Lehrer: Gehalt
Grundschule bis Gymnasium: Wie viel verdient ein Lehrer oder eine Lehrerin?

Eine glücklich lächelnde Lehrerin vor einer Klasse

Das Gehalt eines Lehrers variiert je nach Schulform und Bundesland © Halfpoint / iStock

Gehalt und Karrierechancen von Lehrer:innen werden davon bestimmt, wo und wen sie unterrichten. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Schultypen und Bundesländern fallen teilweise drastisch aus. Der Überblick.

Veröffentlicht: 07.03.2024

Von: Julia Holzapfel, Tanja Viebrock, Maike Schade

Ob Grundschule, Gymnasium oder Realschule: Das Gehalt vieler verbeamteter Lehrer und Lehrerinnen richtet sich nach der Besoldungsgruppe A13 und liegt 2024 – abhängig vom Bundesland und der Berufserfahrung – zwischen rund 4.200 und 5.900 Euro brutto pro Monat, also zwischen ca. 50.000 und 70.000 Euro pro Jahr. Hierbei handelt es sich um das Grundgehalt, hinzu kommen in der Regel die Beihilfe zur privaten Krankenversicherung, vermögenswirksame Leistungen und gegebenenfalls die Familienzulage (abhängig von der Anzahl der Kinder).

Wer koordinative Aufgaben und mehr Verantwortung übernimmt, also etwa die Organisation des Vertretungsplans, eine Fachbereichs- oder gar Schulleitung, kann in die Besoldungsgruppen A14 bis A16 aufsteigen. Lehrer:innen an Berufs- und Förderschulen werden in der Regel ebenfalls nach A13 besoldet.

Eine Ausnahme bilden Grundschullehrer:innen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland: Sie werden in A12 eingruppiert und verdienen zwischen knapp 3.700 und rund 5.200 Euro brutto pro Monat (44.000 bis 62.000 Euro pro Jahr). In Bayern hat die sukzessive Umstellung von A12 auf A13 im Juni 2023 begonnen. Mehr zu den Gehaltsunterschieden bei Grundschullehrkräften lesen Sie im unten stehenden Abschnitt zu diesem Thema.

Lehrergehalt A13 nach Bundesland *)

Bundesland Einstiegsgehalt Endgrundgehalt

Baden-Württemberg

4.715,53

5.823,96

Bayern

4.774,01

5.646,68

Berlin

4310.46

5604.97

Brandenburg**)

4.805,99

5.916,82

Bremen

4.511,52

5.557,57

Hamburg

4.481,74

5.596,71

Hessen***)

4.538,96

5.796,88

Mecklenburg-Vorpommern

4.369,75

5.478,95

Niedersachsen

4.352,21

5.630,29

Nordrhein-Westfalen

4.588,38

5.652,17

Rheinland-Pfalz

4.222,31

5.718,01

Saarland

4.296,82

5.531,58

Sachsen

4.378,01

5.957,89

Sachsen-Anhalt

4.366,73

5.640,95

Schleswig-Holstein

4.482,48

5.610,21

Thüringen**)

4.739,35

5.852,95

*) gültig bis 31.10.2024, wenn nicht anders angegeben; alle Angaben in Euro, brutto pro Monat **) vorläufige Werte, gültig bis 30.06.2024 ***) gültig seit 1.1.2024

Quelle: oeffentlicher-dienst.info © academics

Schon gewusst?

Der Begriff „Gehalt“ ist bei verbeamteten Lehrer:innen eigentlich nicht korrekt – es handelt sich bei der Besoldung vielmehr um eine Alimentierung, die den Lebensunterhalt bei der Ausübung eines Amts gewährleisten soll. Ausführliche Informationen hierzu und auch zu den verschiedenen Zulagen, Sozialabgaben etc. finden Sie im Artikel „Beamtenbesoldung“.

Die Mehrzahl der Lehrern und Lehrerinnen an allgemein- und berufsbildenden Schulen ist verbeamtet. Aufgrund des massiven Lehrermangels nimmt der Anteil der Quer- oder Seiteneinsteiger:innen und damit häufig tariflich angestellter Lehrer:innen aber stetig zu. Deutschlandweit hatten laut Statista im Jahr 2022 neun Prozent der neu eingestellten Lehrer und Lehrerinnen keinen Lehramtsstudium und Referat absolviert; in den ostdeutschen Flächenländern lag der Anteil bei 28,2 Prozent. Besonders hoch war er mit 46,9 Prozent in Sachsen-Anhalt.

