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Pension Professor
Ruhegehalt – so läuft die Altersversorgung von Professoren und Professorinnen

Ein pensioniertes Professorenpaar an einem herrlichen Strand

Die Höhe der Pension von Beamten berechnet sich nach dem letzten Gehalt, das Sie vor Ihrem Ruhestand beziehen © dmbaker / iStock

Professor:innen müssen sich meist keine größeren Sorgen machen, dass ihre Pension nicht zum Überleben reicht. Doch was sind ruhegehaltsfähige Dienstzeiten, wie hoch ist die Pension bei Dienstunfähigkeit und was ist mit Wissenschaftler:innen, die auch in der freien Wirtschaft tätig waren?

Aktualisiert: 09.04.2021

Von: Anke Wilde & Tanja Viebrock
Professur Verbeamtung Arbeitsrecht

Artikelinhalt

Ab wann erhalten Professoren Ruhegehalt? Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit Wie hoch fällt das Ruhegehalt aus?  Wie lässt sich das Ruhegehalt steigern? Was sollten zukünftige Pensionäre beachten? Was gilt für angestellte Professoren und bei Mischlaufbahn?

„Die Rente ist sicher!“, deklamierte der ehemalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm einst. Für die Pension von Beamten und Beamtinnen gilt das allerdings noch viel mehr. Die Altersversorgung, die Professor:innen im Ruhestand beziehen, das sogenannte Ruhegehalt, fällt in der Regel vergleichsweise üppig aus.

Ab wann erhalten Professoren Ruhegehalt?

Regulär ist für verbeamtete Professoren mit 67 Jahren Dienstschluss. Die exakte gesetzliche Altersgrenze für den Ruhestand regeln die einzelnen Bundesländer selbst. In der Regel treten Beamte mit Ablauf des Monats, in dem sie die Regelaltersgrenze erreichen, in den Ruhestand und beziehen ab dann ihr Ruhegehalt. Für Professoren können je nach Landesrecht Sonderregelungen gelten, die verfügen, dass sie ihren Lehrstuhl erst zum Ende des Semesters oder der Vorlesungszeit abgeben, in der die Regelaltersgrenze erreicht wurde.

Professoren müssen allerdings nicht in jedem Fall mit 67 Jahren Ruhegehalt beziehen. Wer sich noch nicht in den Ruhestand verabschieden möchte, kann seine Dienstzeit verlängern, in den meisten Ländern um maximal drei Jahre.

Auf Antrag ist auch ein vorzeitiger Eintritt in den Ruhestand möglich – in den meisten Ländern ab dem 63. Geburtstag. Abweichende Regelungen gelten in Bayern, Hessen, Niedersachsen und Thüringen. Für Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 gelten weitere Sonderregelungen. Bei einer vorzeitigen Verabschiedung in den Ruhestand müssen allerdings Abschläge bei der Pensionshöhe hingenommen werden. Derzeit liegt dieser Versorgungsabschlag bei 3,6 Prozent pro Jahr vor der Altersgrenze, maximal jedoch bei 14,4 Prozent. (Stand: März 2021)

Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Außerdem erhalten Professor:innen Ruhegehalt, wenn sie aufgrund einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Das gilt allerdings erst, wenn sie auf mindestens fünf Jahre Dienstzeit kommen und ohne grobes Verschulden bei oder in Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit dienstunfähig geworden sind.

Was ist Dienstunfähigkeit?

Dienstunfähig ist, wer innerhalb von sechs Monaten aufgrund Erkrankung mehr als drei Monate lang seiner Tätigkeit nicht nachkommen konnte und nicht abzusehen ist, dass die gesundheitliche Wiederherstellung innerhalb einer vom Land festgelegten Frist erfüllt sein wird. Die Dienstunfähigkeit muss vom Amtsarzt festgestellt werden. Wenn Professor:innen aufgrund von Dienstunfähigkeit früher in den Ruhestand gehen, müssen sie voraussichtlich mit einer geringeren Pension rechnen.

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Wie hoch fällt das Ruhegehalt aus? 

