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Bewerbung öffentlicher Dienst
Ablauf und Dauer einer Bewerbung im öffentlichen Dienst

Was gilt es bei einer Bewerbung für den öffentlichen Dienst zu beachten und wie lange dauert der Entscheidungsprozess? Hier erfahren Sie mehr über Auswahlverfahren und Bearbeitungszeit.

Ampel Gruenphase als Symbolbild fuer Bewerbung oeffentlicher Dienst
Im öffentlichen Dienst müssen Bewerbungen mehrere Entscheidungsebenen durchlaufen © klublu / photocase.de
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Die Arbeit im öffentlichen Dienst bietet mehr Möglichkeiten als viele denken. Immerhin handelt es sich dabei um das größte Tätigkeitsfeld Deutschlands, das rund 4,6 Millionen Beschäftigte aufweist, wie der Bund in einer Publikation von 2014 berichtet. Diese Beamten wie auch Tarifbeschäftigten arbeiten beispielsweise im gehobenen Dienst bei der Deutschen Bundesbank, in der Mediengestaltung oder auch bei der Polizei.

Das Angebot an Berufen ist breit gefächert, womit die Chancen auf eine Stelle im öffentlichen Dienst gar nicht schlecht stehen. Allerdings treten rund um Stellengesuche für Arbeitsplätze in diesem Sektor einige Besonderheiten auf. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Anhaltspunkte zum Ablauf und der Dauer eines Bewerbungsprozesses im öffentlichen Dienst.


Ablauf einer Bewerbung im öffentlichen Dienst

Grundsätzlich beginnt eine Bewerbung im öffentlichen Dienst genauso wie jede andere: mit einer ausgeschriebenen Stelle. Jedoch kann es bereits hierbei zu Ausnahmen kommen. Denn nicht immer schreiben Arbeitgeber in diesem Sektor freie Arbeitsplätze öffentlich aus. Sie können beispielsweise ebenso eine interne Ausschreibung durchführen. Erfahren Sie dennoch von dieser neu zu besetzenden Stelle, wie etwa durch die Weitergabe eines Bekannten, können Sie sich darauf ebenso bewerben und haben das Recht, mit in das Auswahlverfahren aufgenommen zu werden.

Von einer Initiativbewerbung im öffentlichen Dienst ist dagegen eher abzuraten. Arbeitgeber aus diesem Sektor besetzen in der Regel lediglich vorhandene Stellen, sie können jedoch keine neuen schaffen. Anders als in der freien Wirtschaft werden die Kapazitäten für Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst durch diverse Vorschriften geregelt. Die Besetzung über Initiativbewerbungen ist dabei im Allgemeinen nicht vorgesehen.

Was ist bei der Bewerbung zu beachten?

Haben Sie eine passende Ausschreibung entdeckt, geht es an das Verfassen der Bewerbung. Dabei sollten Sie einige Punkte beachten, die unter Umständen auch in eher konservativen Tätigkeitsfeldern der freien Wirtschaft von Vorteil sein können. Im öffentlichen Sektor gelten sie jedoch besonders häufig:

Schriftlich statt digital
Während die meisten Wirtschaftsunternehmen bereits auf Bewerbungen per E-Mail oder über ein Online-Formular setzen, bevorzugen viele Arbeitgeber im öffentlichen Dienst weiterhin die schriftliche Bewerbung per Post. Weist die Stellenausschreibung darauf hin, sollten Sie sich als Bewerber daher auch danach richten.

Konservativ statt kreativ
Ansprechend sollte eine Bewerbung immer sein. Im öffentlichen Dienst legen die zukünftigen Vorgesetzten jedoch oft auch deutlichen Wert auf ein klassisches Design mit vollständigen Unterlagen, zu denen Deckblatt, Anschreiben, Lebenslauf, Bewerbungsfoto und Zeugnisse gehören. Allerdings kann sich das je nach Institution auch unterscheiden. Bei kulturellen Einrichtungen ist eventuell Kreativität eher gefragt als bei der Stadtverwaltung.

Formell statt locker
Der klassische Stil beim Bewerben lässt sich ebenso am Text der Bewerbung festmachen, wie etwa durch eine formelle Anrede und einen eher sachlichen Ton. Richten Sie sich am besten danach, wie die Ausschreibung konzipiert ist und folgen Sie dem dort erkennbaren Stil weitestgehend.

