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Lehrer und Lehrerinnen im Hochschuldienst
Wie werde ich Studienrat oder Studienrätin im Hochschuldienst?

Ein Studienrat im Hochschuldienst mit Student:innen auf einem Gang

© Ridofranz / iStock.com

Lehrer:innen mit wissenschaftlichen Ambitionen steht eine interessante Karriereoption offen: die Abordnung oder den Wechsel als Studienrat oder Studienrätin in den Hochschuldienst. Mehr über Aufgaben, Voraussetzungen, Formalia und Gehalt.

Aktualisiert: 05.06.2025

Von: Tanja Viebrock
Akademische Laufbahn Pädagogik, Soziales Arbeitsrecht

Artikelinhalt

Warum an die Hochschule? Länderspezifische Regelungen Stellen für Lehrer:innen an Hochschulen Bewerbungsverfahren: Ablauf Aufgaben Einstellungsvoraussetzungen Gehalt

Alternative zur Schule: Als Studienrat oder Studienrätin in den Hochschuldienst

Lehrer:innen mit wissenschaftlichem Interesse können sich an eine Hochschule abordnen lassen, um zusätzliche Qualifikationen zu erlangen. Dies kann eine Promotion sein, doch eine Abordnung von Studienrät:innen und Oberstudienrät:innen in den Hochschuldienst muss nicht zwingend die Erlangung des Doktorgrades zum Ziel haben. Häufig ist eine abgeschlossene Promotion für die (Lehr-)tätigkeit an einer Hochschule erwünscht oder sogar Voraussetzung für die Einstellung.

Lehrkräfte werden aufgrund ihrer Praxiserfahrung von Hochschulen auch zur Weiterentwicklung der Lehrerausbildung nachgefragt sowie zur Verstärkung des Praxisbezuges in der Lehrerbildung. Auch im Bereich der Schulforschung greifen Universitäten auf die Unterstützung durch Lehrer:innen zurück.

Länderspezifische Regelungen für Lehrer:innen im Hochschuldienst

Für die genaue Ausgestaltung der Abordnung in den Hochschuldienst sind die Regelungen des jeweiligen Landesbeamtengesetzes maßgeblich, die sich in den einzelnen Bundesländern teilweise unterscheiden. Dieser Artikel erhält daher allgemeine Informationen zur Abordnung von Lehrern in den Hochschuldienst. Detailfragen können die jeweiligen Landesbehörden und die zuständigen Zentren für Lehrerbildung beantworten.

Die Abordnung als Lehrer in den Hochschuldienst ist sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit möglich. In der Regel lässt sich eine Abordnung auch mit einer Teilzeitstelle im Schuldienst kombinieren. In den meisten Fällen erfolgt eine Abordnung für maximal vier Jahre, es gibt aber auch unbefristete Stellen. Sonderregelungen bezüglich der Dauer sind in den einzelnen Ländern möglich.

Das Deputat hängt zum einen von der jeweils anwendbaren Verordnung der Länder ab. In Nordrhein-Westfalen sind bei einer Vollzeitstelle gemäß Landeslehrverpflichtungsordnung (LVV) beispielsweise 13 Semesterwochenstunden vorgesehen, bei einer halben Stelle 6,5 Stunden.

Relevant ist aber auch die Ausgestaltung der jeweiligen Stelle. In der Praxis orientiert sich der Umfang der Lehrverpflichtung an den weiteren Dienstaufgaben. Bei zeitintensiver Praktikumsbetreuung fällt das Lehrdeputat zum Beispiel meist relativ niedrig aus, bei Abordnungen zur Promotion hingegen höher.

Stellen für Lehrer:innen im Hochschuldienst finden

Positionen für Studienrät:innen und Oberstudienrät:innen im Hochschuldienst werden in der Regel über das zuständige Landesministerium für Bildung ausgeschrieben. Auf den Webseiten der Universitäten werden offene Positionen febenfalls ausgeschrieben. Auch über academics bieten Hochschulen Stellen für Lehrer:innen an.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Auch hier gilt wieder: Das genaue Vorgehen bei der Abordnung von Lehrer:innen im Hochschuldienst folgt den landesspezifischen gesetzlichen Regelungen. Im Allgemeinen stellt sich der Ablauf folgendermaßen dar:

  • Interessent:innen bewerben sich direkt bei der in der Ausschreibung genannten Institution.
  • Das Auswahlverfahren findet an der Hochschule, in der Regel mit persönlichem Gespräch statt.
  • Das Personaldezernat der Hochschule beantragt die Abordnung des Wunschkandidaten oder der Wunschkandidatin bei der zuständigen Behörde (Bezirksregierung, Kultusministerium, Landesschulbehörde o. Ä.).
  • Der Abordnungsantrag wird geprüft, die zuständige Behörde nimmt Kontakt zur Schule des Bewerbers auf.
  • Bestehen keine Einwände, erfolgt ggf. eine weitere ausbildungsfachliche, rechtliche und dienstliche Prüfung durch die zuständige Landesbehörde.
  • Bei erfolgreicher Prüfung erlässt die zuständige Behörde eine Abordnungsverfügung.

