Verbeamtete und angestellte Lehrer:innen: Unterschiede beim Gehalt
Die Mehrzahl der Lehrern und Lehrerinnen an allgemein- und berufsbildenden Schulen ist verbeamtet. Aufgrund des massiven Lehrermangels nimmt der Anteil der Quer- oder Seiteneinsteiger:innen und damit häufig tariflich angestellter Lehrer:innen aber stetig zu. Deutschlandweit hatten laut Statista im Jahr 2022 neun Prozent der neu eingestellten Lehrer und Lehrerinnen keinen Lehramtsstudium und Referat absolviert; in den ostdeutschen Flächenländern lag der Anteil bei 28,2 Prozent. Besonders hoch war er mit 46,9 Prozent in Sachsen-Anhalt.
Das Gehalt von tariflich angestellten Lehrern und Lehrerinnen
Tariflich angestellte Lehrer:innen werden – genau wie die verbeamteten Kolleg:innen – meist in die Entgeltgruppen E12 und E13 eingeordnet, und zwar nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Das Gehalt liegt somit 2024 in der Entgeltgruppe E13 zwischen 4.508,07 und 6.738,08 Euro brutto pro Monat (52.206,90 und 75.254,13 Euro pro Jahr).
Obwohl das Bruttogehalt also durchaus mit dem der verbeamteten Lehrer:innen vergleichbar ist, verdienen sie netto dennoch deutlich weniger: zum einen, weil es keine Zulagen gibt, zum anderen, weil höhere Sozialabgaben fällig werden. Hinzu kommt, dass angestellte Lehrer:innen ohne Lehramtsstudium manchmal eine Gruppe niedriger, also in E12, eingeordnet werden.
Das Beispiel Thüringen zeigt, dass Quereinsteiger:innen mit Uni-Abschluss, aber ohne Lehramtsstudium, in der Regel eine Gehaltsstufe schlechter eingruppiert wird als Kolleg:innen mit einem pädagogischen Abschluss. Das sind zum Berufseinstieg rund 400 Euro brutto weniger im Monat. Nur falls der oder die Quereinsteigende verbeamtet würde, wofür aber diverse Voraussetzungen erfüllt sein müssen, könnte er:sie auch ohne zweites Staatsexamen wie eine regulär ausgebildete Lehrkraft bezahlt werden. Dafür ist in Thüringen allerdings die Lehrbefähigung in zwei Unterrichtsfächern vonnöten sowie mindestens ein Jahr Berufserfahrung.
In Niedersachsen richtet sich die Eingruppierung laut dem Kultusministerium nach Qualifikation und Einsatz. Die Festlegung der Entgeltstufe hängt von Dauer und Art der Berufserfahrung ab. Nur in Ausnahmefällen kann eine Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgen.
Wann können Lehrer:innen verbeamtet werden?
Voraussetzung für die Verbeamtung ist, dass gesundheitliche und fachliche Voraussetzungen erfüllt sind und das Höchstalter, das je nach Bundesland bei 40 bis 50 Jahren liegt (mehr lesen: Einstellungsaltersgrenzen für die Verbeamtung), noch nicht erreicht ist. Der Beamtenstatus ist erstrebenswert, denn neben geringeren Abgaben punktet er auch mit Unkündbarkeit sowie Gehaltszuschlägen für eigene Kinder.
Eine Ausnahme bildet das Bundesland Berlin, wo erst seit dem Schuljahr 2022/23 wieder eine Verbeamtung möglich ist. Thüringen und Sachsen bieten seit 2017 beziehungsweise 2019 wieder eine Verbeamtung an, die zwischenzeitlich abgeschafft war. Auch in den anderen Bundesländern werden Lehrkräfte privatrechtlich angestellt und nach Tarif bezahlt, wenn die Voraussetzungen für eine Verbeamtung nicht gegeben sind.
Grundschullehrer: Gehalt in den Besoldungsgruppen A12 und A13
Obwohl Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer den Boden dafür bereiten, was Kinder in ihrer schulischen Laufbahn erreichen können, werden sie nach wie vor in einigen Bundesländern lediglich in die Besoldungsgruppe A12 (gehobener Dienst) eingeordnet. Damit gehören sie zu den relativen Geringverdienern an den deutschen Schulen – trotz Lehramtsstudium, Masterabschluss, Referendariat und zweitem Staatsexamen, was eigentlich für einen Berufseinstieg in den höheren Dienst (ab Besoldungsgruppe A13) qualifiziert.
Hinzu kommt, dass nicht nur die Gehälter innerhalb der Stufen teilweise mehrere hundert Euro auseinanderliegen. Entscheidend ist auch, dass Lehrer:innen ihren Schuldienst nach erfolgreichem Referendariat in unterschiedlichen Erfahrungstufen beginnen und die Einstiegs- und Folgegehälter mit steigender Berufserfahrung deutliche Unterschiede aufweisen und es bei niedrigerer Einstiegsstufe deutlich länger dauert, bis das maximale Grundgehalt erreicht ist. Einen Eindruck vermittelt die folgende Tabelle am Beispiel zweier Bundesländer.
