Der Unternehmensjurist als Syndikus
Nach bestandenem zweitem Staatsexamen besteht für Juristen die Möglichkeit, als Syndikus bzw. Syndikusrechtsanwalt zu arbeiten. Syndikusanwälte stehen in einem dauerhaften, jedoch unabhängigen Beschäftigungsverhältnis zu einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber: Sie stellen ihr Fachwissen z. B. für ein Unternehmen, eine Stiftung oder einen Verband zur Verfügung. Ebenso wie ein Rechtsanwalt müssen Syndizi eine Zulassung von der für sie zuständigen Rechtsanwaltskammer besitzen. Eine unabdingbare Voraussetzung für diese Tätigkeit ist, dass Syndikusrechtsanwälte Inhaber einer eigenen Rechtsanwaltskanzlei sind. Sie sind also sowohl in ihrer eigenen Kanzlei als auch für einen Arbeitgeber tätig und beraten diesen in allen rechtlichen Belangen, die anfallen.
Hierzu gehören zum Beispiel Fragen urheberrechtlicher und haftungsrechtlicher Art, steuerrechtliche Sachverhalte, Unterstützung im Bereich des Datenschutzes oder vertragliche Problemstellungen. Gerade bei Letzteren ist die Sachkenntnis eines Syndikusanwalts gefragt. Hier geht es unter anderem darum, Verhandlungen mit den Vertragspartnern zu führen und Verträge aufzusetzen oder zu überarbeiten. Dabei kann es sich um Arbeitsverträge und Mietverträge, aber auch um Kauf- und Versicherungsverträge handeln.
Besonderheiten eines Syndikus im Vergleich zum Rechtsanwalt
Der Syndikus ist gemäß § 46 BRAO dazu befugt, seinen Arbeitgeber in allen rechtlichen Angelegenheiten zu beraten und vor Gericht zu vertreten. Dies betrifft auch die Verhandlungen mit den rechtlichen Vertretern oder den Rechtsabteilungen anderer Vertragspartner. In speziellen Angelegenheiten ist es dem Syndikus jedoch untersagt, seinen Arbeitgeber vor Gericht zu vertreten. Dies betrifft insbesondere Prozesse, die vor einem Zivilgericht oder einem Arbeitsgericht geführt werden. Aber auch in Straf- oder Bußgeldsachen darf der Syndikus nicht aktiv werden, da hier ein strikter Anwaltszwang herrscht, der mit der Stellung als Syndikusrechtsanwalt nicht vereinbar ist. Das Vertretungsverbot wird damit begründet, dass ein Syndikus in Abhängigkeit zu seinem Arbeitgeber steht. Rechtsanwälte hingegen arbeiten als unabhängige Organe der Rechtspflege (§ 1 BRAO).
Der Unternehmensjurist als Justiziar
Ein Justiziar ist nicht zwingend Volljurist. Auch Juristen ohne zweites Staatsexamen können als Justiziare tätig sein. Im Gegensatz zum Syndikus verfügt ein Unternehmensjurist als Justiziar über keine eigene Rechtsanwaltskanzlei. Mit seinem Fachwissen unterstützt er die verschiedensten Arbeitgeber entweder
- als einziger Unternehmensjurist für ein kleines oder mittelständisches Unternehmen
oder
- als einer von mehreren Unternehmensjuristen einer Rechtsabteilung in einem großen Unternehmen.
Arbeitgeber können neben Banken und Unternehmen auch Verbände und Behörden sein. Ein Justiziar kann im Gegensatz zu einem Syndikus auch ohne eine Zulassung als Rechtsanwalt für eine Institution tätig werden und berät seinen einzigen Klienten in diversen rechtlichen Angelegenheiten. Diese können beispielsweise das Wirtschaftsrecht, das Vertragsrecht, das Marken- und Patentrecht oder das Urheberrecht betreffen. Auch Fragen zur Haftung sollte ein Justiziar beantworten können.
