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Professur im Fachbereich der Rechtswissenschaften
Polizeiakademie Niedersachsen
Az.: 23.11–03041–ProfAusw2025/70
Nienburg, 20.11.2025
Professur an der Polizeiakademie Niedersachsen
im Fachbereich der Rechtswissenschaften
Professurenausschreibung
An der Polizeiakademie Niedersachsen, dem Träger von Aus- und Fortbildung in der niedersächsischen Polizei, ist am Studienort Hann. Münden zum nächstmöglichen Zeitpunkt
mit der Besoldungsgruppe W2 NBesG zu besetzen.
Wer sind wir?
Die Polizeiakademie Niedersachsen ist als zentrale Bildungseinrichtung für die Aus- und Fortbildung aller bei der Polizei des Landes Niedersachsen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich. Eine weitere zentrale Rolle bildet der Bereich der Forschung, welcher sich in den letzten Jahren zu einer etablierten Größe entwickelt hat.
Derzeit sind aktuell rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Lehre sowie den unterschiedlichsten Service- und Verwaltungsbereichen tätig. Zusätzlich werden nahezu 2300 Studierende im Rahmen eines akkreditierten Bachelorstudiengangs für ihre spätere Tätigkeit im Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen vorbereitet. Weitere Informationen über die Polizeiakademie Niedersachsen finden Sie unter http://www.pa.polizei-nds.de
Ihre Aufgaben
Zu den wesentlichen Aufgaben einer Professorin/eines Professors an der Polizeiakademie zählen die Durchführung von Lehrveranstaltungen in der Ausbildung der Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter im Bachelorstudiengang sowie der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten im Masterstudiengang. Zu dem Tätigkeitsbereich gehören ebenso Prüfungstätigkeiten, die Forschungstätigkeit im Sinne des Gesetzes über die Polizeiakademie Niedersachsen und die Durchführung von Lehrveranstaltungen in der Fortbildung.
Zu den Aufgaben gehören ferner die Mitwirkung bei der Erstellung und Umsetzung von Konzepten, die ein selbstgesteuertes, arbeitsplatznahes und computergestütztes Lernen in der Aus- und Fortbildung ermöglichen.
Als moderne Bildungsreinrichtung entwickelt die Polizeiakademie Niedersachsen die aktuellen Prozesse weiter und nutzt die sich bietenden Möglichkeiten der Digitalisierung. Es wird erwartet, sich auch unter Berücksichtigung dieser Entwicklung im Rahmen der übertragenden Aufgabengebiete zu qualifizieren und das Fachwissen fortlaufend auf dem aktuellen Stand zu halten.
Welche Voraussetzungen sind zwingend erforderlich?
Neben den üblichen beamtenrechtlichen Voraussetzungen gelten für alle Professuren an der Polizeiakademie gem. § 10 Abs. 2 des Gesetzes über die Polizeiakademie Niedersachsen i.V.m. § 25 Abs. 1 und Abs. 2, S. 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes zwingend nachfolgende Einstellungsvoraussetzungen:- ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
- durch praktische Erfahrungen bestätigte pädagogisch-didaktische Eignung,
- die besondere Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch eine überdurchschnittliche Promotion nachgewiesen wird und
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
Weitere Voraussetzungen ergeben sich aus den Anforderungen des Studiengebietes:
Studiengebiet 3 – Rechtswissenschaften)
Im Studiengebiet 3 steht eine Professur zur Verfügung. Entweder für eine Professur an der Polizeiakademie Niedersachsen für Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Grundzüge des Zivilrechtes oder für eine Professur an der Polizeiakademie Niedersachsen für Öffentliches Recht (Schwerpunkte Staats- und Verfassungsrecht, Verwaltungs- und Polizeirecht sowie Recht des öffentlichen Dienstes). Dafür wird zwingend vorausgesetzt:
- die erfolgreich absolvierte Zweite Juristische Staatsprüfung bzw. eine vergleichbare Qualifikation, die zur Befähigung zum Richteramt führt
Ebenso wird erwartet:
- die Fähigkeit, die Studieninhalte in den Rechtswissenschaften anwendungsorientiert und interdisziplinär zu vertreten
Sollten Sie diese Voraussetzungen nicht in Gänze erfüllen, können Sie im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Für schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei der zu besetzenden Professur sind zudem die Bereitschaft zur Mitarbeit, insbesondere in der Konferenz der Polizeiakademie und in Kommissionen bzw. Ausschüssen, und zur Einarbeitung in weitere jeweils benachbarte Lehrgebiete unabdingbar.
Erfahrungen in der polizeilichen Aus- und Fortbildung sowie im Bereich der angewandten Forschung im Rahmen der Polizeiwissenschaften sind förderlich. Die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit (studienorts- und studiengebietsübergreifend) wird erwartet.
Verfahren
Es ist beabsichtigt, strukturierte Auswahlgespräche vor einer Auswahlkommission durchzuführen und diese mit einer Lehrprobe vor einer Studiengruppe zu verbinden. Nähere Einzelheiten werden Ihnen nach einer Bewerbung zeitnah mitgeteilt.
Das ist uns wichtig!
Die Bereitschaft zur Durchführung von Dienstreisen wird erwartet.
Die Polizeiakademie Niedersachsen ist bestrebt, Unterrepräsentanzen im Sinne des NGG abzubauen. An der Beteiligung von Frauen in diesem Verfahren besteht daher ein besonderes Interesse und sie werden ausdrücklich gebeten, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung nach den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie bereits in Ihrer Bewerbung auf einen möglichen Grad der Behinderung (GdB) bzw. eine Gleichstellung hin, damit Ihre Interessen bestmöglich gewahrt werden können.
Im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sind, unter Hinweis auf die besonderen dienstlichen Erfordernisse, individuelle Arbeitszeitmodelle und flexible Regelungen möglich. Die Polizeiakademie Niedersachsen schätzt kulturelle Vielfalt und Mehrsprachigkeit, sie freut sich über Bewerberinnen und Bewerber, die dazu beitragen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Überzeugen Sie sich von den Vorzügen der Polizeiakademie Niedersachsen und senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung per E-Mail unter dem Aktenzeichen 23.11–03041–ProfAusw2025/70 bis zum 17.12.2025 an
Übersenden Sie Ihre Bewerbung bitte zusammengefasst in einer PDF-Datei (max. 8 MB).
Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auf dem Postweg übersenden. Bitte senden diese dazu unter dem Aktenzeichen 23.11–03041–ProfAusw2025/70 bis zum 17.12.2025 an die
Polizeiakademie Niedersachsen
Dezernat 23 / Personal
Bürgermeister-Stahn-Wall 9
31582 Nienburg/Weser
Es wird darauf hingewiesen, dass unvollständige Bewerbungsunterlagen beim weiteren Bewerbungsprozess nicht berücksichtigt werden können.
Nähere Informationen zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren erhalten Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link
https://www.pa.polizei-nds.de/download/74198/DSGVO_Bewerbung.pdf
Sie erfüllen nicht alle geforderten Qualifikationen dieser Stellenausschreibung?
Die Beschäftigungsmöglichkeiten an der Polizeiakademie Niedersachsen sind vielfältig – sollte diese Stellenausschreibung nicht zu Ihren persönlichen Voraussetzungen passen, schauen Sie gerne nach den weiteren aktuellen Ausschreibungen oder bewerben sich initiativ bei uns. Sie könnten genau die richtige Person für eine andere Besetzung sein!
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