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S-Professur - Gemeinsame Professur
Professor an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung

Wer sich als Professor vorrangig mit Forschung befassen will, dem empfiehlt sich die S-Professur bei der außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Universitäten kooperieren. Unterschiedliche Kooperationsmodelle, wie das Berliner Modell, regeln diese Zusammenarbeit.

Was bedeutet es eine S-Professur an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung anzutreten? © Brandon Couch / unsplash.com
Artikelinhalt

Was ist eine S-Professur?

Wer sich als Professor vor allem mit Forschung befassen will, sollte den Versuch unternehmen, an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung unterzukommen. Dazu müssen Sie in den Stellenanzeigen nach einer "Gemeinsamen Professur" oder einer "S-Professur" (Sonder-/Sektoralprofessur) Ausschau halten. Diese Stellen werden von einer Universität und einer außeruniversitären Forschungseinrichtung (Institute der Helmholtz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer-Gesellschaft und Leibniz-Gemeinschaft) gemeinsam ausgeschrieben. Eine gemeinsame Berufungskommission trifft die Kandidatenauswahl.



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Gemeinsame Professur: Auf Zeit verbeamtet

Nicht immer werden Professoren an außeruniversitären Forschungseinrichtungen auf Lebenszeit berufen. Die Berufung auf Zeit hat jedoch zur Folge, dass Sie, kaum eingearbeitet und Ihre Forschungsvorhaben gerade erst zum Laufen gebracht, schon wieder Bewerbungen schreiben müssen. Als Beamter auf Zeit müssen Sie zudem Nachteile in der Sozialversicherung hinnehmen. Sollten Sie keine Anschlussprofessur finden, haben Sie beispielsweise kein Anrecht auf Unterstützung aus der Arbeitslosenversicherung.

Bei einer solchen Kooperation handeln die beteiligten Einrichtungen noch vor der Schaffung dieser Stelle aus, welche Aufgaben der Professor an der Universität und welche er an dem Forschungsinstitut erbringen muss.

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S-Professur: Drei Kooperationsmodelle und deren Ausgestaltung

Drei Modelle werden dabei besonders oft angewendet, obgleich die genaue Ausgestaltung bei den Vertragspartnern liegt und auch Abweichungen möglich sind:

Berliner Modell

Mit dem Erstattungsmodell werden die Aufgaben zur Lehre und zur akademischen Selbstverwaltung an der Hochschule reduziert. Die Forschungseinrichtungen erstatten den Universitäten für diesen Ausfall die Personalkosten und beteiligen sich an den Altersbezügen.

Jülicher Modell

Nach dem Beurlaubungsmodell werden die Professoren an der Hochschule umgehend beurlaubt, sobald sie berufen worden sind, und müssen also weder in der Lehre noch in Gremien etc. tätig werden. Zugleich schließen sie einen Dienstvertrag mit der Forschungseinrichtung, die dann auch die Besoldung übernimmt.

Karlsruher Modell

Das Nebentätigkeitsmodell sieht vor, dass der Professor seinen universitären Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommt und an der Forschungseinrichtung lediglich eine Nebentätigkeit aufnimmt.


Autoren
Anke Wilde
Erschienen in
academics - März 2016

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