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Berufsunfähigkeitsversicherung Akademiker
Berufsunfähigkeitsversicherung: Die richtige private Absicherung für Akademiker

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll – auch für Akademiker. Was Sie rund um das Thema BU-Versicherung und Erwerbsminderungsrente wissen sollten.

Bei der Wahl einer passenden Berufsunfähigkeitsversicherung für Akademiker, ist besonders die Dienstunfähigkeitsklausel zu beachten © MichaelJBerlin / photocase.de
Artikelinhalt

Private Berufsunfähigkeitsversicherung: Definition

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten eine BU-Rente, wenn er infolge einer Krankheit oder eines Unfalls in seinem zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Wer aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr arbeiten kann, erhält zwar unter Umständen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Im Gegensatz zur BU-Versicherung besteht hier aber erst dann ein Zahlungsanspruch, wenn der oder die Betroffene täglich weniger als drei Stunden irgendeine berufliche Tätigkeit (nicht nur die bisherige) ausüben kann.


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Für wen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist immer sinnvoll. Denn: Selbst wer die Voraussetzungen für eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erfüllt, wird seinen bisherigen Lebensstandard kaum aufrechterhalten können. Die volle Erwerbsminderungsrente beträgt etwa ein Drittel des monatlichen Bruttoeinkommens. Wer teilweise erwerbsgemindert ist, erhält davon nur die Hälfte. Gesetzliche Leistungen allein schützen im Zweifelsfall also nicht vor finanziellen Einbußen! 

Wer vollständig abgesichert sein will, schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, um die Versorgungslücke zwischen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und dem aktuellen Netto-Einkommen zu schließen. Und die BU-Versicherung zahlt zuverlässig: Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden 80 Prozent aller Anträge bewilligt.

Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente

Im Fall der EM-Rente sind die Hürden hoch: Während Arbeitnehmer, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, nach Krankheit oder Unfall Anspruch auf eine umfassende Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, besteht ein Anspruch für später Geborene nur dann, wenn

  • die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist,
  • innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung für 36 Monate in der Deutschen Rentenversicherung versichert waren und davon mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden,
  • nachgewiesen werden kann, dass die Arbeitsfähigkeit durch Reha-Maßnahmen nicht wieder hergestellt werden kann („Reha vor Rente“).

Bei welchen Krankheiten bekommt man eine Erwerbsminderungsrente? 

Volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann – ob dafür eine psychische oder physische Erkrankung oder ein Unfall ursächlich ist, ist unerheblich. Wer drei bis sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält eine halbe Erwerbsminderungsrente. Die Zahlung ist auf die Dauer von drei Jahren befristet und wird nur auf Antrag fortgesetzt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dagegen grundsätzlich so lange, wie die gesundheitlichen Einschränkungen anhalten, maximal jedoch bis Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.

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Statistik: Berufsunfähigkeit bei Akademikern

Die Wahrscheinlichkeit, bis zur Rente berufsunfähig zu werden, ist laut Statista hoch: Je nach Altersgruppe und Geschlecht liegt sie zwischen 29 und 43 Prozent. Dennoch werden in Deutschland nur wenige Berufsunfähigkeitsversicherungen abgeschlossen. So hatten im Jahr 2020 in der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahre nur rund 15,2 Millionen Personen eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Haushalt.

Das Risiko, berufsunfähig zu werden, sinkt zwar mit steigender beruflicher Qualifikation. Trotzdem gilt: Auch für Akademiker ist eine ausreichende Arbeitsunfähigkeitsversicherung wichtig! Arbeitsunfälle bei hochqualifizierten beruflichen Tätigkeiten sind zwar unwahrscheinlicher als etwa bei handwerklichen Berufen. Doch die Gefahr, eine psychische Erkrankung zu erleiden, ist bei Tätigkeiten mit wenig körperlicher Betätigung dafür umso größer. Zahlen des GDV zeigen: Psychische Erkrankungen wie beispielsweise ein Burn-out waren 2019 mit rund 29 Prozent die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit, gefolgt von Erkrankungen am Bewegungsapparat, zum Beispiel Rückenleiden (rund 19 Prozent).

Mehr Bildung bedeutet in der Regel auch ein höheres Einkommen. Gerade für Akademikerinnen ist eine bedarfsgerechte finanzielle Absicherung daher umso wichtiger, um im Fall von Krankheit oder Unfall den hohen Einkommensverlust auszugleichen und den Lebensstandard zu halten.


Berufsunfähigkeitsversicherungen für Hochschulpersonal

Akademiker – und speziell Studentinnen und Studenten – schätzen ihr persönliches Risiko, berufsunfähig zu werden, gering ein und schließen nur selten eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Junge Leute scheuen zudem die vermeintlich hohen Beitragskosten. Dabei lohnt sich der frühe Abschluss einer BU-Versicherung:

  • Noch keine Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung
  • Kurze Krankheitsgeschichte zum Zeitpunkt des Gesundheitschecks
  • Niedrige Beiträge bei vollem und längeren Versicherungsschutz
  • Flexible Anpassung an spätere Änderungen bei Einkommen und Lebenssituation.


