Künstlerische Intendantin / Künstlerischer Intendant (m/w/d) Salzburger Festspielfonds
Das Kuratorium des Salzburger Festspielfonds schreibt gemäß Stellenbesetzungsgesetz BGBI. I Nr. 26/1998 die Position
Künstlerische Intendantin / Künstlerischer Intendant (m/w/d)
zur Besetzung ab 1.10.2027 für die Dauer von bis zu fünf Jahren aus. Die Vorbereitungen für die Intendanz sollen ehestmöglich beginnen.
Für die künstlerische Gesamtleitung suchen wir eine international profilierte Persönlichkeit.
Im Zuge der geplanten Generalsanierung der Festspielhäuser wird das Große Festspielhaus im Jahr 2028 nur eingeschränkt nutzbar sein und in den Jahren 2029 und 2030 nicht zur Verfügung stehen. Diese außergewöhnliche Situation kann Chance für innovative Formate sein und erfordert eine künstlerisch wie strukturell überzeugende Ausrichtung des Festivalbetriebs für diesen Zeitraum.
Wesentlicher Bestandteil der Bewerbung ist daher ein künstlerisches Konzept, das sich explizit mit diesen Rahmenbedingungen auseinandersetzt und tragfähige Perspektiven für die Durchführung der Festspiele während der Bauphase aufzeigt.
Umfangreiche Informationen zur Stelle finden Sie unter: https://jobs.salzburgerfestspiele.at/stellenangebote.html
Im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes 1979 idgF werden Frauen besonders um ihre Bewerbung gebeten.
Der Auswahlprozess wird von einer Findungskommission begleitet, der die Bewerbungsunterlagen und das Konzept vorgelegt werden. Bitte übermitteln Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen einschließlich eines Lebenslaufs und des künstlerischen Konzepts bis 05.06.2026 an das Kuratorium des Salzburger Festspielfonds c/o Board Consulting, Dr.in Gundi Wentner, salzburgerfestspiele@boardconsulting.at.
Bewerbungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht erstattet.
Kontakt
salzburgerfestspiele@boardconsulting.at
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