W2-Professur Kunst in sozialen Räumen Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
An der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig ist im Institut Performative Praxis, Kunst und Bildung zum 01.04.2027 eine
W2-Professur Kunst in sozialen Räumen
zu besetzen.
Die Einstellung erfolgt in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder unbefristetes Angestelltenverhältnis.
Die Professur zeichnet sich durch eine ausgewiesene künstlerische Position im Bereich der aktuellen Kunst aus, die ihre Praxis mit Bezug zu Lebens- und Beziehungsräumen über eurozentrische Perspektiven hinaus profiliert und realisiert. Zentrales Arbeitsfeld der Professur sind Fragen der Zugänglichkeit, der Entstehung von Öffentlichkeit und Situiertheit von Perspektiven sowie Diskriminierungskritik. Künstlerische Praxis wird hier als Intervention oder Zusammenarbeit, als Allianz mit spezifischen sozialen Räumen oder auch aus ihnen heraus verstanden: Treffpunkte, Kunsträume, Nachbarschaften, Wohnviertel, sprachliche wie mediale Gemeinschaften, kulturelle bzw. künstlerische Initiativen und Interessengruppen, selbstorganisierte Öffentlichkeiten oder öffentliche Institutionen sind Ausgangspunkt künstlerischer Ideenfindung.
Besondere Aufmerksamkeit liegt auf Schnittmengen zwischen Bildungskontexten und Kunst.
Die Professur vertritt einen Kunstbegriff, der sich an der Verbindung von aktueller Kunst und Kunstpädagogik orientiert. Schwerpunkt der Lehre sind die künstlerisch-praktischen Lehrangebote für Studierende im Bachelorstudiengang Kunstpädagogik und im Masterstudiengang Kunst, Lehramt an Gymnasien. Dabei sollte das gesamte Spektrum medialer und materialer Verfahren sowie kollaborativer Arbeitsformen ermöglicht und begleitet werden.
Die praxisnahe Forschung am Institut Performative Praxis, Kunst und Bildung (IPKB) erfordert die Zusammenarbeit der Kunstpraxis-Professuren mit den Kunstdidaktik-Professuren.
Aufgaben sind
- künstlerisch-praktische Lehrangebote für Studierende in den Bachelorstudiengängen, vornehmlich im B.A. Kunstpädagogik, und im Masterstudiengang „Kunst, Lehramt an Gymnasien“ mit dem Schwerpunkt auf Kunst in sozialen Räumen
- die Begleitung der Studierenden bei der Erarbeitung eines künstlerischen wie pädagogischen Profils
- der Ausbau interdisziplinärer Kooperationen innerhalb des IPKB und der HBK und der Aufbau von Raumgefügen (z. B. Vernetzungen und Beziehungen) in der Region, überregional und in internationalen, nicht eurozentristischen Zusammenhängen
- Projekte mit Schulen und Kunstinstitutionen
- Mitwirkung an der Profilbildung der Kunstpraxis im Rahmen der Kunstpädagogik an der HBK
Erwartet werden
- ein Werk, in dem ein wesentlicher Beitrag zu Kunst in sozialen Räumen durch unterschiedliche künstlerische Medien und Verfahren sichtbar wird
- eine Aufmerksamkeit für Schnittmengen zwischen Kunst und Bildungskontexten
- eine i.d.R. mehrjährige freie künstlerische Praxis mit einer aktiven Beteiligung am gegenwärtigen künstlerischen Diskurs
- einschlägige und auch international sichtbare Ausstellungen, Ausstellungsbeteiligungen, Projekte, Kataloge, Vorträge, Symposien, Preise o. Ä.
- Deutschkenntnisse auf C1-Niveau des europäischen Referenzrahmens bzw. die Bereitschaft diese innerhalb von zwei Jahren zu erwerben
Vorteilhaft sind
- künstlerische Projekte in Bildungskontexten
- Erfahrung mit digitalen Lehr-/Lernangeboten bzw. die Bereitschaft, sich diese anzueignen
Einstellungsvoraussetzungen
- einschlägig abgeschlossenes Hochschulstudium (Freie Kunst, Kunst Lehramt)
- durch praktische Erfahrung bestätigte pädagogisch-didaktische Eignung (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 NHG)
- die besondere Befähigung zur künstlerischen Arbeit (§ 25 Abs. 1 Nr. 3 NHG), nachgewiesen durch ein Werk, das einen wesentlichen Beitrag zur Kunst der Gegenwart darstellt
- zusätzliche künstlerische Leistungen, nachgewiesen durch ein Werk, in dem sich eine offene Haltung gegenüber den unterschiedlichen Strömungen und Entwicklungen auf dem Gebiet der zeitgenössischen Kunst niederschlägt, sowie durch eine i. d. R. mehrjährige freie künstlerische Praxis
- Erfahrung in der Konzeption, Einwerbung und Durchführung von Ausstellungsprojekten
Die gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 25 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes in der jeweils aktuellen Fassung.
Es wird vorausgesetzt, dass die Bewerber*innen über die erforderliche Sozial-, Führungs-, Gleichstellungs- und Diversitätsförderungskompetenz verfügen und dazu bereit sind, aktiv zur diskriminierungskritischen Arbeit an der Hochschule beizutragen und insbesondere an der akademischen Selbstverwaltung und Gremienarbeit mitzuwirken. Zudem wird eine hohe Kommunikationsbereitschaft und die Kompetenz, hochschulübergreifend integrierend zu agieren, erwartet.
Die Gleichstellungsstrategien der HBK haben erfreulicherweise dazu geführt, dass aktuell keine Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichstellungsgesetzes und des Niedersächsischen Hochschulgesetzes in der Gruppe der W2-Professuren zu verzeichnen sind. Bewerbungen aller Geschlechter sind willkommen.
Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein Nachweis ist beizufügen.
Die Hochschule pflegt eine Kultur der Vielfalt und begrüßt daher besonders Bewerbungen von Personen, die die Diversität erhöhen oder sich aktiv für diese einsetzen.
Als Mitglied im Dual Career Netzwerk SüdOstNiedersachsen kann die Hochschule Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Doppelkarrieren bieten.
Auf die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung wird hingewiesen.
Ihre Bewerbung mit Anschreiben, Angaben zum Werdegang, relevanten Urkunden und Zeugnissen, einem Ausstellungs-, Projekt-, Publikations- und Lehrveranstaltungsverzeichnis, einem Lehrkonzept (maximal drei Seiten) sowie dem ausgefüllten Übersichtsbogen richten Sie bitte bis zum 31.05.2026 per E-Mail an berufungen@hbk-bs.de (als ein Gesamt-PDF mit maximal 30 MB). Beachten Sie, dass Bewerbungen in anderen Dateiformaten oder Bewerbungen als Datei-Downloads sowie Links zu weiteren Unterlagen nicht berücksichtigt werden können.
Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.
Zum Zwecke der Personalauswahl werden auf der Grundlage von § 88 NBG (Beamtinnen und Beamte) bzw. auf der Grundlage von § 12 NDSG i. V. m. § 88 NBG (nicht verbeamtete Beschäftigte) personenbezogene Daten verarbeitet. Im Falle der Nichtauswahl werden die Bewerbungsunterlagen und sämtliche personenbezogenen Daten sechs Monate nach rechtskräftigem Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet bzw. gelöscht. Detaillierte Hinweise zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren finden Sie hier.
Bei Rückfragen im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren kontaktieren Sie bitte Frau Carina Haas (berufungen@hbk-bs.de, Tel. 0531/391 9343).
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