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Professur für das Lehr- und Forschungsgebiet Straßenverkehrswesen (W2- oder W1-Professur mit Tenure Track)
Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm

Befristet
Vollzeit
Bewerbungsfrist: 30.06.2025
Veröffentlicht am: 03.06.2025
Nürnberg
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Professur für das Lehr- und Forschungsgebiet Straßenverkehrswesen (W2- oder W1-Professur mit Tenure Track)
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Innovation braucht Vielfalt

Als Professorin oder Professor (w/m/d) an der Ohm haben Sie ein einzigartiges berufliches Umfeld. Als große Hochschule bieten wir Ihnen viele Möglichkeiten, Ihre Tätigkeit flexibel zu gestalten. Ihre innovativen Ideen in Lehre und Forschung und Ihre Mitwirkung in strategischen Projekten prägen das Profil unserer Hochschule mit.

Bei uns agieren Sie vernetzt in kollegialen Teams. Sie arbeiten mit Studierenden in innovativen Lehr- und Lernformaten und begleiten aktiv ihre Persönlichkeits­entwicklung. Sie bringen Ihre Kompetenz in interessante und gesellschaftlich relevante Vorhaben ein. Sie sind hochschul­weit und inter­national inter­disziplinär vernetzt. Der Transfer Ihrer Erkenntnisse in die Praxis schafft einen Mehrwert für die Menschen – so gestalten Sie den technologischen und gesellschaftlichen Wandel aktiv mit.

An der Fakultät Bauingenieur­wesen ist zum Winter­semester 2025/26 oder später eine Professur der BesGr W2 oder eine Nachwuchs­professur für das Lehr- und Forschungs­gebiet

Straßenverkehrswesen
(W2- oder W1-Professur mit Tenure Track)


zu besetzen.

Mit dem neuen Qualifizierungs­programm „W1-Nachwuchsprofessur“ bieten wir Ihnen die Möglich­keit zum Erwerb der Qualifikation für eine W2-Professur an einer bayerischen Hoch­schule für angewandte Wissen­schaften an.

Dies kann über zwei unterschied­liche Karriere­wege erfolgen:

  • Praxis-Track: Heraus­ragende Postdocs ohne (hinreichende) Berufs­erfahrung erwerben die erforder­liche Berufs­praxis in renommierten Kooperations­unternehmen.
    oder
  • Promotions-Track: Berufs­erfahrene mit sehr gutem Hochschul­abschluss erlangen die besondere Befähigung zu wissen­schaft­licher Arbeit in Form einer kooperativen Promotion.

Während der Laufzeit werden ein individuelles Mentoring, laufende Fort­bildungen und eigen­ständige Aufgaben in Wissen­schaft, Forschung und Lehre angeboten. Mit dem erfolg­reichen Abschluss des Qualifizierungs­programms wird – nach einer positiven Evaluation und bei Erfüllung der formalen Voraus­setzungen – die Nachwuchs­professur in eine unbefristete W2-Regel­professur über­führt (Tenure-Track). Nachwuchs­professorinnen und Nachwuchs­professoren werden für eine Dauer von mindestens drei bis maximal sechs Jahren im Beamten­verhältnis auf Zeit oder im privat­recht­lichen Arbeits­verhältnis beschäftigt.



Ihre Aufgaben

  • Lehrveranstaltungen in allen Studien­gängen vor allem zu Themen des Straßen­verkehrs­wesens (z. B. Entwurf, Dimensionierung, Bau, Betrieb und Erhaltung der Verkehrs­infra­struktur, Verkehrs­steuerung, Vermessung) sowie zu weiteren Themen des Verkehrs­wesens, auch in digitaler Form
  • Konzeption und Durch­führung lehr­unter­stützender Übungen, Studien­arbeiten, Projekte und Exkursionen
  • Mitarbeit in der Lehre von Grundlagen­fächern
  • Initiierung und Durch­führung eigener Forschungs­projekte bzw. Teil­habe an gemeinsam initiierten, auch inter­disziplinären Forschungs­projekten
  • Mitarbeit in der akademischen Selbst­verwaltung

Ihr Profil

  • Mehrjährige einschlägige Berufs­erfahrung in Ingenieur­büros, der öffent­lichen Verwaltung, der Bau­wirtschaft oder der Bauindustrie (bei W2-Professur und W1-Professur mit Promotions-Track)
  • Ausgezeichnete Kenntnisse im zuge­hörigen nationalen Regel­werk der FGSV in einem oder mehreren der oben genannten Themen­bereiche
  • Sehr gute Vernetzung mit der Praxis und fach­bezogenen Gremien
  • Sehr gute Deutsch- und Englisch­kenntnisse, die eine qualifizierte Lehre in deutscher und englischer Sprache ermöglichen
Erfahrungen und Kenntnisse in software­gestützten Entwurfs-, Dimensionierungs- oder Simulations­verfahren im Straßen­wesen sind wünschenswert.

