Gemeinsame Professur: Auf Zeit verbeamtet
Nicht immer werden Professoren an außeruniversitären Forschungseinrichtungen auf Lebenszeit berufen. Die Berufung auf Zeit hat jedoch zur Folge, dass Sie, kaum eingearbeitet und Ihre Forschungsvorhaben gerade erst zum Laufen gebracht, schon wieder Bewerbungen schreiben müssen. Als Beamter auf Zeit müssen Sie zudem Nachteile in der Sozialversicherung hinnehmen. Sollten Sie keine Anschlussprofessur finden, haben Sie beispielsweise kein Anrecht auf Unterstützung aus der Arbeitslosenversicherung.
Bei einer solchen Kooperation handeln die beteiligten Einrichtungen noch vor der Schaffung dieser Stelle aus, welche Aufgaben der Professor an der Universität und welche er an dem Forschungsinstitut erbringen muss.
S-Professur: Drei Kooperationsmodelle und deren Ausgestaltung
Drei Modelle werden dabei besonders oft angewendet, obgleich die genaue Ausgestaltung bei den Vertragspartnern liegt und auch Abweichungen möglich sind:
Berliner Modell
Mit dem Erstattungsmodell werden die Aufgaben zur Lehre und zur akademischen Selbstverwaltung an der Hochschule reduziert. Die Forschungseinrichtungen erstatten den Universitäten für diesen Ausfall die Personalkosten und beteiligen sich an den Altersbezügen.
Jülicher Modell
Nach dem Beurlaubungsmodell werden die Professoren an der Hochschule umgehend beurlaubt, sobald sie berufen worden sind, und müssen also weder in der Lehre noch in Gremien etc. tätig werden. Zugleich schließen sie einen Dienstvertrag mit der Forschungseinrichtung, die dann auch die Besoldung übernimmt.
Karlsruher Modell
Das Nebentätigkeitsmodell sieht vor, dass der Professor seinen universitären Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommt und an der Forschungseinrichtung lediglich eine Nebentätigkeit aufnimmt.