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Zwei Professuren für Öffentliches Recht (w/m/d)
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Unbefristet
Vollzeit, Teilzeit
Bewerbungsfrist: 23.01.2026
Veröffentlicht am: 16.12.2025
Brühl
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Zwei Professuren für Öffentliches Recht (w/m/d)
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Die Zukunft Deutschlands gestalten.
Das Studium an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung.

Die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (HS Bund) bildet an ihren zehn Fachbereichen und dem Zentralen Lehrbereich den Nachwuchs des gehobenen und höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes für die Bundesbehörden aus. Mit ihren dualen Studiengängen und ihren berufsbegleitenden Fernstudiengängen steht die HS Bund für ein kompetenzorientiertes Studium mit Fokus auf die künftige berufliche Praxis in der Bundes­verwaltung. Hinzu kommt eine Vielzahl an kooperativen und anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsprojekten.

Am Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung (AIV) der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung sind am Hochschulstandort in Brühl zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Planstellen zu besetzen:

Zwei Professuren für Öffentliches Recht
(w/m/d) gem. §§ 131 Abs. 1, 132 Abs. 1 BBG i. V. m. § 19 Abs. 1 Nr. 1 a, Abs. 2 der Grundordnung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

BesGr. W 2 BBesO – Kennziffer 004L/2025 –

Tätigkeitsprofil

Sie vertreten das Staats- und Verfassungsrecht, das Verwaltungsrecht sowie das Europarecht mit allen hierzu gehörenden Aufgaben im Präsenz- und Fernstudiengang des Fachbereichs. Darüber hinaus wird bei Bedarf auch ein Engagement im Zentralen Lehrbereich erwartet, beispielsweise im Masterstudiengang „Master of Public Administration“.

Wir suchen Persönlichkeiten, die ihr Fachgebiet möglichst auf der Grundlage einschlägig erworbener Verwaltungserfahrung im speziellen Ausbildungszusammenhang einer verwaltungsinternen Hochschule ebenso praxisorientiert wie wissenschaftlich und pädagogisch-didaktisch fundiert vertreten.

Die Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) müssen – neben den allgemeinen dienstrechtlichen Bestimmungen – folgende Berufungs­voraussetzungen erfüllen:

  • Erstes und Zweites juristisches Staatsexamen (beide mindestens mit der Note „befriedigend“),
  • eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer fachlich einschlägigen Promotion nachgewiesen wird,
  • eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung nach dem Zweiten juristischen Staatsexamen, davon mindestens drei Jahre außerhalb der Hochschule und vorzugsweise in der öffentlichen Verwaltung. Für diese Zeit müssen besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden mit Ausrichtung zur Professur nachgewiesen werden, beispielsweise durch einschlägige Veröffentlichungen,
  • die erforderlichen pädagogischen Fähigkeiten, in der Regel nachgewiesen durch Erfahrungen in der Lehre im Hochschulbereich; wünschenswert sind auch Erfahrungen in der digitalen Lehre.

Darüber hinaus erwarten wir:

  • Die Bereitschaft zu einer prägnanten Positionierung in der anwendungsorientierten und interdisziplinären Forschung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts mit Bezug zur Bundesverwaltung,
  • die Bereitschaft zur intensiven Zusammenarbeit mit Bundesbehörden,
  • die Bereitschaft, Lehrveranstaltungen im Rahmen von Dienstreisen auch im Raum Berlin abzuhalten,
  • die regelmäßige Absolvierung von Praxisaufenthalten in Bundesbehörden zur Förderung des Transfers zwischen Wissenschaft und Praxis,
  • die Teilnahme am hochschuldidaktischen Programm „Prof.(essionell) in der Lehre",
  • die Bereitschaft, aktiv in den Arbeitsgruppen und Gremien der akademischen Selbstverwaltung und an der Weiterentwicklung des Studiengangs mitzuwirken,
  • eine hohe Sozialkompetenz und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Für Rückfragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen der Dekan des Fachbereichs Allgemeine Innere Verwaltung Professor Dr. Hans Markus Heimann (Telefon: 0228 99 629‑7000 / E‑Mail: Hans-Markus.Heimann@hsbund.de), gerne zur Verfügung.

Dienstrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren richten Sie bitte an Simone Brock (Telefon: 0228 99 629‑6176 / E‑Mail: bewerbung@hsbund.de).

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Nachweisen zu allen Berufungsvoraussetzungen senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer bis zum 23.01.2026 vorzugsweise per E‑Mail als einheitliche PDF‑Datei (max. 10 MB) an

bewerbung@hsbund.de

oder auf dem Postweg an

Die Präsidentin der
Hochschule des Bundes
für öffentliche Verwaltung
Postfach 1660
50306 Brühl

Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir ausdrücklich darum, keine Originale, sondern ausschließlich Kopien der o. g. Nachweise und Unterlagen zu übersenden, da keine Rücksendung erfolgt.

Nähere Informationen über die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung finden Sie unter www.hsbund.de.

Weitere Hinweise:

  • Die Einstellung erfolgt auf der Grundlage eines hochschulrechtlichen Berufungsverfahrens als Professor/Professorin gemäß den Vorgaben des § 132 Abs. 1 BBG.
  • Die Vorstellung vor der Berufungskommission wird voraussichtlich im März 2026 stattfinden.
  • Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein entsprechender Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich (Übersetzungen sind nicht ausreichend). Wir bitten um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
  • Die HS Bund fördert individuelle Betreuungskonzepte in Studium und Lehre und erwartet von ihren Lehrenden daher eine hohe Präsenz am Hochschulort sowie einen hochschulnahen Wohnsitz.
  • Die HS Bund bietet vielfältige Arbeitszeitmodelle an. Eine Stellenbesetzung in Teilzeit ist möglich.
  • Die HS Bund ist nach den Vorgaben des BGleiG und ausweislich ihres Gleichstellungsplanes bestrebt, insbesondere den Anteil der Frauen in der Lehre zu erhöhen. Bewerbungen von Frauen werden deshalb ausdrücklich begrüßt.
  • Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind ausdrücklich willkommen.
  • Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

Hinweis zum Datenschutz:

Die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Im Falle einer Nichtberücksichtigung oder Rücknahme der Bewerbung wird diese mitsamt den erhobenen personenbezogenen Daten spätestens nach Ablauf von sechs Monaten nach erfolgter Absage bzw. Rücknahme der Bewerbung gelöscht.

Weiterführende Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie unter: Datenschutzerklärung

Arbeitsort

Kontakt

bewerbung@hsbund.de

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