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Kirche als Arbeitgeber
Mit Gottes Segen: Arbeiten bei der Kirche

Das Dach einer Kirche mit einem Kreuz als Symbolbild für die Kirche als Arbeitgeber

Die Kirchen gehören zu den größten Arbeitgebern in Deutschland. © Akira Hojo / unsplash.com

Die evangelische und die katholische Kirche gehören zu Deutschlands größten Arbeitgebern. Über Besonderheiten, Chancen und christliche Hilfsorganisationen.

Aktualisiert: 15.08.2025

Von:
Maresa Wolbert
NGO, NPO Öffentlicher Dienst

Artikelinhalt

Die Kirche als Arbeitgeber: Jobs und Gehälter Kirchliches Arbeitsrecht: Was besagt es?  Christliche Hilfsorganisationen: Kirchliche Arbeitgeber im Überblick 

Die Kirche als Arbeitgeber: Jobs und Gehälter

Sie gehören nach dem öffentlichen Dienst zu den größten Arbeitgebern Deutschlands: die evangelische und die katholische Kirche mit den beiden Wohlfahrtsverbänden Diakonie und Caritas. Insgesamt arbeiten etwa 1,8 Millionen Menschen für die Kirche, rund 1,3 Millionen davon für die zwei Wohlfahrtsverbände. 

In den etwa 50.000 kirchlichen Unternehmen und Organisationen gibt es die unterschiedlichsten Jobmöglichkeiten. Viele Arbeitnehmende sind in sozialen Berufen tätig. Aber auch für IT-Spezialist:innen sowie für Angestellte in der Verwaltung kann ein Job bei einem kirchlichen Träger interessant sein. Zudem gibt es kirchliche Medienangebote, Hilfsorganisationen und Betreuungseinrichtungen, in denen Fachpersonal regelmäßig gesucht wird. 

Für alle Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen gilt das kirchliche Arbeitsrecht. Es enthält sowohl allgemeingültige Bestimmungen des staatlichen Arbeitsrechts als auch Rechtsvorschriften der Kirche.  

Römisch-katholische Kirchenbeamte und -beamtinnen

Kirchenbeamt:innen nehmen Aufgaben mit besonderer kirchlicher Verantwortung wahr, beispielsweise in kirchlichen Verwaltungen und Schulen. Innerhalb der römisch-katholischen Kirche können Beamt:innen auf Landesebene oder im Bund tätig sein. 

Arbeiten sie auf Landesebene, werden sie nach dem Besoldungsrecht des jeweiligen Landes besoldet. Bundesbeamte wiederum erhalten ihre Besoldung vom Bund. Alle katholischen Beamt:innen erhalten zudem eine Besoldung als Beihilfe bei Geburten, Todesfällen und Erkrankungen. 

Die folgende Tabelle zeigt die Vergütung römisch-katholischer Kirchenbeamten und Kirchenbeamtinnen.

Kirche als Arbeitgeber: Besoldungsgruppen römisch-katholischer Kirchenbeamt:innen

Besoldungsgruppe Kirchenbeamter

A13

Pfarrer, Bischofssekretär, Kaplan, Pastoraler Mitarbeiter, Repetent

A14

Pfarrer, Vizeoffizial

A15

Domkapitular, Vizeoffizial

A16

Domkapitular, Offizial

B2

Domdekan, Generalvikar, Weihbischof

B3

Generalvikar, Weihbischof

B8

Bischof

Quelle: https://www.oeffentlichen-dienst.de/

Jobs in kirchlichen und sozialen Einrichtungen

Evangelische Hochschule Bochum (EvH Bochum) - Logo
Professur (W2) im Lehr- und Forschungsgebiet Sozialrecht

Evangelische Hochschule Bochum (EvH Bochum)

Bochum
09.08.2025
Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck - Logo
Leitung der Stabsstelle Kommunikation (m/w/d)

Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck

Kassel
14.08.2025
Diözesenverwaltung Rottenburg-Stuttgart - Logo
Akademiedirektor:in (w/m/d)

Diözesenverwaltung Rottenburg-Stuttgart

Rottenburg
07.08.2025
Zu allen Stellenanzeigen kirchlichen und sozialen Einrichtungen

Kirchliches Arbeitsrecht: Was besagt es? 

Das kirchliche Arbeitsrecht ist geprägt vom Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften. Es leitet sich ab aus Artikel 140 des Grundgesetzes. Demnach sind alle Religionsgemeinschaften dazu berechtigt, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen – und zwar selbstständig und ohne staatliche Aufsicht. 

