Promotion als Jurist
Als Jurist promovieren: Wissenswertes über die juristische Dissertation

Hütewerfen - Symbolbild: Jura Promotion

Die Promotion in den Rechtswissenschaften lohnt sich insbesondere finanziell © Baim Hanif / Unsplash

Als Jurist oder Juristin zu promovieren, ist nicht unbedingt notwendig. Liegt ein Doktortitel vor, steigen allerdings die Chancen und Gehälter.

Veröffentlicht: 14.08.2022

Von: Maresa Wolbert

Obwohl das Image des Doktortitels in den letzten Jahren durch Plagiatsaffären etwas gelitten hat, ist er bei Absolventinnen und Absolventen sowie bei Arbeitgebern nach wie vor hoch angesehen. Er ist nicht nur der Nachweis über einen selbstständigen Forschungsbeitrag, sondern zeugt auch von Durchhaltevermögen und Disziplin. Angesichts der langen Dauer des Jurastudiums und des anschließenden Referendariats fragen sich jedoch viele Juristen und Juristinnen, ob sich eine Promotion für die eigene Karriere lohnt.

Die wichtigste Voraussetzung für die Zulassung zur juristischen Promotion ist ein Abschluss in Rechtswissenschaft. Im Jahr 2019 haben laut Zahlen des Bundesjustizamts 9.481 Studierende nach durchschnittlich 10,9 Semestern erfolgreich die erste juristische Prüfung abgelegt. Neben allgemeinem Basiswissen werden der Lehrstoff der drei Bereiche Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht sowie Schlüsselqualifikationen und Fremdsprachenkompetenzen vermittelt. 

In einem zweisemestrigen Schwerpunktbereichsstudium können sich Studierende während dieser Zeit in einen Teilbereich der Rechtswissenschaft vertiefen. Nach dem ersten Examen folgt ein zweijähriges Referendariat, sozusagen ein Praktikum für Juristen. Anschließend muss der Referendar oder die Referendarin das zweite Staatsexamen – sieben bis elf Klausuren und eine mündliche Prüfung – bestehen, um sich Volljurist oder Volljuristin nennen zu können. Eine Promotion kann auch ohne zweites Staatsexamen angegangen werden. 

Während ein Doktortitel früher als Voraussetzung für eine erfolgreiche Karriere galt, wird sein Wert für das Berufsleben heutzutage kontroverser diskutiert. Nichtsdestotrotz ist der Titel in vielen Branchen gern gesehen, beispielsweise bei Juristen. Dies liegt auch daran, dass er im Vergleich zu anderen Wissenschaften selten ist: Im Schnitt promovieren nur etwa 1.200 Juristen pro Jahr. Wer sich also für eine Dissertation entscheidet, verfügt im Vergleich zu vielen Kollegen und Kolleginnen über ein Alleinstellungsmerkmal.

Promotionen steigern die Aussichten auf den Wunschberuf. So werden sie beispielsweise auch bei Bewerbungen positiv berücksichtigt, wenn der Kandidat oder die Kandidatin die Prädikatsexamen [FH1] knapp verpasst hat. Eine Promotion ist daher ein beliebter Weg, um die Chancen auf den persönlichen Traumjob als Richterin oder Richter, Anwältin oder Anwalt in einer Großkanzlei zu verbessern. 

Daneben kann ein Doktortitel aber auch mit finanziellen Vorteilen einhergehen. Im Jahr 2022 erhielten promovierte Juristen laut Gehaltsreporter.de mit rund 61.000 Euro das höchste Bruttoeinstiegsgehalt in Deutschland. Juristinnen ohne einen Doktortitel verdienten fast 10.000 Euro weniger.