BU-Versicherung als Student, Jungakademiker und Doktorand

Wer sich schon als Student um eine entsprechende Absicherung bemüht, sichert sich also gleich mehrere Vorteile. Jungakademiker und Doktoranden, die überwiegend Bürotätigkeiten verrichten, stellen für Versicherungsgesellschaften in der Regel ein geringeres Risiko dar als beispielsweise handwerklich Tätige – sie zahlen dementsprechend vergleichsweise niedrige Beiträge. Die tatsächliche Höhe der Prämie hängt von der individuellen Konstitution des Antragstellers oder der Antragstellerin ab. Dabei sind die drei Kriterien Alter, Gesundheitszustand und Beruf die wichtigsten Kalkulationsparameter.

Etwa 70 Versicherungsgesellschaften bieten eine Berufsunfähigkeitsversicherung an, die Akademiker in Anspruch nehmen können. Grundsätzlich können Kunden zwischen drei Varianten wählen:

  • eine Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU),
  • eine Zusatzversicherung zu einer Risikolebensversicherung (BUZ) oder
  • eine Zusatzversicherung zu einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung.

Kombiversicherungen sind nur in seltenen Fällen günstiger. In der Regel ist es daher sinnvoll, eine selbstständige BU-Versicherung zu wählen. Welche BU-Versicherung die richtige ist, hängt von einer Vielzahl individueller Faktoren ab. Ob Jungakademiker, Doktorandin oder nicht-verbeamteter Professor: Wer bedarfsgerecht abgesichert sein möchte, sollte sich professionell beraten lassen.

BU-Versicherung für verbeamtete Professoren

Werden Beamte berufsunfähig, wird dies mit dem Begriff Dienstunfähigkeit ausgedrückt. Verbeamtete Professoren sollten daher unbedingt auf eine entsprechende Dienstunfähigkeitsklausel achten, wenn sie sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden. In dieser Klausel sollte festgehalten sein, dass die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird, sollte die Professorin dienstunfähig geschrieben werden. Vor Vertragsabschluss sollten sich Beamte über die genauen Kriterien für eine Dienstunfähigkeit der Versicherung informieren, da sich diese von denen für eine Berufsunfähigkeit unterscheiden können.

Gültigkeit der BU im Ausland

Vor allem junge Akademiker und Akademikerinnen arbeiten immer häufiger auch im Ausland. Sie sollten auf Verträge achten, bei denen ein weltweiter Versicherungsschutz gilt. Demnach sind Akademiker, die einen längeren Auslandsaufenthalt beispielsweise als Gastwissenschaftler an einer ausländischen Universität in Erwägung ziehen, auch dort rund um die Uhr gegen das Berufsunfähigkeitsrisiko versichert. Je nach Zielland gibt es unterschiedliche Annahmebedingungen der Versicherungen. Entscheidend ist außerdem, ob es sich um einen langfristigen oder nur kurzzeitigen Aufenthalt handelt.

Checkliste: Tipps für die private Berufsunfähigkeitsversicherung

  1. Vergleich der Tarife: Es ist ratsam, im Vorfeld mehrere Tarife miteinander zu vergleichen. Das Geschlecht darf nicht mehr bei der Berechnung der Prämien zur BUV hinzugezogen werden (Unisex). Versicherer müssen demnach für Männer und Frauen einheitlich kalkulieren.
  2. Antragstellung: Stellen Sie anschließend Anträge bei mehreren Unternehmen (fünf bis zehn) gleichzeitig. Hintergrund: Hat Sie ein Versicherer aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt, werden sie als „schlechtes Risiko“ gespeichert.
  3. Laufzeit: Ab 1964 Geborene erhalten ab 67 Jahren Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Laufzeit einer BUV sollte daher bis zu diesem Alter angesetzt werden.
  4. Nachversicherungsgarantie: Das Unternehmen sollte Ihnen eine möglichst hohe Garantie einräumen, Ihre BU-Rente auch nachträglich ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen zu können.
  5. Abstrakte Verweisung: Wählen Sie einen Tarif ohne die sogenannte abstrakte Verweisung. Der Versicherer darf Ihnen dann nicht die Rente verweigern und auf einen anderen gleichwertigen Beruf verweisen, in dem Sie trotz Krankheit arbeiten könnten.
  6. Beitragszahlung: Zahlen Sie Ihre Prämie jährlich und sparen Sie so teure Ratenzuschläge.
  7. Prognosezeitraum: In den Bedingungen sollte eine Sechs-Monats-Prognose und keine dauerhafte Prognose festgelegt werden. Die Berufsunfähigkeit wird dann anerkannt, wenn ein Arzt sie für voraussichtlich sechs Monate prognostiziert.
  8. Stundungsrecht: Bei guten Verträgen ist es möglich, die Beiträge für die Zeit zwischen Meldung der BU und der Leistungszusage stunden zu lassen.
  9. Beginn der Leistung: Wird die BU erst nachträglich gemeldet, zahlen gute Versicherer dennoch bis zu drei Jahre rückwirkend Leistungen aus.
  10. Begrenzung der Rücktrittsfrist: Für eine gute Qualität spricht, dass Versicherer bei einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers (zum Beispiel falsche Angaben beim Gesundheitscheck vor Vertragsbeginn) nach fünf Jahren ab Vertragsabschluss auf ihr Rücktrittsrecht verzichten.  


Autoren
Carolin Fink, Katharina Jedlitschka
Erschienen in
academics - Januar 2022

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