WIR FÜR MORGEN
Als größte Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Niedersachsen leisten wir mit praxisorientierter Lehre und Forschung unseren Beitrag für eine lebenswerte Zukunft. Dabei profitieren wir als Stiftungshochschule von höherer Gestaltungsfreiheit und Eigenverantwortung. Wir suchen Kolleg*innen, die gemeinsam mit unseren Studierenden die Gesellschaft nachhaltig prägen und unseren Weg hin zu einer inklusiven und diversen Hochschule mitgestalten.
PROFESSUR FÜR ÖFFENTLICHES RECHT, INSBESONDERE VERWALTUNGSRECHT
Willkommen an der Hochschule Osnabrück, der größten Fachhochschule Niedersachsens! An drei Standorten bieten wir rund 100 Studiengänge mit Praxisbezug, eine beeindruckende Lehr- und Forschungsstärke sowie individuelle Entfaltungsmöglichkeiten. Unsere Studierenden profitieren von der wissenschaftlichen und beruflichen Expertise der Lehrenden, unserer internationalen Vernetzung und einem modernen Hochschulmanagement. Zur Unterstützung suchen wir Menschen, die innovativ handeln und ein Leben lang neugierig bleiben wollen.
Im Mittelpunkt der Professur steht die praxisbezogene Lehre im Allgemeinen und in verschiedenen Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts (bspw. öffentliches Dienstrecht, Gefahrenabwehrrecht, Kommunalrecht und Unionsrecht). Insbesondere durch die Ausbildung des Verwaltungsnachwuchses des Landes Niedersachsen und seiner Kommunen in den Bachelor-Studiengängen „Öffentliche Verwaltung“ und „Allgemeine Verwaltung“, die in enger Kooperation mit dem Innenministerium und den niedersächsischen Kommunen erfolgt, bietet die ausgeschriebene Professur eine einzigartige Verbindung zwischen Hochschule und Verwaltungspraxis. Hinzu kommen die Studiengänge Wirtschaftsrecht (BA), Öffentliches Management (BA), Soziale Arbeit (BA und MA) sowie Public Management (MA), in denen das öffentliche Recht gelehrt wird.
Ihr Profil
Als Voraussetzungen für die Berufung auf eine Professur an der Hochschule Osnabrück gelten die Kriterien des NHG. Diese sind zwingend zu erfüllen.
Für die ausgeschriebene Professur sind diese Kriterien nach § 25 (1) NHG wie folgt spezifiziert:
- Erwartet wird eine abgeschlossene juristische Ausbildung mit 1. und 2. Staatsexamen, mit mindestens einem befriedigenden Ergebnis.
- Der Nachweis der besonderen Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit ist i. d. R. über eine überdurchschnittliche Promotion zu erbringen.
- Der berufliche Werdegang (5-jährige berufliche Praxis, davon mind. 3 Jahre außerhalb des Hochschulbereichs) muss nachweisliche Bezüge zu den Inhalten und Aufgaben der Professur aufweisen. Zudem müssen sich aus der Tätigkeit besondere Leistungen ergeben.
- Die Entwicklung unserer Studierenden, die Vermittlung von Wissen sowie die Begeisterung für die Besonderheiten des Faches stehen im Fokus der zukünftigen Stelleninhaberin/des zukünftigen Stelleninhabers (pädagogisch-didaktische Eignung in deutscher Sprache). Entsprechende Lehrerfahrungen – vorzugsweise mit Studierenden – sind daher nachzuweisen, unter anderem während einer Probelehrveranstaltung.
Darüber hinaus sind die folgenden Qualifikationen wünschenswert:
- Erfahrungen mit inter‑/transdisziplinärer Zusammenarbeit
- Kooperativer Führungsstil gegenüber Studierenden und Mitarbeitenden sowie kooperativer Stil im Kollegium
- Gender- und Diversitykompetenz, interkulturelle Kompetenz sowie Kompetenzen in den Bereichen Digitalisierung und KI
- Publikationen auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts (z. B. Zeitschriftenaufsätze, Kommentierungen etc.)
- Erfahrungen in der Selbstverwaltung/Studiengangsentwicklung
- Fähigkeit und Bereitschaft zur Übernahme englischsprachiger Lehre
WIR
- setzen uns für Ihre Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben ein.
- unterstützen Sie vor, während und nach Ihrer Berufung durch Qualifizierungs- und Hochschuldidaktik-Programme sowie (Förder‑)Beratungen.
- bieten Ihnen durch eine moderne Infrastruktur sowie eine starke regionale und internationale Vernetzung beste Bedingungen für Lehre, Forschung und Transfer.
- schätzen Vielfalt und ermutigen alle Interessierten unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Behinderung, sexueller Identität, Weltanschauung und Religion zur Bewerbung.
CHANCENGERECHTIGKEIT
Im Rahmen unserer gesetzlichen Möglichkeiten bevorzugen wir Menschen mit einer Schwerbehinderung sowie ihnen gleichgestellte Personen und fördern Frauen, insbesondere in Lehre, Forschung und Führungspositionen.