Die Höhe der Pension hängt in erster Linie von zwei Faktoren ab:

  • der Höhe ruhegehaltfähiger Bezüge und
  • der Dauer ruhegehaltfähiger Dienstzeit

Der Ruhegehaltssatz errechnet sich aus der Anzahl der Dienstjahre: Pro Jahr werden 1,79375 Prozent angesetzt. Der Mindestsatz liegt bei 35, der Höchstsatz bei 71,75 Prozent des Professorengehalts, das der Pensionär oder die Pensionärin in den letzten zwei Jahren vor Eintritt in den Ruhestand erhalten hat. Der Höchstsatz wird nach 40 Dienstjahren erreicht (40 x 1,79375).

Wichtig zu wissen ist, dass sich die 1,79375 Prozent auf Vollzeitstellen beziehen. Dienstzeiten in Teilzeit werden um den jeweiligen Faktor reduziert angerechnet. Ein Jahr auf einer 50-Prozent-Stelle wird also beispielsweise nur als halbes Dienstjahr gezählt.

Welche Bezüge sind ruhegehaltfähig?

Vollständig angerechnet werden das W-Grundgehalt und der Verheiratetenanteil beim Familienzuschlag. Die Leistungsbezüge, die Professor:innen zusätzlich zu ihrem W-Grundgehalt bekommen, werden nur bei der Berechnung des Ruhegehalts berücksichtigt, wenn sie zuvor als ruhegehaltfähig deklariert wurden. Sie schlagen mit maximal 40 Prozent zu Buche, je nachdem, was mit dem Dienstherrn ausgehandelt wurde. 

Eine Ausnahmeregelung gilt für Professor:innen in Bremen. Gemäß § 5 Bremisches Beamtenversorgungsgesetz (BremBeamtVG) vermindern sich die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge unter anderem in der Besoldungsgruppe W um den Faktor 0,99606.

Was zählt als ruhegehaltfähige Dienstzeit?

Entscheidend ist auch hier der Begriff „ruhegehaltfähig“ – nicht nur hinsichtlich der Bezüge, die als Berechnungsgrundlage für die konkrete Höhe der Pension dienen, sondern auch bezüglich der anrechenbaren Dienstzeiten. Bei der Ermittlung des Ruhegehaltssatzes werden nicht nur Dienstjahre als W2- oder W3-Professor:in sowie als Juniorprofessor:in berücksichtigt. In die Berechnung einfließen können auch

  • Wehr- oder Zivildienstzeit
  • Studium (meist bis zu drei Jahre)
  • Zeiten der wissenschaftlichen Weiterqualifizierung (meist bis zu zwei Jahre)
  • Promotionsphase
  • Auslandsaufenthalte und Tätigkeiten in der freien Wirtschaft, sofern diese im fachlichen Zusammenhang zur Professur stehen

Ruhegehaltfähige Dienstzeiten sollten Professoren schon im Zuge der Berufungsverhandlungen anerkennen lassen. Bei der Anerkennung wird nach Grad der Verbindlichkeit unterschieden zwischen

  • Zeiten, die berücksichtigt werden sollen. Darunter fallen Promotionszeit und Berufstätigkeiten, sofern sie für die Berufung relevant sind.
  • Zeiten, die berücksichtigt werden können. Damit soll erreicht werden, dass Professoren mit einer Karriere im sogenannten Mischverlauf (Zeiten im Beamtenverhältnis und andere Ausstellungszeiten) im Ruhestand nicht deutlich schlechter gestellt sind als ihre Berufskollegen, die auf eine reine Beamtenkarriere zurückblicken. Unter diese Kann-Zeiten können Studium und über die Berufungsvoraussetzungen hinausgehende Berufstätigkeiten fallen.


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Wie lässt sich das Ruhegehalt steigern?

An der Formel zur Berechnung des Ruhegehalts lässt sich nicht rütteln, der Faktor 1,79375 ist gesetzlich festgeschrieben. Der Pensionsanspruch lässt sich also höchstens durch mehr ruhegehaltfähige Dienstzeiten erhöhen. Das können Professoren durch eine Verlängerung des Dienstverhältnisses erreichen. Dass kann sich sogar doppelt rechnen, wenn die Besoldung dadurch die nächste Stufe erreicht und sich die Bemessungsgrundlage für das Ruhegehalt erhöht. Gut zu wissen: Für emeritierte Professoren besteht diese Möglichkeit nicht, da sie bereits ihr Ruhegehalt beziehen.

