Zeitpunkt: Wann am besten den LL.M. machen?
Wer sich um einen LL.M. bewerben möchte, sollte sich frühzeitig mit den Voraussetzungen beschäftigen. Insbesondere dann, wenn der LL.M. im Ausland absolviert werden soll. Hier benötigen Bewerberinnen und Bewerber neben Referenzen und guten Noten auch eine hohe Punktzahl in einem Fremdsprachentest wie dem TOEFL oder dem IELTS. Da für die Zulassung in der Regel jedoch nur der Abschluss eines juristischen Hochschulstudiums erforderlich ist, ist es möglich, den Master of Laws direkt nach dem ersten Examen beziehungsweise nach dem LL.B. zu machen. Ein Masterstudium nach dem zweiten Examen ist ebenfalls möglich. Für Volljuristen können sich dadurch spannende Jobperspektiven bei internationalen Arbeitgebern ergeben.
Bei der Frage, ob ein Vollzeit-LL.M. nach dem ersten oder zweiten Examen die richtige Wahl ist, spielt aber auch die persönliche Situation eine Rolle. Kurz nach dem ersten Examen etwa haben Juristen in der Regel noch keine familiären Verpflichtungen und es fällt ihnen nicht schwer, ihren studentischen Lebensstandard fortzusetzen.
Bedeutsam für die Wahl des richtigen Zeitpunkts sind außerdem die Kosten des Studiengangs. Während bei einem europäischen LL.M. mit etwa 10.000 Euro zu rechnen ist, kostet ein Studium in den USA meist mehr als 50.000 Euro. Diese hohen Summen führen deshalb bei vielen jungen Juristinnen dazu, das Masterstudium erst zu einem späteren Zeitpunkt anzugehen.
LL.M, LL.B., MBA, Dr.jur.: Wo sind die Unterschiede?
Sich im juristischen Bereich zu qualifizieren, ist auf vielen Wegen möglich. Doch Titel ist nicht gleich Titel. Hinter den Bezeichnungen LL.B., LL.M., MBA und Dr.jur. stecken unterschiedliche Qualifikationen und Schwerpunkte, denen spezifische Voraussetzungen zugrunde liegen.
Das steckt hinter dem LL.B.-Titel
LL.B. steht für den Bachelor of Laws und geht auf das Lateinische Legum Baccalaureus zurück. Das Studium befasst sich in sechs bis acht Semestern mit grundlegenden juristischen Themen. Der LL.B. ist zwar ein akademischer Abschluss. Mit ihm alleine sind Absolventinnen und Absolventen allerdings nicht berechtigt, mit dem Referendariat zu starten. Denn die Ausbildung zum Volljuristen oder zur Volljuristin ist in Deutschland auf die beiden Staatsexamina ausgelegt. Wer also allein einen LL.B.-Titel in der Tasche hat, dem bleibt eine spätere Karriere als Notar, Richter oder Anwalt verwehrt. Mit einem Bachelor of Laws ist es allerdings möglich, in juristischen Arbeitsfeldern von Unternehmen zu arbeiten. Auch für juristischen Bereiche ohne Anwaltszwang genügt der LL.B..
Der LL.B.-Titel reicht in der Regel, um für ein LL.M.-Studium zugelassen zu sein. Letzteres ist durchaus empfehlenswert, da mit dem LL.M-Titel die Aussicht auf eine einkommensstärkere Karriere steigt.
Breit aufgestellt mit dem MBA-Titel
Der Master of Business Administration (MBA) richtet sich nicht nur an Juristen. Das Aufbaustudium ist auch für Ingenieure, Natur- und Geisteswissenschaftlerinnen interessant, die in Managementpositionen oder hohen Ämtern im öffentlichen Dienst arbeiten wollen. Inhaltlich geht es um allgemeine Managementfunktionen.
Da es beim MBA nicht um klassische juristische Themen, sondern um den Erwerb von Managementkenntnissen geht, ist dieser Titel nicht unbedingt für alle Juristinnen interessant. Wer allerdings eine Karriere in einem Unternehmen anstrebt und nicht ausschließlich juristisch tätig sein möchte, kann sich mit einem MBA-Titel hervorheben.
Was den LL.M.-Titel vom Dr. jur. unterscheidet
Der LL.M. bietet im Vergleich zu einer Promotion viele Vorteile: Während der Zeitplan einer Dissertation von vielen verschiedenen Faktoren abhängt und je nach Thema ein bis fünf Jahre eingeplant werden müssen, kann ein Masterstudium meistens innerhalb eines Jahres absolviert werden. Wenn eine juristische Zusatzqualifikation vor allem wegen besserer Chancen beim Berufseinstieg angestrebt wird, ist der LL.M. also eine gute Wahl, da er den Start ins Berufsleben nicht zu sehr verzögert. Außerdem genügt für ein LL.M.-Aufbaustudium in der Regel bereits ein LL.B.-Titel.
Für eine Promotion sind hingegen nach wie vor sehr gute Noten in mindestens einem juristischen Staatsexamen (im Idealfall ein Prädikat) erforderlich. Bei der breiten Auswahl an LL.M.-Programmen ist es dagegen auch bei durchschnittlichen Noten möglich, einen Studienplatz zu bekommen. Ein LL.M.-Titel kann beim Jobeinstieg zudem ein schlechtes Examenszeugnis ausgleichen. Für den Doktortitel in Jura spricht allerdings, dass er für eine Karriere in der Wissenschaft unabdingbar ist. Unter Umständen kann ein Dr. jur. auch mit höheren Einstiegsgehältern einhergehen. Letzteres gilt auch für LL.M.-Abschlüsse, wobei im Durchschnitt ein Doktortitel höher vergütet wird.
Der Master of Laws kann aber im Vergleich zum Doktortitel mit weiteren Vorteilen punkten: In international ausgerichteten Wirtschaftskanzleien sind englischsprachige Verträge und Verhandlungen an der Tagesordnung. Personalchefs und Partner achten bei den Bewerbern daher insbesondere auf Fremdsprachenqualifikationen. Ein LL.M., der nicht nur zeigt, dass der Kandidat oder die Kandidatin die Sprache fließend beherrscht, sondern auch das juristische Fachvokabular kennt, ist daher gern gesehen und inzwischen sogar oftmals wichtiger als ein Doktortitel. Viele Rechtsanwälte in Großkanzleien haben allerdings sogar beide Titel. Wer sein Masterstudium in den USA absolviert, hat außerdem die Möglichkeit, am Bar Exam teilzunehmen und als Rechtsanwalt in den Vereinigten Staaten zugelassen zu werden, was von international ausgerichteten Arbeitgebern ebenfalls gern gesehen wird.