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CNV-Stiftung schreibt erneut Stipendien für Wissenschaftlerinnen mit Kindern aus

Die Christine Nüßlein-Volhard-Stiftung öffnet ab dem 1. September wieder ihr Bewerbungsverfahren für Stipendien an promovierende und promovierte Wissenschaftlerinnen mit Kind: Gefördert werden herausragende Forscherinnen in den experimentellen Naturwissenschaften und der medizinischen Grundlagenforschung, die parallel zu ihrer wissenschaftlichen Laufbahn Kinder erziehen. Bewerbungen können bis zum 30. November eingereicht werden.

Aktualisiert: 28.08.2026

Von: academics
News Frauen in der Wissenschaft Forschungsförderung

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Wer sich bewerben kann Wie die Bewerbung abläuft Umfang und Bedingungen der Förderung

Wer sich bewerben kann

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© academics Grafik

Antragsberechtigt sind laut Webseite Doktorandinnen aller Nationalitäten ab dem zweiten Promotionsjahr, deren Dissertation noch in der praktischen Phase ist und die an Universitäten oder Forschungseinrichtungen in Deutschland forschen. Ebenso können sich promovierte Postdoktorandinnen bewerben, die entweder in Deutschland forschen oder ihre Promotion an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und ihre Forschung im Ausland fortsetzen. Bevorzugt werden dabei Bewerberinnen, die nach ihrer Promotion das Fachgebiet gewechselt haben; hierfür müssen triftige Gründe für die Fortsetzung des Promotionsprojekts vorliegen.

Voraussetzung ist, dass die Wissenschaftlerin während der Förderdauer in Vollzeit in der Forschung tätig ist und eine vollständige, finanzierte Ganztagsbetreuung für das Kind bzw. die Kinder sichergestellt ist. Während einer Elternzeit der Stipendiatin oder ihres Partners wird die Förderung ausgesetzt. Das Stipendium soll Wissenschaftlerinnen dabei unterstützen, eine Forschungskarriere zu verfolgen. Nicht antragsberechtigt sind Seniorwissenschaftlerinnen, Juniorprofessorinnen, Leiterinnen unabhängiger Forschungsgruppen sowie Frauen in unbefristeten Vollzeitstellen.

Wie die Bewerbung abläuft

Bewerbungen können jährlich vom 1. September bis zum 30. November in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Ein Online-Portal führt Schritt für Schritt durch den Bewerbungsprozess; Eingaben können jederzeit gespeichert und die Bewerbung später fortgesetzt werden. Jede Bewerbung erfordert zwei Empfehlungsschreiben.

Nach Eingang der vollständigen Bewerbung erfolgt eine Prüfung durch Mitglieder des Vorstands und des Beirats. Wer auf Basis der schriftlichen Bewerbung in die engere Auswahl kommt, wird zu einem Interview eingeladen. Diese Gespräche finden in der Regel in der zweiten Februarhälfte statt, etwa zwei Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist. Über die Entscheidung werden Bewerberinnen per E-Mail informiert.

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Umfang und Bedingungen der Förderung

Die Förderung beträgt 500 Euro pro Monat über einen Zeitraum von einem Jahr. Sie beginnt im Monat nach der Zusage beziehungsweise nach Ende des Mutterschutzes. Am Ende der Förderperiode erwartet die CNV-Stiftung einen kurzen Bericht über den Projektfortschritt und die Verwendung der Mittel. Einmal jährlich findet ein Stiftungstreffen mit allen Stipendiatinnen statt, bei dem diese sich und ihre wissenschaftliche Arbeit in einer kurzen Präsentation vorstellen.

In begründeten Fällen kann eine Verlängerung um bis zu ein weiteres Jahr gewährt werden. Für den entsprechenden Antrag sind ein kurzer Bericht zum bisherigen Projektfortschritt, eine Beschreibung des weiteren geplanten Projektverlaufs sowie eine Begründung für die Notwendigkeit der Verlängerung zusammen mit einem Schreiben der Betreuungsperson bis zum Ende des Jahres der Stipendienvergabe einzureichen.

(mas)

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