In der Philosophischen Fakultät II, Institut für Musik, Medien- und Sprechwissenschaften (IMMS), Abteilung Musikpädagogik, der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:
W2 Professur „Klavier und Klaviermethodik“
Gesucht wird eine im Fach Klavier, Klavierspiel und Klaviermethodik ausgewiesene Persönlichkeit mit Interesse an kooperativer Beteiligung an Lehr- und Forschungsprojekten der MLU und darüber hinaus.
Der Aufgabenbereich dieser künstlerischen Professur umfasst gemäß § 34 des Hochschulgesetzes (HSG) Sachsen-Anhalt insbesondere die universitäre Ausbildung von Lehramtsstudierenden im Hauptfach Klavier, deren Vorbereitung auf den pädagogischen und künstlerischen Einsatz des Klavierspiels im schulischen Kontext sowie die Koordination der Instrumentalausbildung und Korrepetition innerhalb der Abteilung. Erwartet wird die Fähigkeit zum Anschluss an die MLU-Profillinie „Wissenskulturen und Bildung“ und „Transformation“, um damit die professionelle Musikausbildung in der Breite der Gesellschaft und das Netzwerk "Musikland Sachsen-Anhalt" zu stärken. Vorausgesetzt wird die Bereitschaft zur Profilierung und Weiterentwicklung der Curricula in der Lehrkräftebildung für das Fach Musik an der Universität sowie der kooperativen Studiengänge mit der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik (EHK) in Abstimmung mit dem Land. Erwartet wird die Zusammenarbeit mit den Fächern des Institutes für Musik, Medien- und Sprechwissenschaften (IMMS) in Forschung und Lehre. Erwünscht wird zudem das Engagement in einem Forschungsbereich. Eine Bereitschaft zur Mitwirkung an der akademischen Selbstverwaltung wird vorausgesetzt.
Personen, die sich bewerben, müssen die Berufungsvoraussetzungen gemäß § 35 des HSG Sachsen-Anhalt erfüllen, insbesondere das abgeschlossene Hochschulstudium im Fach Klavier (Diplom, Master), den Nachweis der pädagogischen Eignung (i.d.R. durch positive Lehrevaluationen, bevorzugt durch eingehende künstlerisch-methodische Lehre im Hochschulbereich), die besondere Befähigung zur künstlerischen Arbeit (z.B. Konzertexamen, Meisterklassenexamen). Weiterhin sind zusätzliche künstlerische Leistungen (z.B. ausgeprägte Kammermusik- oder Liedbegleitungserfahrung, Erfahrungen in einem Bereich der Alten Musik, herausgehobene Wettbewerbspreise, ausgewiesene Konzerttätigkeit) nachzuweisen. Hervorragende Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau des Sprachzertifikats C1 werden vorausgesetzt.