Der Job als Jurist ist genauso vielfältig wie die Karrierewege. Juristen arbeiten als Richter, Anwältinnen, Notare, Mediatorinnen, Justiziarinnen, Syndizi oder in Forschung und Lehre. Doch nicht für alle Berufsbilder ist eine Promotion gleich sinnvoll. Unternehmensjuristen, die als Syndikus oder Justiziar in der Rechtsabteilung eines Unternehmens tätig sind, benötigen nicht unbedingt eine Promotion. Viele spätere Patentanwälte wiederum promovieren während ihres Ausbildungswegs – allerdings in einem natur- oder ingenieurswissenschaftlichen Fach, da sich die Ausbildung zum Patentanwalt grundlegend von der eines Rechtsanwalts unterscheidet. 

Wer eine Laufbahn an der Universität anstrebt, kommt nach wie vor nicht um eine Promotion herum. Wer hingegen Rechtsanwältin werden möchte, benötigt in der Regel keinen Doktortitel. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass es viele weitere karriereförderliche Zusatzqualifikationen für Juristen gibt. Fachanwaltstitel oder Weiterbildungen als Mediatorin oder Mediator beispielsweise helfen Rechtsanwältinnen im Arbeitsalltag und bei der Mandantenakquise. Großer Beliebtheit erfreut sich auch der LL.M.-Titel. Hinter LL.M. verbergen sich die Begriffe „Legum Magister“ beziehungsweise „Master of Laws“. Mit diesem juristischen Masterstudium können Juristen ihre Berufsaussichten sowie ihre Chancen auf ein höheres Gehalt verbessern.

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Oft gibt es neben dem Studienabschluss weitere Voraussetzungen für eine Promotion in Jura. Sie sind abhängig von der Promotionsordnung und variieren von Universität zu Universität. Immer gilt: Um erfolgreich zu promovieren, muss die Doktorandin oder der Doktorand zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen gekommen sein und diese in einer Dissertation veröffentlichen.

Zudem besteht die Promotionsleistung aus einer mündlichen Prüfung. Wie diese Prüfung aussieht, hängt ebenfalls von der Promotionsordnung der Fakultät ab. Ziel ist es jedenfalls, die Fachkenntnisse und wissenschaftlichen Fähigkeiten der Promovierenden zu prüfen. 

Nach dem erfolgreich absolvierten Promotionsverfahren verleiht die juristische Fakultät den akademischen Grad eines Doktors der Rechtswissenschaft (Doctor iuris - Dr. iur.). Auch ist es an manchen Universitäten möglich, den akademischen Grad eines Doktors beider Rechte (Doctor iuris utriusque - Dr. iur. utr.) zu erwerben. Dabei ist neben dem weltlichen Recht auch das Kirchenrecht Gegenstand des Studiums und der Promotion. 

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Steht der Entschluss zur Promotion, folgt die Themensuche der Dissertation. Wichtig dabei ist ein guter Grundstock an Literatur und Rechtsprechung – allerdings sollte er nicht so umfangreich sein, dass eine Einarbeitung in das Thema unrealistisch erscheint. Eventuell müssen sich Doktorandinnen zunächst in mehrere Themengebiete einarbeiten, bis sie einen Aspekt finden, der sie schließlich zum Thema der Promotion führt. Ansatzpunkte können neue Grundsatzentscheidungen des BGH oder Aufsätze in Fachzeitschriften liefern. 

Von der Wahl des Themas hängt auch die eines geeigneten Doktorvaters oder –mutter ab. Schließlich müssen Thema und Forschungsgebiet der Betreuerin oder des Betreuers zusammenpassen. Dabei ist es nicht unüblich, wenn sich Promovierende an unterschiedlichen Universitäten nach geeigneten Betreuern umsehen. 

