Hier ist zum 01. Dezember 2027 folgende Position zu besetzen:
W2-Professur Fachgebiet „Filmschauspiel“
Die künstlerische Professur wird entsprechend § 45 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) unbefristet besetzt. Zum Zweck der Erprobung pädagogischer Fähigkeiten von Bewerber*innen aus der beruflichen oder künstlerischen Praxis kann die Besetzung befristet für bis zu drei Jahre erfolgen und wird nach positiver Evaluation entfristet werden.
Aufgabengebiet:
Die Professur vertritt in Lehre und künstlerischer Praxis das Fachgebiet „Filmschauspiel“. Der Begriff bezeichnet das Spiel vor der Kamera für Film, Fernsehen und neue audiovisuelle Medien. Zum vorrangigen Aufgabengebiet der W2-Professur gehören die Konzipierung, Planung und Durchführung der praxis- und theoriebezogenen Lehrveranstaltungen und Projekte der Filmschauspielausbildung gemäß der von der Fakultät I beschlossenen Studien- und Prüfungsordnung.
Darüber hinaus ist die interdisziplinäre Lehre ein Schwerpunkt der Professur, vor allem mit den Studiengängen Regie und Drehbuch / Dramaturgie. Für die Umsetzung der Inhalte der Filmschauspielausbildung sind zudem geeignete Strukturen für die kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Studiengängen Produktion, Cinematography, Sound, Filmmusik und Szenografie zu pflegen und zu optimieren. Teamfähigkeit und kollegialer Umgang sind dafür Voraussetzung.
Die Ausbildung stellt die Praxisorientierung im Hinblick auf aktuelle Medienentwicklungen in den Mittelpunkt. Dies setzt einen ständigen Kontakt zur Filmbranche voraus. Innerhalb des Studiengangs Schauspiel sind die Schnittstellen zwischen Bühnen- und Filmschauspielausbildung für die Ausbildung produktiv nutzbar zu machen. Wünschenswert ist außerdem die Initiierung von künstlerischen Forschungsprojekten.
Folgende Inhalte sollen in der Lehre vermittelt werden:
- Spezifik des Filmschauspiels – Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum Bühnenschauspiel
- Künstlerische Figurendarstellung unter den Bedingungen von diskontinuierlichen Drehabläufen mit unterschiedlichen Zeit- und Raumbezügen
- Eigenverantwortung in der Erarbeitung einer Figur – auch unter dem Aspekt des Partnerspiels
- Herstellen und Erhalten von Konzentration und Spontanität unter Praxisbedingungen
- Einbeziehung neuer Medienformate und -technologien
- Theoretische und praktische Kenntnisse von Produktionsabläufen
- Kenntnisse der Medienpraxis und erforderlicher Vermarktungsstrategien
Die Aufgaben der Professur „Filmschauspiel“ umfassen deshalb im Besonderen:
- Organisation und Durchführung der praktischen und theoretischen Lehre (Grundlagenausbildung Filmschauspiel)
- Planung und Durchführung von Projekten der Filmschauspielausbildung im Studiengang Schauspiel sowie interdisziplinär
- Drehbuchentwicklung in Kooperation mit dem Studiengang Drehbuch / Dramaturgie
- Fortlaufende Reformierung des Fachgebietes unter Einbeziehung der Möglichkeiten und Erfordernisse neuer Medienformate und entsprechender Spieltechniken im Schauspiel
- Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung
Besonderer Wert wird auf die aktive Förderung und Betreuung der künstlerischen Qualifizierungsprojekte der akademischen Mitarbeiter*innen gelegt.
Einstellungsvoraussetzungen:
Die gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 43 Absatz 1 Nr. 1 – 4 Buchst. a und Absatz 4 BbgHG. Folgende Einstellungsvoraussetzungen sind nachzuweisen:
- abgeschlossenes Hochschulstudium
- pädagogische und didaktische Eignung, nachzuweisen durch entsprechende mehrjährige einschlägige Lehrtätigkeit an Hochschulen
- die besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit im Bereich der Schauspielführung und -methodik
- zusätzliche künstlerische Leistungen nachzuweisen durch Regieerfahrung in fiktionalen Filmen für Kino und/oder Fernsehen sowie umfangreiche Filmarbeit mit dem Fokus auf differenzierte schauspielerische Arbeit
Abweichend von § 43 Abs. 1 BbgHG kann gemäß § 43 Absatz 4 BbgHG als Professor*in eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis und pädagogische Eignung nachweist.
Erwartet werden, nachzuweisen durch entsprechende Projekte, Publikationen, Lehrevaluationen, Arbeitszeugnisse o.ä.:
- Pädagogische, didaktische und methodische Kompetenzen in der Vermittlung der Spezifika des Filmschauspiels
- Hochschulerfahrung und Erfahrung bei der Mitwirkung in Gremien
- Ausgewiesene Regie-Erfahrungen mit eigenen Filmprojekten (Teilnahme an Filmfestivals und/oder Kinoauswertungen und/oder Ausstrahlung in TV / Streamingdiensten)
- Erfahrung mit Stoff- und Drehbuchentwicklung
- Erfahrungen im Gebiet der künstlerischen Nachwuchsförderung
- Gute Englischkenntnisse in Schrift und Sprache sowie die Bereitschaft, Lehrveranstaltungen auch in Englisch durchzuführen
- Eine gute Vernetzung in die Medienbranche, mit Filmförderungen sowie Verwertungs- und Senderstrukturen, mit der Bereitschaft, dieses Netzwerk für die Filmuniversität, in der Lehre und bei der Betreuung der Studierenden einzusetzen
- Kenntnisse über aktuelle Entwicklungen, Tendenzen und Debatten zu fiktionalen und hybriden Werken
Wünschenswert sind darüber hinaus, nachzuweisen durch entsprechende Projekte, Lehrevaluationen, Arbeitszeugnisse o.ä.:
- Referenzfilme
- Erfahrungen in und Bereitschaft zu forschender Lehre / künstlerischer Forschung
- Erfahrung oder Bereitschaft sich gestaltend in die akademische Selbstverwaltung (bspw. Studiendekanat, Gremien, Kommissionen) einzubringen
- Beschäftigung mit Erzählformen für neue digitale / immersive Medien und mit dem künstlerischen Einsatz von KI
- Erfahrungen im Bereich der Onlinelehre
- Medienpolitisches Engagement in öffentlichen Gremien und/oder Berufsverbänden
- Erfahrungen in der Akquise von Drittmitteln
- Engagement im Bereich ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit in der Filmproduktion
Lehrverpflichtung:
Die Lehre umfasst 18 SWS gemäß Lehrverpflichtungsverordnung des Landes Brandenburg und entsprechend der Studien- und Prüfungsordnungen des Studiengangs Schauspiel. Die Unterrichtssprache der Hochschule ist Deutsch, einzelne Veranstaltungen werden in Englisch angeboten.