Konkret bedeutet das: Sowohl die evangelische als auch die katholische Kirche haben jeweils eigene Gesetze mit entsprechenden Schlichtungsstellen, Einigungsstellen und Arbeitsgerichten. 

Wer also an einer Anstellung bei einem kirchlichen Arbeitgeber interessiert ist, sollte bedenken, dass den Kirchen viele Sonderrechte eingeräumt werden, die sich besonders im Arbeitsrecht niederschlagen. So gelten folgende Besonderheiten:

  1. Loyalitätsverpflichtung: Kirchliche Mitarbeiter:innen sollen die gleichen Glaubens- und Moralvorstellungen haben wie ihr Arbeitgeber und in ihrem Privatleben entsprechend handeln. 
  2. Betriebliche Mitbestimmung: Für kirchliche Mitarbeiter:innen gibt es keinen Personal- oder Betriebsrat. Stattdessen sorgt eine Mitarbeitervertretung dafür, dass sich Mitarbeitende kirchlicher Einrichtungen an betrieblichen Entscheidungen beteiligen können.
  3. Überbetriebliche Mitbestimmung: Grundlegende Arbeitsbedingungen bestimmt in der Regel weder der Arbeitgeber („Erster Weg“), noch werden sie durch Tarifverhandlungen festgesetzt („Zweiter Weg“). Stattdessen widmen sich besondere Gremien aus Arbeitnehmenden und Arbeitgebern dieser Aufgabe („Dritter Weg“). 

Kirchliches Arbeitsrecht: Der „Dritte Weg“ 

Den Kirchen in Deutschland ist es erlaubt, ein eigenes Arbeitsrechtssystem zu installieren. Dieser „Dritte Weg“ setzt sich aus einem Gremium von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern zusammen. Das Gremium legt Vorschriften fest, die beispielsweise Arbeitszeiten, Vergütung und Urlaube betreffen. Der „Dritte Weg“ soll dafür Sorge tragen, dass die Interessen der Mitarbeitenden mit den Vorstellungen der Kirche im Einklang stehen. Demnach sind alle Arbeitnehmende, für die kirchliches Arbeitsrecht gilt, den Entscheidungen des Gremiums ausgesetzt.

Mit Hilfe des „Dritten Wegs“ sollen zum Beispiel Streiks vermieden werden. Stattdessen sucht das Gremium bei Unstimmigkeiten nach kooperativen Konfliktlösungen, bei denen im Zweifel ein Schlichter entscheidet. Ein Streikrecht gibt es für Arbeitnehmer:innen in kirchlichen Einrichtungen also nicht. Auch andere Regelungen des Betriebsverfassungsrechts finden im kollektiven Arbeitsrecht der Kirche keine Anwendung.

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Arbeitsrecht: Reformationen der katholischen Kirche

Das kirchliche Arbeitsrecht wurde von den deutschen katholischen Bischöfen im November 2022 grundlegend reformiert. Die seitdem geltende Fassung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes soll nach Angaben der Deutschen Bischofskonferenz sicherstellen, dass der „Kernbereich privater Lebensgestaltung“, insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre, keinen rechtlichen Bewertungen unterliegt. Das bedeutet im Einzelnen: 

  • Beschäftigte dürfen nicht aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter, sexueller Identität und Lebensform diskriminiert werden.
  • Beschäftigten droht in Fällen einer Wiederheirat oder einer gleichgeschlechtlichen Beziehung kein Jobverlust.
  • Für alle Beschäftigten gelten unabhängig von ihrer Kirchenzugehörigkeit die gleichen Regeln. Allein im pastoralen und katechetischen Dienst sowie bei Personen, die das kirchliche Profil einer Einrichtung prägen, ist die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ein Muss. 
  • Der Austritt aus der katholischen Kirche soll in Zukunft nicht pauschal zur Kündigung führen. Von einer Kündigung kann allerdings nur abgesehen werden, „wenn schwerwiegende Gründe des Einzelfalles diese als unangemessen erscheinen lassen“.
  • Keine grundlegenden Veränderungen gibt es im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts. Auch künftig bleiben Streiks und die Verhandlung von Tarifverträgen ausgeschlossen, die Kirche setzt in Fällen wie diesen weiterhin auf den Dritten Weg.

