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Patentanwalt
Ausbildung, Gehalt, Aufgaben: Berufsbild Patentanwalt / Patentanwältin

Eine Patentanwältin und ein Patentanwalt blättern in Unterlagen

Was fällt in die Aufgabenbereiche eines Patentanwalts? © SeventyFour / iStock.com

Der Weg zum Patentanwalt oder zur Patentanwältin ist lang und fordernd. Dafür warten ein abwechslungsreicher Job und ausgezeichnete Gehaltsaussichten. Alles über die Ausbildung zum Fachanwalt für Patentwesen und die mit dem Job verbundenen Aufgaben erfahren Sie hier.

Aktualisiert: 17.10.2024

Von:
Florian Heil
Rechtswissenschaften Naturwissenschaften Gehalt Promotion Ingenieurwesen

Das Wichtigste in Kürze

  • Patentanwält:innen sind keine Volljurist:innen, sondern Expert:innen sowohl im naturwissenschaftlich-technischen als auch juristischen Bereich. Sie beraten und vertreten Erfinder:innen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen in allen rechtlichen und technischen Fragen im Zusammenhang mit deren Erfindungen und geistigem Eigentum.
  • Die Ausbildung zum Patentanwalt bzw. zur Patentanwältin dauert mindestens acht bis zehn Jahre und beinhaltet ein abgeschlossenes Masterstudium im naturwissenschaftlichen oder technischen Bereich plus eine darauf folgende juristische Ausbildung im Bereich Patentrecht; weitere Voraussetzung für die Zulassung als Patentanwalt / Patentanwältin ist das Bestehen des sogenannten Patentassessorenexamens.
  • Das Einstiegsgehalt liegt bei 80.000 bis 90.000 Euro brutto jährlich; mit Berufserfahrung sind Gehälter von bis zu 150.000 Euro jährlich (oder auch mehr) möglich.

Jobs im Bereich Patentierung

Artikelinhalt

Definition Aufgaben Ausbildung Gehalt Video: Karriereweg und Arbeitsalltag Patentanwalt / Patentanwältin

Was ist ein Patentanwalt oder eine Patentanwältin?

Patentanwältinnen und Patentanwälte sind sowohl im naturwissenschaftlich-technischen als auch juristischen Bereich Expert:innen. Sie unterstützen Erfinder:innen, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen dabei, deren Erfindungen oder geistiges Eigentum zu schützen, indem sie sie in allen rechtlichen und technischen Fragen im Zusammenhang mit Patenten, Marken, Designs und anderen gewerblichen Schutzrechten beraten. Dabei sind sie befugt, Mandant:innen vor den zuständigen Behörden, dem Bundespatentgericht sowie gegebenenfalls auch vor dem europäischen Einheitlichen Patentgericht (EPG) zu vertreten. 

Laut dem Bundesverband Deutscher Patentanwälte e.V. (BDPA) sind derzeit etwa 4.200 Patentanwält:innen in Deutschland zugelassen, Tendenz steigend. Die Berufsaussichten sind dennoch gut und Arbeitslosigkeit die absolute Ausnahme.

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Patentwesen: Stellenangebote und Jobs

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Aufgaben von Patentanwält:innen

Nach der Zulassung als Patentanwalt oder Patentanwältin haben Berufseinsteiger:innen die Wahl, ob sie in einer Kanzlei als regulärer Patentanwalt bzw. Patentanwältin einsteigen oder in einem Unternehmen als Syndikuspatentanwalt bzw. -anwältin anfangen. Unabhängig davon kommen verschiedenste Aufgaben auf Patentanwält:innen zu, dazu gehören:

  • Schutzrechtsanmeldungen auszuarbeiten und diese zur Erteilung zu bringen,
  • Schutzrechte von Mandant:innen auf mögliche Rechtsverletzungen zu analysieren,
  • Angriffe auf ein Schutzrecht anderer Personen oder Institutionen vorzubereiten und gerichtlich durchzuführen,
  • den Stand der Technik oder gegebenenfalls bestehende Marken und Schutzrechte zu recherchieren,
  • die Patentfähigkeit von Erfindungen zu prüfen,
  • Patentverträge oder Vergleiche auszuarbeiten.

