HAW-Professur: Gehalt
W1, W2, W3 : Wie viel verdienen HAW-Professoren und -Professorinnen?

Ein HAW-Professor sieht in seinen mit Geldscheinen gefüllten Geldbeutel

Wie viel Gehalt kommt bei HAW- und FH-Professuren aufs Konto? © Ru Dur / unsplash.com

Die meisten Professor:innen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) bekommen ein W2-Gehalt. Wie hoch ist das, und was verdienen W1- und W3-Professor:innen? 

Veröffentlicht: 26.06.2023

Von: Maike Schade

Die Bezahlung von Professor:innen an Fachhochschulen (FH) und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) regelt – wie an der Universität – die sogenannte W-Besoldungsordnung (W steht für Wissenschaft). Es werden drei Besoldungsgruppen unterschieden: 

  • W1: Juniorprofessuren, Nachwuchsprofessuren, Tandemprofessuren
  • W2: „originäre“ Professuren mit Lehrauftrag 
  • W3: „vollwertige“ Professuren mit Lehr- und Forschungsauftrag.

Auch wenn die praxisnahe Forschung an den HAW eine bedeutende Rolle spielt, liegt der Fokus der Lehrenden in der Wissensvermittlung. Der größte Teil der Professor:innen an HAWs wird deshalb nach W2 alimentiert – das Durchschnittsgehalt von HAW-Professor:innen der Besoldungsgruppe W2 liegt bundesweit bei 6.146,60 Euro brutto monatlich (Stand: Oktober 2022). 

Wie hoch das Einkommen konkret ausfällt, hängt maßgeblich vom Bundesland ab, in dem der Lehrstuhl angesiedelt ist. Wie viel wird wo gezahlt? Gibt es auch W1- und W3-Gehälter? Wie sieht es mit Zulagen und Abzügen aus? Diesen Fragen gehen wir im Folgenden nach.

W2-Gehalt ist nicht gleich W2-Gehalt. Aufgrund der unterschiedlichen Landesregelungen sind die Unterschiede innerhalb Deutschlands groß, wie die folgende Tabelle verdeutlicht. Das höchste Grundgehalt haben Professor:innen an HAWs in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen; am wenigsten verdienen sie in Bremen, Hamburg und Brandenburg.

Besoldungstabelle W2: Professorengehalt nach Bundesländern (Januar 2024)

Bundesland Grundgehalt (brutto pro Monat)

Baden-Württemberg

6.862,62 €

Bayern

6.268,46 bis 6.908,10 € (drei Stufen)

Berlin

6.418,88 €

Brandenburg 1)

5.605,13 €

Bremen 1)

5.515,31 €

Hamburg 1)

5.554,37 €

Hessen

6.320,46 bis 7.272,52€ (fünf Stufen)

Mecklenburg-Vorpommern

6.181,91 €

Niedersachsen

6.354,41 €

Nordrhein-Westfalen

6.484,33 €

Rheinland-Pfalz 2)

6.223,73 €

Saarland

6.181,59 €

Sachsen-Anhalt

6.459,93 €

Sachsen

6.175,75 bis 7.197,37 € (vier Stufen)

Schleswig-Holstein

6.402,15 €

Thüringen

6.540,03 €

1) Die Grundgehälter werden um monatliche Grundleistungsbezüge in Brandenburg in Höhe von 807,10 Euro, in Bremen in Höhe von 748,29 Euro und in Hamburg in Höhe von 747,52 Euro ergänzt. 2) Rheinland-Pfalz zahlt nach zehn Jahren Mindestleistungszulagen in Höhe von 381,62 Euro in den Besoldungsgruppen W2 und W3

Quelle: Eigene Recherche

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Da eine Professur an einer HAW in erster Linie die Lehrtätigkeit umfasst, sind W3-Professuren selten. Bei Bedarf können jedoch sogenannte Schwerpunktprofessuren eingerichtet werden, bei denen zugunsten einer Forschungstätigkeit das Lehrdeputat verkleinert wird. Diese Schwerpunktprofessuren werden häufig nach W3 bezahlt. Die Anzahl der W3-Professuren ist gesetzlich auf ein geringes Maß (z. B. 15 Prozent) begrenzt.

Auch in der Besoldungsgruppe W3 ist die Gehaltsschere innerhalb der Bundesrepublik groß. Die höchsten W3-Grundgehälter zahlen Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Hessen, die niedrigsten Bremen, Brandenburg und Hamburg.

