Zweitstudium
Doppelt hält besser? Was Studierende rund ums Zweitstudium wissen sollten

Was ist bei einem Zweitstudium zu beachten? © skynesher / iStock.com
Auf das Studium folgt der Berufseinstieg? Nicht zwangsläufig. So mancher Absolvent oder manche Absolventin liebäugelt mit einem Zweitstudium. Was es dabei zu beachten gibt.
Aktualisiert: 26.08.2024
Was ist ein Zweitstudium?
Das Erststudium entsprach nicht den Erwartungen, der Arbeitsmarkt hat sich verändert oder man hofft auf bessere Karriereperspektiven: Die Gründe für den Beginn eines Zweitstudiums können sehr unterschiedlich sein. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) gab es im Wintersemester 2022/23 exakt 144.971 Zweitstudierene, das sind 4,96 Prozent aller Studierenden. Das heißt: Jede:r 20., der oder die an einer deutschen Hochschule studiert, absolviert ein Zweitstudium. Aber was genau gilt eigentlich als Zweitstudium?
Ein Studium ist ein Zweitstudium, wenn auf ein erstes, in Europa absolviertes Studium ein zweites grundständiges Studium folgt – also ein Studium, das keinen vorherigen Abschluss erfordert. Das muss nicht zwingend ein Master sein, sondern es kann auch ein zweites Bachelorstudium angetreten werden.
Voraussetzung ist aber in jedem Fall: Das Erststudium muss erfolgreich abgeschlossen sein. Wer ein Erststudium abbricht, das Fach wechselt und erneut ein Studium anfängt, tritt wieder ein Erststudium an. Ebenfalls kann nicht von einem Zweitstudium die Rede sein, wenn Studierende im Anschluss an den Bachelor ein weiterführendes Studium, etwa ein Masterstudium, antreten oder parallel zu einem Studium ein zweites absolvieren.
Wer bereits einen Bachelorabschluss einer FH oder HAW in der Tasche hat, kann ein Zweitstudium an einer Universität antreten, sofern es sich um ein zulassungsfreies Fach handelt. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen stehen die Chancen auf einen Zweitstudienplatz genau wie für Uni-Absolventen und -Absolventinnen allerdings eher schlecht.
Wann ist ein Zweitstudium sinnvoll?
Wer ein Zweitstudium antritt, investiert nochmals mehrere Jahre, bevor das eigentliche Berufsleben beginnt oder weitergeht. Hinzu kommt die finanzielle Belastung während der Studienzeit. Der Beginn eines Zweitstudiums ist daher ein Schritt, der wohl überlegt sein sollte und den jede:r Studierende gut begründen können sollte – denn häufig ist im Rahmen einer Bewerbung für ein Zweitstudium auch ein Motivationsschreiben mit Begründung für das Zweitstudium erforderlich. Die Tatsache, dass sich jemand aus rein persönlichem Interesse für ein Thema ein Zweitstudium in Erwägung zieht, ist dabei nicht wirklich ausreichend.
Sinnvoll ist die Entscheidung für ein Zweitstudium, wenn
- sich zeigt, dass die Karriereaussichten für den mit dem Erststudium angestrebten Job sehr schlecht sind.
- sich der Arbeitsmarkt seit dem Abschluss des Erststudiums so stark verändert hat, dass die Jobchancen deutlich schlechter stehen als erwartet oder als bisher.
- die Inhalte und Schwerpunkte des Erststudiums nicht das halten, was sie anfangs versprachen.
- für den angestrebten Beruf zusätzliche Kenntnisse nötig sind.
- die eigene Qualifikation durch eine Fächer- oder Themenkombination gesteigert werden soll.
Zweitstudium: Zulassungsvoraussetzungen
Während zulassungsfreie Studiengängegrundsätzlich allen für ein Zweitstudium offenstehen, die eine Hochschulzugangsberechtigung bzw. ein abgeschlossenes Erststudium vorweisen können, gibt es für zulassungsbeschränkte Studiengänge in fast allen Bundesländern eine Quote für Zweitstudienbewerber. Diese Quote liegt bei zwei bis vier Prozent. In diesen Studiengängen sind somit nur wenige Plätze – nämlich durchschnittlich zwei bis drei pro Fachrichtung – für Absolvent:innen eines Zweitstudiums reserviert. Lediglich Bremen und Hamburg unterscheiden nicht zwischen Erst- und Zweitstudienbewerbenden.
Für die zulassungsbeschränkten Studiengänge Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin erfolgt die bundesweite Vergabe von Studienplätzen für Erst- wie auch für Zweitstudienbewerber über hochschulstart.de. Hier sind für ein Zweitstudium höchstens drei Prozent der Studienplätze vorgesehen.
