Quereinsteiger Lehrer
Lehrer:in werden ohne Lehramtsstudium: Alle Infos zum Quereinstieg ins Lehramt

Lehrer im Klassenzimmer

Wie gelingt der Quereinstieg als Lehrkraft? © skynesher / iStock

Praktische Erfahrung trifft auf didaktischen Nachholbedarf: Quereinsteigende als Lehrer oder Lehrerin haben gute Chancen, müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Veröffentlicht: 15.04.2024

Von: Gaby Köchel

Wer erst später im Leben den Wunsch entwickelt, Kinder zu unterrichten, muss seine Chance nicht verpasst haben: Das Lehramtsstudium bleibt zwar der klassische Weg zum Lehrerberuf, aufgrund eines anhaltenden Lehrkräftemangels hat die Politik den Weg an die Schulen aber auch für Quer- und Seiteneinsteigende geöffnet. Wie gut deren Aussichten sind, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab:

  • der möglichen Fächerkombination
  • dem angestrebten Einsatzort
  • der bevorzugten Schulform

Besonders vorteilhaft für die Einstellung sind Fächer, die unter (angehenden) Lehrkräften gemessen am Bedarf wenig populär sind, etwa Mathematik oder Naturwissenschaften – sogenannte Mangelfächer.

Für den Einsatzort gilt: Je beliebter die Gegend, desto wahrscheinlicher ist es, dass Vakanzen mit klassisch ausgebildeten Lehrern besetzt werden. Diesen wird nach den Vorgaben der Länder in der Regel der Vorzug gegeben. Wenn Sie allerdings bereit sind, in einer ländlichen oder sozial schwächeren Gegend zu unterrichten, können Sie auch als Quereinsteiger:in schnell eine Stelle bekommen. Im Gegenzug haben Sie dann nicht nur einen sinnstiftenden Beruf, sondern in den meisten Fällen auch ein solides Gehalt nach Tarifvertrag – und unter gewissen Voraussetzungen eventuell sogar die Aussicht auf Verbeamtung.

Ganz grundsätzlich ist ein Quer- oder Seiteneinstieg in jeder Schulform möglich. In der Praxis schließen manche Bundesländer aber die eine oder andere Schulform aus – insbesondere der Zugang zu Grundschulen bleibt Quereinsteigenden häufig verwehrt. Berufsschulen hingehen freuen sich meistens über Zuwachs, besonders in den technischen Bereichen. Dies ist auch die Schulform, bei der Sie Ihr Praxiswissen besonders gewinnbringend einsetzen können.

Im Alltag werden die Begriffe Quer- und Seiteneinsteiger:in häufig synonym verwendet, und auch in der offiziellen Kommunikation werden sie nicht immer trennscharf genutzt: Während manche Bundesländer streng zwischen Quer- und Seiteneinsteiger:innen unterscheiden, kennen andere nur einen der beiden Wege oder gebrauchen beide Wörter gleichbedeutend. Beiden Begriffen ist in jedem Fall gemein, dass sie Menschen bezeichnen, die ohne vorheriges Lehramtsstudium als Lehrer in den Schuldienst einsteigen.

Dort, wo genauer differenziert wird, beschreibt der Quereinstieg einen (angehenden) Lehrer oder Lehrerin, der oder die im ersten Schritt den Vorbereitungsdienst – das sogenannte Referendariat – absolviert. Seiteneinsteiger:innen beginnen dagegen sofort zu unterrichten und werden parallel in seinem neuen Beruf geschult. Das kann beispielsweise durch Mentorenprogramme, Unterrichtsbesuche und Seminare erfolgen. Die Beschäftigung als Seiteneinsteiger:in ist häufig befristet, bis sich der Kandidat oder die Kandidatin bewährt hat.

Voraussetzung für eine Verbeamtung als Lehrer:in ist in jedem Falle ein Referendariat – das vor dem Erreichen einer bestimmten Altersgrenze erfolgreich absolviert werden muss. Die jeweiligen Altersgrenzen für die Verbeamtung werden von den Bundesländern festgelegt und liegen zwischen 40 und 50 Jahren. Aufgrund des akuten Lehrermangels heben einige Bundesländer diese Altersgrenzen derzeit an; so ist in Berlin (nur für Lehrkräfte!) derzeit vorübergehend eine Verbeamtung bis zum 52. Geburtstag möglich.

