Honorarprofessor
Die Honorarprofessur: Voraussetzungen und Merkmale des Titels

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Die Regelungen zur Ernennung von Honorarprofessoren werden universitätsintern getroffen © Giammarco Boscaro / unsplash.com

Was ist ein Honorarprofessor oder eine Honorarprofessorin? Wie gestaltet sich das Berufungsverfahren, welchen Titel darf man führen und welche Pflichten gehen damit einher? Ein Überblick.

Veröffentlicht: 19.10.2021

Von: Inga Barth

Ob ordentliche Professur, Stiftungs-, Gast- oder außerplanmäßige Professur: In Deutschland existiert eine Vielzahl an unterschiedlichen Arten von Professuren. Was ist ein Honorarprofessor? Wie wird man das, und welche Rechte und Pflichten gehen mit diesem Titel einher? 

Vorweg gesagt: Der Begriff der Honorarprofessur (Hon. Prof.) ist etwas irreführend, und das gleich auf zwei Ebenen. Zum einen handelt es sich nicht um eine Professur nach dem herkömmlichen Verständnis – eine Habilitation, sonst für gewöhnlich Voraussetzung für einen Ruf, ist nicht erforderlich. Zum anderen bekommen Honorarprofessoren für ihre Arbeit an der Universität, Hochschule oder Fachhochschule kein Honorar. Vielmehr handelt es sich um eine ehrenamtliche Lehrtätigkeit (lateinisch honor: Ehre, Ehrenamt) von Experten eines Fachgebiets, häufig aus der freien Wirtschaft, die nicht vergütet wird. Der Titel ist nicht zu verwechseln mit der Ehrenprofessur (Prof. h.c.), die keine Lehrtätigkeit beinhaltet.

Die Honorarprofessur ist eine nebenberufliche Tätigkeit. Somit werden Honorarprofessorinnen meist aus ihrer hauptberuflichen Praxis heraus an eine Universität oder (Fach-)Hochschule bestellt. Ihren Hauptberuf üben Honorarprofessoren weiterhin außerhalb der Universität aus.

Zu den Aufgaben zählen das Abhalten von Lehrveranstaltungen (meist zwei Semesterwochenstunden), eine Forschungsbeteiligung oder -verpflichtung, das Abnehmen von Prüfungen und die Betreuung von Doktoranden. Die Verpflichtungen von Honorarprofessorinnen im Rahmen des Lehrbetriebs richten sich im Einzelfall jedoch nach den Regelungen der einzelnen Institutionen und nach den Anforderungen der Stelle.

In den meisten Fällen gleichen die Anforderungen an Honorarprofessorinnen denen an ordentliche Universitätsprofessuren und außerplanmäßige Professuren. Es gilt also in der Regel: Wer zum Honorarprofessor bestellt werden möchte oder soll, muss herausragende wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen in seinem Fachgebiet nachweisen – eine Promotion oder Habilitation werden aber nicht zwangsläufig vorausgesetzt. 

Außerdem wird im Regelfall eine vorangegangene, mehrjährige (meist fünfjährige) Erfahrung in der universitären Lehre erwartet. Dieser Nachweis der didaktischen Eignung ist jedoch nicht immer obligatorisch. In vielen Bundesländern kann von dieser Bedingung abgesehen werden, wenn die genannten wissenschaftlichen oder künstlerischen Leistungen im Rahmen einer mehrjährigen beruflichen Praxis erworben wurden. Honorarprofessorinnen dürfen zudem nicht an derselben Universität oder Hochschule im Hauptamt als Hochschullehrerin oder Privatdozentin beschäftigt sein, an der sie die Honorarprofessur inne haben.

Neben den grundsätzlichen Voraussetzungen für die Berufung zum Honorarprofessor haben einzelne Bundesländer zusätzliche oder abweichende Zugangsvoraussetzungen in ihren Hochschulgesetzen festgelegt. Einige Beispiele:

  • In Schleswig-Holstein und Bayern gelten landesweit die gleichen Anforderungen an Honorarprofessorinnen wie an hauptberufliche Professoren. Diese Regelung ist in beiden Bundesländern unabhängig von den einzelnen Hochschulen.
  • Das genaue Gegenteil gilt in Niedersachsen: Hier entscheidet jede Universität und (Fach-)Hochschule selbst über die Voraussetzungen zur Bestellung einer Honorarprofessur. 
  • In Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein obliegt die Bestellung der Honorarprofessorinnen nach Vorschlag der Hochschule im letzten Schritt der Ministerpräsidentin beziehungsweise dem Ministerpräsidenten.

Eine Auflistung aller länderspezifischen Regelungen zur Bestellung von Honorarprofessoren im Rahmen der geltenden Hochschulgesetze gibt es auf der Website der Kultusministerkonferenz

Sind die formalen Voraussetzungen erfüllt, läuft das Berufungsverfahren für eine Honorarprofessur in der Regel wie folgt ab:

  • Formale Bewerbung inklusive Nachweis von Referenzen (meist in Form von Empfehlungen mehrerer, unabhängiger Experten auf dem Fachgebiet oder Lehrender anderer Hochschulen)
  • Antrag durch die zuständige Fakultät
  • Zustimmung des Senats
  • Bestellung durch die Leitung beziehungsweise das Präsidium der Universität (in einigen Bundesländern durch das Ministerium).

