Möglichkeiten einer Jura-Promotion ohne Prädikat
Um die Voraussetzungen für eine Promotion in Jura zu erfüllen, wird vor allem ein erfolgreich abgeschlossenes erstes Staatsexamen vorausgesetzt. Wie in vielen juristischen Bereichen, spielt auch hier die Traumnote Prädikat eine große Rolle. Da es auch möglich ist, ohne zweites Examen zu promovieren, ist in der Regel die Note der ersten juristischen Prüfung entscheidend.
Ein „Vollbefriedigend“ (neun Punkte) erreichen laut talentrocket.de jedoch nur etwa 16 Prozent der Absolventen. Doktorväter und -mütter berücksichtigen bei der Auswahl ihrer Doktoranden daher auch zunehmend die Leistungen im universitären Schwerpunktbereich stärker. So ist es auch ohne Prädikat möglich, in Jura zu promovieren. Diejenigen, die befürchten, die Neun-Punkte-Grenze im Examen nicht zu erreichen, sollten außerdem frühzeitig Kontakte zu Professoren knüpfen. Wer bereits im Studium am Lehrstuhl seines möglichen Betreuers gearbeitet hat, hat ebenfalls gute Chancen zur Promotion zugelassen zu werden.
Neben den universitären Promotionsordnungen sollten außerdem die Zulassungskriterien des jeweiligen Professors beachtet werden. Manche Betreuer fordern beispielsweise, dass Kandidaten bereits eine Seminararbeit bei ihnen verfasst haben.
Finanzierungsmöglichkeiten einer Promotion in Jura
Da auch während der Promotion der Lebensunterhalt bestritten werden muss, ist die Finanzierung bei vielen promovierenden Juristen ein wichtiges Thema. Die wenigsten Doktoranden können es sich leisten, ausschließlich zu promovieren. Deswegen gibt es verschiedene Modelle, um Erwerbstätigkeit und Doktortitel zu vereinbaren, z. B.:
- die Promotion am Lehrstuhl
- die Promotion neben dem Beruf
- die Nutzung eines Promotionsstipendiums
- die Nutzung von Studienkrediten
Promotion am Lehrstuhl
Der klassische Weg ist die Promotion am Lehrstuhl. Die Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter hat zudem weitere Vorteile: Einerseits ist der thematische Bezug zur eigenen wissenschaftlichen Arbeit groß und andererseits ist ein einfacher Zugang zur einschlägigen Fachliteratur gegeben. In der Regel sind an einem Lehrstuhl zudem mehrere Doktoranden gleichzeitig beschäftigt, mit denen ein wissenschaftlicher Austausch zum eigenen Thema möglich ist. Außerdem steht der Betreuer als Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.
Promotion neben dem Beruf
Eine ebenfalls beliebte Möglichkeit ist die berufsbegleitende Promotion außerhalb der Universität. Externe Doktoranden können zum Beispiel in Teilzeit als wissenschaftliche Mitarbeiter in einer Kanzlei arbeiten. Wer bereits das zweite Staatsexamen abgeschlossen hat, kann sich außerdem als Rechtsanwalt anstellen lassen. Ein Job außerhalb der Universität bietet dabei meist den Vorteil einer besseren Vergütung. Außerdem besteht so unter Umständen die Möglichkeit, das wissenschaftliche Thema auch in der Praxis kennenzulernen.
Nutzung eines Promotionsstipendiums oder eines Studentenkredits
Neben einer Erwerbstätigkeit gibt es weitere Möglichkeiten, eine juristische Doktorarbeit zu finanzieren. Begehrt sind vor allem Promotionsstipendien. Sie werden beispielsweise von der Studienstiftung des deutschen Volkes oder parteinahen Organisationen vergeben. Bei diesen Promotionshilfen erhält der Doktorand in der Regel eine monatliche Unterstützung. Daneben gibt es Stipendien, mit denen sich der Druck der Jura-Doktorarbeit finanzieren lässt. Es ist jedoch zu beachten, dass ein Stipendium nur an die allerbesten Kandidaten vergeben wird. Gute Noten alleine reichen dabei nicht aus – soziales Engagement und Praktika werden ebenfalls berücksichtigt. Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit sind Studienkredite, die zum Beispiel von der KfW angeboten werden.
