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DFG Eigene Stelle
Eine „Eigene Stelle“: Akademische Unabhängigkeit für Postdocs

Als Postdoc früh wissenschaftliche Selbstständigkeit erlangen und nur am eigenen Forschungsprojekt arbeiten – die „Eigene Stelle“ der DFG macht es möglich. Hier mehr dazu.

Die „Eigene Stelle“ ist regulär eine Vollzeitstelle © MEDITERRANEAN / iStock
Artikelinhalt
  • Eine „Eigene Stelle“ der DFG – was ist das?
  • „Eigene Stelle“: Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
  • Antrag bei der DFG auf eine „Eigene Stelle“: So geht‘s
  • Weitere Förderungen der DFG
  • Ähnliche Förderprogramme bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen

Eine „Eigene Stelle“ der DFG – was ist das?

Wer das Berufsziel Professor oder Professorin anstrebt, sollte frühzeitig beginnen, sein eigenes Forschungsprofil herauszuarbeiten. Vor allem die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat mit ihrem Förderprogramm „Eigene Stelle“ ein Instrument geschaffen, mit dem Nachwuchswissenschaftler und Nachwuchswissenschaftlerinnen weisungsfrei forschen können. 

Der Vorteil solcher Stellen ist offensichtlich: Wissenschaftliche Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen sind nicht mehr überwiegend Dienstleister für einen Professor oder eine Professorin, sondern können ihre volle Kraft in ihr eigenes Forschungsprojekt stecken.

Finanziert wird dabei das Gehalt für die Dauer eines Forschungsprojekts. Daneben sind auch Mittel für weiteres Personal und Sachmittel möglich. Bei der DFG können entsprechende Anträge für eine „Eigene Stelle“ über „Sachbeihilfe“ (Einzelförderung) sowie Forschergruppe und Schwerpunktprogramm (koordinierte Programme) gestellt werden. Mehr dazu weiter unten, wenn es konkret um die Antragstellung geht.


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„Eigene Stelle“: Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

Sobald die Dissertation eingereicht wurde, kann ein Antrag auf eine „Eigene Stelle“ bei der DFG gestellt werden. Das bedeutet auch: Um eine „Eigene Stelle“ zu bekommen, müssen Interessierte promoviert sein. Eine Beratung bei der Antragsberatungsstelle der gewünschten Einrichtung oder bei der DFG-Geschäftsstelle im Vorfeld kann hier hilfreich sein. 

Für das jeweilige Forschungsvorhaben müssen sich Anwärter im Anschluss eine geeignete Gasteinrichtung suchen. Dabei gilt es darauf zu achten, dass dort optimale Bedingungen für das eigene Forschungsvorhaben vorherrschen. Vielleicht ist ja ein Mentor oder eine Mentorin dort ansässig?

Die „Eigene Stelle“ ist regulär eine Vollzeitstelle und als solche zu beantragen. Schließlich geht es darum, dass Nachwuchswissenschaftler:innen ihrem Forschungsvorhaben sämtliche Arbeitskapazitäten widmen. Eine Arbeit in Teilzeit ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Finanzierung einer Vollzeitstelle bereits bewilligt wurde und die Arbeitszeit dann aber reduziert werden muss. Triftige Gründe dafür sind beispielsweise Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen oder eine chronische Krankheit, die verhindert, dass die Arbeit einer vollen Stelle geleistet werden kann. 

Zwischen 50 und 100 Prozent – wie viele Mitarbeitende einer „Eigenen Stelle“ in Teilzeit arbeiten, das können sie ganz flexibel entscheiden. Durch die reduzierte Arbeitszeit kann die Projektlaufzeit entsprechend verlängert werden. Da die „Eigene Stelle“ ausschließlich der Arbeit an dem beantragten Projekt dient, darf eine eventuelle Lehrtätigkeit immer nur außerhalb der Projektarbeitszeit stattfinden.

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Antrag bei der DFG auf eine „Eigene Stelle“: So geht‘s

Für den Antrag wird eine Arbeitgebererklärung der jeweiligen Gasteinrichtung benötigt. Damit erklärt sich die betreffende Hochschule oder Forschungseinrichtung bereit, die Arbeitgeberfunktion zu übernehmen und mit dem Bewerber oder der Bewerbin einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Außerdem sichert sie diesem darin zu, weisungsfrei und ausschließlich an seinem Projekt arbeiten zu können – sowie, dass Räumlichkeiten und der Zugang zu den nötigen Infrastrukturen zur Verfügung stehen.