Haupt- und Realschullehrergehalt in der Sekundarstufe I
Wie Grundschullehrkräfte wurden lange auch Lehrende an Haupt- und Realschulen je nach Bundesland in A12 oder A13 eingestuft. Mittlerweile erfolgt in allen Bundesländern eine Besoldung nach A13 bzw. wird derzeit darauf umgestellt.
Eine gute Entwicklung, denn gerade Lehrer:innen an Hauptschulen sehen sich häufig mit herausfordernden Unterrichtssituationen konfrontiert. Zudem sind ihre Aufstiegsmöglichkeiten begrenzt, weil es an Haupt- und Realschulen weniger Leitungs- und Koordinationsstellen gibt. Ein Aufstieg in die besser dotierten Besoldungsgruppen A14 oder A15 ist nur für Rektor:innen sowie deren Stellvertretende vorgesehen.
Gymnasiallehrer: Gehalt und Aufstiegschancen
Eine der wenigen Gemeinsamkeiten bei den Gehaltsregelungen zwischen den Bundesländern ist die generelle Eingruppierung von Gymnasiallehrer:innen in die Besoldungsordnung A13. Sie sind generell die am besten verdienenden Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen. Im Durchschnitt liegt das Einstiegsgehalt für Beamtinnen 2024 in der Besoldungsgruppe A13 bei rund 4.500 Euro; am wenigsten verdienen sie in Rheinland-Pfalz (4.222,31Euro), am meisten in Brandenburg (4,805,99 Euro). Nach etwa 26 Berufsjahren liegt der Schnitt bei knapp 5.700 Euro. Detailliertere Werte entnehmen Sie bitte der Tabelle ganz oben.
Oberstudienrat Gehalt: Was verdient ein Gymnasiumsrektor oder eine -rektorin?
Gymnasiallehrkräfte verdienen nicht nur besser. Zudem hat ihre Karriereleiter im Vergleich zu anderen Schulformen mehr Sprossen, da Gymnasien in der Regel mehr Personal zur Koordination und Organisation brauchen. Will eine Lehrkraft Karriere machen, ist dieser Schritt damit verbunden, dass die reine Unterrichtszeit zugunsten von Managementaufgaben sinkt. Lehrende sollten sich genau überlegen, ob sie wirklich eine Tätigkeit übernehmen möchten, die mehr Koordination und Organisation beinhaltet. Bei Wunsch und entsprechender Eignung gibt es Beförderungsstellen zum
- Studienrat
- Oberstudienrat
- Studiendirektor und
- Oberstudiendirektor
möglich. Bei letzteren handelt es sich um die Rektorinnen und Rektoren von Gymnasien. Sie sind in die Besoldungsgruppe A16 eingestuft und können je nach Berufserfahrung und Bundesland mit einem Grundgehalt von mindestens 6.000 Euro rechnen, teilweise auch deutlich darüber (Bayern, Stufe 11: 7.862,47 Euro brutto monatlich).
Gehalt von Berufsschullehrern und -lehrerinnen
Verbeamtete Lehrkräfte an Berufsschulen werden wie diejenigen an Gymnasien in der Regel nach A13 besoldet. Zudem bieten sich ihnen meist ebenfalls Möglichkeiten, eine leitende Position einzunehmen und somit auch mehr Geld zu verdienen.
Werden sie privatrechtlich angestellt und nach Tarif (TV-L) bezahlt, erfolgt die Eingruppierung meist in die Entgeltgruppe E13. Das Einstiegsgehalt liegt 2024 bei etwa 4.200 Euro brutto monatlich (Stufe 1), das Endgehalt bei ca. 6.000 Euro (Stufe 6). In Hessen gilt der TV-H, der sich allerdings kaum vom Landestarif unterscheidet.
Gehalt von Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen
Vor allem an Grundschulen, aber auch an anderen Regelschulen werden zudem Sonderpädagog:innen beschäftigt. So beispielsweise an Gesamtschulen, die sich der Inklusion, also dem gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Förderbedarf, verschrieben haben. Verbeamtete Sonderpädagog:innen werden in der Regel in die Entgeltgruppe A13 eingeordnet, starten also (je nach Landesbesoldungsordnung) mit einem Einstiegsgrundgehalt von rund 4.300 bis 4.700 Euro brutto monatlich. Gleiches gilt für Lehrkräfte an Förderschulen.
Wie hoch ist der Stundenlohn?
Wie hoch der Stundenlohn von Lehrkräften ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Legt man ein Gehalt von etwa 5000 Euro brutto pro Monat bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden zugrunde, verdient ein:e Lehrer:in im Schnitt etwa 28 Euro pro Stunde.
Faktisch arbeiten die meisten Lehrkräfte an Schulen aber mehr. Zwar müssen Lehrkräfte auf einer vollen Stelle je nach Bundesland und Schulform 24 bis 28,5 Unterrichtsstunden abhalten, doch hinzu kommen Unterrichtsvor- und nachbereitung, Korrekturen von Klassenarbeiten, Konferenzen, Eltern- und Schülergespräche, Klassenfahrten und ähnliches. Eine Arbeitszeitanalyse, die ein unabhängiges Gremium im Auftrag des niedersächsischen Kultusministeriums im Jahr 2018 erstellt hat, ergab, dass Vollzeit-Lehrende an Grundschulen, Gesamtschulen und Gymnasien im Schnitt 48 Stunden und 18 Minuten pro Schulwoche arbeiten.