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W 1 Juniorprofessur mit Tenure Track nach W 3 für Verkehrssystemplanung
Bergische Universität Wuppertal
Befristet
Vollzeit
Bewerbungsfrist: 10.03.2025
Veröffentlicht am: 06.02.2025
Wuppertal
Die Bergische Universität Wuppertal ist eine dynamische, vernetzte und forschungsorientierte Campusuniversität. Gemeinsam stellen sich hier mehr als 26.000 Forschende, Lehrende und Studierende den Herausforderungen in Gesellschaft, Kultur, Bildung, Ökonomie, Technik und Umwelt.
Es ist die Professur (gem. § 36 HG NRW) zu besetzen:
In der Fakultät für Architektur und Bauingenieurwesen zum 01.01.2026
Es ist die Professur (gem. § 36 HG NRW) zu besetzen:
In der Fakultät für Architektur und Bauingenieurwesen zum 01.01.2026
eine W 1 Juniorprofessur mit Tenure Track nach W 3 für Verkehrssystemplanung
Kennziffer: P24022
Der vollständige Ausschreibungstext mit den Aufgaben und Anforderungen sowie den formalen Voraussetzungen ist unter https://stellenausschreibungen.uni-wuppertal.de zu finden.
An der Bergischen Universität schätzen wir die individuellen und kulturellen Unterschiede unserer Universitätsangehörigen und setzen uns für Gleichstellung, Chancengerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Bewerbungen von Menschen jeglichen Geschlechts sowie von Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen sind willkommen. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Rechte von Menschen mit einer Schwerbehinderung, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.
Bewerbungsfrist: 10.03.2025
An der Bergischen Universität schätzen wir die individuellen und kulturellen Unterschiede unserer Universitätsangehörigen und setzen uns für Gleichstellung, Chancengerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Bewerbungen von Menschen jeglichen Geschlechts sowie von Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen sind willkommen. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Rechte von Menschen mit einer Schwerbehinderung, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.
Bewerbungsfrist: 10.03.2025
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