Die Grundordnung wird rechtlich bindend, sobald die 27 Bistümer in Deutschland sie jeweils als bischöfliches Gesetz in Kraft gesetzt haben.  

Arbeitsrecht: Das gilt in der evangelischen Kirche

Die evangelische Kirche gilt in Bezug auf viele Richtlinien und Vorschriften als liberaler als die katholische Kirche. So war und ist beispielsweise das Führen einer gleichgeschlechtlichen Beziehung kein grundsätzlicher Kündigungsgrund, ebenso wie Scheidung oder Wiederheirat. Ungeachtet dessen gelten in der evangelischen Kirche ebenso spezielle Loyalitätspflichten für Arbeitnehmer:innen. Sie sind in der Loyalitätsrichtlinie geregelt. Verstöße gegen kirchenrechtliche Loyalitätspflichten können demnach auch in der evangelischen Kirche eine verhaltensbedingte Kündigung sozial rechtfertigen.

Christliche Hilfsorganisationen: Kirchliche Arbeitgeber im Überblick 

Christliche Hilfsorganisationen bieten regelmäßig Jobs, die einen sinnstiftenden Bezug aufweisen. Zu den wohl bekanntesten christlichen Hilfsorganisationen in Deutschland zählen: 

  • Caritas
  • Malteser Hilfsdienst
  • Adveniat
  • Brot für die Welt
  • Christoffel-Blindenmission
  • Kindernothilfe
  • Misereor


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Immer da für Menschen in Not: Die Caritas

Die Caritas hilft Menschen in akuter Not. Die Organisation sieht ihre Aufgabe darin, den Menschen mit Liebe und Achtung zu begegnen – und zwar unabhängig von Herkunft, Status oder Religion. Unter dem Dach der Caritas verschreiben sich viele Vereine, Kirchengemeinden, Stiftungen, Ordensgemeinschaften und gemeinnützige Kapitalgesellschaften dem Aufbau und Erhalt einer sozialen Infrastruktur in Deutschland. 

Bundesweit gehören zur Caritas mehr als 25.000 Einrichtungen und Dienste, bei denen fast 700.000 Menschen beschäftigt sind. Hinzu kommen mehrere hunderttausend Ehrenamtliche und Freiwillige sowie Auszubildende, Schüler:innen, Freiwillige im Sozialen Jahr und Bundesfreiwilligendienstleistende. 

Die Caritas hat ihr eigenes Arbeits- und Tarifrecht. Die Entgelte orientieren sich in ihrer Höhe an den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes. Die Jobangebote bei der Caritas sind genauso vielfältig wie die Einsatzgebiete der Organisation. Die meisten Beschäftigten arbeiten allerdings in der Gesundheitshilfe, etwa in der Kinder- und Jugendhilfe, Altenbetreuung oder Psychatrie.

Einige regionale Verbände der Caritas bieten neben Ausbildungsplätzen ein duales Studium in Kooperation mit verschiedenen Hochschulen an. Hierzu zählen folgende Fachrichtungen: 

  • Betriebswirtschaftslehre
  • Soziale Arbeit
  • Wirtschaftsinformatik
  • Heilpädagogik

Not erkennen und Nähe geben: Die Malteser

Die Malteser setzen sich ebenfalls für Menschen in Notlagen ein, unabhängig von ihrer Religion, Herkunft oder politischer Überzeugung. Die Organisation ist ein vergleichsweise großer Arbeitgeber im Gesundheits- und Sozialsektor. Rund 31.000 Mitarbeiter:innen sind hauptamtlich tätig, fast 50.000 Malteser engagieren sich ehrenamtlich. Die Dienste und Einrichtungen der Malteser sind anerkannt gemeinnützig. Was die Organisation erwirtschaftet, fließt zurück in die Nothilfe. 

Neben dem Malteser Rettungsdienst gibt es die Malteser Werke gGmbH, den Malteser International e.V., die Malteser Deutschland gGmbH sowie die Deutsche Assoziation des Malteserordens. Der Malteser Hilfsdienst ist in erster Linie im Sanitätsdienst tätig. Der Verein bietet daher eine Ausbildung zum Notfallsanitäter an. Bei den Malteser Werken gibt es weitere Ausbildungsmöglichkeiten, etwa für angehende Erzieher:innen, im Büromanagement oder für Logopäd:innen.

