Habilitationsstipendium
Fördermöglichkeiten für die Habilitation

Eine junge blonde Frau erhält eine schriftliche Zusage für ein Habilitationsstipendium

Welche Fördermöglichkeiten für die Habilitation gibt es? © bymuratdeniz / iStock

Eine Habilitation öffnet die Tür zur Hochschullehre. Doch wie sollen die notwendige Forschung und der Lebensunterhalt in dieser Zeit finanziert werden? Ein Habilitationsstipendium hilft.

Veröffentlicht: 03.12.2023

Von: Thorsten Schierhorn

Eine Habilitation ist nicht mehr der einzige Weg zu einer Professur an einer Hochschule. In einigen Fächern oder Fachbereichen ist sie dennoch nach wie vor weit verbreitet, etwa in der Humanmedizin. Die Anforderungen sind hoch. Allem voran ist eine Habilitationsschrift über eine anspruchsvolle wissenschaftliche Arbeit nötig, zusätzlich weitere Veröffentlichungen. Ein Habilitationsstipendium unterstützt Habilitanden in der Zeit der Forschung.

Der finanzielle Umfang der Unterstützung ist von Stipendium zu Stipendium unterschiedlich. Ein Vollstipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung beispielsweise bringt dem Habilitanden 1.900 Euro plus 300 Euro Euro Forschungskostenpauschale und ggf. Kinder- oder Familienzuschläge monatlich, ein Habilitationsstipendium an der Ludwig-Maximilians-Universität München 2.800 Euro im Monat. Ein Stipendium für Künstler:innen an der Akademie Schloss Solitude dagegen beträgt 1.200 Euro. Hinzu kommt allerdings ein möbliertes Wohn- und Arbeitsstudio (Stand: Dezember 2023).

Habilitationsstipendien werden von Hochschulen ebenso wie von privaten Einrichtungen vergeben. Manchmal gibt es Stipendien je nach Fachbereich. Auch private Stiftungen haben häufig Schwerpunkte, wer beziehungsweise welche wissenschaftlichen Projekte im Zuge einer Habilitation gefördert werden.

Durch die Vielzahl der Angebote kann sich die Suche nach einem passenden Stipendium als schwierig erweisen. Wer seine Habilitation an einer bestimmten Universität bzw. bei einem bestimmten Professor erwerben will, sollte sich direkt an die Hochschule wenden. Erste Informationen erhält man auch häufig auf der Homepage der jeweiligen Universität.

Einen Überblick über weitere Förderprogramme ermöglicht die Stipendiums-Sammlung auf dem Portal e-fellows.net. Die Angebote lassen sich nach der Bildungsphase Habilitanden filtern, um Habilitationsstipendien anzuzeigen. Wer eine Habilitation im Ausland anstrebt, wird möglicherweise beim Deutsch-Akademischen Austauschdienst (DAAD) fündig. Über die Suchleiste kann beispielsweise der Begriff „Habilitation” eingegeben werden.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) bietet auf ihrer Webseite zahlreiche Informationen zur wissenschaftlichen Karriere nach der Promotion. Für Habilitanden sind vor allem zwei Programme interessant:

  • Emmy Noether-Programm: Postdocs und befristet beschäftigte Juniorprofessorinnen und -professoren sollen hiermit die Voraussetzungen für eine Berufung als Hochschullehrer erlangen. Dafür können sie die eigenverantwortliche Leitung einer Nachwuchsgruppe übernehmen. Hinzu kommen qualifikationsspezifische Lehraufgaben. Die Förderhöchstdauer beträgt sechs Jahre.
  • Heisenberg-Programm: Diese Förderung richtet sich an Forscherinnen und Forscher, die bereits die Qualifikation für eine unbefristete Professur erlangt, aber noch keine Berufung erhalten haben. Mit den Mitteln aus dem Programm können sie in der Zwischenzeit ihre Projekte fortsetzen und ihre wissenschaftliche Reputation weiter steigern.

Ein speziell auf Habilitanden ausgelegtes Stipendium hat auch die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS). Mit 3.500 Stipendiatinnen und Stipendiaten ist sie eines der größten Begabtenförderungswerke in Deutschland. Zu dem Stipendium in Höhe von 1.900 Euro pro Monat kommen noch 300 Euro Forschungskostenpauschale und gegebenenfalls Zuwendungen für Familie beziehungsweise Kinder hinzu. Die Förderungshöchstdauer beträgt drei Jahre, kann aber in begründeten Fällen auf insgesamt fünf Jahre verlängert 

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Die meisten Möglichkeiten für ein Stipendium stehen allen Geschlechtern offen. Manche Förderprogramme werden allerdings ausschließlich für Frauen aufgelegt. Für die Habilitation stehen unter anderen diese Wege offen:

Zwei Beispiele für die Förderung speziell von Habilitandinnen sind das Habilitationsstipendium über die Bayerische Gleichstellungsförderung an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) sowie das Maria-Reiche-Programm der Technischen Universität Dresden. Solche Programme gibt es auch an anderen Universitäten, teilweise werden dafür Stiftungskapital oder Landesmittel hinzugezogen. Voraussetzung ist in der Regel eine Anbindung an die Universität. Das kann eine Anstellung sein oder die Zusicherung einer Hochschullehrkraft, das Habilitationsvorhaben zu unterstützen und die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Die Mittel für die einzelnen Förderprogramme werden häufig jährlich neu vergeben. Man sollte sich also am besten bei einer Universität erkundigen, ob das Programm fortgeführt wird. Für Wirtschaftswissenschaftlerinnen kann zudem das Dr.-Maria-Schaumayer-Habiliationsstipendium interessant sein.

Weitere Möglichkeiten finden Nachwuchswissenschaftlerinnen in unserem Artikel „Frauenförderung in der Wissenschaft“.

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