Dauer der Jura-Promotion
Viele Doktoranden planen zwar innerhalb von zwei Jahren zu promovieren, die tatsächliche Dauer hängt jedoch von vielen verschiedenen Faktoren ab. Jobs neben der Promotion sowie familiäre Verpflichtungen beeinflussen den Zeitplan dabei am meisten. Doch auch das gewählte Thema selbst kann für einen schnellen oder späteren Abschluss sorgen. Wer sich bereits im Studium intensiv mit dem Rechtsgebiet seiner Doktorarbeit beschäftigt hat, ist gegenüber denjenigen, die sich ganz neu einarbeiten müssen, im Vorteil. Eine wichtige Rolle spielt außerdem der Umfang der Arbeit: Während manche Jura-Promotionen nur etwas mehr als 100 Seiten lang sind, können bei komplexen Themen deutlich mehr Seiten nötig sein. In der Regel wird eine Promotion in Jura daher zwischen einem und fünf Jahren in Anspruch nehmen.
Neben der Zeit, die für das Schreiben an sich benötigt wird, sollte auch der weitere Ablauf des Promotionsverfahrens berücksichtigt werden. Nachdem ein Doktorand seine Arbeit beendet hat, wird sie von einem Erst- und einem Zweitgutachter gelesen und kritisch geprüft. Da es sich bei beiden um Professoren handelt, die weitere Verpflichtungen wie eigene Veröffentlichungen und Lehrveranstaltungen haben, kann dies einige Zeit dauern. Anschließend erfolgt die Disputation, die mündliche Verteidigung der Dissertation. Manche Promotionsordnungen sehen auch ein Rigorosum vor. Bei dieser wird der Doktorand in mehreren juristischen Fächern geprüft. Anschließend müssen sich Doktoranden um die Veröffentlichung der Doktorarbeit kümmern. Denn erst nach der Publikation dürfen sie den Doktortitel „Dr. jur.“ offiziell führen.
Der richtige Zeitpunkt für eine juristische Promotion
Die Frage, wie lange eine Jura-Promotion dauert, ist auch mit der Frage nach dem richtigen Zeitpunkt verknüpft. Wer nach dem ersten Examen promoviert, hat häufig noch keine familiären Verpflichtungen. Direkt nach dem Studium fällt es vielen Doktoranden außerdem nicht schwer, ihren einfachen studentischen Lebensstandard beizubehalten. So halten sie ihre Ausgaben gering und müssen neben der Dissertation nicht so viel arbeiten. Neben diesem Mehr an freier Zeit ist bei einer Promotion nach dem ersten Examen aber auch der zeitliche Druck höher, da auf dem Weg zum Volljuristen noch das Referendariat ansteht. Dieses wollen viele Promotionsstudenten nicht zu spät beginnen, da sie befürchten für das zweite Examen zu viel von dem Gelernten für die erste Prüfung wieder zu vergessen.
Wer hingegen erst nach dem zweiten Examen promoviert, verspürt diesen Druck nicht. Außerdem blicken Volljuristen bereits auf sieben oder mehr Jahre an juristischer Ausbildung zurück, was bei der Promotion hilfreich sein kann. Das Bedürfnis, endlich Geld zu verdienen und im Berufsleben anzukommen, ist dann bei vielen allerdings sehr groß und kann zur Folge haben, dass die Motivation für einen schnellen Abschluss gering ist. Es ist daher nicht pauschal zu sagen, welcher Zeitpunkt der beste für eine Jura-Promotion ist. Die Vor- und Nachteile einer frühzeitigen Promotion sind daher individuell abzuwägen.