Mobbing
Mobbing am Arbeitsplatz: Anzeichen, Folgen und Möglichkeiten für Betroffene

Hinter einer gemobbten Mitarbeiterin stehen zwei tuschelnde Kollegen

Mobbing kann von einer einzelnen Person oder von ganzen Gruppen ausgehen. © praetorianfoto / iStock.com

Beleidigungen, Ausgrenzungen, Drohungen – Mobbing hat viele Ausprägungen. Mögliche Folgen des Mobbings am Arbeitsplatz und was Opfer tun können, lesen Sie hier. 

Veröffentlicht: 03.04.2023

Von: Maresa Wolbert

Wenn jemand bei der Arbeit über einen längeren Zeitraum von Vorgesetzten oder Kolleg:innen systematisch schikaniert, beleidigt, benachteiligt oder ausgegrenzt wird, ist das Mobbing. Es kann von einer einzelnen Person oder von ganzen Gruppen ausgehen.

Immer mehr Menschen sind von Mobbing betroffen. Das belegt die Studie „Mobbing und Cybermobbing bei Erwachsenen“ vom Bündnis gegen Cybermobbing. Für sie wurden 4.000 Personen im Alter von 18 bis 65 Jahren in der DACH-Region im August 2021 repräsentativ befragt. Mehr 32 Prozent der Befragten in Deutschland waren demnach schon einmal Mobbingopfer. Von den in Deutschland befragten Erwachsenen, die Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz waren, gaben 75 Prozent überdies an, dass Arbeitskolleg:innen die Täter waren. 54 Prozent sagten, das Mobbing ginge von Vorgesetzten aus. 

Mobbing hat Methode. Täter und Täterinnen gehen systematisch vor, mobben über einen längeren Zeitraum, oft ohne Anlass. Wer am Arbeitsplatz von Mobbing betroffen ist, wird unsachlich kritisiert, gekränkt oder manipuliert. Diskussionen oder Auseinandersetzungen, die im normalen Rahmen stattfinden, sind hingegen kein Mobbing. Auch wenn es dabei etwas lauter wird oder eine Person ungehalten reagiert, sollte das nicht als Mobbing gesehen werden. Schließlich gehören unterschiedliche Ansichten, Gemüter und Charaktere zu einem normalen Alltag und Arbeitsumfeld. 

Mobbing kann in ganz unterschiedlicher Form vorkommen. Typische Beispiele für das Verhalten von Täter:innen sind:

  • Sie zweifeln in großer Runde die Fähigkeiten ihres Opfers an,
  • üben unsachgemäße Kritik an der Arbeit ihrer Opfer,
  • manipulieren die Arbeit ihrer Opfer,
  • drohen (offen oder versteckt),
  • verschweigen wichtige Informationen oder
  • ignorieren ihre Opfer.

Werden Täter:innen nicht aufgehalten oder lassen sie nicht von alleine von ihrem Opfer ab, läuft das Mobbing am Arbeitsplatz nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in verschiedenen, immer extremer werdenden Phasen ab:

1. Phase: Während eines ungelösten Konflikts kommt es zu Schuldzuweisungen von Kolleg:innen oder Vorgesetzten. 

2. Phase: Die eigentliche Ursache des Konflikts wird immer unwichtiger. Statt gegen die Sache, richtet sich die Kritik gegen die Person. Es kommt zu Schikane und Ausgrenzung. Das Opfer wird immer unsicherer, verliert an Selbstbewusstsein. 

3. Phase: Die Situation wird für das Opfer immer unerträglicher. Das wirkt sich auch auf die Arbeitsleistung aus: Das Opfer wird unkonzentriert, macht Fehler. All das bleibt auch dem Arbeitgeber nicht verborgen. Er mahnt ab, versetzt das Mobbingopfer oder droht mit Kündigung.

4. Phase: Es kommt zur Kündigung, die entweder vom Opfer oder vom Arbeitgeber ausgeht. 

Mobbing und Diskriminierung: der Unterschied

Mobbing und Diskriminierung ist nicht dasselbe. Diskriminierungsopfer werden aufgrund eines schützenswerten Merkmals benachteiligt. Dabei kann es sich beispielsweise um ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität handeln. Diskriminierung ist also eine spezielle Form des Mobbings.

