Junior Professional Officer (JPO)
Internationale Erfahrung sammeln als JPO: Voraussetzungen, Arbeitgeber und Gehalt

Eine junge Junior Professional Officerin vor internationalen Flaggen

In internationalen Organisationen eröffnen sich als JPO neue Berufswege für deutsche Nachwuchskräfte © LightFieldStudios / iStock

Als Junior Professional Officer können deutsche Nachwuchskräfte erste Erfahrungen in internationalen Organisationen, vor allem der UN, sammeln. Wer kann am JPO-Programm teilnehmen, was sind die Aufgaben und wie wird die Arbeit vergütet? academics klärt auf. 

Veröffentlicht: 17.04.2023

Von: Maike Schade

Ein Junior Professional Officer (JPO) – auch Beigeordneter Sachverständiger, Associate Expert (AE) oder Associate Professional Officer (APO) genannt – ist bei einer internationalen Organisation in der Entwicklungszusammenarbeit tätig. Dazu zählen

  • die Vereinten Nationen (UN) mit ihren Unter- und Sonderorganisationen wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO), das Welternährungsprogramm (WFP) oder die Internationale Arbeitsorganisation (ILO),
  • Internationale Finanzinstitutionen, zum Beispiel der Internationale Währungsfonds (IWF), die Weltbank oder nationale Entwicklungsbanken, 
  • die Institutionen der Europäischen Gemeinschaft,
  • andere Fachorganisationen mit spezifischen Aufgabenstellungen in der Entwicklungszusammenarbeit. 

Der Einsatz erfolgt für ein bis drei Jahre entweder am jeweiligen Hauptsitz der Organisationen (vor allem Genf, New York und Washington) oder in den Außenstellen in Afrika, Lateinamerika, Asien und Europa.

Das JPO-Programm soll Nachwuchskräften die Möglichkeit geben, praktische Erfahrung bei internationalen, multilateral tätigen Organisationen zu sammeln und so den Einstieg in diese erleichtern. Ziel ist es auch, dort den Anteil der Deutschen zu erhöhen und die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes erhalten rund 80 Prozent der JPOs einen Anschlussvertrag bei entweder derselben oder einer anderen internationalen Organisation. 

Zuständig für das JPO-Programm in Deutschland ist das BFIO (Büro Führungskräfte zu Internationalen Organisationen) der Bundesagentur für Arbeit. Federführendes Ressort ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit, mit dem das BFIO eng zusammenarbeitet. Die Bundesregierung entsendet jährlich etwa 50 bis 60 JPOs zu etwa 30 Internationalen Organisationen. Insgesamt sind aktuell (2023) weltweit etwa 180 deutsche Beigeordnete Sachverständige für die UN tätig.

Für eine Teilnahme am JPO-Programm kann sich jeder Hochschulabsolvent und -absolventin mit mindestens zwei- bis vierjähriger relevanter Berufserfahrung bewerben, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Interessierte, die noch nicht die erforderliche Berufserfahrung nachweisen können, können stattdessen am Young Professionals Programm teilnehmen. 

Zwingende weitere Voraussetzung sind sehr gute Kenntnisse im Englischen inklusive der entsprechenden Spezialterminologie des jeweiligen Fachbereichs sowie meistens einer weiteren UN-Sprache (Arabisch, Chinesisch, Russisch, Französisch, Spanisch). Relevante berufliche Erfahrung und Praktika im Bereich Entwicklungs- oder Internationale Politik sind ebenso von Vorteil wie vorangegangene Aufenthalte in Entwicklungsländern und hervorragende universitäre Leistungen.

Besonders gefragt sind Absolvent:innen (Master oder vergleichbarer Abschluss, ein Bachelor reicht nicht aus) in den Fachbereichen

  • Jura
  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Sozial- und Politikwissenschaften
  • Öffentliche Verwaltung
  • Ingenieurwesen
  • Naturwissenschaften
  • Umweltwissenschaften
  • Genderstudien
  • Medizin

Da die Tätigkeit bei einer internationalen Organisation zudem sehr hohe Anforderungen an die soziale Kompetenz der Mitarbeiter stellt, ist laut der Bundesagentur für Arbeit „ein ausgeprägtes Einfühlungsvermögen in die Denk- und Arbeitsweise anderer Kulturen“ unabdingbar.

