Verwaltungsprofessur
Bedingungen für den Ruf auf eine Verwaltungsprofessur

Schubladen als Symbolbild fuer Verwaltungsprofessur

Was ist eine Verwaltungsprofessur? © Matt Briney / unsplash.com

Wie wird man Verwaltungsprofessor, welche Aufgaben sind zu übernehmen und welches Gehalt ist zu erwarten? Das Interview über die Besonderheiten der Verwaltungsprofessur gibt einen Überblick.

Veröffentlicht: 20.03.2019

Von: Florian Heil

Die Verwaltungsprofessur ist dafür gedacht, die Lehre vorübergehend zu sichern, falls die Besetzung mit einem ordentlichen Professor nicht möglich ist. Der Begriff der Verwaltungsprofessur ist allerdings ein wenig irreführend, denn die Person, die diese Tätigkeit ausübt, verwaltet die Professur lediglich. Sie muss kein Professor sein, die Einstellungskriterien einer Professorenstelle aber grundsätzlich erfüllen.

Die Einstellung ist jedoch nur dann möglich, wenn eine freie und besetzbare Professorenstelle vorhanden ist. Die Stelle ist für jeden Fachbereich denkbar und in der Regel befristet, bei uns an der Jade Hochschule für maximal vier Semester. Es sind aber an anderen Hochschulen auch längere Befristungen möglich. Danach kann sich der Verwaltungsprofessor auch auf die ordentliche Professur bewerben.

Die eingestellte Person übernimmt für die Dauer der Einstellung weitestgehend dieselben Tätigkeiten, die auch ein ordentlicher Professor ausüben würde. Sie vertritt das Fach in Forschung und in Lehre, nimmt Prüfungen ab und arbeitet in der akademischen Selbstverwaltung mit. Da es sich rechtlich um keine Professur im eigenen Sinne handelt, darf sie allerdings nicht den Titel des Professors führen, sondern übernimmt immer nur die Funktion des Verwalters einer Professur.

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Grundvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie praktische Erfahrungen in der pädagogischen Didaktik. Die weiterhin erforderlichen sogenannten besonderen wissenschaftlichen Leistungen müssen in einer berufspraktischen Tätigkeit erbracht worden sein. Diese sollten in Niedersachsen mindestens in fünf Jahren nachzuweisen sein, davon mindestens drei Jahre außerhalb der Hochschule. Sämtliche Kriterien für eine Professur in Niedersachsen werden in § 25 des Hochschulgesetzes geregelt. Die Kriterien für eine Einstellung hängen auch davon ab, ob eine Verwaltungsprofessur an einer Fachhochschule oder einer Universität angestrebt wird. Im ersten Fall sind Berufspraktiker gefragt, im zweiten Fall eher wissenschaftliche Theoretiker. Wobei Verwaltungsprofessuren an Fachhochschulen gängiger sind.

Darüber hinaus ist in der Regel eine überdurchschnittliche Promotion Voraussetzung, obwohl die Hochschulgesetze von Bundesland zu Bundesland leicht divergieren. Nach der Bewerbung auf eine öffentlich ausgeschriebene Stelle wird die Eignung als Verwaltungsprofessor dann durch den Fachbereich festgestellt und dem Präsidium vorgeschlagen. Dieses nimmt dann die Beauftragung der Verwaltung der Professur vor. Das Auswahlverfahren für eine Verwaltungsprofessur ist allerdings um Längen kürzer und nicht so komplex wie bei einem sonst erforderlichen Berufungsverfahren für eine ordentliche Professur, da entsprechende Vakanzen ja schnellstmöglich besetzt werden sollen.

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Das Gehalt für eine Verwaltungsprofessur ist genau festgelegt und unterscheidet sich nicht von einer ordentlichen Professur. Die Vergütung richtet sich alters- und erfahrungsunabhängig nach Bundesbesoldungsordnung W2 und beträgt im Jahr 2019 5726,03 Euro brutto im Monat, gegebenenfalls zuzüglich Familienzuschläge. Der einzige Unterschied ist die Sozialversicherungspflicht des Verwaltungsprofessors, denn der ordentliche Professor zumindest an niedersächsischen Hochschulen wird in der Regel im Beamtenverhältnis eingestellt.

Die Unterschiede sind gering. Auch der Gastprofessor wird befristet eingestellt und muss kein Professor sein, sondern kann auch als Privatdozent oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer anderen Hochschule gearbeitet haben. Ein vorheriges Auswahlverfahren ist hierbei jedoch nicht erforderlich. Dennoch ist er den anderen Professoren weitgehend gleichgestellt. Für die Zeit der Gastprofessur darf er den Titel des Professors führen. Der Gastprofessor darf in den Gremien allerdings nicht abstimmen, der Verwaltungsprofessor schon. In der Praxis wird ein Gastprofessor in der Regel für die Lehre auf einem sehr speziellen Gebiet eingekauft, auf dem er sich über Jahre bewährt hat.

Zur Beantwortung der Fragen wurde Christian Gnewuch, Leiter des zentralen Berufungsmanagements an der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth interviewt. Der ausgebildete Verwaltungsfachwirt hat bereits mehrere Verwalter einer Professur eingestellt.

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