In jedem Fall gilt: Wer sich für die Bewerbung interessiert, informiert sich idealerweise sowohl in den Hochschulgesetzen des Bundeslandes als auch bei der entsprechenden Hochschule über die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen.

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Auch wenn Honorarprofessoren in der Regel keine Habilitation vorweisen können, nicht verbeamtet sind und ihre Lehrtätigkeit nebenberuflich ausführen: Sie dürfen die akademische Bezeichnung „Professorin“ beziehungsweise „Professor“ führen, auch nach Ende ihrer Bestellung (Ausnahme: in Niedersachsen nur während der Bestellung). 

Dementsprechend gestaltet sich die Anrede der Honorarprofessorinnen wie bei ordentlichen Professuren. In schriftlicher Form wird der Honorarprofessor als „Prof.“ oder auch „Hon. Prof.“ tituliert. Trägt er zusätzlich einen Doktortitel, so lautet der korrekte Titel „Prof. Dr.“, der höhere akademische Grad wird also als erstes genannt. Geht es um eine mündliche Ansprache, wird nur der Titel des höheren Grades genutzt, also „Herr Professor“ oder „Frau Professorin“. 

Auch hier gilt: Ausnahmen bestätigen die Regel, wie beispielsweise in Niedersachsen, wo der Titel des „Honorarprofessors“ beziehungsweise der „Honorarprofessorin“ geführt wird. In Sachsen-Anhalt sind sowohl die Bezeichnung „Honorarprofessor“ als auch „Professorin“ während des Zeitraums der Bestellung möglich.

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Der Titel „Professor“ geht in Deutschland mit einem hohen Maß an Reputation einher. In der Regel ist die akademische Karriere bis hin zum Ruf an einen Lehrstuhl mit einer langen und arbeitsintensiven Laufbahn an Universitäten beziehungsweise (Fach-)Hochschulen verbunden. Doch auch wenn die Bedingungen für den Erwerb einer Honorarprofessur im Vergleich hierzu niedrigschwellig erscheinen, müssen Bewerberinnen den vorgeschriebenen Prozess der Bewerbung und des darauf folgenden Berufungsverfahrens durchlaufen. 

Doch lässt sich der ehrenvolle Titel eventuell auch einfacher erlangen? Das Internet bietet diverse Angebote, einen Doktor-, Professoren- oder Honorarprofessorentitel käuflich zu erwerben. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um Scherzartikel wie Urkunden oder Visitenkarten, die man mit dem eigenen Namen und einem entsprechenden Titel versehen lassen kann. Zudem verkaufen Anbieter vermeintlich „echte“ Titel und weisen lediglich im Kleingedruckten auf die strafrechtlichen Folgen des Führens unrechtmäßiger Titel hin. 

Tatsache ist: Das Führen eines akademischen Titels ist ausschließlich durch das rechtmäßige Durchlaufen des Berufungsverfahrens an einer entsprechenden Universität zulässig. Der Missbrauch von Titeln wird laut Paragraf 132a StGB mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.

Honorarprofessorinnen leisten für gewöhnlich unentgeltliche Arbeit, ihr Gehalt beziehen sie durch ihre hauptberufliche Tätigkeit. Auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel: Das bayerische Hochschulpersonalgesetz beispielsweise erlaubt die Vergütung nach Ermessen des Staatsministeriums grundsätzlich mit bis zu 75 Euro pro tatsächlich gehaltener Lehrstunde. Kann das Lehrangebot anders nicht aufrecht erhalten werden, dürfen bis zu 90 Euro pro Stunde gezahlt werden. Der monetäre Reiz für diesen Job ist aber dennoch eher gering oder – in der Regel – gar nicht vorhanden. 

Warum ist die Zahl der Honorarprofessuren in Deutschland – einer Recherche der FAZ zufolge sollen es etwa 20.000 sein – dennoch so hoch?

Die Honorarprofessoren gewinnen den Titel des Professors beziehungsweise der Professorin und damit eine in der Gesellschaft anerkannte Reputation. Zudem stellt die Honorarprofessur für viele eine akademisch reizvolle und inhaltlich ergänzende Aufgabe zu ihrer praktischen Haupttätigkeit dar, innerhalb derer sie wertvolle und profitable Netzwerke aufbauen können.

Die Universitäten und (Fach-)Hochschulen hingegen profitieren vom beruflichen Praxisbezug der Honorarprofessorinnen. Diese praktische Erfahrung ist selten bei Hochschullehrenden, die ihre akademische Laufbahn häufig ausschließlich im Universitätsbetrieb verbracht haben. Zudem bieten die unentgeltlich arbeitenden Honorarprofessoren für die Universitäten eine kostengünstige Möglichkeit, den wissenschaftlichen Betrieb aufrecht zu erhalten und – auch hinsichtlich des Praxisbezugs der Lehrenden – weiterzuentwickeln.

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