Was sollten zukünftige Pensionäre beachten?

Im Vergleich zur gesetzlichen Rente fällt die Altersversorgung für Beamte zwar recht üppig aus. Dafür fallen bei der Auszahlung allerdings höhere Steuerabzüge an. Professoren sollten bei der finanziellen Planung ihres Lebensabends im Hinterkopf behalten, dass das Ruhegehalt – abzüglich eines Versorgungsfreibetrags – als Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit komplett versteuert werden muss.

Auch bei Professoren kann es zu einer Versorgungslücke im Alter kommen, wenn sie sich allein auf ihre Altersversorgung verlassen. Private Vorsorge kann also selbst bei C4- oder W3-Besoldung sinnvoll sein. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) steht Beamten als Staatsdienern nicht offen, staatlich geförderte Vorsorgeprodukte können sie jedoch nutzen.

Was gilt für angestellte Professoren und bei Mischlaufbahn?

Komplizierter wird es, wenn neben dem Pensionsanspruch aus der Beamtenversorgung weitere Versorgungsansprüche bestehen, etwa aus der gesetzlichen Rente, Betriebsrenten oder berufsständischer Versorgung. Dies kann zu einem verminderten Ruhegehalt führen, wenn die Summe der gesamten Versorgungsbezüge über dem Höchstsatz der Beamtenversorgung liegt. Das kann vor allem bei Professoren an Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften ärgerlich sein. Denn sie waren vor ihrer Wissenschaftskarriere mitunter lange Jahre in der Wirtschaft tätig und haben dort entsprechend hohe Ansprüche auf betriebliche und gesetzliche Renten angesammelt.

Mit noch deutlich geringeren Altersbezügen müssen sich angestellte Professoren im Ruhestand zufriedengeben. Sie erhalten die gesetzliche Rente, die sich an der Höhe der über die Jahre eingezahlten Beiträge orientiert. Im Vergleich zu verbeamteten Professoren wirken sich also einkommensschwächere Zeiten direkt auf die Rente aus. Zudem liegt das Rentenniveau (Stand März 2021: 48,21 Prozent) deutlich unter dem Höchstsatz der Altersversorgung für Beamte. Immerhin erhalten angestellte Professoren noch eine Zusatzversorgung für Angestellte des öffentlichen Dienstes, die an die hohen Pensionen von Beamten jedoch kaum heranreicht. Kleines Trostpflaster – für gesetzliche Renten gelten günstigere Steuersätze als für Beamtenpensionen.

Aktuelle Veranstaltungen

  • Online Seminar

    Alternative Career Paths in Academia and Beyond

    Datum October 20, 2026
    Zeit 4.30 p.m.
    Ort online
    Redner Dr. Michaela Hergersberg (Karrierecoach München)

    It doesn’t always have to be a professorship: After completing your doctorate, many career paths connected to academia are open to you. These include roles in research management, patents or alumni relations, technology transfer, communications, and consulting. In our free online seminar, you will gain an overview of the available options, the qualifications required, and how to plan your next career move.

    This online seminar will be held in English.

    Mehr erfahren Weniger anzeigen
  • academics Event

    Podiumsdiskussion & Austausch: Karrierewege in und aus der Wissenschaft (Falling Walls Science Summit)

    Datum Fr, 6.11.2026
    Zeit 14-16 Uhr
    Ort Haus der Kulturen der Welt (HKW), John-Foster-Dulles-Allee 10 10557 Berlin
    Redner Dr. Hanna Proner (DIE ZEIT)
    Redner Dr. Nicole Saverschek
    Redner Dr. Nina Fechler
    Redner Dagny Lüdemann
    Redner Dr. Nele Diekmann

