Wie führt man mehrere Doktortitel?
Wer in Deutschland einen Doktortitel führt, schreibt diesen meist vor seinen Namen. In der Unterschrift wird oft nur der „Dr.“ abgekürzt genannt. Auf Visitenkarten findet sich meist zusätzlich die zugehörige lateinische Fachbezeichnung, also Dr. jur. für den Rechtswissenschaftler, Dr. med. dent. für die Zahnärztin, Dr. med. für den Mediziner oder Dr. theol. für die Theologin.
Wer mehrere verschiedene Doktortitel erworben hat – ihre Anzahl ist nicht begrenzt – kann Titelketten wie Frau Prof. Dr. Dr. Dr. Meyer nutzen. Gebräuchlicher ist ab mindestens drei Doktortiteln jedoch eine Abkürzung durch Frau Prof. Dr. mult. Meyer. Diese Formulierung impliziert, dass die Wissenschaftlerin über mehrere akademische Grade verschiedener Fachrichtungen verfügt.
Kann man den Doktortitel zurückgeben?
Wer nach Jahren selbst Fehler im wissenschaftlichen Arbeiten oder handwerkliche Unsauberkeiten entdeckt, kann den Doktortitel nicht einfach zurückgeben. Auch wenn Dritte entsprechende Verfehlungen aufdecken, können Promovierte den akademischen Grad nicht zurückgeben, um Schwierigkeiten oder einer offiziellen Aberkennung zuvorzukommen. Da der akademische Grad von einer Universität in einem hoheitlichen Akt verliehen wird, kann er auch nur durch sie in einem Hoheitsakt auch wieder aberkannt werden. Meist entscheidet darüber die Promotionskommission der entsprechenden Fakultät.
Es ist in einem solchen Fall jedoch möglich, freiwillig darauf zu verzichten, den akademischen Grad im Namen zu führen. Prominente Personen, denen Verfehlungen nachgewiesen wurden, machen das manchmal so, während die Universität sich mit der Aberkennung befasst, um weiteren Schaden abzuwenden.
Welche Gründe gibt es für den Entzug des Doktorgrades?
Ein Doktorgrad kann wieder entzogen werden, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung nicht vorlagen – zum Beispiel, dass die Dissertation auf gefälschten Forschungsergebnissen beruht oder dass wissenschaftliche Erkenntnisse anderer ohne ausreichende Kennzeichnung übernommen wurden. Somit wäre die Promotionsgrundlage der eigenständigen wissenschaftlichen Leistung nicht erfüllt. In allen Bundesländern ist in diesem Fall ein Entzug des Doktorgrades möglich.
Doch es gibt noch einen weiteren Grund, aus dem der Doktortitel im Nachhinein wieder entzogen werden kann: wenn eine promovierte Person wissenschaftliche Verfehlungen begeht, indem sie etwa Forschungsergebnisse fälscht. Dann erweist sie sich unwürdig, den Doktortitel zu führen, was ebenfalls zur Aberkennung des akademischen Grades führen kann.
Doktortitel kaufen: Ist das legal?
Ein Doktortitel ist für Viele begehrenswert, verbessert er doch die beruflichen Chancen in vielen Fachbereichen enorm – nicht nur für eine anvisierte wissenschaftliche Karriere, sondern auch in der Wirtschaft oder dem Öffentlichen Dienst. Doch das hat seinen Preis: Eine Promotion ist zeitintensiv und arbeitsaufwändig.
Und so gibt es Anbieter, die im Internet falsche Doktortitel zum Kauf anbieten – etwa Promotionsurkunden oder Visitenkarten. Was vielleicht als Scherz gemeint sein soll, ist keiner: Das unrechtmäßige Führen eines Doktortitels ist strafbar und wird laut Paragraf 132a StGB mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.