Professur für rechtliche Grundlagen des Sozial- und Gesundheitswesens (W2)
Evangelische Hochschule Darmstadt
Die Evangelische Hochschule Darmstadt (EHD) – Kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts – ist eine staatlich anerkannte Hochschule in kirchlicher Trägerschaft an zwei Studienstandorten mit ca. 1.400 Studierenden in Studiengängen des Sozial- und Gesundheitswesens.
An der Evangelischen Hochschule ist ab dem 1. April 2026 am Studienstandort Darmstadt eine
Professur für rechtliche Grundlagen des Sozial- und Gesundheitswesens (W2)
unbefristet zu besetzen.
Aufgaben in Lehre und Forschung:
- Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen des Sozial- und Gesundheitswesens
- Kinder- und Jugendhilferecht, Familien- und Betreuungsrecht
- Strafrecht mit seinen kriminologischen Bezügen
Erwartet werden:
- Kritische Reflexion von Marginalisierungsprozessen im Kontext der SAGE-Fächer
- Kenntnisse der Beratung von Menschen in prekären Lebenslagen
- Gender- und Diversity-Kompetenz
- Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit sowie zur Lehre an den beiden Studienstandorten Darmstadt und Schwalmstadt/Treysa
- Bereitschaft zur Weiterentwicklung der Studiengänge sowie zur Beteiligung an der Selbstverwaltung der Hochschule
- Bereitschaft, sich für die evangelische Zielsetzung der Evangelischen Hochschule (nach § 3 Abs. 2 EHDG) im Rahmen des eigenen Dienstauftrages einzusetzen
Gewünscht wird darüber hinaus:
- Bereitschaft zur Forschung und Weiterentwicklung der Fachdisziplin
- Bereitschaft zur Lehre in englischer Sprache
Voraussetzungen für die Berufung:
- Erste juristische Prüfung und zweites juristisches Staatsexamen
- Gemäß § 68 des Hessischen Hochschulgesetzes: Promotion und mindestens fünfjährige qualifizierte berufliche Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen, oder zusätzliche wissenschaftliche Leistungen.
- Vorausgesetzt wird die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) oder in einer der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) zugehörigen Kirche. Ausnahmen regelt das Mitarbeitergesetz der EKHN.
Die Anstellung erfolgt in einem beamtenähnlichen Angestelltenverhältnis der Besoldungsgruppe W2.
Im Sinne der Chancengleichheit, Inklusion und Vielfalt von Menschen an unserer Hochschule sind diskriminierungsfreie Bewerbungsverfahren nach dem AGG in der EHD Standard.
Wir erbitten Ihre vollständige und aussagekräftige, elektronische Bewerbung mit den üblichen Unterlagen im PDF-Format bis 05.03.2026 an den Präsidenten Prof. Dr. Becker über unser Bewerbungsportal auf unserer Homepage unter ehd.heavenhr.com/jobs.
Zu Zwecken der Durchführung des Berufungsverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet.
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