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W2-Professur für Katalytische Materialien
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU)
Unbefristet
Vollzeit
Bewerbungsfrist: 23.11.2025
Veröffentlicht am: 07.10.2025
Erlangen

Die Technische Fakultät besetzt im Department Chemie- und Bioingenieurwesen zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine
W2-Professur für Katalytische Materialien
im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.Zu den Aufgaben gehört, das Fachgebiet in Forschung und Lehre angemessen zu vertreten. In der Forschung soll die Bewerberin oder der Bewerber (m/w/d) auf dem Gebiet der Synthese, Charakterisierung oder Prozessierung katalytischer Materialien wissenschaftlich hervorragend ausgewiesen sein und einschlägige Projekterfahrung erworben haben. Der Forschungsschwerpunkt soll auf der Entwicklung und dem Verständnis innovativer Materialkonzepte für die heterogene Katalyse liegen. Die verfolgten Konzepte sollen ein hohes Potential aufweisen, Aktivität, Selektivität, Robustheit und Prozessierbarkeit auf höchstem Niveau zu vereinen, und so neue technologische Impulse für eine nachhaltigere Chemikalienproduktion eröffnen. Ein Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der spektroskopischen Untersuchung katalytischer Materialien oder im Bereich des alternativen Energieeintrags in katalytische Materialien ist wünschenswert.
Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit innerhalb des Departments sowie mit anderen Fachrichtungen der Universität, mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der Industrie wird erwartet. In der Lehre ist die Mitwirkung in den Studiengängen Chemie- und Bioingenieurwesen, Advanced Materials and Processes, Chemical Engineering – Nachhaltige Chemische Technologien und Clean Energy Processes des Departments erforderlich.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können.
Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.
Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.
Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e. V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrkonzept und Forschungskonzept [jeweils max. 2 Seiten], Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) [vorzugsweise in englischer Sprache] webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 23.11.2025 erwünscht, adressiert an den Dekan der Technischen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter tf-dekan@fau.de sehr gerne zur Verfügung.

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