Sind das Thema der Dissertation sowie der Doktorvater gefunden, gilt es, eine Gliederung für die Dissertation zu entwerfen und mit dem Betreuer abzusprechen. Eine Dissertation besteht aus drei Teilen:

  • Einleitung: Die Einleitung ist das Aushängeschild einer Dissertation. Sie führt in das Thema ein und soll das Interesse des Lesers sowie der Prüferin oder des Prüfers wecken. Die Einleitung sollte die Fragestellung erläutern, den Forschungsstand wiedergeben sowie die Methodik und das Ziel der Dissertation beschreiben. Auch ein Überblick über die Kapitel gehört hierher.
  • Hauptteil: Der Hauptteil ist das Herzstück der Dissertation und sollte mindestens etwa 80 Prozent der Arbeit ausmachen. Der Hauptteil besteht in der Regel aus mehreren Kapiteln und Unterkapiteln. Ein roter Faden ist unerlässlich. Im Hauptteil werden theoretische Grundannahmen beschrieben sowie Theorien und Modelle erklärt. Am bedeutsamsten ist die Darstellung der Forschungsergebnisse des Promovierenden, mit denen die Argumentationsketten belegt werden müssen. Nur das verleiht dem Projekt Promotionscharakter.
  • Schluss: Der Schlussteil beinhaltet eine Zusammenfassung der Zwischen- und Hauptergebnisse. Diesem Fazit kommt eine große Bedeutung zu, da Leserinnen und Leser sich im Zweifel nur die Zeit nehmen, allein den Schluss zu lesen.


Um die Voraussetzungen für eine Promotion in Jura zu erfüllen, wird generell ein erfolgreich abgeschlossenes erstes Staatsexamen vorausgesetzt. Wie in vielen juristischen Bereichen, spielt auch hier die Traumnote Prädikat eine große Rolle. Ein Prädikatsexamen erreichen Studierende ab der Note „vollbefriedigend“ (neun Punkte) – das schaffen laut talentrocket.de jedoch nur etwa 16 Prozent der Absolventen. Da es auch möglich ist, ohne zweites Examen zu promovieren, entscheidet der Regel die Note der ersten juristischen Prüfung.

Doktorväter und -mütter berücksichtigen bei der Auswahl ihrer Doktoranden daher auch zunehmend die Leistungen im universitären Schwerpunktbereich stärker. So ist es auch ohne ein Prädikatsexamen möglich, in Jura zu promovieren. 

Diejenigen, die befürchten, die Neun-Punkte-Grenze im Examen nicht zu erreichen, sollten außerdem frühzeitig Kontakte zu Professoren knüpfen. Wer bereits im Studium am Lehrstuhl seines möglichen Betreuers gearbeitet hat, hat ebenfalls gute Chancen zur Promotion zugelassen zu werden.

Eine abgeschlossene Promotion gilt als wertvolle Zusatzqualifikation mit viel Ansehen. Sie belegt die Fähigkeit, auf hohem Niveau über einen längeren Zeitraum wissenschaftlich arbeiten und sich ausführlich mit einer Rechtsfrage beschäftigen zu können. Der Schwerpunkt eines LLM.-Studiums liegt darin, sich in eine ausländische Rechtskultur einzuarbeiten und gleichzeitig Fremdsprachenkenntnisse verhandlungssicher zu vertiefen. Ein LL.M. kann entweder fachbezogen an einer deutschen Hochschule oder als juristische Fremdsprachenqualifikation im Ausland erworben werden. 

Wer besonders viel Engagement und Durchhaltevermögen zeigt, kann sowohl ein LL.M.-Studium als auch eine Promotion absolvieren. Wer vor der Wahl steht, für den kann wiederum der Faktor Zeit ein Maßstab sein. Während deutsche LL.M.-Programme in der Regel zwei Jahre dauern, können Sie die meisten ausländischen Studiengänge als Vollzeitprogramm innerhalb eines Jahres beziehungsweise in zwei Semestern absolvieren. Die Dauer einer Promotion kann sich wiederum mitunter hinziehen.

