Wissenschaftsfreiheit
Bundeskabinett beschließt Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes beschlossen. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sollen vom sogenannten Besserstellungsverbot ausgenommen werden.
Aktualisiert: 22.01.2026
Besserstellungsverbot wird flexibilisiert
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Die Bundesregierung hat eine Überarbeitung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (WissFG) beschlossen: Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen werden künftig vom Besserstellungsverbot ausgeschlossen. Das soll Bürokratie aufbauen und dem Wissenschaftsstandort Deutschland zu besseren Rahmenbedingungen und mehr Attraktivität verhelfen, heißt es in einer Pressemitteilung.
Konkret besagt der Gesetzentwurf, dass projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen ihre Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und wissenschaftsrelevanten Beschäftigten durch die Zahlung von Gehältern oder Gehaltsbestandteilen besserstellen dürfen als vergleichbare Bundesbeschäftigte, soweit sie dafür keine öffentlichen Mittel einsetzen. Bislang mussten die Einrichtungen jedes Jahr aufs Neue einen Antrag stellen, wenn sie ihren wissenschaftlichen Beschäftigten mit nichtöffentlichen Mitteln höhere Gehälter ermöglichen wollen. Dies soll künftig entfallen. Die Einrichtungen verfügen nach der Neuregelung künftig über mehr Flexibilität bei der Vergütung ihrer wissenschaftlichen Beschäftigten.
„Moderne Rahmenbedingungen für die Wissenschaft in Deutschland“
Forschungsministerin Dorothee Bär erklärte zur Gesetzesänderung laut Mitteilung:
„Wir wollen als Bundesregierung moderne Rahmenbedingungen für die Wissenschaft in Deutschland. Die heute vom Kabinett beschlossene Flexibilisierung des Besserstellungsverbots ist ein Schritt dahin. Damit setzen wir ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Wir schränken das Besserstellungsverbot für projektgeförderte, gemeinnützige Forschungseinrichtungen ein. Wir bauen Bürokratie ab, denn künftig braucht es weniger Einzelanträge auf Ausnahmen vom Besserstellungsverbot. Wir stärken damit auch die industrienahe Forschung und unterstützen die Wissenschaft im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe. Die Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes steigert die Attraktivität des Forschungsstandorts Deutschland und unterstützt somit auch das Ziel der Hightech Agenda Deutschland, unser Land zum Top-Technologieland zu machen.“
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(mas)
Was ist das WissFG?
Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz, kurz WissFG oder korrekt „Gesetz zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen“, trat am 5. Dezember 2012 inkraft. Es dient laut §1 „der Stärkung der Leistungsfähigkeit und internationalen Wettbewerbsfähigkeit von außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen durch mehr Autonomie, Eigenverantwortung und Effizienz in den Bereichen Haushalt, Personal, Beteiligungen und Durchführung von Baumaßnahmen“. Durch die im Vergleich zu Hochschulen erweiterten Spielräume sollen die Leistungsfähigkeit und internationale Wettbewerbsfähigkeit außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen gestärkt werden.
Das Gesetz gilt für folgende Einrichtungen:
- Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG)
- Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
- Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
- Mitgliedseinrichtungen der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V.
- Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V.
- Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e. V.
- Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V.
- Max Weber Stiftung – Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland
- Wissenschaftskolleg zu Berlin e. V.
- Alexander von Humboldt-Stiftung
- Deutscher Akademischer Austauschdienst e. V.