Notenschnitt und Master? Das sind die Voraussetzungen für eine Promotion
Grundsätzlich darf jeder promovieren, der einen Masterabschluss, ein Diplom, ein Staatsexamen oder einen Magister in der Tasche hat – unter der Voraussetzung, dass eine Promotion im jeweiligen Studienfach überhaupt möglich ist und die Hochschule das Promotionsrecht besitzt. In der Regel schreiben Fakultäten für angehende Doktoranden einen erforderlichen Notenschnitt vor; wie hoch der ist, legt die jeweilige Promotionsordnung fest. Häufig ist mindestens einen Schnitt von 2,5 Voraussetzung, je nach Fach oder Fakultät kann diese Hürde aber auch deutlich höher liegen.
Weitere notwendige Qualifikationen oder Leistungsnachweise schreiben die Universitäten ebenfalls individuell in den Promotionsordnungen vor. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 700 Promotionsordnungen. Da diese insbesondere je nach Fachbereich deutliche Unterschiede aufweisen können – beispielsweise, was den Notendurchschnitt, das Bewerbungsverfahren, Sprachnachweise oder auch Eignungsprüfungen angeht –, lassen sich die Voraussetzungen nicht allgemeingültig auflisten. Grundsätzlich benötigen angehende Doktoranden aber:
Welche speziellen Anforderungen in ihrem Fachbereich vorgeschrieben sind, lesen Interessierte am besten direkt in der Promotionsordnung ihrer Fakultät nach. Ob eine Promotion für Sie generell der richtige Weg ist, finden Sie mithilfe des academics Promotions-Tests heraus.
In Ausnahmefällen ist es auch möglich, fachfremd zu promovieren. Ein Dissertationsvorhaben in einem Fachbereich, der nicht an das zuvor absolvierte Studium anschließt, muss aber vorab vom Promotionsausschuss genehmigt werden. Dieser kann auch zusätzliche Auflagen für die Zulassung beschließen.