Tipp: Mehr über die Verbeamtung können Sie in diesem academics-Ratgeber nachlesen.

Grundsätzlich bietet eine Verbeamtung selbstverständlich zahlreiche Vorteile: So ist unter anderem der Job unkündbar und die Versorgung sicher bis ans Lebensende, es gibt zahlreiche Zulagen für Familienangehörige, flexible Arbeitszeiten und ein höheres Netto-Gehalt als bei angestellten Kolleg:innen. Doch auch ein Job als angestellter Lehrer oder Lehrerin kann attraktiv sein.

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Da nicht nur die Begrifflichkeiten, sondern die ganze Bildungspolitik Ländersache ist, gelten für Quereinsteigende unterschiedliche Voraussetzungen je nach Bundesland. Grundvoraussetzung ist in aller Regel aber ein Master-, Magister- oder Diplomabschluss in einem Fach, dessen Inhalte auf ein Schulfach übertragen werden können. Während also die Anglistin gut bundesweit Englisch unterrichten kann, wird es einem Absolventen der Finnougristik schwerer fallen, eine Schule zu finden, zu deren Lehrplan seine Kenntnisse passen.

Der Abschluss an einer ausländischen Universität wird unter Umständen auch anerkannt. Falls Sie jedoch kein deutscher Muttersprachler sind, sollten Sie Sprachkenntnisse auf hohem Niveau nachweisen können. Eine Promotion ist für den Quereinstieg nicht erforderlich, wird aber in der Regel wohlwollend betrachtet und kann auch bei späteren Karrierezielen – etwa der Übernahme von Leitungsfunktionen – hilfreich sein.

Der Vorbereitungsdienst für Quereinsteiger dauert in der Regel 18 Monate, Teilnehmer sind während dieser Zeit oftmals Beamte oder Beamtinnen auf Widerruf. Einige Bundesländer bieten auch die Möglichkeit, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren.

Wenn Sie sich spezifischer zu den Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für Quer- und Seiteneinsteiger ins Lehramt in einem speziellen Bundesland informieren möchten, finden Sie hier weitere Informationen:


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Was ein:e Quereinsteiger:in verdient, hängt maßgeblich zum einen vom Bundesland und der Schulformen, zum anderen von der Art der Anstellung ab: Handelt es sich um eine Beamtenstelle (im Referendariat auf Zeit) oder um ein Angestelltenverhältnis?

Verbeamtete Lehrerinnen werden in der Regel nach der A-Besoldung bezahlt. Grundsätzlich verdienen verbeamtete Gymnasiallehrer:innen am besten – ihr Grundgehalt liegt je nach Berufserfahrung und Bundesland grob zwischen 4.000 und 6.000 Euro brutto pro Monat, plus Zulagen. Sie werden nach der Besoldungsgruppe A13 alimentiert, in Führungspositionen sind auch A14 oder A15 möglich. An anderen Schulformen wie Grund-, Haupt- und Realschulen wird nach A12 oder A13 bezahlt. Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Besoldungsgruppen samt aktueller Entgelttabellen erhalten Sie im Artikel „Beamtenbesoldung“.

Angestellte Lehrer:innen werden nach den Entgelttabellen des öffentlichen Dienst vergütet. Grundsätzlich bewegen sich die Gehälter hier in ähnlichen Höhen, allerdings fallen deutlich höhere Abgaben an, weshalb das Nettogehalt unter dem der verbeamteten Kolleg:innen liegt.

Hinzu kommt: Quereinsteigende werdenhäufig eine oder sogar zwei Entgeltstufen niedriger eingestuft als die Kolleg:innen mit Lehramtsstudium; je nach Bundesland erhalten Sie eventuell beim Berufseinstieg lediglich ein E10-Gehalt. Finanziell schlechter schneiden häufig Berufsschullehrer:innen ab, die zwar über viel praktische Erfahrung, aber keinen Studienabschluss verfügen. Konkrete Zahlen finden Sie im Artikel „Entgelttabellen für den öffentlichen Dienst“.

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