Bewerbung öffentlicher Dienst
Tipps für die erfolgreiche Bewerbung für den öffentlichen Dienst

Frau mit Lebenslauf vor einem Bewerbungsgespräch

Damit die Bewerbung im öffentlichen Dienst erfolgreich ist, ist einiges zu beachten. © Hispanolistic / iStock

Für Akademiker und Akademikerinnen kann der öffentliche Dienst eine interessante Jobperspektive sein. Ob als Beamter oder Angestellter: Bei der Bewerbung sind einige Besonderheiten zu beachten.

Veröffentlicht: 07.08.2023

Von: Maria Zeitler

Jobs im öffentlichen Dienst sind in fast jeder Branche zu finden, die Tätigkeiten sind breit gefächert – und es locken nicht nur sichere Aufstiegs- und Gehaltschancen, sondern auch eine gute Vereinbarkeit von Arbeit und Familie. Rund fünf Millionen Menschen arbeiten beispielsweise in der kommunalen Verwaltung, in Kindergärten, bei der Polizei, an Hochschulen, in staatlichen Krankenhäusern und Kliniken, im Städtebau, bei der Energie- und Wasserwirtschaft und vielen Bereichen mehr. 

Neben einer akademischen Laufbahn ist also auch ein Job im öffentlichen Dienst attraktiv für Akademikerinnen und Akademiker. Wer diese Möglichkeit in Betracht zieht, sollte sich mit den Besonderheiten der Bewerbung im öffentlichen Dienst vertraut machen, um die besten Chancen zu haben.

In den meisten Bereichen im öffentlichen Dienst kann man als Beamter oder Beamtin oder als Tarifangestellte:r beschäftigt werden. Während Angestellte im öffentlichen Dienst mit einem regulären Arbeitsvertrag an ihren Arbeitgeber gebunden sind und ein per Tarifvertrag geregeltes Gehalt bekommen, werden Beamt:innen ernannt und erhalten eine Besoldung. Sie können anders als Tarifangestellte zumindest ohne gewichtigen Anlass nicht gekündigt werden. Sofern sie das Dienstverhältnis nicht auf eigenen Antrag beenden oder ein grobes Fehlverhalten vorliegt, werden sie nach erfolgreichem Absolvieren des Vorbereitungsdienstes in der Regel zu Beamtinnen oder Beamten auf Lebenszeit ernannt.

Bei der Ausschreibung im öffentlichen Dienst gilt das Prinzip der Bestenauslese. Es bedeutet, dass die Arbeitgeberin oder der Dienstherr beim Auswahlverfahren Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) berücksichtigen muss: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Das gilt nicht nur für Beamtenjobs, sondern auch für Stellen von Tarifangestellten.

Dieser Grundsatz soll verhindern, dass andere Bewertungskriterien als Eignung, Befähigung und fachliche Leistung eine Personalentscheidung beeinflussen. Dabei birgt das Prinzip der Bestenauslese keinen Anspruch auf Einstellung, sondern nur darauf, dass niemand eingestellt werden darf, wenn es eine besser geeignete Kandidatin oder einen Kandidaten gibt.

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Von Jobs im öffentlichen Dienst erfahren Interessierte meist durch Ausschreibungen. Gemäß Beamtenrecht gilt grundsätzlich, dass jede zu besetzende Stelle öffentlich auszuschreiben ist. Für Tarifstellen gibt es laut Bundesverwaltungsgericht keine allgemeine Verpflichtung zur öffentlichen Ausschreibung.

Die Verpflichtung dazu kann sich jedoch für einige Stellen aus Grundsätzen des Diskriminierungsschutzes oder der Frauenförderung ergeben. Eine externe Ausschreibung kann immer unter dem Vorbehalt stattfinden, dass externe Bewerberinnen und Bewerber nur berücksichtigt werden sollen, wenn sich nicht genug interne Bewerberinnen und Bewerber finden (gestuftes Ausschreibungsverfahren).

Wer von einer neu zu besetzenden Stelle erfährt, die nicht öffentlich ausgeschrieben war, darf sich dennoch darauf bewerben und hat auch Anspruch auf die Mitteilung, wie über die Bewerbung entschieden wurde. Eine reine Initiativbewerbung ist im öffentlichen Dienst aber nicht sinnvoll, da eine freie Stelle vorhanden sein muss und für diese ein breites Spektrum an Bewerber:innen erreicht werden muss, um das Prinzip der Bestenauslese anwenden zu können.

Bei der Bewerbung um eine Beamtenstelle ist es wichtig, sich vorher zu informieren, um welche Laufbahngruppe es sich dabei handelt. Dementsprechend müssen Kandidatinnen und Kandidaten in der Bewerbung bereits die dafür erforderlichen Voraussetzungen belegen können. Im mittleren und gehobenen Dienst muss vor der Bewerbung ein Beamtentest absolviert werden. Für Akademiker mit Masterabschluss oder Doktortitel ist grundsätzlich der Einstieg in den höheren Dienst möglich.

Bildungs- und berufsqualifizierende Voraussetzungen für die Bewerbung im öffentlichen Dienst nach Laufbahngruppe:

Laufbahngruppe Voraussetzungen Voraussetzungen

Einfacher Dienst

Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand

Vorbereitungsdienst oder Berufsausbildung

Mittlerer Dienst

Realschulschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand

Vorbereitungsdienst oder Berufsausbildung und eine hauptberufliche Tätigkeit

Gehobener Dienst

Fachabitur oder Abitur oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand

Vorbereitungsdienst oder ein an einer Hochschule abgeschlossener Bachelor oder ein gleichwertiger Abschluss und eine hauptberufliche Tätigkeit

Höherer Dienst

ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss (z.B. Staatsexamen oder Diplome von Universitäten)

Vorbereitungsdienst oder eine hauptberufliche Tätigkeit

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Auch im öffentlichen Dienst sind digitale Bewerbungen mittlerweile üblicher als analoge. Zu berücksichtigen ist dabei, dass Unterlagen meist durch viele Hände gehen und oft ausgedruckt werden. Eine Bewerbung mit Schwarz-Weiß-Foto und ohne aufwändige farbliche Gestaltung sieht im Schwarz-Weiß-Ausdruck besser aus. Wird ausdrücklich eine digitale Bewerbung verlangt, sollte dem unbedingt entsprochen werden.