Tariflich angestellte Lehrer:innen werden – genau wie die verbeamteten Kolleg:innen – häufig in die Entgeltgruppen E12 und E13 eingeordnet, und zwar nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Das Gehalt liegt somit 2024 in der Entgeltgruppe E13 zwischen 4.508,07 und 6.738,08 Euro brutto pro Monat (52.206,90 und 75.254,13 Euro pro Jahr). Dies ist allerdings keine Regel; gerade Quereinsteiger:innen werden meist eine oder sogar zwei Gruppen niedriger eingestuft.

Obwohl das Bruttogehalt also durchaus mit dem der verbeamteten Lehrer:innen vergleichbar ist, verdienen sie netto dennoch deutlich weniger: zum einen, weil es keine Zulagen gibt, zum anderen, weil höhere Sozialabgaben fällig werden. Hinzu kommt, dass angestellte Lehrer:innen ohne Lehramtsstudium manchmal eine Gruppe niedriger, also in E12, eingeordnet werden.

Das Beispiel Thüringen zeigt, dass Quereinsteiger:innen mit Uni-Abschluss, aber ohne Lehramtsstudium, in der Regel eine Gehaltsstufe schlechter eingruppiert wird als Kolleg:innen mit einem pädagogischen Abschluss. Das sind zum Berufseinstieg rund 400 Euro brutto weniger im Monat. Nur falls der oder die Quereinsteigende verbeamtet würde, wofür aber diverse Voraussetzungen erfüllt sein müssen, könnte er:sie auch ohne zweites Staatsexamen wie eine regulär ausgebildete Lehrkraft bezahlt werden. Dafür ist in Thüringen allerdings die Lehrbefähigung in zwei Unterrichtsfächern vonnöten sowie mindestens ein Jahr Berufserfahrung.

In Niedersachsen richtet sich die Eingruppierung laut dem Kultusministerium nach Qualifikation und Einsatz. Die Festlegung der Entgeltstufe hängt von Dauer und Art der Berufserfahrung ab. Nur in Ausnahmefällen kann eine Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgen. 

Voraussetzung für die Verbeamtung ist, dass gesundheitliche und fachliche Voraussetzungen erfüllt sind und das Höchstalter, das je nach Bundesland bei 40 bis 50 Jahren liegt (mehr lesen: Einstellungsaltersgrenzen für die Verbeamtung), noch nicht erreicht ist. Der Beamtenstatus ist erstrebenswert, denn neben geringeren Abgaben punktet er auch mit Unkündbarkeit sowie Gehaltszuschlägen für eigene Kinder.

Eine Ausnahme bildet das Bundesland Berlin, wo erst seit dem Schuljahr 2022/23 wieder eine Verbeamtung möglich ist. Thüringen und Sachsen bieten seit 2017 beziehungsweise 2019 wieder eine Verbeamtung an, die zwischenzeitlich abgeschafft war. Auch in den anderen Bundesländern werden Lehrkräfte privatrechtlich angestellt und nach Tarif bezahlt, wenn die Voraussetzungen für eine Verbeamtung nicht gegeben sind. 

Obwohl Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer den Boden dafür bereiten, was Kinder in ihrer schulischen Laufbahn erreichen können, werden sie nach wie vor in einigen Bundesländern lediglich in die Besoldungsgruppe A12 (gehobener Dienst) eingeordnet. Damit gehören sie zu den relativen Geringverdienern an den deutschen Schulen – trotz Lehramtsstudium, Masterabschluss, Referendariat und zweitem Staatsexamen, was eigentlich für einen Berufseinstieg in den höheren Dienst (ab Besoldungsgruppe A13) qualifiziert.