Auch wenn die Schule automatisch über das Abordnungsgesuch informiert wird, kann es sinnvoll sein, die gewünschte Abordnung schon im Vorfeld mit der Schulleitung zu besprechen und gemeinsam nach Möglichkeiten einer Übergangslösung für den Zeitraum der Abordnung zu suchen. So lässt sich möglicherweise die Gefahr einer Ablehnung der Schulleitung aus dienstlichen Gründen bereits im Vorfeld reduzieren.

Welche Aufgaben übernehmen Studienrät:innen im Hochschuldienst?

Die Einsatzbereiche von (Ober-)Studienrät:innen im Hochschuldienst sind vielfältig. Die genauen Tätigkeiten hängen stark von der jeweiligen Stellenbeschreibung ab. Grundsätzlich werden Lehrer:inn an Hochschulen meist in folgenden Bereichen eingesetzt:

  • Betreuung von Studierenden in Praxisphasen (Praktikumsmanagement)
  • Durchführung von fachdidaktischen und erziehungswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen
  • Teilnahme an Forschungs- und Entwicklungsprojekten des jeweiligen Fachbereichs

Hinzu kommt häufig die eigene Weiterbildung, insbesondere dann, wenn die Abordnung für eine Promotion erfolgt. 

Das primäre Ziel, welches Hochschulen mit dem Einsatz von Lehrer:innen verfolgen ist eine stärkere Verzahnung von Wissenschaft und Praxis – sowohl in der ersten Phase der Lehrerausbildung als auch bei der Lehrerfort- und -weiterbildung. Dementsprechend gestalten sich die Aufgabenbereiche.

Welche Einstellungsvoraussetzungen gelten für Lehrer:innen im Hochschuldienst?

Grundsätzlich gelten die beamtenrechtlichen Voraussetzungen des jeweiligen Landesbeamtengesetzes, unter das die abgeordnete Lehrkraft fällt. Eine Abordnung an eine Hochschule in einem anderen Bundesland ist laut Informationen der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, in der Praxis jedoch ausgesprochen schwierig umzusetzen.

Die konkreten Einstellungsvoraussetzung hängen vom Profil der zu besetzenden Stelle ab. Für manche Positionen ist eine bereits vorhandene Promotion oder andere relevante Publikationen erforderlich. In jedem Fall ist Berufspraxis im Schuldienst notwendig.

Allgemeine Voraussetzungen für Lehrer im Hochschuldienst sind in der Regel:

  • Erstes und zweites Staatsexamen für ein Lehramt
  • Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis im Schuldienst
    - Eine Verbeamtung ist nicht in jedem Bundesland Voraussetzung
    - Eine Abordnung aus dem Beamtenstatus auf Probe ist in einigen Ländern ebenfalls möglich
  • Berufserfahrung im Schuldienst an einer allgemeinbildenden Schule (z.B. NRW: mindestens 3,5 Jahre nach dem Referendariat oder ein Jahr nach der Promotion)
  • Bereitschaft zu Forschungsvorhaben (ausgenommen bei Abordnungen zum Zweck der Praktikumsbetreuung)

Regelungen für Lehrer:innen im Kirchendienst und an Privatschulen

Erfahrungen in der Lehr- und Lernforschung sind nicht in jedem Fall erforderlich, werden aber häufig von den Hochschulen vorausgesetzt.

Eine Abordnung für Studienrät:innen und Oberstudienrät:innen im Kirchendienst ist üblicherweise nicht vorgesehen, da ihr Dienstherr nicht das Land ist. Auch für Lehrkräfte an Privatschulen greift das Instrument der Abordnung gemäß des jeweils gültigen Landesbeamtengesetzes nicht. Eine Tätigkeit im Hochschuldienst ist für Lehrer:innen an privaten Ersatzschulen im Rahmen einer Beurlaubung möglich. Allerdings ist dabei im Vorfeld die Refinanzierung beziehungsweise die Nachbesetzung der Stelle während der Abordnung mit der zuständigen Bezirksregierung zu klären.

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Gehalt: Wie viel verdienen Studienrät:innen im Hochschuldienst?

Bei der Abordnung an eine Hochschule handelt es sich in der Regel nicht um Beförderungsstellen. Dementsprechend erhalten Lehrkräfte im Hochschuldienst weiterhin ihr reguläres Gehalt. Die Besoldungsgruppe (meist A13) ändert sich nicht.

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