Eine „Eigene Stelle“ der DFG – was ist das?
Wer das Berufsziel Professor oder Professorin anstrebt, sollte frühzeitig beginnen, sein eigenes Forschungsprofil herauszuarbeiten. Vor allem die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat mit ihrem Förderprogramm „Eigene Stelle“ ein Instrument geschaffen, mit dem Nachwuchswissenschaftler und Nachwuchswissenschaftlerinnen weisungsfrei forschen können.
Der Vorteil solcher Stellen ist offensichtlich: Wissenschaftliche Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen sind nicht mehr überwiegend Dienstleister für einen Professor, sondern können ihre volle Kraft in ihr eigenes Forschungsprojekt stecken.
Finanziert wird dabei das Gehalt für die Dauer eines Forschungsprojekts. Daneben sind auch Mittel für weiteres Personal und Sachmittel möglich. Bei der DFG können entsprechende Anträge für eine „Eigene Stelle“ über „Sachbeihilfe“ (Einzelförderung) sowie Forschergruppe und Schwerpunktprogramm (koordinierte Programme) gestellt werden. Mehr dazu weiter unten, wenn es konkret um die Antragstellung geht.
„Eigene Stelle“: Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
Sobald die Dissertation eingereicht wurde, kann ein Antrag auf eine „Eigene Stelle“ bei der DFG gestellt werden. Das bedeutet auch: Um eine „Eigene Stelle“ zu bekommen, müssen Interessierte promoviert sein. Eine Beratung bei der Antragsberatungsstelle der gewünschten Einrichtung oder bei der DFG-Geschäftsstelle im Vorfeld kann hier hilfreich sein.
Für das jeweilige Forschungsvorhaben müssen sich Anwärter im Anschluss eine geeignete Gasteinrichtung suchen. Dabei gilt es darauf zu achten, dass dort optimale Bedingungen für das eigene Forschungsvorhaben vorherrschen. Vielleicht ist ja ein Mentor oder eine Mentorin dort ansässig?
Die „Eigene Stelle“ ist regulär eine Vollzeitstelle und als solche zu beantragen. Schließlich geht es darum, dass Nachwuchswissenschaftlerinnen ihrem Forschungsvorhaben sämtliche Arbeitskapazitäten widmen. Eine Arbeit in Teilzeit ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Finanzierung einer Vollzeitstelle bereits bewilligt wurde und die Arbeitszeit dann aber reduziert werden muss. Triftige Gründe dafür sind beispielsweise Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen oder eine chronische Krankheit, die verhindert, dass die Arbeit einer vollen Stelle geleistet werden kann.
Zwischen 50 und 100 Prozent – wie viel Mitarbeiter einer „Eigenen Stelle“ in Teilzeit arbeiten, das können sie ganz flexibel entscheiden. Durch die reduzierte Arbeitszeit kann die Projektlaufzeit entsprechend verlängert werden. Da die „Eigene Stelle“ ausschließlich der Arbeit an dem beantragten Projekt dient, darf eine eventuelle Lehrtätigkeit immer nur außerhalb der Projektarbeitszeit stattfinden.