Die Art der technischen oder naturwissenschaftlichen Ausbildung nimmt auf die Aufgaben von Patentanwält:innen ebenfalls Einfluss. Patentanwält:innen mit Chemie-Studium oder -Promotion werden natürlich versuchen, Patente aus dem chemischen Bereich zu bearbeiten. Wer Elektrotechnik studiert hat, wird hier seinen Schwerpunkt suchen. Beschränkungen gibt es in dieser Hinsicht jedoch nicht.

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Patentanwalt werden: Ausbildung und Voraussetzungen

Die gesamte Ausbildung nimmt in der Regel mindestens acht Jahre in Anspruch, oft auch neun oder zehn Jahre. Wenn die auch die Zulassung vor dem Europäischen Patentamt angestrebt wird, für die es einer weiteren Prüfung bedarf, sind acht Jahre kaum zu schaffen. Und diese Zulassung ist für eine selbstständige Berufstätigkeit in der Regel obligatorisch. 

1. Natur- oder ingenieurwissenschaftliches Studium

Wer Patentanwalt oder -anwältin werden will, muss zunächst ein natur- oder ingenieurwissenschaftliches Studium auf Masterniveau absolvieren; eine Promotion kann sehr hilfreich sein. Entweder vor dem Studium, – beispielsweise während einer Ausbildung –, während des Studiums oder im Anschluss daran müssen Anwärter:innen zudem ein Jahr praktisch-technisch tätig gewesen sein, beispielsweise in der Labor- oder Experimentalarbeit. Viele weisen dieses Jahr über ihre Promotion nach. 

2. Juristische Ausbildung

Im Anschluss erfolgt die erforderliche juristische Zusatzausbildung. Diese besteht zunächst aus einem meist zweijährigen Praktikum bei einer zugelassenen Patentanwältin, die sogenannte Kandidatenzeit. Während dieser Ausbildung müssen Anwärter parallel ein zweijähriges Fernstudium in allgemeinem Recht für Patentanwälte an der Fernuniversität Hagen absolvieren. Zudem müssen während dieser Zeit Arbeitsgemeinschaften besucht werden. 

3. Amtsjahr und Abschlussprüfung (Patentassessorexamen)

Darauf folgt das sogenannte Amtsjahr beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sowie beim Bundespatentgericht in München. Hier stehen Vorlesungen an, deren Inhalte in mehreren Klausuren abgefragt werden. Wer die Mehrzahl dieser Klausuren besteht, wird zur Abschlussprüfung zugelassen. Meistert der Anwärter auch diese erfolgreich, qualifiziert er sich als Patentassessor. Im Anschluss erteilt die Kammer die Zulassung zum Patentanwalt, strafrechtliche Unbescholtenheit vorausgesetzt.

Alternativausbildung: Der „lange Weg“

Abgesehen von diesem gängigen Ausbildungsweg gibt es noch eine Alternativausbildung zum Patentanwalt, den sogenannten „langen Weg“. Bei diesem Ausbildungsweg genügt ein einschlägiger Abschluss an einer Fachhochschule sowie eine zehnjährige praktische Tätigkeit im Patentwesen, beispielsweise in einer Patentabteilung eines Industrieunternehmens, um zur Patentanwaltsprüfung zugelassen zu werden. 

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Anwalt für Patentrecht: Gehalt

Patentanwält:innen dürfen sich über vergleichsweise hohe Gehälter freuen. Laut dem Bundesverband Deutscher Patentanwälte ist mit folgenden Gehältern zu rechnen:

  • Anwärtergehalt: 35.000 bis 40.000 Euro brutto pro Jahr
  • Einstiegsgehalt: 80.000 bis 90.000 Euro brutto pro Jahr
  • Spitzengehalt: bis zu 150.000 Euro brutto pro Jahr (und mehr)


Video: Karriereweg und Arbeitsalltag Patentanwalt / Patentanwältin

Zwei Patentanwält:innen erzählen von ihrem beruflichen Werdegang und dem Arbeitsalltag

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