Da auch während der Promotion der Lebensunterhalt bestritten werden muss, ist die Finanzierung bei vielen promovierenden Juristen ein wichtiges Thema. Die wenigsten Doktoranden können es sich leisten, ausschließlich zu promovieren. Deswegen gibt es verschiedene Modelle, um Erwerbstätigkeit und Doktortitel zu vereinbaren, zum Beispiel:

  • die Promotion am Lehrstuhl
  • die Promotion neben dem Beruf
  • die Nutzung eines Promotionsstipendiums
  • die Nutzung von Studienkrediten

Der klassische Weg ist die Promotion am Lehrstuhl. Die Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter hat zudem weitere Vorteile: Einerseits ist der thematische Bezug zur eigenen wissenschaftlichen Arbeit groß und andererseits ist ein einfacher Zugang zur einschlägigen Fachliteratur gegeben. In der Regel arbeiten an einem Lehrstuhl zudem mehrere Doktoranden gleichzeitig, mit denen ein wissenschaftlicher Austausch zum eigenen Thema möglich ist. Außerdem steht der Betreuer als Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.  

Eine ebenfalls beliebte Möglichkeit ist die berufsbegleitende Promotion außerhalb der Universität. Externe Doktoranden können zum Beispiel in Teilzeit als wissenschaftliche Mitarbeiter in einer Kanzlei arbeiten. Wer bereits das zweite Staatsexamen abgeschlossen hat, kann sich außerdem als Rechtsanwalt anstellen lassen. Ein Job außerhalb der Universität bietet dabei meist den Vorteil einer besseren Vergütung. Außerdem besteht so unter Umständen die Möglichkeit, das wissenschaftliche Thema auch in der Praxis kennenzulernen.

Neben einer Erwerbstätigkeit gibt es weitere Möglichkeiten, eine juristische Doktorarbeit zu finanzieren. Begehrt sind vor allem Promotionsstipendien. Sie werden beispielsweise von der Studienstiftung des deutschen Volkes oder parteinahen Organisationen vergeben. Bei diesen Promotionshilfen erhält der Doktorand in der Regel eine monatliche Unterstützung. 

Daneben gibt es Stipendien, mit denen sich der Druck der Jura-Doktorarbeit finanzieren lässt. Es ist jedoch zu beachten, dass ein Stipendium nur an die allerbesten Kandidaten vergeben wird. Gute Noten alleine reichen dabei nicht aus – soziales Engagement und Praktika werden ebenfalls berücksichtigt. Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit sind Studienkredite, die zum Beispiel von der KfW angeboten werden.

Viele Doktoranden planen zwar innerhalb von zwei Jahren zu promovieren, die tatsächliche Dauer hängt jedoch von vielen verschiedenen Faktoren ab. Jobs neben der Promotion sowie familiäre Verpflichtungen beeinflussen den Zeitplan dabei am meisten. Doch auch das gewählte Thema selbst kann für einen schnellen oder späteren Abschluss sorgen. Wer sich bereits im Studium intensiv mit dem Rechtsgebiet seiner Doktorarbeit beschäftigt hat, ist gegenüber denjenigen, die sich ganz neu einarbeiten müssen, im Vorteil. Eine wichtige Rolle spielt außerdem der Umfang der Arbeit: Während manche Jura-Promotionen nur etwas mehr als 100 Seiten lang sind, können bei komplexen Themen deutlich mehr Seiten nötig sein. In der Regel wird eine Promotion in Jura daher zwischen einem und fünf Jahren in Anspruch nehmen. 

Neben der Zeit, die für das Schreiben an sich benötigt wird, sollte auch der weitere Ablauf des Promotionsverfahrens berücksichtigt werden. Nachdem ein Doktorand seine Arbeit beendet hat, wird sie von einem Erst- und einem Zweitgutachter gelesen und kritisch geprüft. Da es sich bei beiden um Professoren handelt, die weitere Verpflichtungen wie eigene Veröffentlichungen und Lehrveranstaltungen haben, kann dies einige Zeit dauern. Anschließend erfolgt die Disputation, die mündliche Verteidigung der Dissertation. Manche Promotionsordnungen sehen auch ein Rigorosum vor. Bei dieser wird der Doktorand in mehreren juristischen Fächern geprüft. Anschließend müssen sich Doktoranden um die Veröffentlichung der Doktorarbeit kümmern. Denn erst nach der Publikation dürfen sie den Doktortitel „Dr. jur.“ offiziell führen.

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