Voraussetzung Promotion
Mit oder ohne Master: Wer darf promovieren?

Kletterwand Symbolbild Voraussetzung Promotion

Eine Altersbeschränkung für Promotionen besteht nicht © taikrixel / istockphoto.com

In einigen Berufsfeldern ist eine Promotion hilfreich, in anderen sogar Voraussetzung für die weitere Karriere. Doch wer darf promovieren? Und ist ein Master für die Zulassung immer notwendig? Diese Qualifikationen müssen angehende Doktoranden vorweisen, um eine Dissertation zu schreiben.

Veröffentlicht: 06.01.2021

Von: Maike Schade

Grundsätzlich darf jeder promovieren, der einen Masterabschluss, ein Diplom, ein Staatsexamen oder einen Magister in der Tasche hat – unter der Voraussetzung, dass eine Promotion im jeweiligen Studienfach überhaupt möglich ist und die Hochschule das Promotionsrecht besitzt. In der Regel schreiben Fakultäten für angehende Doktoranden einen erforderlichen Notenschnitt vor; wie hoch der ist, legt die jeweilige Promotionsordnung fest. Häufig ist mindestens einen Schnitt von 2,5 Voraussetzung, je nach Fach oder Fakultät kann diese Hürde aber auch deutlich höher liegen. 

Weitere notwendige Qualifikationen oder Leistungsnachweise schreiben die Universitäten ebenfalls individuell in den Promotionsordnungen vor. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 700 Promotionsordnungen. Da diese insbesondere je nach Fachbereich deutliche Unterschiede aufweisen können – beispielsweise, was den Notendurchschnitt, das Bewerbungsverfahren, Sprachnachweise oder auch Eignungsprüfungen angeht –, lassen sich die Voraussetzungen nicht allgemeingültig auflisten. Grundsätzlich benötigen angehende Doktoranden aber:

Welche speziellen Anforderungen in ihrem Fachbereich vorgeschrieben sind, lesen Interessierte am besten direkt in der Promotionsordnung ihrer Fakultät nach. Ob eine Promotion für Sie generell der richtige Weg ist, finden Sie mithilfe des academics Promotions-Tests heraus.

In Ausnahmefällen ist es auch möglich, fachfremd zu promovieren. Ein Dissertationsvorhaben in einem Fachbereich, der nicht an das zuvor absolvierte Studium anschließt, muss aber vorab vom Promotionsausschuss genehmigt werden. Dieser kann auch zusätzliche Auflagen für die Zulassung beschließen.

Zwar sind Fachhochschulen (FH) und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) in Deutschland den Universitäten gleichgestellt, ein Promotionsrecht besitzen sie aber nicht. FH- oder HAW-Studenten können mit ihrem Abschluss allerdings an einer Universität zum Promotionsverfahren zugelassen werden. Dafür müssen sie in der Regel spezielle Eignungstests bestehen. Die exakten Voraussetzungen sind auch hier in der jeweiligen Promotionsordnung festgelegt. 

Eine weitere Möglichkeit, als Masterabsolvent einer FH oder HAW den Doktortitel zu erlangen, besteht in der kooperativen Promotion. Auch hier benötigt der angehende Doktorand einen Doktorvater oder eine Doktormutter, die an einer Universität mit Promotionsrecht lehren. Der aus dem Studium womöglich schon vertraute Professor der Fachhochschule betreut den Wissenschaftsnachwuchs aber ebenfalls im Verlauf der Promotion und wirkt als Gutachter und Prüfer am Verfahren mit. Mehr Informationen finden Sie im academics-Ratgeber zur Promotion von FH-Absolventen.

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In Ausnahmefällen reicht ein Bachelor-Abschluss für den Beginn einer Promotion aus. Möglich macht das ein Beschluss der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2000, der den Zugang zur Promotion regelt. Dieser besagt, dass besonders qualifizierte Studenten über den „Fast Track“ direkt nach dem Bachelor mit der Promotion beginnen können. Je nach Promotionsordnung wird dabei der Master übersprungen oder parallel zur Promotion abgelegt. Letzteres ist empfehlenswert, damit Studierende im Falle einer abgebrochenen Promotion nicht ohne weiterführenden Studienabschluss dastehen. Ob ein Student für einen solchen Track geeignet ist, wird mit Tests und Vorbereitungskursen überprüft.

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Es ist auch möglich, mit einem im Ausland erworbenen Universitätsabschluss an einer deutschen Hochschule den Doktor zu machen. Ob Ihr Abschluss anerkannt wird, entscheidet die promotionsführende Hochschule. Eine Datenbank zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite der Kultusministerkonferenz: www.anabin.de. Hier können Sie mit wenigen Klicks herausfinden, wie Ihr ausländischer Abschluss in Deutschland gewertet wird. 

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