Bewerbungsschreiben für den Staatsdienst: Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse
Auch im öffentlichen Dienst sind digitale Bewerbungen mittlerweile üblicher als analoge. Zu berücksichtigen ist dabei, dass Unterlagen meist durch viele Hände gehen und oft ausgedruckt werden. Eine Bewerbung mit Schwarz-Weiß-Foto und ohne aufwändige farbliche Gestaltung sieht im Schwarz-Weiß-Ausdruck besser aus. Wird ausdrücklich eine digitale Bewerbung verlangt, sollte dem unbedingt entsprochen werden.
Gleiches gilt für Bewerbungsplattformen, in denen Formulare auszufüllen und Dateien hochzuladen sind. Auch diese sind im öffentlichen Dienst mittlerweile verbreitet. Welche Form der Bewerbung verlangt wird, ist in der Stellenanzeige oder auf der Homepage des Ausschreibenden ersichtlich. Die wichtigsten Elemente der Bewerbung:
Anschreiben:
- eher konservativ als kreativ (stellenabhängig)
- schlichtes Design in gedeckten und eher unauffälligen Farben
- formelle Anrede und sachlicher Ton
- keine Nennung von Gehaltsvorstellungen, da das Gehalt bei Tarifangestellten und die Besoldung bei Beamten an die entsprechenden Tarif- und Besoldungstabellen gebunden sind, die die Höhe des Einkommens regeln. Die entsprechende Entgeltgruppe ist der Stellenausschreibung zu entnehmen.
Lebenslauf:
- gut strukturiert, übersichtlich und sachlich
- am besten tabellarisch
- verpflichtende Qualifikationen und Voraussetzungen für die Stelle klar erkennbar machen
- Zusatzqualifikationen (z. B. stellenrelevante Praktika und Fortbildungen, ehrenamtliche Tätigkeiten oder auch Auslandsaufenthalte und Publikationen) anführen
- Ein Bewerbungsbild dürfen Arbeitgeber nicht verlangen. Wer es gerne beilegen möchte, sollte vor allem im öffentlichen Dienst genau in der Ausschreibung lesen oder eventuell nachfragen, ob Bewerbungsfotos nicht sogar unerwünscht sind (verstoßen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz).
Zeugnisse und sonstige Unterlagen:
- stellenrelevante Abschluss- und Arbeitszeugnisse, die jüngsten zuerst
- Nachweise über Fort- und Weiterbildungen
- Ggf.: Führungszeugnis. Ein Führungszeugnis kann der Dienstherr oder Arbeitgeber im öffentlichen Dienst verlangen, da er manche Kandidaten und Kandidatinnen auf ihre charakterliche Eignung, etwa im Hinblick auf ihre Verfassungstreue, prüfen muss. Möglich zum Beispiel: im Strafvollzug, bei sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten, in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und bei der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger.
Bei manchen Stellenausschreibungen werden zudem weitere Unterlagen gefordert, beispielsweise ein Forschungs- und/oder Lehrkonzept bei der Bewerbung um eine Professorenstelle. Was eingereicht werden muss, ist in der Stellenanzeige nachzulesen.
Bewerbungsgespräch für eine Stelle im öffentlichen Dienst: Tipps
Waren die Unterlagen vollständig, fehlerfrei und überzeugend, können sich Bewerberinnen und Bewerber über eine Einladung zum Vorstellungsgespräch freuen. Auch hier gibt es einiges zu beachten. Vor allem sollten Kleidung, Frisur und Auftreten einen selbstbewussten und seriösen Eindruck erwecken.
Dies gilt ganz besonders für den öffentlichen Dienst, da das Gehalt aus öffentlichen Geldern stammt. Zudem sind beim Auswahlgespräch im öffentlichen Dienst meist noch mehr Personen vertreten als in der freien Wirtschaft, da beispielsweise Gleichstellungsbeauftragte in vielen Fällen mit anwesend sind. Mit einem nicht zu extravaganten Auftreten trifft man wahrscheinlicher den Geschmack aller Beteiligten und zeigt, dass man sich auch für eine Stelle mit Kundenkontakt zu kleiden weiß.
Bewerbungsverfahren: Ablauf und Dauer
Aufgrund der Bestenauslese, vieler beteiligter Stellen und klar geregelter Hierarchien kann die Phase der Bewerbung im öffentlichen Dienst sehr lange dauern. Bei der Bewerbung um eine Professur gibt es beispielsweise sogar einen festgesteckten Zeitrahmen von in der Regel mindestens eineinhalb Jahren, die zwischen Bewerbung und Berufung vergehen. Bei den meisten anderen Jobs im öffentlichen Dienst geht es aber schneller: Meist gibt es innerhalb der ersten zwei Wochen eine Eingangsbestätigung - wer danach zwei bis drei Monate nichts hört, kann nachhaken. Meist finden sich in der Stellenausschreibung Ansprechpartner.
Möglichkeiten nach der Absage für den öffentlichen Dienst
Wer sich für einen Ausbildungs- oder Studienplatz im öffentlichen Dienst bewirbt, kann sich bei einem negativen Bescheid als Nachrücker vermerken lassen und hat Chancen, wenn beispielsweise jemand kurzfristig abspringt.
Alle abgelehnten Bewerber im öffentlichen Dienst haben per Gesetz einen Anspruch auf die gerichtliche Prüfung der Fehlerfreiheit des Verfahrens. Wer sich benachteiligt fühlt, weil ein mutmaßlich weniger gut qualifizierter Konkurrent ausgewählt wurde oder wer Diskriminierung vermutet, kann eine arbeitsgerichtliche Konkurrentenklage anstreben: Dann wird die Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung überprüft, was zur Wiederholung des Auswahlverfahrens führen kann. Auch Schadensersatzansprüche wegen der Nichtberücksichtigung der Bewerbung und Einstellungsansprüche sind möglich.