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W 3-Universitätsprofessur für Wasserbau und Hochwasserschutz Bergische Universität Wuppertal
Unbefristet
Vollzeit
Bewerbungsfrist: 02.03.2026
Veröffentlicht am: 01.02.2026
Wuppertal
Die Bergische Universität Wuppertal ist eine dynamische, vernetzte und forschungsorientierte Campusuniversität. Gemeinsam stellen sich hier mehr als 25.000 Forschende, Lehrende und Studierende den Herausforderungen in Wissenschaft, Bildung, Kultur, Ökonomie, Sozialem, Technik und Umwelt.
Es ist eine Professur (gem. § 36 Abs. 1 HG NRW) zu besetzen:
In der Fakultät für Architektur und Bauingenieurwesen im Fach Wasserbau und Hochwasserschutz zum 01.10.2026
Es ist eine Professur (gem. § 36 Abs. 1 HG NRW) zu besetzen:
In der Fakultät für Architektur und Bauingenieurwesen im Fach Wasserbau und Hochwasserschutz zum 01.10.2026
eine W 3- Universitätsprofessur für Wasserbau und Hochwasserschutz
Kennziffer: P25012
Den vollständigen Ausschreibungstext mit den Aufgaben und Anforderungen sowie den formalen Voraussetzungen ist unter https://stellenausschreibungen.uni-wuppertal.de zu finden.
An der Bergischen Universität schätzen wir die individuellen und kulturellen Unterschiede unserer Universitätsangehörigen und setzen uns für Gleichstellung, Chancengerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Bewerbungen von Menschen jeglichen Geschlechts und von Menschen mit einer Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen sind willkommen. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Rechte von Menschen mit einer Schwerbehinderung, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.
Bewerbungsfrist: 02.03.2026
An der Bergischen Universität schätzen wir die individuellen und kulturellen Unterschiede unserer Universitätsangehörigen und setzen uns für Gleichstellung, Chancengerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Bewerbungen von Menschen jeglichen Geschlechts und von Menschen mit einer Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen sind willkommen. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Rechte von Menschen mit einer Schwerbehinderung, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.
Bewerbungsfrist: 02.03.2026
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