Opfer von Mobbing sind einem hohen Leidensdruck ausgesetzt. Das kann sowohl psychische als auch physische Folgen haben. Hierzu zählen oft Depressionen, Persönlichkeitsveränderungen, dauerhaft niedriges Selbstbewusstsein, Magen-Darm-Beschwerden und körperliche Schmerzen. 

Das durch das Mobbing ausgelöste hohe Frustrations- und Stresslevel nagt am Selbstwertgefühl. Personen, die gemobbt werden, werden nicht selten arbeitsunfähig. Im schlimmsten Fall sind sie dauerhaft nicht mehr in der Lage, wieder im Berufsleben Fuß zu fassen. Sie sind regelrecht traumatisiert, und das wirkt sich auch auf das Privatleben aus, ein Burn-out droht.

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Auch für die Betriebe, in denen gemobbt wird, hat dieses Gebaren negative Auswirkungen. Laut der Studie des Bündnisses gegen Cybermobbing kostet Mobbing Unternehmen fast acht Milliarden Euro in Deutschland. Diese Kosten entstehen unter anderem durch die Fehlzeiten und die verminderte Leistungsfähigkeit der Betroffenen. Arbeitgeber müssen neue Mitarbeiter:innen suchen und einarbeiten, haben eventuell Gerichtsverfahren und Entschädigungen zu zahlen. Auch schaden Mobbingfälle der Reputation von Unternehmen.

Kommt ein Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht nicht nach und lässt stattdessen bewusst zu, dass einer seiner Mitarbeiter:innen am Arbeitsplatz gemobbt wird, kann dies zu einer Klage auf Schadensersatz durch den betroffenen Mitarbeitenden führen.

Mobbing ist kein eigenständiger Straftatbestand. Wer sich allerdings dementsprechend verhält, kann sich dennoch unter Umständen strafbar machen und muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn durch das Mobbing ein anderes Delikt verwirklicht wird, etwa:

  • Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch, kurz: StGB)
  • Üble Nachrede (§ 186 StGB)
  • Verleumdung (§ 187 StGB)
  • Körperverletzung (§ 223 StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Diebstahl (§ 242 StGB)
  • Sachbeschädigung (§ 303 StGB)


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Opfer von Mobbing sollten vor allen Dingen eins: Nicht die Schuld bei sich selbst suchen, sondern sich zur Wehr setzen. Dazu gehört, den Arbeitgeber, den Betriebsrat oder die Personalabteilung über die Situation zu informieren. Rechtliche Grundlage ist § 84 Betriebsverfassungsgesetz. Die Norm sieht ein Beschwerderecht von Arbeitnehmer:innen vor. Demnach haben sie das Recht, sich bei den Stellen, die dafür zuständig sind, zu beschweren, wenn sie sich von Kolleg:innen oder dem Arbeitgeber ungerecht behandelt, benachteiligt oder in anderer Form beeinträchtigt fühlen.

Überdies können Betroffenen von Mobbing Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Täter oder die Täterin und unter Umständen auch gegen den Arbeitgeber zustehen. Ob der Anspruch durchsetzbar ist, hängt auch von der Beweisbarkeit der Taten ab. Die Beweislast trägt der oder die Betroffene. Hilfreich ist deshalb ein Tagebuch, in dem Opfer die Handlungen der Täter:innen detailliert schildern, am besten mit Datum und Uhrzeit. Hat das Mobbing gesundheitsschädliche Auswirkungen, sollten sie ärztlich dokumentiert werden. All diese Dokumente können unter Umständen vor Gericht anerkannt werden und Ansprüche untermauern. 

Abgesehen von rechtlichen Möglichkeiten gibt es viele unabhängige, professionelle Hilfs- und Beratungsangebote, die Betroffenen oft neue Impulse geben und in denen Coaches oder Psycholog:innen gemeinsam mit den Opfern Strategien und Lösungswege erarbeiten. 

Wer als Kolleg:in einen Mobbingfall mitbekommt, sollte nicht wegschauen, sondern couragiert dem Opfer zur Seite stehen. Das können Kolleg:innen beispielsweise tun: 

  • emotionale Unterstützung anbieten
  • sich um externe und interne Hilfe kümmern
  • bei klärenden Gesprächen begleiten
  • für das Opfer Partei ergreifen
  • intrigantes Verhalten aufdecken
  • das Umfeld für das Geschehen sensibilisieren


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