INSTITUT FÜR SAITENINSTRUMENTE
DIENSTBEGINN: Wintersemester 2027/28
BESCHÄFTIGUNGSAUSMAß: Vollzeitbeschäftigung
ENDE DER BEWERBUNGSFRIST: 20.05.2026
Ihre Aufgaben
- Lehre insbesondere im zentralen künstlerischen Fach Viola in den Studienrichtungen Instrumentalstudium sowie Instrumental- und Gesangspädagogik
- Verantwortliche Vertretung und Förderung des Fachs in seiner Gesamtheit, insbesondere in der Entwicklung und Erschließung der Künste
- Durchführung eines definierten Lehrdeputats sowie aktive Mitwirkung an künstlerischen Klassenabenden, Prüfungen, Abschlussformaten, institutsbezogenen Veranstaltungen und in der Young Academy Styria
- Organisation und Mitgestaltung von künstlerischen Projekten und Weiterbildungsformaten (z. B. Masterclasses)
- Aktive Teilnahme an der Weiterentwicklung der Lehr- und Lernkultur und am künstlerischen und wissenschaftlichen Leben der Universität sowie Mitgestaltung in der akademischen Selbstverwaltung der Kunstuniversität Graz
- Mitarbeit an Organisations-, Verwaltungs- und Evaluierungsaufgaben
Ihr Profil
- Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulausbildung bzw. eine gleich zu wertende künstlerische Eignung
- Herausragende Persönlichkeit mit höchster künstlerischer Qualifikation für das zu besetzende Fach
- Hervorragende pädagogische und didaktische Eignung
- Lehrerfahrung bzw. Meisterkurse im tertiären Bereich
- International herausragende künstlerische Laufbahn, insbesondere als Solist*in, Kammermusiker*in und/oder eine führende Position (z. B. als Stimmführer*in) in einem renommierten Orchester
- Sensibilität im Umgang mit Gender, Diversität und Nachhaltigkeit
- Sofern Deutsch nicht Muttersprache ist, wird die Bereitschaft zum Erlernen der deutschen Sprache mit dem Ziel vorausgesetzt, innerhalb eines festzulegenden Zeitraums mindestens das Niveau B2 zu erreichen.
Unsere Benefits
- Ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet
- Ein dynamisches Arbeitsumfeld mit angenehmem Arbeitsklima
- Attraktive Räumlichkeiten und ausgezeichnete infrastrukturelle Ausstattung
- Hervorragende Medien- und Instrumentenausstattung
- Internationalität
- Zahlreiche interne sowie externe Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Großes Angebot an vielfältigen universitären Kulturveranstaltungen
- Gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Kooperation mit Kinderbetreuungseinrichtungen
- Gute öffentliche Verkehrsanbindung
- Klimafreundliche Mobilitätsförderung (Zuschüsse, Uni-Fahrrad)
- Betriebliche Gesundheitsförderung
- Der Standort bietet eine hohe Lebens- und Wohnqualität sowie ein reges Kulturleben
Vertrag
- Universitätsprofessur gem. § 98 Universitätsgesetz
- Unbefristetes Arbeitsverhältnis gem. § 25 Universitäten-KV
- Beschäftigungsausmaß: Vollzeitbeschäftigung.
- Entlohnung: Das kollektivvertragliche monatliche Mindestentgelt (Verwendungsgruppe A1) beträgt derzeit € 6.713,30 brutto (14x jährlich); ein allfälliges höheres Gehalt kann zum Gegenstand von Berufungsverhandlungen gemacht werden.
Die Kunstuniversität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen und wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Im Falle einer Unterrepräsentanz werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Wir möchten, dass alle Menschen in der Gesellschaft und insbesondere auch im Arbeitsleben die gleichen Chancen haben. Besonders wichtig ist es für uns daher, Menschen mit Beeinträchtigungen nicht nur eine berufliche Chance zu bieten, sondern sie auch von der Bewerbung an bestmöglich zu unterstützen. Vielfalt bereichert unser Team!
Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung samt Motivationsschreiben und Unterlagen zum Nachweis der oben angeführten Anstellungserfordernisse (Lebenslauf, Zeugnisse, Liste abgehaltener Lehrveranstaltungen etc.) unter Angabe der Geschäftszahl 23/26.
Bewerbung an die Emailadresse: bewerbung-uprof@kug.ac.at
Bewerbung an die Emailadresse: bewerbung-uprof@kug.ac.at
Die Bewerber*innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.