Promotionsthema und Doktorvater finden
Steht der Entschluss zur Promotion, folgt die Themensuche der Dissertation. Wichtig dabei ist ein guter Grundstock an Literatur und Rechtsprechung – allerdings sollte er nicht so umfangreich sein, dass eine Einarbeitung in das Thema unrealistisch erscheint. Eventuell müssen sich Doktorandinnen zunächst in mehrere Themengebiete einarbeiten, bis sie einen Aspekt finden, der sie schließlich zum Thema der Promotion führt. Ansatzpunkte können neue Grundsatzentscheidungen des BGH oder Aufsätze in Fachzeitschriften liefern.
Von der Wahl des Themas hängt auch die eines geeigneten Doktorvaters oder –mutter ab. Schließlich müssen Thema und Forschungsgebiet der Betreuerin oder des Betreuers zusammenpassen. Dabei ist es nicht unüblich, wenn sich Promovierende an unterschiedlichen Universitäten nach geeigneten Betreuern umsehen.
Gliederung einer Dissertation
Sind das Thema der Dissertation sowie der Doktorvater gefunden, gilt es, eine Gliederung für die Dissertation zu entwerfen und mit dem Betreuer abzusprechen. Eine Dissertation besteht aus drei Teilen:
- Einleitung: Die Einleitung ist das Aushängeschild einer Dissertation. Sie führt in das Thema ein und soll das Interesse des Lesers sowie der Prüferin oder des Prüfers wecken. Die Einleitung sollte die Fragestellung erläutern, den Forschungsstand wiedergeben sowie die Methodik und das Ziel der Dissertation beschreiben. Auch ein Überblick über die Kapitel gehört hierher.
- Hauptteil: Der Hauptteil ist das Herzstück der Dissertation und sollte mindestens etwa 80 Prozent der Arbeit ausmachen. Der Hauptteil besteht in der Regel aus mehreren Kapiteln und Unterkapiteln. Ein roter Faden ist unerlässlich. Im Hauptteil werden theoretische Grundannahmen beschrieben sowie Theorien und Modelle erklärt. Am bedeutsamsten ist die Darstellung der Forschungsergebnisse des Promovierenden, mit denen die Argumentationsketten belegt werden müssen. Nur das verleiht dem Projekt Promotionscharakter.
- Schluss: Der Schlussteil beinhaltet eine Zusammenfassung der Zwischen- und Hauptergebnisse. Diesem Fazit kommt eine große Bedeutung zu, da Leserinnen und Leser sich im Zweifel nur die Zeit nehmen, allein den Schluss zu lesen.
Möglichkeiten einer Jura-Promotion ohne Prädikat
Um die Voraussetzungen für eine Promotion in Jura zu erfüllen, wird generell ein erfolgreich abgeschlossenes erstes Staatsexamen vorausgesetzt. Wie in vielen juristischen Bereichen, spielt auch hier die Traumnote Prädikat eine große Rolle. Ein Prädikatsexamen erreichen Studierende ab der Note „vollbefriedigend“ (neun Punkte) – das schaffen laut talentrocket.de jedoch nur etwa 16 Prozent der Absolventen. Da es auch möglich ist, ohne zweites Examen zu promovieren, entscheidet der Regel die Note der ersten juristischen Prüfung.
Doktorväter und -mütter berücksichtigen bei der Auswahl ihrer Doktoranden daher auch zunehmend die Leistungen im universitären Schwerpunktbereich stärker. So ist es auch ohne ein Prädikatsexamen möglich, in Jura zu promovieren.
Diejenigen, die befürchten, die Neun-Punkte-Grenze im Examen nicht zu erreichen, sollten außerdem frühzeitig Kontakte zu Professoren knüpfen. Wer bereits im Studium am Lehrstuhl seines möglichen Betreuers gearbeitet hat, hat ebenfalls gute Chancen zur Promotion zugelassen zu werden.
Dr. Iur. oder LL.M.?
Eine abgeschlossene Promotion gilt als wertvolle Zusatzqualifikation mit viel Ansehen. Sie belegt die Fähigkeit, auf hohem Niveau über einen längeren Zeitraum wissenschaftlich arbeiten und sich ausführlich mit einer Rechtsfrage beschäftigen zu können. Der Schwerpunkt eines LLM.-Studiums liegt darin, sich in eine ausländische Rechtskultur einzuarbeiten und gleichzeitig Fremdsprachenkenntnisse verhandlungssicher zu vertiefen. Ein LL.M. kann entweder fachbezogen an einer deutschen Hochschule oder als juristische Fremdsprachenqualifikation im Ausland erworben werden.
Wer besonders viel Engagement und Durchhaltevermögen zeigt, kann sowohl ein LL.M.-Studium als auch eine Promotion absolvieren. Wer vor der Wahl steht, für den kann wiederum der Faktor Zeit ein Maßstab sein. Während deutsche LL.M.-Programme in der Regel zwei Jahre dauern, können Sie die meisten ausländischen Studiengänge als Vollzeitprogramm innerhalb eines Jahres beziehungsweise in zwei Semestern absolvieren. Die Dauer einer Promotion kann sich wiederum mitunter hinziehen.
