Ein Quereinstieg in den Diplomatischen Dienst ist nicht möglich
Da das Durchlaufen des Vorbereitungsdienstes für diese Sonderlaufbahn verpflichtend ist, ist ein Quereinstieg in den Auswärtigen Dienst grundsätzlich nicht möglich. Auch Initiativbewerbungen werden nicht angenommen, da die Ausschreibung offener Stellen Pflicht ist und Bewerbungen nur auf diese möglich sind.
Beamt:innen, die bereits eine andere Laufbahn in einer Bundesbehörde eingeschlagen haben, müssen ebenfalls zunächst den Vorbereitungsdienst durchlaufen; in dieser Zeit sind sie auf Widerruf verbeamtet. Bei erfolgreichem Absolvieren erfolgt die Verbeamtung auf Lebenszeit im Auswärtigen Dienst und die Entlassung aus der anderen Laufbahn.
Welche Perspektiven und Gehälter bietet der diplomatische Dienst?
Eine Laufbahn im Auswärtigen Dienst ist zwar mit hohen Anforderungen verbunden, bietet aber überaus abwechslungsreiche Tätigkeiten in einem sicheren Job. Bei entsprechenden Fähigkeiten, vor allem hervorragenden Führungsqualitäten, können Spitzenämter im In- und Ausland erreicht werden, die nicht nur mit viel Verantwortung und Ansehen, sondern auch hohen Gehältern einhergehen.
Wer den Vorbereitungsdienst erfolgreich absolviert hat, wird auf Lebenszeit verbeamtet. Die Vergütung erfolgt nach den Besoldungsordnungen A und B des Bundes:
- im mittleren Dienst in den Besoldungsgruppen A6 bis A9,
- im gehobenen Dienst in A9 bis A13,
- im höheren Dienst in A13 bis A16.
Hochrangige Diplomat:innen wie manche Botschafter:innen, Ministerialdirektor:innen und Generalkonsul:innen erhalten Gehälter der Besoldungsgruppen B3, B6 oder B9, die den Außenminister oder die Außenministerin unterstützenden Staatssekretär:innen B11.
20 Zonen: Der Auslandszuschlag ist vom Einsatzgebiet abhängig
Das Gesamtbruttogehalt von Beamt:innen im Auswärtigen Dienst setzt sich jeweils aus dem Grundgehalt (bei der A-Besoldung abhängig von der Erfahrungsstufe) und diversen zusätzlichen Bezügen wie dem Familienzuschlag und dem Auslandszuschlag zusammen. Letzterer ist steuerfrei und vom Einsatzgebiet abhängig.
Die Einsatzgebiete unterteilt das Auswärtige Amt in Zonen von 1 bis 20. Je schwieriger die Lebensbedingungen vor Ort sind, desto höher ist die Zonenzahl und damit der Auslandszuschlag. In Zone 1 finden sich beispielsweise Städte wie Lyon, Mailand oder Wien. Hier beträgt der Auslandszuschlag im Jahr 2023 bei einem Grundgehalt von bis zu 2.375,35 Euro 798,93 Euro; wer mehr als 12.016,64 Euro verdient, bekommt 2.132,09 Euro obendrauf. In Zonenstufe 20 tätige Beamt:innen – hier sind Städte wie Kabul, Bagdad, Pjöngjang oder Damaskus eingeordnet – können einen Auslandszuschlag zwischen 2.492,68 und 6.057,49 verbuchen.