Nachwuchswissenschaftler:innen sollten daher unbedingt Kontakt mit dem von ihnen anvisierten Institut aufnehmen und klären, ob tatsächlich Räume zur Verfügung stehen. Abrufbar ist eine solche Mustererklärung auf den Seiten der DFG: www.dfg.de (Formulare). Beantragt werden kann eine „Eigene Stelle“ übrigens auch für eine wissenschaftliche Tätigkeit im Ausland, sofern eine unterschriebene Arbeitgebererklärung einer deutschen Forschungseinrichtung vorgewiesen werden kann.

Tipp: Die Antragstellung findet elektronisch über das DFG-elan-Portal statt. Hier haben Antragstellende die Möglichkeit, ein persönliches Benutzerkonto anzulegen und Anträge direkt einzureichen. Praktisch: Auch den Status der Bearbeitung können sie hier einsehen.

„Eigene Stelle“ bei der DFG: Vor- und Nachteile

Pro „Eigene Stelle“:

  • frühe wissenschaftliche Selbstständigkeit
  • Schwerpunkt auf Entwicklung Ihres Forschungsprofils
  • Arbeit an einer selbst gewählten Einrichtung
  • Sozialversicherung

Kontra „Eigene Stelle“:

  • schlechtere Einbindung in institutionelle Abläufe an der Hochschule
  • keine weiteren Nebentätigkeiten


Weitere Förderungen der DFG

Wer nicht die Voraussetzungen erfüllt, um bei der DFG im Rahmen der Sachbeihilfe oder koordinierter Programme für eine „Eigene Stelle“ gefördert zu werden, für den bietet die Deutsche Forschungsgemeinschaft noch weitere personen- oder themenbezogene Fördermöglichkeiten. Hier eine Auswahl:

  • Walter Benjamin-Programm
  • Forschungsstipendien
  • Emmy Noether-Programm
  • Heisenberg-Programm

Eine vollständige Übersicht der Förderprogramme finden Interessierte auf der Webseite der DFG unter „Förderung auf einen Blick“.


Ähnliche Förderprogramme bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen

Auch viele außeruniversitäre Forschungseinrichtungen haben Förderprogramme für Nachwuchswissenschaftler:innen eingerichtet. Es lohnt sich daher für Promovierende und alle, die ihre Promotion bereits abgeschlossen haben, sich auch hier umzuschauen und umzuhören.

Helmholtz-Gemeinschaft

Die Helmholtz-Gemeinschaft beispielsweise bietet ein DFG-ähnliches Programm. Dieses Postdoktorandenprogramm richtet sich an Personen, die sich kurz vor bis maximal ein Jahr nach der Promotion befinden. Erfolgreichen Bewerbern und Bewerberinnen winken für die „Eigene Stelle“ jährlich bis zu 100.000 Euro, sofern nötig ein technischer Assistent sowie Reisekostenübernahme.

Bewerben können Interessierte sich für das Programm mit einer Antragsskizze bei einem der Helmholtz-Institute. Wird das Vorhaben dort unterstützt, stellen sie gemeinsam einen vollständigen Antrag bei der Helmholtz-Gemeinschaft: www.helmholtz.de (Förderprogramme).

Max-Planck-Gesellschaft

Die Max-Planck-Gesellschaft ermutigt speziell junge Promovierte, sich mit ihrem eigenen Forschungsvorhaben bei einem Max-Planck-Institut initiativ zu bewerben. Dieses entscheidet dann, ob es den Bewerber grundsätzlich aufnehmen will und ihm für einen festgelegten Zeitraum einen Arbeitsvertrag oder ein Postdoc-Stipendium gewähren kann.

Fraunhofer-Gesellschaft

Über die Fraunhofer-Gesellschaft und das Förderprogramm „Fraunhofer Attract“ haben junge Wissenschaftlerinnen die Möglichkeit, über fünf Jahre hinweg ein Forschungsprojekt auszuführen und anwendungsorientiert zu arbeiten. Entsprechende Informationen und eine Vorlage zum Förderantrag finden Interessierte auf der Webseite des Instituts.

Leibniz-Gemeinschaft

Auch die Leibniz-Gemeinschaft bietet für junge, hochqualifizierte Wissenschaftler ein attraktives Förderformat: die Leibniz-Junior Research Groups. Im Rahmen des Programms können eigene Forschungsprojekte im Kollektiv einer Nachwuchsgruppe umgesetzt werden. Das Ziel: der Anstoß einer unabhängigen wissenschaftlichen Karriere – ob in Form einer Professur oder in anderen akademischen Einrichtungen, in der freien Wirtschaft oder an einem Forschungsinstitut. Die Förderung läuft über fünf Jahre und kann elektronisch über das Leibniz-Wettbewerbsverfahren beantragt werden.




Autoren
Anke Wilde, Anne Marx
Erschienen in
academics - September 2022

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