Desweiteren sind „Teamfähigkeit, Planungs- und Organisationskompetenz, Kreativität, Lernbereitschaft, Flexibilität und die Bereitschaft, sich den lokalen Gegebenheiten des Dienstortes anzupassen“ Voraussetzung für eine Einstellung. Beim Einsatz in einem Entwicklungsland ist es zudem erforderlich, dass ein Arzt zuvor die medizinische Tropentauglichkeit bescheinigt. 

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Eine Bewerbung als JPO ist in Deutschland ausschließlich über das BFIO möglich. Freie Stellen im JPO-Programm werden in der Regel zweimal jährlich, im Sommer sowie zu Jahresbeginn, ausgeschrieben.

Das BFIO stellt dann auf seiner Homepage einen Bewerbungsbogen zum Download zur Verfügung. Dieser muss ausgefüllt zusammen mit einem Motivationsschreiben und einem Lebenslauf (beides auf Englisch) als PDF per Mail an das BFIO gesandt werden. Zeugnisse und Zertifikate sollen noch nicht beigefügt werden, diese werden gegebenenfalls später angefordert. 

Gut zu wissen

Eine Altersgrenze für die Bewerbung als JPO gibt es nicht generell, in manchen Fällen darf allerdings das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Da es sich jedoch um ein Nachwuchsprogramm handelt, sind JPOs selten älter als Mitte 30

Um die Chancen zu erhöhen, empfiehlt das BFIO die Bewerbung auf zwei Stellen. Die Stellenanforderungen sollten möglichst genau erfüllt werden und entsprechende Qualifikationen in den Bewerbungsunterlagen deutlich ersichtlich sein. 

Geeignete Bewerber:innen werden im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens zum Auswahlgespräch eingeladen, wo ein Interview sowie ein Test auf Englisch zu absolvieren sind (eventuell auch online per Videokonferenz). In einigen Fällen werden zudem zusätzlich Präsentationen oder spezielle Tests verlangt. Das BFIO übermittelt anschließend eine Liste geeigneter Bewerber:innen an die betreffende internationale Organisation, die schließlich nach einer weiteren (Video-)Konferenz die endgültige Auswahl trifft.

Die möglichen Aufgabenbereiche von JPOs sind äußerst vielfältig. Sie unterstützen die Organisation, bei der sie beschäftigt sind, auf ihrem jeweiligen Fachgebiet. So konzipieren sie beispielsweise Entwicklungstrategien, planen oder führen Projekte durch, übernehmen Verwaltungsaufgaben oder erstellen Studien. Auch in der Öffentlichkeits- und Pressearbeit werden JPOs beschäftigt.

Dies kann in allen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit geschehen, zum Beispiel in der Flüchtlingshilfe, dem Umwelt- oder Arbeitsschutz, der Förderung der Menschenrechte, der Armutsbekämpfung oder der Gesundheitsförderung.

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JPOs, die bei einer Organisation der Vereinten Nationen beschäftigt sind, werden gemäß der weltweit einheitlichen Besoldungstabelle für UN-Beamte vergütet, und zwar in der Gruppe P 2.

Im Jahr 2023 beträgt das Netto-Einstiegsgrundgehalt 50.377 US-Dollar jährlich (etwa 45.910 Euro). Im zweiten Jahr – es werden Einjahresverträge geschlossen, die maximal zweimal verlängert werden können – sind es 51.769 US-Dollar, im dritten sind es dann 53.161 US-Dollar. Bei diesen Beträgen handelt es sich um Nettobeträge, von denen keine nationalen Steuern mehr abgeführt werden müssen (Abzüge gehen an das Heimatland der UN-Organisation).

Hinzu kommt ein ortsabhängiger Zuschlag sowie diverse Zusatz- und Sozialleistungen. An einigen Dienstorten wird zudem ein Kaufkraftausgleich (Post Adjustment) aufgeschlagen, der bis zu 80 Prozent des Grundgehalts betragen kann. Die Entwicklungsbanken und manche andere Internationale Organisationen haben eigene Vergütungssysteme. 

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