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Juniorprofessur (W1) für Polnisches Privatrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung mit Tenure Track nach W2 (m/w/d/x) Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

Befristet
Vollzeit
Bewerbungsfrist: 02.10.2026
Veröffentlicht am: 20.08.2026
Frankfurt (Oder)
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Juniorprofessur (W1) für Polnisches Privatrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung mit Tenure Track nach W2 (m/w/d/x) Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
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Die Europa-Universität Viadrina ist eine international und interdisziplinär ausgerichtete Hochschule, die in der Doppelstadt Frankfurt (Oder)-Słubice auf der polnischen und deutschen Seite der Oder rund 4.000 Studierende aus aller Welt in rechts-, wirtschafts- und kulturwissenschaftlichen Studiengängen ausbildet. Sie lebt die europäische Idee im Alltag, fördert in Lehre und Forschung die europäische Integration und bildet mit rund 300 wissenschaftlichen und 300 nichtwissenschaftlichen Beschäftigten eine Gemeinschaft, der die gelingende Kommunikation und Kooperation mit dem östlichen Europa ein besonderes Anliegen ist.

Im Rahmen einer umfassenden Reformagenda richtet die Viadrina auch ihre Juristenausbildung neu aus. Vor diesem Hintergrund ist an ihrer Juristischen Fakultät zum 01.10.2027 eine

Juniorprofessur (W1) für Polnisches Privatrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung mit Tenure Track nach W2 (m/w/d/x)

im Angestelltenverhältnis in Vollzeit zu besetzen.

Die Juniorprofessur soll die Lehre und Forschung an der Viadrina mit einem besonderen Fokus auf die polnisch-deutsche Rechtsvergleichung im Privatrecht stärken und zur Profilbildung der Universität beitragen. Sie ist am Collegium Polonicum angesiedelt, einer Gemeinschaftseinrichtung der Viadrina und ihrer Partner-Universität, der Adam-Mickiewicz-Universität Poznań. Die Lehre wird vorwiegend im Rahmen des Deutsch-Polnischen Jura-Studiums erbracht. Dieses einzigartige Studienangebot gibt interessierten und besonders begabten Studierenden die Möglichkeit, in beiden Rechtsordnungen einen Abschluss zu erlangen. Die Juniorprofessur soll insbesondere in Gremien bezogen auf die Organisation des Deutsch-Polnischen Jurastudiums mitwirken.

Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber bringt folgende Qualifikationen mit:
  • eine herausragende Dissertation auf einem der Gebiete der Denomination,
  • die erkennbare Bereitschaft zur Herausbildung eines weiteren, das ostmittel- und osteuropäische Profil der Viadrina stärkenden Forschungsschwerpunkts auf den Gebieten der Ausschreibung,
  • die Fähigkeit, auf den Gebieten der polnisch-deutschen Rechtsvergleichung im Privatrecht oder des Internationalen Privatrechts in polnischer und in deutscher Sprache zu lehren, insbesondere im Rahmen des Deutsch-Polnischen Jurastudiums,
  • die Bereitschaft zur Einwerbung drittmittelfinanzierter Projekte.
Wünschenswert ist darüber hinaus:
  • die Bereitschaft zur Entwicklung und Anwendung innovativer Lehrmethoden,
  • die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der privatrechtlichen Praxis sowie die Einbindung von Praktiker*innen in die Lehre,
  • die Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung an interdisziplinären Projekten und Studiengängen,
  • Gender- und Diversitykompetenz in Forschung und Lehre ,
  • die Bereitschaft zur internationalen Kooperationen, vor allem mit ostmittel- und osteuropäischen Kolleginnen und Kollegen, insbesondere der Adam-Mickiewicz-Universität Poznań.
Die Ausschreibung richtet sich an Wissenschaftler*innen in den ersten Jahren nach der Promotion, die die Voraussetzungen gemäß § 47 BbgHG erfüllen. Personen, die bereits die Einstellungsvoraussetzungen für eine Universitätsprofessur gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4a BbgHG erfüllen, können im Rahmen dieses Auswahlverfahrens nicht berücksichtigt werden.

Die Juniorprofessur ist zunächst auf drei bis vier Jahre befristet und wird nach positiver Bewährungs-evaluation regulär auf maximal sechs Jahre verlängert. Die Festlegung des Zeitpunkts der Bewährungsevaluation und der Dauer der Befristung erfolgen im Rahmen der Berufungsvereinbarung vor der Stellenbesetzung. Die abschließende Tenure-Evaluation, die über die Berufung auf Lebenszeit entscheidet, wird spätestens neun Monate vor Ablauf der zweiten Phase der Juniorprofessur einge-leitet. Die Satzung für die Evaluation von Akademischen (Junior-) Dozenturen, Juniorprofessuren sowie Tenure Track-Professuren der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) vom 19.11.2025 regelt das Verfahren.

Die Stiftung Europa-Universität Viadrina setzt sich aktiv für die Vielfalt und Gleichstellung aller Mitarbeitenden ein, legt besonderen Wert auf die Umsetzung von Gleichstellungs- und Inklusionsmaßnahmen und fordert insbesondere qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Nähere Informationen zu den besonderen Angeboten und Fördermaßnahmen finden Sie unter www.europa-uni.de/stellenangebote.

Bitte bewerben Sie sich bis zum 2. Oktober 2026 über das Berufungsportal der Universität (auch abrufbar unter www.europa-uni.de/stellenangebote).

Sie werden gebeten, Ihrer Bewerbung ein Publikationsverzeichnis, ein Forschungs- und ein Lehrkonzept (je max. 2 Seiten), sowie ggf. ein Verzeichnis Ihrer Lehrtätigkeiten und, soweit vorhanden, Lehrevaluationsergebnisse beizufügen. Zudem bitten wir Sie um die Einreichung Ihrer Dissertation sowie von ein bis zwei weiteren wichtigen Publikationen im Bereich der Ausschreibung. Alle Unterlagen können im Berufungsportal hochgeladen werden.

Für inhaltliche Auskünfte und Rückfragen steht der Dekan der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. Benjamin Lahusen, E-Mail: dek-rewi@europa-uni.de, gerne zur Verfügung. Bei Fragen zum Berufungsportal können Sie sich an Dr. Carina Brunner (Telefon: +49(0)335-5534-4521, E-Mail: berufungsmanagement@europa-uni.de) wenden.
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