Die Malteser Werke bieten gemeinsam mit der SRH Hochschule Hamm, der Fachhochschule Münster oder der Katholischen Hochschule Münster ein duales Studium im Bereich Soziale Arbeit an.

Das Lateinamerika-Hilfswerk: Die Bischöfliche Aktion Adveniat

Adveniat ist das Lateinamerika-Hilfswerk der katholischen Kirche in Deutschland. Es ist in Essen ansässig und wurde 1961 von den deutschen Bischöfen ins Leben gerufen. Seitdem unterstützt das Hilfswerk die Kirche in Lateinamerika und der Karibik bei ihrem Einsatz für die arme Bevölkerung. Adveniat fördert nach eigenen Angaben jährlich rund 2.000 Projekte mit etwa 35 Millionen Euro, coronabedingt zuletzt rund 1.500 Projekte mit 29,3 Millionen Euro.

Sichere Ernährungsquellen: Brot für die Welt

Brot für die Welt ist ein weltweit tätiges Entwicklungswerk der evangelischen Kirchen in Deutschland. In knapp 90 Ländern und mehr als 1.800 Projekten weltweit hilft die Organisation gemeinsam mit lokalen Partnern armen und ausgegrenzten Menschen, aus eigener Kraft ihre Lebenssituation zu verbessern. Dabei bemüht sich Brot für die Welt besonders um die Sicherstellung von Ernährung. Mit umweltfreundlichen und standortgerechten Methoden sollen arme Menschen in ländlichen Regionen gute Ernteerträge erreichen. Zudem setzt sich Brot für die Welt unter anderem für die Förderung von Bildung und Gesundheit, die Stärkung der Demokratie und die Achtung der Menschenrechte ein.

Jobmöglichkeiten gibt es beispielsweise im Prozess- und Changemanagement, in der Verwaltung oder im Online-Marketing.

Medizinische Hilfe: Christoffel-Blindenmission 

Seit mehr als 110 Jahren macht es sich die Christoffel-Blindenmission (CBM) zur Aufgabe, Behinderungen zu vermeiden und eine Welt zu gestalten, in der Menschen mit Behinderungen dieselben Chancen und Rechte haben wie alle anderen Menschen. Augenmedizinische Hilfe steht dabei im Fokus.

Wer sich für einen Job bei der CBM interessiert, findet vor allem Aufgaben im Bereich der internationalen Entwicklungszusammen­arbeit. Die Vergütung basiert auf dem Tarifsystem der Diakonie Deutschland. Zudem bietet die CBM den Beschäftigten weitere betriebliche Sozialleistungen.

Für bessere Kinderrechte weltweit: Die Kindernothilfe

Die Kindernothilfe, Mitglied im Diakonischen Werk der evangelischen Kirche im Rheinland, macht sich seit mehr als 60 Jahren für Kinderrechte stark. Die Organisation verhilft Kindern zu ihren elementaren Rechten und gibt ihnen eine Starthilfe ins Leben. Die Kindernothilfe ermöglicht den Zugang zu Bildung, schafft faire Alltagsbedingungen und organisiert Hilfe zur Selbsthilfe. Weltweit unterstützt die Kindernothilfe laut eigener Angaben mehr als 2,3 Millionen Kinder in 33 Ländern.

Jobs gibt es etwa in den Bereichen Recruitung und Employer Branding, in der Entwicklungshilfe, in Kommunikation und Marketing sowie im Projektmanagement.

Gegen die Armut: Misereor

Seit 1958 unterstützt Misereor Menschen dort, wo die Armut am größten ist und setzt sich dafür ein, dass sie ihre Rechte einfordern können. Gemeinsam mit Partnern vor Ort engagiert sich das Hilfswerk der römisch-katholischen Kirche besonders in Asien, Afrika und Lateinamerika für Schutz, Hilfe zur Selbsthilfe und Perspektiven für ein Leben in Würde. 

Bei Misereor sind Mitarbeiter:innen mit unterschiedlichen Ausbildungen und qualifizierten Studienabschlüssen tätig. Sie alle haben einen Bezug zur Entwicklungsarbeit, zum Teil mit langjähriger praktischer Arbeitserfahrung in Lateinamerika, Asien oder Afrika. Mitarbeiter:innen arbeiten eng mit Projektpartnern an der Gestaltung verschiedenster Entwicklungsvorhaben mit und machen Misereor in Form von Bildungs-, Öffentlichkeits- oder Lobbyarbeit in Deutschland sichtbar. 

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