Einstellungsvoraussetzungen

  • Abgeschlossenes Hochschul­studium
  • W2-Professur:
    • Die besondere Befähigung zu wissen­schaft­licher Arbeit ist durch die Qualität einer Promotion oder durch ein Gutachten über promotions­adäquate Leistungen zu belegen.
    • Vorausgesetzt wird die päda­gogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre, hochschul­didaktische Qualifikationen und durch eine Probe­lehr­veranstaltung nach­gewiesen wird.
    • Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissen­schaft­licher Erkenntnisse und Methoden müssen in einer mindestens fünf­jährigen beruflichen Praxis nach­gewiesen werden, die nach Abschluss des Hochschul­studiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschul­bereiches ausgeübt worden sein müssen. Zeiten als Referendarin oder Referendar oder als wissen­schaft­liche Mitarbeiterin oder als wissen­schaft­licher Mitarbeiter können insgesamt nur bis zu zwei Jahren ange­rechnet werden. In besonderen Fällen kann der Nach­weis der außerhalb des Hochschul­bereichs ausgeübten beruf­lichen Praxis dadurch erfolgen, dass über einen Zeit­raum von mindestens fünf Jahren ein erheb­licher Teil der beruf­lichen Tätig­keit in Kooperation zwischen Hoch­schule und außer­hoch­schulischer beruf­licher Praxis erbracht wurde.
  • W1-Professur:
    • Pädagogische Eignung: Der Nachweis ist u. a. über eine Probelehr­veranstaltung zu erbringen.
    • Praxis-Track: Die besondere Befähigung zu wissen­schaft­licher Arbeit ist in der Regel durch die Qualität einer Promotion zu belegen.
    • Promotions-Track: Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissen­schaftlicher Erkenntnisse und Methoden müssen in einer mindestens fünf­jährigen beruflichen Praxis nach­gewiesen werden, die nach Abschluss des Hochschul­studiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außer­halb des Hochschul­bereichs ausgeübt worden sein müssen. Zeiten als Referendarin oder Referendar oder als wissen­schaft­liche Mitarbeiterin oder als wissen­schaft­licher Mitarbeiter können insgesamt nur bis zu zwei Jahren ange­rechnet werden. Der Nachweis der außer­halb des Hochschul­bereichs ausgeübten beruf­lichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeit­raum von mindestens fünf Jahren ein erheb­licher Teil der beruf­lichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hoch­schule und außer­hoch­schulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.

Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung an, welchen Track Sie anstreben, und legen Sie Ihr Konzept dafür dar.


In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebens­jahr noch nicht vollendet hat, ansonsten erfolgt eine Einstellung mit privat­recht­lichem Dienst­vertrag im Angestellten­verhältnis.


Menschen mit Schwerbehinderung werden bei ansonsten im Wesent­lichen gleicher Eignung, Befähigung und fach­licher Leistung bevor­zugt eingestellt.


Die Hochschule strebt insbesondere im wissen­schaft­lichen Bereich eine Erhöhung des Anteils von Frauen an. Bewerbungen von Frauen sind ausdrück­lich gewünscht. Die Ohm hat das Zerti­fikat „Familien­gerechte Hochschule“ erstmals 2005 erworben.


Interessiert?

Dann unternehmen Sie den nächsten Schritt und verwirk­lichen Sie Ihre beruf­lichen Ziele mit uns! Wir freuen uns auf Ihre aussage­kräftige Bewerbung bis zum 30. Juni 2025. Bitte nutzen Sie ausschließlich unser Online-Bewerbungsportal.


Bei Fragen zur Professur steht Ihnen gerne Herr Prof. Dr. Matthias Bohlinger (matthias.bohlinger@th-nuernberg.de) zur Verfügung.


Werden Sie Teil der Ohm und erfahren Sie mehr zu unseren Ange­boten und zum Berufungs­verfahren unter den FAQ.

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