Promotion im öffentlichen Dienst
Was bringt ein Doktortitel im Staatsdienst?

Lager als Symbolbild fuer Promotion oeffentlicher Dienst

Ist eine Promotion im öffentlichen Dienst zu empfehlen? © Samuel Zeller / unsplash.com

Im öffentlichen Dienst winken sichere Jobs und gut planbare Karrierechancen. Verbessern die sich womöglich durch einen Doktortitel noch, lohnt eine Promotion? academics klärt auf: So wirkt sich der Doktortitel im Staatsdienst aus.

Veröffentlicht: 09.06.2021

Von: Maria Zeitler

Wer promoviert, investiert üblicherweise einiges an Zeit, Geld und Energie. Ob sich eine Promotion lohnt, hängt zum einen vom angestrebten beruflichen Ziel ab, zum anderen vom Fachbereich, in dem man tätig ist. Im Allgemeinen werden die Disziplin und Ausdauer, die eine Promotion erfordert, sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst als wünschenswerte Voraussetzungen für eine Führungsposition bewertet. Daneben signalisiert sie natürlich auch hervorragende Fachkenntnisse. In der Regel wird ein Doktortitel in der Privatwirtschaft aber stärker honoriert als im Staatsdienst, da es dort einen viel größeren Spielraum für individuelle Vergütungsmodelle gibt. Im öffentlichen Dienst dagegen sind Karrierewege und Gehaltsklassen sehr stark standardisiert.

Bezieht man nicht nur mögliche Positionen und das Gehalt in seine Entscheidung ein, sondern auch, wie erfüllend die künftige Tätigkeit ist, kann sich der Doktortitel für eine Karriere im Staatsdienst hingegen deutlich mehr „lohnen“. Promovierte Akademiker bekleiden in öffentlichen Ämtern laut einer Begleitstudie zum Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2021 häufiger sogenannte volladäquate Stellen als andere Beschäftigte ohne Doktortitel. Das heißt: Ihre Position und das Niveau der Arbeitsaufgaben entsprechen ihren Fähigkeiten fachlich und inhaltlich. Während bis zu 90 Prozent der Promovierten im öffentlichen Dienst eine volladäquate Stelle innehaben, schaffen dies in der Privatwirtschaft nur 77 Prozent.

Für die höchste Einstiegsebene im öffentlichen Sektor, den höheren Dienst, ist eine Promotion nicht erforderlich. Zugangsvoraussetzung ist in der Regel ein mit 

  • einem Master, 
  • einem Magister, 
  • einem Universitätsdiplom oder 
  • einem ersten Staatsexamen

abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein vergleichbarer Abschluss. Ausnahmen sind in den jeweils gültigen Laufbahnverordnungen geregelt. In manchen Fällen, etwa bei Bewerbermangel oder bestimmten Positionen, kann der Zugang auch mit einem Bachelorabschluss plus Promotion möglich sein. Der Bund gestattet dies allerdings nur für Laufbahnen 

  • im höheren technischen Verwaltungsdienst, 
  • im höheren naturwissenschaftlichen Dienst, 
  • im höheren sprach-und kulturwissenschaftlichen Dienst sowie 
  • im höheren ärztlichen und gesundheitswissenschaftlichen Dienst.  

Das gilt für Beamte wie für Tarifbeschäftigte. Voraussetzung ist aber, dass Promotion und Bachelorstudium einen inhaltlichen Zusammenhang aufweisen „und im wissenschaftlich-fachlichen Bezug zu der übertragenen Forschungstätigkeit stehen“ müssen.

Bei einigen Stellenausschreibungen für Bundesbeamte ist eine Promotion allerdings explizit erwünscht oder sogar gefordert, wie die Pressestelle des Bundesinnenministeriums mitteilt. Dies beträfe zum Beispiel Positionen in Behörden mit wissenschaftlichen Forschungsbereichen. Ähnliches gilt auf Landesebene im universitären Betrieb. Das bestätigt der Deutsche Hochschulverband (DHV): „Für den Rektor oder Präsidenten einer Hochschule ist regelmäßig das vorherige Innehaben eines Professorenamtes Voraussetzung und damit auch die Promotion.“ Ebenso kann bei akademischen Assistentenstellen die herausragende Qualität einer Promotion eine Einstellungsvoraussetzung sein. Außerhalb des Hochschulbereichs gebe es im öffentlichen Dienst nach Angabe des DHV hingegen kaum Stellen, die zwingend eine Promotion erfordern, aber: „Sie kann durchaus eine Rolle bei der Auswahl einer Kandidatin oder eines Kandidaten zur Besetzung einer Stelle spielen.“

