Promotionsrecht Brandenburg
Brandenburg verleiht HAW erstmals eigenständiges Promotionsrecht
- Brandenburg verleiht erstmals einem gemeinsamen Promotionskolleg von vier Hochschulen für angewandte Wissenschaften das eigenständige Promotionsrecht.
- Das Land unterstützt die Arbeit des Promotionskollegs mit jährlich rund 1,55 Millionen Euro.
- Getragen wird das Kolleg von der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, der TH Wildau, der TH Brandenburg und der FH Potsdam.
- Es gliedert sich in drei Sektionen: Ingenieurwissenschaften, Natur- und Umweltwissenschaften sowie Wirtschafts-, Sozial- und Medienwissenschaften.
- Grundlage ist die Novellierung des Hochschulgesetzes von 2024; das Promotionsrecht wird befristet bis 2034 verliehen.
Aktualisiert: 03.08.2026
Vier HAWs bilden Promotionskolleg
© academics Grafik
Die vier staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Brandenburg – die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE), die Technische Hochschule Wildau, die Technische Hochschule Brandenburg und die Fachhochschule Potsdam – haben erstmals ein eigenständiges Promotionsrecht: Wissenschaftsministerin Manja Schüle hat in Potsdam das neue Promotionskolleg der brandenburgischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften vorgestellt und der Einrichtung die Urkunde zur Verleihung des Promotionsrechts überreicht. Wie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg mitteilte, ist dies das erste Mal, dass ein Bundesland Fachhochschulen ein solches Promotionsrecht zuerkennt. Das Promotionsrecht wird zunächst befristet bis 2034 verliehen.
Struktur, Förderung und Qualitätskriterien
Das Promotionskolleg gliedert sich in drei Sektionen:
- Ingenieurwissenschaften,
- Natur- und Umweltwissenschaften sowie
- Wirtschafts-, Sozial- und Medienwissenschaften.
Geleitet wird es von einem Lenkungskreis, dem Professorinnen und Professoren sowie Promovierende und hauptberufliche Mitarbeitende angehören. Die Geschäftsstelle ist bei der HNEE angesiedelt. In den kommenden Wochen und Monaten sollen weitere Mitglieder aufgenommen, Gremien eingerichtet, Promotionsordnungen beschlossen und die ersten Promovierenden aufgenommen werden. Ein sichtbares Zeichen der Zusammenarbeit ist der Promotionstag der vier Hochschulen am 1. September 2026 an der TH Brandenburg.
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Förderung und Qualitätskriterien
- Das Land stellt für die Arbeit des Kollegs im Rahmen der Hochschulverträge jährlich rund 1,55 Millionen Euro bereit.
- Grundlage der Verleihung war die Novellierung des Hochschulgesetzes im Jahr 2024 sowie eine externe Begutachtung durch eine Gutachtergruppe.
- Das Promotionsrecht wird befristet auf acht Jahre bis 2034 verliehen; vor jeder Neuverleihung ist eine erneute Begutachtung vorgeschrieben.
- Die Fachhochschulen müssen bestimmte Qualitätskriterien dauerhaft erfüllen: Jede Sektion braucht mindestens zwölf forschungsstarke Professorinnen und Professoren, die Forschungsstärke muss über Publikationsleistung und eingeworbene Drittmittel nachgewiesen werden, und die Gleichwertigkeit mit universitären Promotionsverfahren muss durch Qualitätssicherungsmechanismen wie die Trennung von Betreuung und Begutachtung sowie verpflichtende Betreuungsvereinbarungen gewährleistet sein.
„Neue Karrierewege für FH-Absolvent:innen“
Ministerin Schüle betonte, die Hochschulen für angewandte Wissenschaften bildeten dringend benötigte Fachkräfte aus und entwickelten anwendungsnahe Lösungen für konkrete Herausforderungen. Der Wissenschaftsrat habe bestätigt, dass die brandenburgischen Fachhochschulen im Bundesvergleich eine hohe Forschungsstärke und Drittmittelfähigkeit aufwiesen. Mit der Verleihung des Promotionsrechts stärke das Land daher nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der Fachhochschulen und den Wissenschaftsstandort Brandenburg, sondern eröffne FH-Absolvent:innen auch neue, attraktive Karrierewege bis zur Promotion.
Auch die beteiligten Hochschulleitungen betonten die Bedeutung des Schritts. Prof. Dr. Eva-Maria Saliu, Vizepräsidentin für Forschung und Transfer der HNEE, sprach von „Anerkennung und Verpflichtung zugleich“: Man könne Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern künftig verlässliche Perspektiven bis zur Promotion bieten und übernehme zugleich Verantwortung für wissenschaftlich anspruchsvolle, transparente und verlässliche Verfahren. Prof. Dr. Ulrike Tippe, Präsidentin der TH Wildau, hob die hochschulpolitische Relevanz über Brandenburg hinaus hervor: Das Promotionskolleg stehe für mehr Differenzierung und Durchlässigkeit im Wissenschaftssystem, da wissenschaftliche Leistungsfähigkeit heute nicht mehr allein anhand traditioneller Hochschultypen beurteilt werde, sondern anhand von Forschungsstärke, Qualitätssicherung und Betreuungsfähigkeit.
(mas)