Hinzu kommt, dass nicht nur die Gehälter innerhalb der Stufen teilweise mehrere hundert Euro auseinanderliegen. Entscheidend ist auch, dass Lehrer:innen ihren Schuldienst nach erfolgreichem Referendariat in unterschiedlichen Erfahrungstufen beginnen und die Einstiegs- und Folgegehälter mit steigender Berufserfahrung deutliche Unterschiede aufweisen und es bei niedrigerer Einstiegsstufe deutlich länger dauert, bis das maximale Grundgehalt erreicht ist. Einen Eindruck vermittelt die folgende Tabelle am Beispiel zweier Bundesländer.

Grundschullehrergehalt: Vergleich NRW (A13) und Rheinland-Pfalz (A12)*)

Erfahrungsstufe NRW (Entgeltgruppe A13) Rheinland-Pfalz (Entgeltgruppe A12)

3

-

3.773,05

4

3.954,82

5

4.588,38

4.138,94

6

4.787,81

4.324.86

7

4.987,26

4.510.76

8

5.120,25

4.636,97

9

5.253,21

4.763.38

10

5.386,21

4.889.76

11

5.519,21

5.016.21

12

5.652,17

5.142,66

*) alle Angaben in Euro, brutto pro Monat; gültig bis 31.10.2024

Quelle: Besoldungstabellen der Länder © academics

Wie Grundschullehrkräfte wurden lange auch Lehrende an Haupt- und Realschulen je nach Bundesland in A12 oder A13 eingestuft. Mittlerweile erfolgt in allen Bundesländern eine Besoldung nach A13 bzw. wird derzeit darauf umgestellt.

Eine gute Entwicklung, denn gerade Lehrer:innen an Hauptschulen sehen sich häufig mit herausfordernden Unterrichtssituationen konfrontiert. Zudem sind ihre Aufstiegsmöglichkeiten begrenzt, weil es an Haupt- und Realschulen weniger Leitungs- und Koordinationsstellen gibt. Ein Aufstieg in die besser dotierten Besoldungsgruppen A14 oder A15 ist nur für Rektor:innen sowie deren Stellvertretende vorgesehen.

Eine der wenigen Gemeinsamkeiten bei den Gehaltsregelungen zwischen den Bundesländern ist die generelle Eingruppierung von Gymnasiallehrer:innen in die Besoldungsordnung A13. Sie sind generell die am besten verdienenden Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen. Im Durchschnitt liegt das Einstiegsgehalt für Beamtinnen 2024 in der Besoldungsgruppe A13 bei rund 4.500 Euro; am wenigsten verdienen sie in Rheinland-Pfalz (4.222,31Euro), am meisten in Brandenburg (4,805,99 Euro). Nach etwa 26 Berufsjahren liegt der Schnitt bei knapp 5.700 Euro. Detailliertere Werte entnehmen Sie bitte der Tabelle ganz oben.

Gymnasiallehrer: Balkendiagramm, Gehalt nach Bundesländern A 13

© academics

Gymnasiallehrkräfte verdienen nicht nur besser. Zudem hat ihre Karriereleiter im Vergleich zu anderen Schulformen mehr Sprossen, da Gymnasien in der Regel mehr Personal zur Koordination und Organisation brauchen. Will eine Lehrkraft Karriere machen, ist dieser Schritt damit verbunden, dass die reine Unterrichtszeit zugunsten von Managementaufgaben sinkt. Lehrende sollten sich genau überlegen, ob sie wirklich eine Tätigkeit übernehmen möchten, die mehr Koordination und Organisation beinhaltet. Bei Wunsch und entsprechender Eignung gibt es Beförderungsstellen zum 

  • Studienrat
  • Oberstudienrat
  • Studiendirektor und
  • Oberstudiendirektor 

möglich. Bei letzteren handelt es sich um die Rektorinnen und Rektoren von Gymnasien. Sie sind in die Besoldungsgruppe A16 eingestuft und können je nach Berufserfahrung und Bundesland mit einem Grundgehalt von mindestens 6.000 Euro rechnen, teilweise auch deutlich darüber (Bayern, Stufe 11: 7.862,47 Euro brutto monatlich). 

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Verbeamtete Lehrkräfte an Berufsschulen werden wie diejenigen an Gymnasien in der Regel nach A13 besoldet. Zudem bieten sich ihnen meist ebenfalls Möglichkeiten, eine leitende Position einzunehmen und somit auch mehr Geld zu verdienen. 

