W-Besoldung
10-Punkte-Plan: Der DHV fordert eine Reform der W-Besoldung für Professor:innen
Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat ein Eckpapier mit zehn Vorschlägen zur Modernisierung der W-Besoldung vorgelegt. Es gäbe nach wie vor viele Unklarheiten und Lücken bei den Besoldungsgesetzen. Auch die Leistungsbezüge müssten reformiert werden.
Aktualisiert: 12.01.2026
10 Vorschläge für eine Reform der W-Besoldung
© academics Grafik
Der Deutsche Hochschulverband (DHV) sieht bei der 2005 eingeführten W-Besoldung weiterhin Optimierungsbedarf. „In unserer täglichen Beratungspraxis erleben wir, dass die einschlägigen Besoldungsgesetze – angefangen beim wegweisenden W-Besoldungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2012 bis hin zur aktuellen Entscheidung zur Berliner A-Besoldung vom 17. September 2025 – fortwährend Gegenstand rechtlicher Überprüfung sind und noch immer Unklarheiten und Lücken aufweisen. Die praktische Erfahrung zeigt darüber hinaus, dass auch im System der Leistungsbezüge erheblicher Nachjustierungsbedarf besteht“, erklärte der Präsident des DHV, Professor Dr. Dr. h.c. Lambert T. Koch, laut einer Presseerklärung des DHV.
Mit einem Eckpunktepapier setzt sich die Berufsvertretung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler deshalb für eine Weiterentwicklung und Harmonisierung der W- Besoldung ein. „Faire und leistungsgerechte Bedingungen fördern den Wettbewerb, erhöhen die Binnenmobilität und stärken die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Deutschland für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland“, betonte Koch.
Der DHV regt unter anderem an
- das Grundgehalt als tragende Säule der W-Besoldung konsequent zu stärken und auf Mindest- oder Grundleistungsbezüge zu verzichten;
- sofern Erfahrungsstufen vorgesehen sind, Zeiten einer Juniorprofessur bei der Stufenbemessung anzurechnen;
- Leistungsbezüge in allen Besoldungsgruppen – auch in W1 – tatsächlich zu vergeben, laufende Leistungsbezüge an Besoldungsanpassungen zu koppeln und Einmalzahlungen als Instrument punktueller Anerkennung zu ermöglichen;
- Sperrklauseln in Berufungs- und Bleibeverhandlungen abzuschaffen und Rückzahlungsklauseln auszuschließen;
- besondere Leistungsbezüge grundsätzlich unbefristet oder nach einer Bewährungsphase entfristbar auszugestalten sowie Funktions-Leistungsbezüge für ein breites Spektrum von Aufgaben in angemessener Höhe vorzusehen;
- die B10-Grenze bei Funktions-Leistungsbezügen und Einmalzahlungen flexibler zu handhaben;
- die Ruhegehaltfähigkeit von Leistungsbezügen kraft Gesetzes sicherzustellen, ohne zusätzliche Erklärungspflichten;
- bei länderübergreifenden Wechseln Wartezeiten für die Ruhegehaltfähigkeit von Leistungsbezügen zwingend anzurechnen, um Versorgungslücken zu vermeiden;
- Forschungs- und Lehrzulagen nicht nur für private, sondern ausdrücklich auch für öffentlich-rechtliche Drittmittel zu öffnen;
- bei gemeinsamen Berufungen (S-Professur) Leistungen in außeruniversitären Instituten rechtssicher in die Leistungsbezüge und deren Ruhegehaltfähigkeit einfließen zu lassen.
Das Eckpunkte-Papier des Verbands fordert laut „Forschung & Lehre“ insbesondere dazu auf, Abweichungen zwischen den Bundesländern zu beheben, die Mobilität einschränkten. „Faire und leistungsgerechte Bedingungen fördern den Wettbewerb, erhöhen die Binnenmobilität und stärken die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Deutschland für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland“, betonte DHV-Präsident Koch.
Über den DHV und die W-Besoldung
Der Deutsche Hochschulverband (DHV), Mitgesellschafter von academics, ist seit 1950 die Berufsvertretung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland. Er bietet seinen fast 34.000 Mitgliedern mit der Rechts- und Karriereberatung sowie einem breiten Seminarangebot wertvolle Unterstützung bei der wissenschaftlichen Karriere.
Weitere Informationen zum DHV und seinen Angeboten finden Sie hier.
Einen Überblick über die W-Besoldung von Professor:innen in Deutschland finden Sie im Überblicksartikel „Professorengehalt W3, W2, W1: Was verdient ein Professor oder eine Professorin?“
Die Besoldungstabellen für 2025/2026, Informationen zur Hochschul- und Forschungslandschaft sowie Arbeitgeber in den 16 Bundesländern finden Sie auf folgenden Seiten:
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