• Ratgeber nach Positionen
  • Promovieren
  • Postdoc-Ratgeber
  • Habilitation
  • Professur
  • HAW-Professur
  • Branchen-Ratgeber
  • Forschung & Entwicklung
  • Geisteswissenschaften
  • Ingenieurwissenschaften
  • Medizin
  • Naturwissenschaften
  • Öffentlicher Dienst
  • NGO, Stiftung & Co.
  • Pädagogik
  • Wirtschaft & Management
  • Wissenschaft & Lehre
  • Themen-Ratgeber
  • Gehalt
  • Bewerbung
  • Arbeit & Gesundheit
  • Service-Angebot
  • Events
  • Karriereberatung
  • Promotions-Test
  • Booklet: Arbeiten im öffentlichen Dienst
  • Nachwuchspreis
  • Arbeitgeber
  • Graduiertenschulen
  • Ratgeber-Übersicht
Erweiterte Stellensuche
Promovieren Postdoc-Ratgeber Habilitation Professur HAW-Professur
Forschung & Entwicklung Geisteswissenschaften Ingenieurwissenschaften Medizin Naturwissenschaften Öffentlicher Dienst NGO, Stiftung & Co. Pädagogik Wirtschaft & Management Wissenschaft & Lehre
Gehalt Bewerbung Arbeit & Gesundheit
Events Karriereberatung Promotions-Test Booklet: Arbeiten im öffentlichen Dienst Nachwuchspreis Arbeitgeber Graduiertenschulen Ratgeber-Übersicht
Anmelden Merkliste Für Arbeitgeber
academics - Logo
Aus dem Hause
Die ZEIT - Logo
Forschung & Lehre - Logo
Karriereberatung Mein academics Anmelden Merkliste (0) Merkliste Für Arbeitgeber

Anerkennung Doktortitel
Wird ein deutscher Doktortitel weltweit anerkannt?

In Deutschland erworbene akademische Grade, wie der Doktortitel, werden im Ausland nicht automatisch anerkannt. Sogenannte Äquivalenzabkommen zwischen Deutschland und anderen Ländern regeln die Vorgaben für die internationale Anerkennung von Promotionen. Entschieden wird von Fall zu Fall.

Generell werden deutsche Abschlüsse zwar anerkannt – doch dieser Prozess ist besonders in angloamerikanischen Ländern schwierig und langwierig © izusek / istockphoto.com
Artikelinhalt

Deutsche Hochschulabschlüsse und akademische Grade werden im Ausland nicht automatisch anerkannt – das gilt auch für den Doktortitel. Daran hat selbst der Bologna-Prozess zur Angleichung der Studienstrukturen nichts geändert.


Aktuelle Jobs und Stellenangebote für Doktoranden
  • Universitätsassistent*in ("prae doc") am Fakultät für Mathematik

    21.03.2023 Universität Wien Wien
    Universitätsassistent*in ("prae doc") am Fakultät für Mathematik  - Universität Wien - Logo
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d) am Fachbereich Mechatronik und Maschinenbau

    14.03.2023 Hochschule Bochum Bochum
    Wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d) am Fachbereich Mechatronik und Maschinenbau - Hochschule Bochum - Logo
  • Research associate (computational metabolomics, m/f/d)

    20.03.2023 Leibniz-Institut für Pflanzenbiochemie (IPB) Halle
    Research associate (computational metabolomics, m/f/d) - Leibniz-Institut für Pflanzenbiochemie (IPB) - Logo
Zu allen Promotionsstellen

Entscheidung je nach Einzelfall

Jeder Fall muss nach Angaben der Kultusministerkonferenz einzeln geprüft werden, sofern in bilateralen oder europäischen Abkommen nichts anderes geregelt ist.

Zuständig für die Einzelfall-Entscheidungen sind die Hochschulen oder Behörden des jeweiligen Landes, manchmal auch der jeweilige Arbeitgeber. Deutsche Stellen haben nach Angaben des Bundesbildungsministeriums „keinerlei Einwirkungsmöglichkeit auf ausländische Anerkennungsentscheidungen“. Anhaltspunkte dafür, wie einfach oder wie kompliziert die Anerkennung Ihres Doktortitels im Ausland werden wird, können Sie in sogenannten Äquivalenzabkommen finden.

