Besoldung
Beamtenbesoldung: Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts belasten Länderhaushalte
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus Karlsruhe setzt die Länder unter Druck: Für viele Beamt:innen geht es nun um mögliche Nachzahlungen und eine Neuberechnung der Besoldung. Erste Länder nennen bereits konkrete Summen. Gleichzeitig läuft die Übertragung des Tarifabschlusses auf die Besoldung der Beamt:innen. In den meisten Ländern sollen die Grundgehälter rückwirkend zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent erhöht werden.
Aktualisiert: 16.06.2026
Urteile des Bundesverfassungsgerichts und ihre Folgen
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Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung aus dem Herbst 2025 können Länder (und den Gesetzgeber insgesamt) zwingen, Besoldungsregelungen neu zu bewerten und ggf. rückwirkend zu korrigieren. Für Haushalte wird das besonders dann teuer, wenn es um Zeiträume über viele Jahre geht – und wenn viele Anspruchsberechtigte erfasst sind.
Zugleich ist wichtig: Aus einem verfassungsgerichtlichen Urteil folgt nicht automatisch, dass alle Beamt:innen sofort eine Nachzahlung erhalten. Entscheidend ist, wie der Gesetzgeber die Vorgaben umsetzt und wer nach den Vorgaben (z. B. Kläger:innen bzw. offene Verfahren) anspruchsberechtigt ist. tagesschau
Das Gericht hat außerdem ein Prüfprogramm in mehreren Schritten beschrieben (u. a. Mindestbesoldung; Anpassung an allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Verhältnisse/Lebensstandard; ggf. ausnahmsweise Rechtfertigung).
Berlin: Von 882 Mio. bis 7,2 Mrd. Euro – je nach Kreis der Anspruchsberechtigten
Wie tagesschau.de (unter Bezug auf den rbb) berichtete, hat die Berliner Finanzverwaltung neue Berechnungen vorgelegt:
- ca. 882 Millionen Euro würden fällig, wenn Nachzahlungen nur an diejenigen gehen, die 2008–2020 Widerspruch eingelegt haben.
- rund 7,2 Milliarden Euro könnte es kosten, wenn allen Beamt:innen nachgezahlt werden müsste.
Berlin hat dafür bislang rund 493 Millionen Euro zurückgelegt – das reicht nach den neuen Szenarien nicht aus.
Bremen: Nachzahlungen in Millionenhöhe für 2024
Bremen hat bereits eine Nachzahlung für 2024 beschlossen. Um die amtsangemessene Alimentation zu gewährleisten, werden für das Jahr 2024 die Grundgehaltsbeträge rückwirkend zum 1. Dezember 2024 um 3,8 Prozent angehoben, heißt es in einer Pressemitteilung des Senators für Finanzen. Dies geschehe durch ein Vorziehen der bereits vorgenommenen Besoldungsanpassung zum 1. Februar 2025 in Höhe von 3,65 Prozent um zwei Monate zuzüglich einer Erhöhung um 0,15 Prozent. Die ursprüngliche Erhöhung der Anwärterbezüge wird um 50 Euro ab 1. Februar 2025 ebenfalls auf den 1. Dezember 2024 vorgezogen.
Außerdem wird eine einmalige kinderbezogene Jahressonderzahlung für den Monat Dezember 2024 gewährt. Sie beträgt 625 Euro für das erste und zweite Kind von Beamtinnen und Beamten. Diese Jahressonderzahlung betrifft ausschließlich die aktiven Beamtinnen und Beamten, nicht aber Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. „Die Mehrausgaben betragen einmalig knapp 17 Millionen Euro im Land und rund 1,6 Millionen Euro in der Stadt, hinzu kommen dauerhafte Mehrausgaben von jährlich rund 2,1 Millionen Euro im Land und 200.000 Euro in der Stadt“, heißt es in der Mitteilung.
Schleswig-Holstein: Nachzahlungen für 2025
Auch Schleswig-Holstein hat am 2. Juni 2026 einen Gesetzesentwurf für die Beamtenbesoldung 2025 bis 2027 vorgelegt. Für das Jahr 2025 steigt die Besoldung demnach in den Besoldungsgruppen A6 bis A15 sowie B1, C1, C2, W2 und W3 rückwirkend um 3,2 Prozent. Dabei ist ein Mindestbetrag von etwa 125 Euro vorgesehen. In den Besoldungsgruppen ab A16 steigen die Bezüge entsprechend des höheren Anpassungsbedarfs um bis zu knapp 5 Prozent.
Besoldungserhöhung zum 1. April: In vielen Ländern +2,8 % analog zum Tarifergebnis
Unabhängig von den verfassungsrechtlichen Nachzahlungsfragen läuft in den Ländern parallel die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten.
Für den Länderbereich ist als zentraler Eckpunkt vereinbart:
ab 1. April 2026: +2,8 %, mindestens +100 Euro (Tarifergebnis; Ziel ist die Übertragung auf Beamt:innen per Landesgesetzgebung).
Viele Länder haben dafür Gesetzentwürfe vorgelegt oder die Erhöhung bereits (teilweise) umgesetzt. Je nach Land kann es jedoch Abweichungen geben – etwa bei der zeitlichen Umsetzung (Verschiebung der Wirksamkeit) oder bei der vollständigen Übernahme von Mindestbeträgen/Einmalbestandteilen. Bis auf Bayern planen alle Bundesländer eine (rückwirkende) Erhöhung zum 1. April 2026; im Freistaat sollen die Grundgehälter erst zum 1. Oktober steigen.
Hinweis: Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben.
Alle Besoldungstabellen auf einem Blick
(che/mas)