Ansonsten gilt für eine Bewerbung im öffentlichen Dienst das, was für andere Bewerbungen ebenfalls gilt: Achten Sie auf fehlerfreie, vollständige Unterlagen und vermitteln Sie darin Ihr Interesse an dem Arbeitgeber und der ausgeschriebenen Stelle.

Anschließend drucken Sie die Unterlagen aus und senden diese an den angegebenen Ansprechpartner. Möchten Sie sichergehen, dass Ihre Bewerbung ankommt, ist das Versenden per Einwurfeinschreiben empfehlenswert. Ein „eigenhändiges” Einschreiben ist hingegen nicht zu empfehlen, da hierfür der Ansprechpartner persönlich unterschreiben muss.

Welche Besonderheiten warten im Bewerbungsgespräch?

Einen speziellen Dresscode gibt es grundsätzlich für den öffentlichen Dienst nicht. Beachten Sie jedoch, dass die Kleidung zur Stelle passen sollte. Bewerben Sie sich in der Kindertagesbetreuung ist eventuell kein perfektes Business-Outfit nötig. Bei der Bewerbung in einer Finanzverwaltung könnte es dagegen von Vorteil sein.

Der Ablauf eines Vorstellungsgesprächs ist häufig ähnlich dem in einem Unternehmen der freien Wirtschaft: mit Fragen zu Ihrer Person, Qualifikation und Ihrem Interesse an der Stelle.

Es ist jedoch durchaus möglich, dass Sie dabei mehr Personen als bei einem Unternehmen üblich gegenübersitzen. Neben Vorgesetzten oder Kollegen kann beispielsweise ein/e Gleichstellungsbeauftragte/r anwesend sein. Diese/r hat im öffentlichen Dienst das Recht darauf, aktiv am Bewerbungsverfahren, und damit auch am Vorstellungsgespräch, teilzunehmen.

Übrigens: Erhalten Sie im öffentlichen Dienst eine Absage, muss es dafür eine konkrete Begründung geben. Ansonsten ist das Auswahlverfahren als fehlerhaft zu betrachten. Das bestätigte 2015 ein Gericht in Köln. Ein Bewerber hatte dort aufgrund der unterlassenen Begründung geklagt und Recht bekommen.

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Wie lange dauert die Antwort auf eine Bewerbung im öffentlichen Dienst?

Die Mühlen im öffentlichen Dienst mahlen langsam – so lautet zumindest das Vorurteil. Zwar entspricht das in diversen Bereichen nicht mehr der Realität, bei der Auswahl von Bewerbern kann es jedoch zu einer deutlich längeren Bearbeitungszeit kommen als in vielen Wirtschaftsunternehmen. Das liegt allerdings nicht an einer gemächlichen Arbeitsweise. Vielmehr unterscheidet sich die Struktur von Verwaltung und Co. meist deutlich:

  • Straffe Hierarchien mit diversen Entscheidungsebenen und -durchläufen
  • Zusätzliche Personalbeauftragte, wie beispielsweise Gleichstellungsbeauftragte
  • Die gesetzliche Pflicht zur gleichwertigen Auswahl der Bewerber

Im öffentlichen Dienst gehen die Unterlagen durch diverse Hände. Einer der Gründe dafür ist, dass jeder Deutsche „nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte” haben soll, wie es im Grundgesetz (Art. 33 Abs. 2 GG). Diesem Gesetz folgend hat jeder Bewerber zudem einen Anspruch darauf, eine gerichtliche Prüfung der Fehlerfreiheit des Verfahrens vorzunehmen.

Um die gerechte Vergabe einer Stelle zu gewährleisten, prüfen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst daher die Unterlagen der Bewerber in der Regel besonders gründlich. Deshalb ist es nicht ungewöhnlich, wenn sich dieser Prozess in die Länge zieht.

Eine Eingangsbestätigung für Ihre Bewerbungsunterlagen erhalten Sie zwar häufig bereits nach wenigen Tagen Bearbeitungszeit. Weitere Informationen, wie etwa die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, können jedoch unter Umständen erst nach einer Dauer von mehreren Wochen eintreffen. Sollten Sie nach längerer Wartezeit noch immer nichts zum Stand Ihrer Bewerbung gehört haben, können Sie beim Ansprechpartner nachfragen – am besten jedoch per E-Mail statt Telefon, um ihm die Gelegenheit zu geben, zu einem für ihn passenden Zeitpunkt zu antworten.

Autoren
Bianca Sellnow
Erschienen in
academics - Februar 2019

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