Das sind Abkommen, in denen Staaten die gegenseitige Anerkennung von Hochschulgraden regeln. Deutschland hat derzeit mit 15 Staaten solche Vereinbarungen getroffen, zudem gibt es bilaterale Erklärungen mit Russland, Australien und Palästina.

Verpassen Sie keine neuen Stellen

Mit unserer Job-Mail erhalten Sie wöchentlich passende Stellen sowie interessante Inhalte zu Ihrem Suchprofil. 

Aktuelle Suchbegriffe: Doktorand/in
Nach der Registrierung können Sie Ihr Profil anpassen.
Bitte geben Sie eine E-Mail-Adresse im gültigen Format ein.
Sie können Ihre Anmeldung zur Job-Mail jederzeit widerrufen, bspw. per E-Mail an info@academics.de. Wir verwenden Ihre E-Mailadresse auch, um Ihnen Werbung für ähnliche Angebote der ZEIT Verlagsgruppe zuzusenden. Dieser Verwendung können Sie jederzeit widersprechen. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit unseren AGB einverstanden und nehmen die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis.

Darüber hinaus gibt es Konventionen des Europarates, die Regelungen für die gesamte europäische Region beinhalten. Die wichtigste davon ist die Lissabonner Anerkennungskonvention, die bereits von mehr als 50 Staaten unterzeichnet wurde.

Generell werden deutsche Abschlüsse zwar anerkannt – doch dieser Prozess ist besonders in angloamerikanischen Ländern schwierig und langwierig. So verfolgt Großbritannien nach Angaben der Kultusministerkonferenz eine „restriktive Anerkennungspraxis“, an der sich auch die Commonwealth-Länder orientieren. In den USA haben die Hochschulen nach Angaben der Kultusministerkonferenz eine starke Autonomie, sodass „die Hochschulen Anerkennungsentscheidungen im Wesentlichen nach der Interessenlage ihrer Träger vollziehen“. Ähnlich sieht es in Kanada aus.

Deshalb konnte Deutschland mit dieser Ländergruppe bislang keine Äquivalenzabkommen schließen, sondern lediglich individuelle Kooperationsabkommen mit einzelnen Einrichtungen.


INFO-BOX: Äquivalenzabkommen

Eine Übersicht aller Äquivalenzabkommen, die Deutschland betreffen, finden Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Sie ist an die Webseite der Kultusministerkonferenz angegliedert (www.kmk.org).

Autoren
Julia Becker
Erschienen in
academics - März 2016

Teilen

Weitere Ratgeber zum Thema Promotion

Promotion Geisteswissenschaften

Bietet der Doktortitel Geisteswissenschaftlern bessere Karrierechancen oder Verdienstmöglichkeiten? In jedem Fall gibt es für die Promotion in den Geisteswissenschaften anderes zu beachten als in den übrigen Fachbereichen.

Der Doktorgrad: Wer darf oder muss den Titel führen?

Ab wann und unter welchen Voraussetzungen dürfen Promovierte sich „Doktor“ nennen – und gibt es eine Pflicht, den Titel zu führen?

Bewerbungsgespräch als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in

Sie wurden zu einem Vorstellungsgespräch als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung eingeladen? Wir erklären Ihnen, worauf es ankommt.

Kumulative Dissertation oder Monografie?

Zur Promotion ein Gesamtwerk – die Monografie – einreichen oder mit mehreren Publikationen kumulativ promovieren? Wann bietet sich welche Option an, und was sind die jeweiligen Vor- und Nachteile?

ACADEMICS
  • Über uns
  • Karriere
  • Kontakt
  • Impressum
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutzerklärung
  • Cookies & Tracking
  • Partner
  • Job-Mail
  • BOA Berufstest
  • academics.com
Für Arbeitgeber
  • Stellenanzeige schalten
  • Mediadaten
  • AGB
Besuchen Sie uns auf
academics - Logo Aus dem Hause Die ZEIT - Logo Forschung & Lehre - Logo Deutscher Hochschulverband
Hinweise zum Datenschutz
Die Verwaltung Ihrer Datenschutzeinstellungen für academics kann aktuell nicht ausgespielt werden. Bitte prüfen Sie, ob Sie einen Adblocker, Pop-Up-blocker oder ähnliches verwenden und schalten Sie diese aus. Anschließend können Sie die Einstellungen zum Datenschutz vornehmen.
Genaue Informationen zur Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.