Finanzierungsmöglichkeiten einer Promotion in Jura
Da auch während der Promotion der Lebensunterhalt bestritten werden muss, ist die Finanzierung bei vielen promovierenden Juristen ein wichtiges Thema. Die wenigsten Doktoranden können es sich leisten, ausschließlich zu promovieren. Deswegen gibt es verschiedene Modelle, um Erwerbstätigkeit und Doktortitel zu vereinbaren, zum Beispiel:
- die Promotion am Lehrstuhl
- die Promotion neben dem Beruf
- die Nutzung eines Promotionsstipendiums
- die Nutzung von Studienkrediten
Promotion am Lehrstuhl
Der klassische Weg ist die Promotion am Lehrstuhl. Die Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter hat zudem weitere Vorteile: Einerseits ist der thematische Bezug zur eigenen wissenschaftlichen Arbeit groß und andererseits ist ein einfacher Zugang zur einschlägigen Fachliteratur gegeben. In der Regel arbeiten an einem Lehrstuhl zudem mehrere Doktoranden gleichzeitig, mit denen ein wissenschaftlicher Austausch zum eigenen Thema möglich ist. Außerdem steht der Betreuer als Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.
Promotion neben dem Beruf
Eine ebenfalls beliebte Möglichkeit ist die berufsbegleitende Promotion außerhalb der Universität. Externe Doktoranden können zum Beispiel in Teilzeit als wissenschaftliche Mitarbeiter in einer Kanzlei arbeiten. Wer bereits das zweite Staatsexamen abgeschlossen hat, kann sich außerdem als Rechtsanwalt anstellen lassen. Ein Job außerhalb der Universität bietet dabei meist den Vorteil einer besseren Vergütung. Außerdem besteht so unter Umständen die Möglichkeit, das wissenschaftliche Thema auch in der Praxis kennenzulernen.
Nutzung eines Promotionsstipendiums oder eines Studentenkredits
Neben einer Erwerbstätigkeit gibt es weitere Möglichkeiten, eine juristische Doktorarbeit zu finanzieren. Begehrt sind vor allem Promotionsstipendien. Sie werden beispielsweise von der Studienstiftung des deutschen Volkes oder parteinahen Organisationen vergeben. Bei diesen Promotionshilfen erhält der Doktorand in der Regel eine monatliche Unterstützung.
Daneben gibt es Stipendien, mit denen sich der Druck der Jura-Doktorarbeit finanzieren lässt. Es ist jedoch zu beachten, dass ein Stipendium nur an die allerbesten Kandidaten vergeben wird. Gute Noten alleine reichen dabei nicht aus – soziales Engagement und Praktika werden ebenfalls berücksichtigt. Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit sind Studienkredite, die zum Beispiel von der KfW angeboten werden.
Dauer der Jura-Promotion
Viele Doktoranden planen zwar innerhalb von zwei Jahren zu promovieren, die tatsächliche Dauer hängt jedoch von vielen verschiedenen Faktoren ab. Jobs neben der Promotion sowie familiäre Verpflichtungen beeinflussen den Zeitplan dabei am meisten. Doch auch das gewählte Thema selbst kann für einen schnellen oder späteren Abschluss sorgen. Wer sich bereits im Studium intensiv mit dem Rechtsgebiet seiner Doktorarbeit beschäftigt hat, ist gegenüber denjenigen, die sich ganz neu einarbeiten müssen, im Vorteil. Eine wichtige Rolle spielt außerdem der Umfang der Arbeit: Während manche Jura-Promotionen nur etwas mehr als 100 Seiten lang sind, können bei komplexen Themen deutlich mehr Seiten nötig sein. In der Regel wird eine Promotion in Jura daher zwischen einem und fünf Jahren in Anspruch nehmen.
Neben der Zeit, die für das Schreiben an sich benötigt wird, sollte auch der weitere Ablauf des Promotionsverfahrens berücksichtigt werden. Nachdem ein Doktorand seine Arbeit beendet hat, wird sie von einem Erst- und einem Zweitgutachter gelesen und kritisch geprüft. Da es sich bei beiden um Professoren handelt, die weitere Verpflichtungen wie eigene Veröffentlichungen und Lehrveranstaltungen haben, kann dies einige Zeit dauern. Anschließend erfolgt die Disputation, die mündliche Verteidigung der Dissertation. Manche Promotionsordnungen sehen auch ein Rigorosum vor. Bei dieser wird der Doktorand in mehreren juristischen Fächern geprüft. Anschließend müssen sich Doktoranden um die Veröffentlichung der Doktorarbeit kümmern. Denn erst nach der Publikation dürfen sie den Doktortitel „Dr. jur.“ offiziell führen.