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W3-Professur (m/w/d) für Performative Praktiken in intermedialen Umgebungen Hochschule für Grafik und Buchkunst

Befristet
Vollzeit
Bewerbungsfrist: 31.08.2026
Veröffentlicht am: 01.07.2026
Leipzig
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W3-Professur (m/w/d) für Performative Praktiken in intermedialen Umgebungen Hochschule für Grafik und Buchkunst
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An der Hochschule für Grafik und Buchkunst /Academy of Fine Arts Leipzig ist zum 01.10.2027 die

W3-Professur (m/w/d) für Performative Praktiken in intermedialen Umgebungen (Kennzahl Me/02/27)

befristet für die Dauer von 6 Jahren in Vollzeit zu besetzen. Erstmals Berufene können gemäß § 71 Abs. 2 Sächsisches Hochschulgesetz für bis zu zwei Jahre auf Probe eingestellt werden.

Die Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig mit etwa 550 Studierenden in vier Diplom-, einem Masterstudiengang sowie einem Studienprogramm für Geflüchtete und insgesamt etwa 100 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen gehört zu den ältesten Kunsthochschulen in Deutschland.

Die Stelle ist im Hauptstudium des Fachgebietes Medienkunst zugeordnet. Die Professur soll für einen Zeitraum von 6 Jahren der Entwicklung eines neuen Profils und Leitung einer temporären Projektklasse im Kontext zeitgenössischer Kunst, Körper und Technologien und damit der Förderung einer experimentellen Auseinandersetzung mit aktuellen performativen Praktiken dienen. Die Professur ist deshalb für den Zeitraum vom 6 Jahren befristet.

Gesucht wird eine international tätige künstlerische Persönlichkeit oder Gruppe, die auf lebendige Kunst spezialisiert ist – insbesondere auf körperbezogene Situationen, erweiterte Aufführungsformen und deren Verflechtung mit digitalen Kulturen und Technologien. Erwünscht sind diversitätssensible, globale Perspektiven sowie die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit lokalen Kontexten.

Der Begriff Performance wird als offenes Feld begriffen – von Live-Situationen und körperlichen Bewegungsformen über Aufführungen in digitalen und physischen Räumen im Zeitalter von KI bis hin zu partizipativen Formaten, Roleplay oder Gaming. Von besonderem Interesse sind Positionen, die körperliches und affektives Wissen produktiv machen, den Körper als sozialen und politischen Ort befragen, reduktionistische Logiken technologischer Systeme kritisch reflektieren und dabei auch alternative oder spekulative Weltbilder einbeziehen.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
  • Lehre im Grund- und Hauptstudium des Studienganges Medienkunst
  • Entwicklung und Leitung eines eigenständigen Lehrformats im Bereich Performative Praktiken in intermedialen Umgebungen
  • Interdisziplinäres Lehrangebot an der Schnittstelle von performativen Künsten, Medien und Technologien
  • Förderung einer experimentellen Auseinandersetzung mit historischen und aktuellen Tendenzen medial und performativ orientierter Kunst
  • Vermittlung von Aufführungsformen in der bildenden Kunst, einschließlich digitaler und hybrider Formate
  • Organisationskompetenz sowie sehr gute Deutsch- und sehr gute Englischkenntnisse werden vorausgesetzt.
Berufungsvoraussetzungen sind gemäß § 59 Sächsisches Hochschulgesetz
  • ein abgeschlossenes künstlerisches Hochschulstudium (Master, Diplom Kunsthochschule oder vergleichbar),
  • pädagogische Eignung und hochschuldidaktische Kenntnisse
  • besondere Befähigung zur künstlerischen Arbeit (künstlerisches Werk / herausragende Arbeiten im Bereich der zeitgenössischen Kunst)
  • zusätzliche künstlerische und gestalterische Leistungen: experimentelle künstlerische Auseinandersetzung mit historischen und aktuellen Tendenzen im Kontext zeitgenössischer Kunst, Körper und Technologie und ihrer Geschichte
Die Lehrverpflichtung bestimmt sich nach der Hochschuldienstaufgabenverordnung (HSDAVO) in ihrer jeweils geltenden Fassung und beträgt aktuell 20 Lehrveranstaltungsstunden pro Woche der Vorlesungszeit.

Aufgaben sind neben der Betreuung der Studierenden die exponierte, verantwortliche Mitarbeit in der Selbstverwaltung der Hochschule, bei der Abnahme der Prüfungen und in Berufungsverfahren, die Übernahme von Ämtern in den Gremien, die Studienfachberatung, die Betreuung des künstlerischen/ wissenschaftlichen Nachwuchses, die Mitarbeit bei der Studien­reform und in Qualitätssicherungsverfahren sowie die Einwerbung und Verwaltung von Drittmitteln. Die Lehr- und Amts­sprache ist deutsch. Insofern sind sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache unverzichtbar. Organisationskompetenz und sehr gute Englischkenntnisse werden erwartet. Eine hohe soziale Kompetenz und die Aufmerksamkeit und Aus­einandersetzung mit Diversität sind Voraussetzung. Aufgrund der Anforderungen an die künstlerische Lehre erwarten wir eine hohe Bereitschaft zur Präsenz vor Ort und freuen uns auf kollegiale Zusammenarbeit.

Die HGB versteht sich als eine Diversität wertschätzende Kunsthochschule und setzt sich für ein chancengerechtes und diskriminierungskritisches Lern-, Lehr- und Arbeitsumfeld ein. Unterschiedliche Lebenswirklichkeiten und Perspektiven sehen wir als Bereicherung. Ihre Bewerbung ist bei uns willkommen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Schwerbehinderte bzw. ihnen gleichgestellte Menschen werden entsprechend bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besonders berücksichtigt. Ein Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Die HGB ist Mitglied der Charta „Familie in der Hochschule“ und fördert nachhaltige Chancengleichheit sowie die Vereinbarkeit von Familienaufgaben und denen in Studium, Arbeit und Lehre.

Weitere Informationen über die Hochschule können auf der Website der Hochschule abgerufen werden.

Bewerbungen mit Motivationsschreiben, tabellarischem Lebenslauf, Darstellung des künstlerischen Entwicklungsweges, Dokumentation der eigenen künstlerischen Tätigkeit, Nachweisen über Lehrbefähigung und Lehrerfahrung sowie ein Lehrkonzept, Urkunden und Zeugnisse zu Hochschulabschlüssen bzw. des höchsten erworbenen akademischen Grades sind bis zum 31.08.2026 bitte ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal.

Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen geben Sie uns Ihre Einwilligung, Ihre von Ihnen übersendeten personen­bezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu verarbeiten (vgl. Artikel 6 DSGVO; siehe auch § 32 BDSG).

Bitte beachten Sie, dass die Hochschule Bewerbungs-, Fahrt- und Übernachtungskosten nicht erstattet.
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