Gibt es mehr Bewerber als Plätze, erfolgt die Vergabe der Studienplätze in der Regel über ein Punktebewertungssystem (Beispiel Baden-Württemberg):
Punkte für das Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums
Noten | Punkte |
---|---|
Noten ausgezeichnet, sehr gut |
Punkte 4 |
Noten gut, voll befriedigend |
Punkte 3 |
Noten befriedigend |
Punkte 2 |
Noten ausreichend |
Punkte 1 |
Punkte für die Begründung für das Zweitstudium
Gründe | Punkte |
---|---|
Zwingende berufliche Gründe (es wird ein Beruf angestrebt, der nur aufgrund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann |
9 |
Wissenschaftliche Gründe (wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird) |
7 bis 11*) |
Besondere berufliche Gründe (wenn die berufliche Situation dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt; dies ist der Fall, wenn die durch das Zweitstudium in Verbindung mit dem Erststudium angestrebte Tätigkeit als Kombination zweier studiengangspezifischer Tätigkeitsfelder anzusehen ist, die im Regelfall nicht bereits von Absolventinnen und Absolventen einer der beiden Studiengänge wahrgenommen werden kann, und die oder der Betroffene nachweisbar diese Tätigkeit anstrebt) |
7 Punkte |
Sonstige berufliche Gründe (wenn das Zweitstudium aufgrund der individuellen beruflichen Situation aus sonstigen Gründen, insbesondere zum Ausgleich eines unbilligen beruflichen Nachteils oder um die Einsatzmöglichkeiten der mithilfe des Erststudiums ausgeübten Tätigkeit zu erweitern, erforderlich ist) |
4 Punkte |
Keiner der vorgenannten Gründe |
1 Punkt |
*) Liegen wissenschaftliche Gründe vor, ist die Punktzahl innerhalb des Rahmens von 7 bis 11 Punkten davon abhängig, welches Gewicht die Gründe haben, welche Leistungen bisher erbracht worden sind und in welchem Maß die Gründe von allgemeinem Interesse sind. Wird das Zweitstudium nach einer Familienphase zum Zwecke der Wiedereingliederung oder des Neueinstiegs in das Berufsleben angestrebt, kann dieser Umstand unabhängig von der Bewertung des Vorhabens und seiner Zuordnung zu einer der vorgenannten Fallgruppen durch Gewährung eines Zuschlags von bis zu 2 Punkten bei der Messzahlbildung berücksichtigt werden.
Quelle: Hochschulzulassungsverordnung Baden-Württemberg academicsMachen Sie den Test!
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Zweitstudium: Welche Gebühren und Kosten fallen an?
In den meisten Bundesländern fallen keine Gebühren für ein Zweitstudium an, allerdings gibt es hier in der Regel Gebühren für Langzeitstudien, die dann auch bei einem Zweitstudium fällig werden. Eine andere Regelung haben Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz: Hier ist ein Zweitstudium gebührenpflichtig. Fällig werden pro Semester in
- Baden-Württemberg: 650 Euro
- Sachsen: 350 Euro
- Sachsen-Anhalt: 500 Euro
- Rheinland-Pfalz: 700 Euro
Die regulären Semesterbeiträge der Hochschulen sind zusätzlich zu zahlen.
An privaten Hochschulen ist es zwar in der Regel leichter, einen Zweitstudienplatz zu bekommen. Allerdings fallen hier meist deutlich höhere Studiengebühren an.
BaföG und Kindergeld während des Zweitstudiums: Wer bekommt es?
BAföG im Zweitstudium
Eine finanzielle Förderung nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist grundsätzlich nur für Erstausbildungen möglich – also nur für ein Erst-, nicht aber für ein Zweitstudium. Wer also bereits ein Bachelorstudium absolviert hat und dafür Unterstützung mittels BAföG erhalten hat, kann in der Regel kein zweites Mal BAföG beantragen. Es gibt in Einzelfällen aber Ausnahmen.
Kindergeld im Zweitstudium
Die Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld liegt grundsätzlich bei 18 Jahren. Für Studierende erhöht sich diese Grenze auf 25 Jahre – allerdings muss das Studium ernsthaft betrieben werden. Neben der Immatrikulationsbescheinigung kann der Staat auch Leistungsnachweise einfordern. Studierende dürfen außerdem nebenher nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Ansonsten entfällt der Anspruch auf Kindergeld.
Zweitstudium und Steuer: Was kann abgesetzt werden?
Aus steuerlicher Sicht kann sich ein Zweitstudium lohnen, denn im Gegensatz zum Erststudium können Ausgaben hier als Werbungskosten – oder auch Fortbildungskosten – in voller Höhe abgesetzt werden. Das betrifft etwa Kosten für Arbeitsutensilien, das Arbeitszimmer oder Fahrtkosten.
WICHTIG: Diese Kosten müssen vom Studierenden selbst bezahlt werden. Studiengebühren, die von den Eltern gezahlt werden, müssen auf den Namen des Studierenden laufen.
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Stipendien für Zweitstudien
Da BAföG als Finanzierungsmöglichkeit bei Zweitstudien in den meisten Fällen entfällt, ist eine weitere Option für die Studienfinanzierung ein Stipendium. Zwar ist die Vergabe von Stipendien im Rahmen von Zweitstudien eher unwahrscheinlich – auch weil Stipendienträger, die Zweitstipendien fördern, rar gesät sind – aber sie ist nicht ganz ausgeschlossen.
Auch hier gilt: Eine schlüssige Begründung und nachvollziehbare Motivation sind entscheidend. In welchem Zusammenhang steht das Zweit- zum Erststudium, wie ergänzt es die bereits erlangten Kompetenzen? Die Recherche kann sich lohnen.