Gleiches gilt für Bewerbungsplattformen, in denen Formulare auszufüllen und Dateien hochzuladen sind. Auch diese sind im öffentlichen Dienst mittlerweile verbreitet. Welche Form der Bewerbung verlangt wird, ist in der Stellenanzeige oder auf der Homepage des Ausschreibenden ersichtlich. Die wichtigsten Elemente der Bewerbung:

Anschreiben:

  • eher konservativ als kreativ (stellenabhängig)
  • schlichtes Design in gedeckten und eher unauffälligen Farben 
  • formelle Anrede und sachlicher Ton
  • keine Nennung von Gehaltsvorstellungen, da das Gehalt bei Tarifangestellten und die Besoldung bei Beamt:innen an die entsprechenden Tarif- und Besoldungstabellen gebunden sind, die die Höhe des Einkommens regeln. Die entsprechende Entgeltgruppe ist der Stellenausschreibung zu entnehmen.

Lebenslauf:

  • gut strukturiert, übersichtlich und sachlich
  • am besten tabellarisch
  • verpflichtende Qualifikationen und Voraussetzungen für die Stelle klar erkennbar machen
  • Zusatzqualifikationen (z. B. stellenrelevante Praktika und Fortbildungen, ehrenamtliche Tätigkeiten oder auch Auslandsaufenthalte und Publikationen) anführen
  • Ein Bewerbungsbild dürfen Arbeitgeber nicht verlangen. Wer es gerne beilegen möchte, sollte vor allem im öffentlichen Dienst genau in der Ausschreibung lesen oder eventuell nachfragen, ob Bewerbungsfotos nicht sogar unerwünscht sind (verstoßen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz).

Zeugnisse und sonstige Unterlagen:

  • stellenrelevante Abschluss- und Arbeitszeugnisse, die jüngsten zuerst
  • Nachweise über Fort- und Weiterbildungen
  • Ggf.: Führungszeugnis. Ein Führungszeugnis kann der Dienstherr oder Arbeitgeber im öffentlichen Dienst verlangen, da er manche Kandidat:innen auf ihre charakterliche Eignung, etwa im Hinblick auf ihre Verfassungstreue, prüfen muss. Möglich zum Beispiel: im Strafvollzug, bei sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten, in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und bei der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger.

Bei manchen Stellenausschreibungen werden zudem weitere Unterlagen gefordert, beispielsweise ein Forschungs- und/oder Lehrkonzept bei der Bewerbung um eine Professorenstelle. Was eingereicht werden muss, ist in der Stellenanzeige nachzulesen.

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Waren die Unterlagen vollständig, fehlerfrei und überzeugend, können sich Bewerberinnen und Bewerber über eine Einladung zum Vorstellungsgespräch freuen. Auch hier gibt es einiges zu beachten. Vor allem sollten Kleidung, Frisur und Auftreten einen selbstbewussten und seriösen Eindruck erwecken.

Dies gilt ganz besonders für den öffentlichen Dienst, da das Gehalt aus öffentlichen Geldern stammt. Zudem sind beim Auswahlgespräch im öffentlichen Dienst meist noch mehr Personen vertreten als in der freien Wirtschaft, da beispielsweise Gleichstellungsbeauftragte in vielen Fällen mit anwesend sind. Mit einem nicht zu extravaganten Auftreten trifft man wahrscheinlicher den Geschmack aller Beteiligten und zeigt, dass man sich auch für eine Stelle mit Kundenkontakt zu kleiden weiß.

Aufgrund der Bestenauslese, vieler beteiligter Stellen und klar geregelter Hierarchien kann die Phase der Bewerbung im öffentlichen Dienst sehr lange dauern. Bei der Bewerbung um eine Professur gibt es beispielsweise sogar einen festgesteckten Zeitrahmen von in der Regel mindestens eineinhalb Jahren, die zwischen Bewerbung und Berufung vergehen.

Bei den meisten anderen Jobs im öffentlichen Dienst geht es aber schneller: Meist gibt es innerhalb der ersten zwei Wochen eine Eingangsbestätigung – wer danach zwei bis drei Monate nichts hört, kann nachhaken. Meist finden sich in der Stellenausschreibung Ansprechpartner:innen. 

Wer sich für einen Ausbildungs- oder Studienplatz im öffentlichen Dienst bewirbt, kann sich bei einem negativen Bescheid als Nachrücker vermerken lassen und hat Chancen, wenn beispielsweise jemand kurzfristig abspringt. 

Alle abgelehnten Bewerber:innen im öffentlichen Dienst haben per Gesetz einen Anspruch auf die gerichtliche Prüfung der Fehlerfreiheit des Verfahrens. Wer sich benachteiligt fühlt, weil ein mutmaßlich weniger gut qualifizierter Konkurrent ausgewählt wurde oder wer Diskriminierung vermutet, kann eine arbeitsgerichtliche Konkurrentenklage anstreben: Dann wird die Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung überprüft, was zur Wiederholung des Auswahlverfahrens führen kann. Auch Schadensersatzansprüche wegen der Nichtberücksichtigung der Bewerbung und Einstellungsansprüche sind möglich. 

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