Die Aufstiegsmöglichkeiten als Justiziar ohne besondere Zusatzqualifikationen und Fähigkeiten innerhalb eines Unternehmens können zum Teil begrenzt sein, da es in den Rechtsabteilungen oftmals aufgrund weniger Mitarbeiter kaum Möglichkeiten gibt, weiter aufzusteigen. Dafür haben Justiziare einen Arbeitsplatz, der viel Sicherheit bietet und vermehrt auch eine Tätigkeit in Teilzeit ermöglicht. Möchten Justiziare für international agierende Unternehmen oder Großkonzerne arbeiten und streben sie eine juristische Karriere an, können sie ihre Job- und Gehaltsaussichten insbesondere durch einen LL.M.-Titel oder eine Promotion verbessern. Auch Soft Skills sind zum Teil sehr gefragt, insbesondere in Unternehmen, die einen Unternehmensjuristen für das gehobene Management oder die Personalabteilung suchen.
Das Gehalt von Unternehmensjuristen: Syndikus versus Justiziar
Der Unterschied zwischen der Tätigkeit eines Syndikusrechtsanwalts und eines Justiziars besteht nicht allein darin, dass der Syndikus eine eigene Kanzlei vorweisen muss und der Justiziar als Angestellter in der Rechtsabteilung eines Unternehmens arbeitet. Auch in finanzieller Hinsicht liegen beide Berufe zum Teil weit auseinander. Das Gehalt eines Justiziars ist unter anderem von seiner Berufserfahrung und der Größe des Unternehmens abhängig. Außerdem spielt es eine gewichtige Rolle in Bezug auf das Gehalt von Juristen, ob ein Justiziar in einem privaten Unternehmen arbeitet oder im öffentlichen Dienst beschäftigt ist.
Ein weiterer Umstand, der die Einkünfte beeinflusst, ist der Standort, an dem das Unternehmen ansässig ist: So werden in den südlichen Bundesländern tendenziell höhere Gehälter gezahlt als in den nördlichen, an der Spitze liegen hier Hessen und Baden-Württemberg. Gehaltsvergleich.com gibt das monatliche Durchschnittsgehalt eines Justiziars mit 4.524 Euro brutto an. Justiziare im unteren Gehaltssektor verdienen hiernach etwa 3.373 Euro und Vielverdiener etwa 7.214 Euro brutto pro Monat (Stand Juni 2019). Je mehr berufliche Erfahrung vorliegt, umso mehr wirkt sich dies auch auf das Gehalt des Unternehmensjuristen aus.
Das Gehalt eines Unternehmensjuristen, der seine Fachkenntnisse als Syndikus zur Verfügung stellt, wird nach denselben Gesichtspunkten bemessen, die für das Gehalt eines Justiziars wichtig sind. Qualifikation und Berufserfahrung des Syndikus spielen eine ebenso große Rolle wie Standort und Größe des Arbeitgebers. Zusätzlich spielt die Branche eine entscheidende Rolle. Laut gehaltsvergleich.com liegt das monatliche Bruttogehalt eines Syndikus bei etwa 5.314 Euro (Stand Juni 2019). Wobei es sowohl Niedrigverdiener mit rund 3.340 Euro brutto pro Monat als auch Spitzenverdiener mit bis zu 9.117 Euro Brutto-Monatsgehalt gibt. Ein wesentlicher Unterschied ist jedoch, dass Syndizi mehrere Auftraggeber haben können, da es ihnen möglich ist zusätzlich zur Tätigkeit als Unternehmensjurist, Umsätze aus ihrer eigenen Kanzlei zu erzielen. Je nach Größe der Kanzlei können die Einnahmen eines Syndikus deshalb nochmals stark schwanken. Da es für einen Syndikus jedoch auch die Möglichkeit gibt, eine Kanzlei nur auf dem Papier zu führen – also eine sogenannte Wohnzimmerkanzlei zu betreiben – und mit dieser im Prinzip keine nennenswerten Umsätze zu generieren, sind hohe Einnahmen durch eine zusätzliche selbstständige Tätigkeit auch nicht immer gegeben.
Dem Legal Tribune Online zufolge ist für Justiziare und Syndizi allerdings noch mehr drin, wenn sie Führungspositionen in Top-Branchen erreichen: So seien in Großkonzernen mit mehr als 10.000 Mitarbeitern sogar Monatsgehälter von mehr als 16.500 Euro brutto möglich. Die höchsten Gehälter in der freien Wirtschaft werden an Unternehmensjuristen in der Automobil- und Chemieindustrie gezahlt.