Auch wenn die Promotion nicht zwangsläufig zu einer höheren Position führt, besetzen Promovierte im öffentlichen Dienst etwa doppelt so häufig Stellen mit Leitungsfunktion wie Nichtpromovierte. Das ergab die Begleitstudie zum Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2021. Noch größer ist die Chance für Promovierte auf eine Führungsrolle in der Privatwirtschaft. Aber auch dort verliert die Promotion als Karriere-Türöffner zunehmend an Bedeutung. So sank zum Beispiel der Anteil der Vorstandsmitglieder mit Doktortitel in DAX-Unternehmen in den vergangenen Jahren stetig; von mehr als 50 Prozent im Jahr 2005 auf 23 Prozent bei den 2019 neu berufenen Vorstandsmitgliedern, wie das Beratungsunternehmen Odgers Berndtson im Rahmen seines 8. DAX-Vorstands-Reports ermittelte. „Grund hierfür ist die abnehmende Bedeutung und geringere gesellschaftliche Anerkennung der Promotion vor allem im Bereich der Wirtschafts-und Rechtswissenschaften. An ihre Stelle sind andere, praxisbezogenere Zusatzausbildungen wie der MBA getreten“, heißt es in der Untersuchung. 

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Wer mindestens mit einem Hochschulabschluss als Beamter in den höheren Dienst eintritt, erhält grundsätzlich ein Grundgehalt der Erfahrungsstufe 1 (mehr dazu: Beamtenbesoldung). Er kann jedoch auch höher eingestuft werden, wenn es berücksichtigungsfähige Zeiten gibt – wie zum Beispiel eine gleichwertige hauptberufliche Tätigkeit. Laut BMI kann die Zeit der Promotion als zusätzliche Qualifikation in besonderen Einzelfällen mit einem Zeitraum von bis zu drei Jahren anerkannt werden. Das führt dazu, dass ein Grundgehalt einer höheren Erfahrungsstufe festgesetzt wird. Das BMI: „Die Entscheidung trifft die oberste Bundesbehörde oder eine von ihr bestimmte Stelle.“ Ein Beispiel: Sie steigen als Beamter im Bund mit A 13 in der niedrigsten Gruppe im höheren Dienst ein und verdienen in der Erfahrungsstufe 1 ohne Zuschläge ein monatliches Grundgehalt von 4.511,11 Euro (Stand 01.04.2021). Wird die Zeit der Promotion anerkannt, sind es in Stufe 2 bereits 4.735,60 Euro.

Auch im Vergleich mit Nichtpromovierten schneiden Beschäftigte mit Doktortitel im öffentlichen Dienst in der Regel gut ab: Ihre Einkommensvorteile sind deutlich gestiegen. Hatten Promovierte der Prüfungsjahrgänge 1997 und 2001 im öffentlichen Dienst nur ein um 5.700 Euro höheres Bruttojahreseinkommen als Nichtpromovierte, stieg die Differenz in den folgenden Jahren deutlich an: Bei im Jahr 2009 Promovierten lag sie bereits bei 13.100 Euro, wie die Begleitstudie zum Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2021 ermittelte. 

Im speziellen Fall der Hochschulen gilt das nicht zwingend, so der DHV: „Ein verbeamteter Staatssekretär oder der Präsident einer Landes- oder Bundesbehörde verdient auch ohne Promotion deutlich mehr als ein W2- oder W3-Professor, der promoviert und möglicherweise habilitiert ist“, so der DHV. Während eine W3-Professur auf der höchsten Stufe 3 ein maximales monatliches Grundgehalt von rund 7.000 Euro (ohne Zuschläge) bereithält, können es bei Leitern von großen Behörden, Abteilungsleitern in Ministerien oder Botschaftern in der Gruppe B 11 rund 14.000 Euro monatlich werden.

Trotz der sicheren Gehälter, die im Staatsdienst erreicht werden können, fällt der Einkommensvergleich mit Promovierten in der Privatwirtschaft meist ernüchternd aus: Zehn Jahre nach Abschluss der Promotion erhalten deutlich weniger Promovierte (40 Prozent) im öffentlichen Dienst Bezüge, die sich mit den Top-Gehältern von Promovierten in der Privatwirtschaft messen können. „Dieses dürfte unter anderem daran liegen, dass die Gehälter von Promovierten durch tarifvertragliche Regelungen im öffentlichen Dienst nach oben hin stärker begrenzt sind als dies in der Privatwirtschaft der Fall ist“, heißt es in der Begleitstudie zum Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2021.

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