Besoldungstabelle W3: Professorengehalt nach Bundesländern (Januar 2024)

Bundesland Grundgehalt (brutto pro Monat)

Baden-Württemberg

7.790,37 €

Bayern

7.419,83 bis 7.995,48 € (drei Stufen)

Berlin

7.360,85 €

Brandenburg 1)

6.774,18 €

Bremen 1)

6.668,57 €

Hamburg 1)

6.709,96 €

Hessen

7.008,06 bis 8.102,90 € (fünf Stufen)

Mecklenburg-Vorpommern

7.206,00 €

Niedersachsen

6.912,71 €

Nordrhein-Westfalen 2)

7.162,51 €

Rheinland-Pfalz

7.062,27 €

Saarland

7.202,10 €

Sachsen-Anhalt

7.171,14 €

Sachsen

6.768,03 bis 8.061,83 € (vier Stufen)

Schleswig-Holstein

7.249,41 €

Thüringen

7.372,54 €

1) Die Grundgehälter werden um monatliche Grundleistungsbezüge in Brandenburg in Höhe von 807,10 Euro, in Bremen in Höhe von 748,29 Euro und in Hamburg in Höhe von 747,52 Euro ergänzt. 2) Rheinland-Pfalz zahlt nach zehn Jahren Mindestleistungszulagen in Höhe von 381,62 Euro in den Besoldungsgruppen W2 und W3

Quelle: Eigene Recherche

Juniorprofessuren sind bzw. waren an Hochschulen für angewandte Wissenschaft wie W3-Professuren ebenfalls selten. Waren? Ja: Aufgrund des Personalmangels greifen immer mehr Bundesländer auf die sogenannte Nachwuchs- oder Tandemprofessur zurück.Heißt: Bewerber:innen, die noch nicht alle Anforderungen (Promotion und Berufspraxis) erfüllen, können die Lehrtätigkeit aufnehmen, während sie parallel in einem kooperierenden Unternehmen arbeiten oder an ihrer Doktorarbeit schreiben. Sie haben in der Regel eine halbe Stelle inne und werden nach W1 besoldet. 

Besoldungstabelle W1: Professorengehalt nach Bundesländern (Januar 2024)

Bundesland Grundgehalt (brutto pro Monat)

Baden-Württemberg

5.449,89 €

Bayern

5.050,00 €

Berlin

4.855,20 €

Brandenburg

4.925,37 €

Bremen

4.844,71 €

Hamburg

4.882,41 €

Hessen

5.034,43 €

Mecklenburg-Vorpommern

4.769,20 €

Niedersachsen

4.896,87 €

Nordrhein-Westfalen

4.927,21 €

Rheinland-Pfalz

5.111,04 €

Saarland

4.822,96 €

Sachsen-Anhalt

4.909,69 €

Sachsen

4.900,61 bis 5.291,20 (zwei Stufen)

Schleswig-Holstein

4.882,95 €

Thüringen

5.094,09 €

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Wie bei allen Beamten setzt sich das Gehalt von HAW-Lehrenden aus einem Grundgehalt und diversen Zulagen zusammen. Die wichtigsten Aufschläge sind 

  • der Familienzuschlag,
  • Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge,
  • Forschungs- und Lehrzulagen,
  • die Zulage für die Wahrnehmung einer befristeten Funktion oder auch 
  • eine Mehrarbeitsvergütung. 

Gerade W3-Professor:innen können ihr Grundgehalt beispielsweise durch viel beachtete Publikationen und Forschungsergebnisse oder besonders erfolgreiche Drittmittelakquise mit etwas Verhandlungsgeschick deutlich erhöhen.

Die Lohnabzüge, die HAW-Professor:innen hinnehmen müssen, sind überschaubar: Da die Sozialabgaben wie bei allen Verbeamteten entfallen, werden dem Lohn lediglich die Steuer und Beiträge zur Krankenversicherung abgezogen – netto fällt das Einkommen deshalb höher aus als bei nicht verbeamtetem Hochschulpersonal mit gleichem Bruttogehalt. 

Da der Staat Beihilfe zur privaten Krankenversicherung zahlt, wechseln die meisten Beamt:innen in dieses Modell. In einigen Bundesländern wird mittlerweile aber auch Beihilfe zur gesetzlichen Krankenversicherung gewährt. 

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