualifikation für die Professur an. Insofern lässt sich eine deutsche Habilitation im Ausland ebenso anerkennen wie eine ausländische Habilitation in Deutschland. 

Deutsche Habilitation im Ausland anerkennen lassen

Um eine hierzulande erworbene Habilitation im Ausland anerkennen zu lassen, müssen einerseits die jeweiligen gesetzlichen Bedingungen des Ziellandes erfüllt werden, andererseits die Vorgaben, die die Hochschulen an Habilitierte stellen. Die Anerkennung kann durchaus auch per Umhabilitation erfolgen. 

Für einige Länder wie beispielsweise Österreich, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei oder Tschechien existieren bilaterale Äquivalenzabkommen, die die direkte Anerkennung der Habilitationen des jeweils anderen Staates vorsehen. Das bedeutet, dass Kandidatinnen mit einer deutschen Habilitation grundsätzlich auch zum Professor in diesen Staaten qualifiziert sind. Diese staatlichen Abkommen beziehen sich im Wesentlichen auf europäische Staaten; für außereuropäische Bereiche finden sich aber oft entsprechende Regelungen. Die Kultusministerkonferenz hat eine Liste der Äquivalenzabkommen der Bundesrepublik Deutschland zur Anerkennung von Abschlüssen bereitgestellt.

Im Ausland erworbene Habilitation in Deutschland anerkennen lassen

Wer seine Habilitation im Ausland erworben hat, kann diese auch an einer deutschen Hochschule anerkennen lassen. Dies kann über die Umhabilitation geschehen. Die Hochschule prüft dann im Einzelfall, ob entsprechende Leistungen für eine deutsche Habilitation vorliegen. Aber auch in diesem Fall gelten bilaterale Äquivalenzabkommen mit Deutschland, die die Anerkennung von Habilitationen regeln.

Unabhängig davon, ob eine Habilitation in Deutschland anerkannt wird oder nicht – der akademische Grad des „Dr. habil.“ darf, häufig mit Herkunftszusatz, in Deutschland weitergeführt werden.

Autoren
Anke Wilde und Florian Heil
Erschienen in
academics - April 2022

Teilen

Weitere Ratgeber zum Thema Wissenschaft und Forschung

Ph.D. in den USA: Alle Infos zum Doktor in Harvard, Stanford und Co.

Viele träumen davon, wenige schaffen es: die Promotion an einer US-Elite-Uni. Die Hürden sind hoch, doch die Anstrengung zahlt sich für die Karriere aus.

Welche Doktortitel gibt es?

Dr. phil., Ph.D. oder Dr. rer. nat: Doktortitel ist nicht gleich Doktortitel. Worin sich die akademischen Grade unterscheiden und die wichtigsten Titel im Überblick.

Professorentitel: Welche gibt es und wer darf sie führen?

Der Titel Professor ist begehrt. Wer darf ihn führen? Und was verbirgt sich hinter Abkürzungen wie Apl. Prof. oder Prof. h. c.? Ein Überblick.

Patentanwalt: Voraussetzungen, Aufgaben, Gehalt

Der Weg zum Patentanwalt ist lang und fordernd. Dafür warten ein abwechslungsreicher Job und ausgezeichnete Gehaltsaussichten.

ACADEMICS
  • Über uns
  • Karriere
  • Kontakt
  • Impressum
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutzerklärung
  • Cookies & Tracking
  • Partner
  • Job-Mail
  • BOA Berufstest
  • academics.com
Für Arbeitgeber
  • Stellenanzeige schalten
  • Mediadaten
  • AGB
Besuchen Sie uns auf
academics - Logo Aus dem Hause Die ZEIT - Logo Forschung & Lehre - Logo Deutscher Hochschulverband
Hinweise zum Datenschutz
Die Verwaltung Ihrer Datenschutzeinstellungen für academics kann aktuell nicht ausgespielt werden. Bitte prüfen Sie, ob Sie einen Adblocker, Pop-Up-blocker oder ähnliches verwenden und schalten Sie diese aus. Anschließend können Sie die Einstellungen zum Datenschutz vornehmen.
Genaue Informationen zur Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.