Sobald Sie Ihre Dissertation eingereicht haben, können Sie einen Antrag auf eine „Eigene Stelle“ bei der DFG stellen. Lassen Sie sich im Vorfeld von der Antragsberatungsstelle Ihrer Einrichtung oder der DFG-Geschäftsstelle beraten. Für Ihr Forschungsvorhaben müssen Sie sich im Anschluss eine geeignete Gasteinrichtung suchen. Achten Sie darauf, dass Sie dort optimale Bedingungen für Ihr Forschungsvorhaben vorfinden. Vielleicht ist ja ein Mentor von Ihnen dort ansässig.
Für den Antrag benötigen Sie eine Arbeitgebererklärung von Ihrer Gasteinrichtung. Damit erklärt sich die betreffende Hochschule bereit, für Sie die Arbeitgeberfunktion zu übernehmen und mit Ihnen einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Außerdem sichert sie Ihnen darin zu, weisungsfrei und ausschließlich an Ihrem Projekt arbeiten zu können. Und dass sie Ihnen Räumlichkeiten und den Zugang zu den nötigen Infrastrukturen zur Verfügung stellt. Nehmen Sie deshalb unbedingt Kontakt mit dem von Ihnen anvisierten Institut auf und klären Sie, ob tatsächlich Räume zur Verfügung stehen. Abrufbar ist eine solche Mustererklärung auf den Seiten der DFG: www.dfg.de (Formulare).
Regulär nur in Vollzeit möglich, Teilzeit nur in Ausnahmefällen
Die „Eigene Stelle“ ist regulär eine Vollzeitstelle und als solche zu beantragen. Schließlich geht es darum, dass Sie Ihrem Forschungsvorhaben sämtliche Arbeitskapazitäten widmen. Eine Arbeit in Teilzeit ist grundsätzlich immer nur dann möglich, wenn Sie Ihre Kinder betreuen, Angehörige pflegen müssen oder Sie wegen einer chronischen Krankheit nicht auf einer vollen Stelle arbeiten können. Da die „Eigene Stelle“ ausschließlich der Arbeit an dem beantragten Projekt dient, darf eine eventuelle Lehrtätigkeit immer nur außerhalb der Projektarbeitszeit stattfinden.
Ähnliche Frühförderungen bei Helmholtz und Max Planck
Die Helmholtz-Gemeinschaft bietet ein ähnliches Programm. Dieses Postdoktorandenprogramm richtet sich an Personen, kurz vor der bis maximal ein Jahr nach der Promotion. Erfolgreichen Bewerbern winken für die eigene Stelle jährlich bis zu 100.000 Euro, sofern nötig ein technischer Assistent sowie Reisekostenübernahme. Bewerben können Sie sich für das Programm mit einer Antragsskizze bei einem der Helmholtz-Institute. Wird Ihr Vorhaben dort unterstützt, stellen Sie gemeinsam einen vollständigen Antrag bei der Helmholtz-Gemeinschaft: www.helmholtz.de (Förderprogramme).
Die Max-Planck-Gesellschaft wiederum ermutigt speziell junge Promovierte, sich mit ihrem eigenen Forschungsvorhaben bei einem Max-Planck-Institut initiativ zu bewerben. Dieses entscheidet dann, ob es den Bewerber grundsätzlich aufnehmen will und ihm für einen festgelegten Zeitraum einen Arbeitsvertrag oder ein Postdoc-Stipendium gewähren kann.
INFO-BOX: Eigene Stelle
Pro Eigene Stelle:
- Frühe wissenschaftliche Selbstständigkeit
- Schwerpunkt auf Entwicklung Ihres Forschungsprofils
- Arbeit an einer selbst gewählten Einrichtung
- Sozialversicherung
Kontra Eigene Stelle:
- Schlechtere Einbindung in institutionelle Abläufe an Ihrer Hochschule
- Keine weiteren Nebentätigkeiten