Werden sie privatrechtlich angestellt und nach Tarif (TV-L) bezahlt, erfolgt die Eingruppierung meist in die Entgeltgruppe E13. Das Einstiegsgehalt liegt 2024 bei etwa 4.200 Euro brutto monatlich (Stufe 1), das Endgehalt bei ca. 6.000 Euro (Stufe 6). In Hessen gilt der TV-H, der sich allerdings kaum vom Landestarif unterscheidet. 

Vor allem an Grundschulen, aber auch an anderen Regelschulen werden zudem Sonderpädagog:innen beschäftigt. So beispielsweise an Gesamtschulen, die sich der Inklusion, also dem gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Förderbedarf, verschrieben haben. Verbeamtete Sonderpädagog:innen werden in der Regel in die Entgeltgruppe A13 eingeordnet, starten also (je nach Landesbesoldungsordnung) mit einem Einstiegsgrundgehalt von rund 4.300 bis 4.700 Euro brutto monatlich. Gleiches gilt für Lehrkräfte an Förderschulen. 

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Wie hoch der Stundenlohn von Lehrkräften ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Legt man ein Gehalt von etwa 5000 Euro brutto pro Monat bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden zugrunde, verdient ein:e Lehrer:in im Schnitt etwa 28 Euro pro Stunde. 

Faktisch arbeiten die meisten Lehrkräfte an Schulen aber mehr. Zwar müssen Lehrkräfte auf einer vollen Stelle je nach Bundesland und Schulform 24 bis 28,5 Unterrichtsstunden abhalten, doch hinzu kommen Unterrichtsvor- und nachbereitung, Korrekturen von Klassenarbeiten, Konferenzen, Eltern- und Schülergespräche, Klassenfahrten und ähnliches. Eine Arbeitszeitanalyse, die ein unabhängiges Gremium im Auftrag des niedersächsischen Kultusministeriums im Jahr 2018 erstellt hat, ergab, dass Vollzeit-Lehrende an Grundschulen, Gesamtschulen und Gymnasien im Schnitt 48 Stunden und 18 Minuten pro Schulwoche arbeiten. 

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Für verbeamtete Lehrer:innen sind die sogenannten Besoldungsgruppen relevant. Die Einordnung in die verschiedenen Gruppen ist auch aufgrund der unterschiedlichen Regelungen der Schulformen in den Bundesländern nicht einheitlich. In der Regel lassen sich Lehrkräfte aber in folgende Besoldungsgruppen einordnen: 

Besoldungsgruppen von Lehrern und Lehrerinnen:

Besoldungsgruppe Amt

A12 (gehobener Dienst)

Lehrer/Lehrerin in der Primarstufe oder Sekundarstufe I in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland (an Grund- und Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen und Gymnasien)

A12Z* (gehobener Dienst)

Konrektor/Konrektorin an einer Grundschule oder kleinen Hauptschule

A13 (höherer Dienst)

Grundschullehrer/Grundschullehrerin in den meisten Bundesländern, Realschullehrer, Sonderschullehrerin oder Lehrer an der Sekundarstufe I im 1. Beförderungsamt, Rektorin an einer Grundschule oder Konrektor an einer Hauptschule

A13Z* (höherer Dienst)

Lehrer/Lehrerin in der Sekundarstufe II (an Gymnasien, Gesamtschulen oder Berufskollegs), Studienrat/Studienrätin, Konrektor an einer größeren Hauptschule oder Rektorin an einer kleinen Hauptschule

A14 (höherer Dienst)

Rektor/Rektorin an einer großen Grund- oder Hauptschule, Konrektor an einer Realschule oder Sonderschule, Oberstudienrat/Oberstudienrätin, Abteilungsleiterin an einer Gesamtschule

A14Z* (höherer Dienst)

Funktionsstelle mit Zulage

A15 (höherer Dienst)

Rektor/Rektorin an einer Realschule oder Sonderschule, Studiendirektor

A15Z* (höherer Dienst)

stellvertretender Schulleiter/Schulleiterin an Gymnasien, Berufskollegs oder Gesamtschulen

A16 (höherer Dienst)

Oberstudiendirektor, Schulleiterin an Gymnasien, Berufskollegs oder Gesamtschulen

* Z: plus Zulage

Quelle: lehrcare.de © academics
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