    In diesem zweistündigen Bühnenslot geben vier Expertinnen und Rolemodels persönliche Einblicke in ihre beruflichen Wege und berichten von Chancen, Entscheidungen und Erfahrungen an unterschiedlichen Schnittstellen zur Wissenschaft. Ob der Weg tiefer in die Forschung führt, um einem Forschungsprojekt zum durchschlagenden Erfolg zu verhelfen oder in die Gründung eines Start-Ups oder vielleicht ins Wissenschaftsmanagement oder auch in die Wissenschaftskommunikation – diese Ideen, Motivationen und vielleicht auch ganz neue Perspektiven diskutieren wir auf der Bühne, aber danach auch mit allen Teilnehmer:innen an Thementischen im persönlichen Gespräch – mit viel Zeit zum Fragen stellen und Erfahrungen teilen.

    Die Veranstaltung richtet sich an junge Wissenschaftler:innen und alle, die sich mit ihrer beruflichen Zukunft auseinandersetzen. Sie bietet Orientierung, Inspiration und ganz konkrete Einblicke in mögliche Karriereschritte in und aus der Wissenschaft.

    Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung (3-Tages-Pass für das Falling Walls Science Summit) ist erforderlich – Link hinter dem Button „Mehr erfahren“!

    Role Models und Speakerinnen:

    • Dr. Nicole Saverscheck, promovierte Biologin, Leitung des Begabtenförderungswerk der Stiftung der Deutschen Wirtschaft
    • Dr. Nina Fechler, promovierte Chemikerin, Global Director Strategic Marketing & Business Development bei Evonik
    • Dagny Lüdemann, Biologin, Chefreporterin im Ressort Wissen für DIE ZEIT
    • Dr. Nele Diekmann, promovierte Geisteswissenschaftlerin, selbständig

    Moderation: Dr. Hanna Proner, Geschäftsführerin von academics und Director Science / ZEIT Talent bei DIE ZEIT

    Termin: Freitag, 6. November 2026, 14 bis 16 Uhr
    Veranstaltungsort: Haus der Kulturen der Welt (HKW), John-Foster-Dulles-Allee 10 10557 Berlin

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    Mehr Informationen
  • Online Seminar

    Perspektive HAW-Professorin – Online-Seminar für Frauen und weiblich gelesene Personen

    Datum Mi, 18.11.2026
    Zeit 09:15 bis 11:15
    Redner Prof. Dr. Lydia Göse (TH Wildau)
    Redner Marianne Löhndorf (TH Lübeck)

    Wie gelingt der Weg zur HAW-Professur? Und welche Fragen stellen sich dabei ganz besonders für Frauen?

    Gemeinsam mit dem Fellowship-Programm „Zia – Visible Women in Science“ wollen wir diese und weitere Fragen in einem kostenfreien, interaktiven Online-Seminar rund um den Karriereweg HAW-Professur beantworten.

    Neben Einblicken in Voraussetzungen, Berufungsverfahren und den Berufsalltag geht es vor allem um Themen, die Frauen auf ihrem Karriereweg bewegen: Wie lässt sich eine Professur mit Familie und Privatleben vereinbaren? Welche Hürden können auf dem Weg entstehen? Und was hilft dabei, den nächsten Karriereschritt selbstbewusst zu gehen?

    Infos und Tipps aus erster Hand kommen dabei von Prof. Dr. Lydia Göse (TH Wildau), mit der wir über ihren persönlichen Weg zur Professur sprechen, und Marianne Löhndorf (TH Lübeck), die Einblicke in Berufungsverfahren und Karrierewege gibt.

    Besonders wichtig: Dieses Webinar lebt vom Austausch. In einem eigenen Networking-Block haben die Teilnehmerinnen Raum, miteinander ins Gespräch zu kommen, Fragen zu stellen, Erfahrungen zu teilen und neue Kontakte zu knüpfen. Die Teilnehmerinnenzahl ist deshalb auf 250 limitiert.

    Das Online-Seminar findet in Kooperation mit der Kampagne „Karriere mit Wirkung“ und dem Fellowship-Programm „Zia – Visible Women in Science and Humanities“ der ZEIT statt.

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