Exzellenzuniversitäten
Neun Universitäten und ein Verbund behalten Exzellenzstatus
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Zehn der aktuell elf in der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder geförderten Einrichtungen werden ab 1. Januar 2027 weiter gefördert. Die Universität Konstanz verliert ihren Exzellenzstatus.
Aktualisiert: 12.03.2026
Förderung ab 1. Januar 2027
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Wie der Wissenschaftsrat und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gemeinsam mitteilten, werden zehn Einrichtungen ab dem 1. Januar 2027 im Rahmen der Exzellenzstrategie für weitere sieben Jahre gefördert:
- die RWTH Aachen
- die Universität Bonn
- die Berlin University Alliance (Verbund von FH, HU und TU Berlin)
- die TU Dresden
- die Universität Hamburg
- die Universität Heidelberg
- das KIT Karlsruhe
- die LMU München
- die TU München die Universität Tübingen
Die Universität Konstanz hatte die für eine Weiterförderung geforderte Mindestanzahl an Exzellenzcluster nicht mehr erreicht.
Entscheidung fiel einstimmig
Die Entscheidung fiel laut Mitteilung vom 11. März 2026 auf Grundlage der Bewertung des mit internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern besetzten Committee of Experts und wurde einstimmig durch die Exzellenzkommission der Exzellenzstrategie bestätigt. Diese setzt sich zusammen aus dem Committee of Experts und den Wissenschaftsministerinnen und -ministern des Bundes und der Länder.
Die Entscheidungen wurden im Anschluss an die Sitzung per Livestream durch den Vorsitzenden des Wissenschaftsrats, Wolfgang Wick, die Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Katja Becker, die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär, sowie Falko Mohrs, den stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder (GWK) und Niedersächsischen Minister für Wissenschaft und Kultur, bekannt gegeben. Die Aufzeichnung der Pressekonferenz finden Sie am Ende des Artikels.
Sie würdigten dabei das Engagement der Universitäten, die ihre im Rahmen der Förderung gesetzten Ziele eindrucksvoll erreicht und ihre Einrichtungen erfolgreich strategisch weiterentwickelt hätten. Unterstrichen wurden außerdem die Qualität der wissenschaftlichen Begutachtung sowie der Bewertung durch das Committee of Experts als Grundlage für die gemeinsame wissenschaftsgeleitete Entscheidung von Wissenschaft und Politik in der Exzellenzkommission sowie die herausragende Bedeutung der Exzellenstrategie für den Wissenschaftsstandort Deutschland.
Committee of Experts würdigt Erfolge der Förderung
Das Committee of Experts würdigte die Erfolge, die durch die Förderung erzielt wurden und die die Exzellenzstandorte in ihren Selbstberichten detailliert dokumentiert hatten. Diese seien auch bei den Besuchen vor Ort sichtbar geworden, die seitens der Exzellenzstandorte zugleich als Impuls für Qualitätssicherung und Weiterentwicklung genutzt wurden.
Die gesamtuniversitäre Exzellenzförderung sei von den geförderten Einrichtungen als Hebel für institutionellen Wandel und zur strategischen Priorisierung genutzt worden. Energie und Ressourcen seien sehr wirksam eingesetzt, die gesetzten Ziele erreicht und teilweise sogar übertroffen worden. Insgesamt wurden
- eine größere internationale Sichtbarkeit,
- eine erfolgreiche Bestenauslese aus dem globalen Talentpool,
- ein Anstieg renommierter internationaler Grants und
- starke nationale und internationale Partnerschaften erreicht,
so das Fazit des international besetzten Committee of Experts.
Von der wissenschaftlichen Leistungssteigerung und der erhöhten Reputation würden nicht nur die Exzellenzstandorte profitieren, sondern das gesamte deutsche Wissenschaftssystem, das von den Erfahrungen lernen könne. An den Exzellenzstandorten lasse sich exemplarisch beobachten, wie institutionelle Weiterentwicklung gelingen kann und welche Bedingungen dafür nötig sind. Als vorbildlich gewürdigt wurde etwa die zunehmend interdisziplinäre Organisation von Forschung oder die Einbindung von jungen Forschenden, die früh Verantwortung übernehmen, neue Ideen einbringen und damit die Erneuerungsfähigkeit der Institutionen stärken. Begleitet werde dies von partizipativen und anpassungsfähigen Governancestrukturen, so dass die Strategien breit verankert umgesetzt würden.
Weiterer Effekt der Förderung sei die hohe Priorität von Fragen der Chancengleichheit und Diversität. Auch der Transfer werde konsequent vorangetrieben. Deutlich geworden sei auch, dass die Exzellenzuniversitäten zur Lösung gesamtgesellschaftlicher Herausforderungen beitragen. Das belegen die Bestrebungen, Wissen und Kompetenz etwa zu Fragen der Forschungssicherheit und verantwortungsbewusster Innovationen im gesamtgesellschaftlichen Interesse zu steigern.
Was ist die Exzellenzstrategie?
Mit der Exzellenzstrategie sollen herausragende Forschungsprojekte an den Hochschulen gestärkt und ihre Sichtbarkeit im internationalen Vergleich erhöht werden. Sie ging aus der Fördermaßnahme Exzellenzinitiave hervor, die positiv evaluiert wurde. Weitergehende Informationen finden Sie im Ratgeber „Was ist die Exzellenzstrategie?"
Lesetipp: Weitere Artikel zum Thema Exzellenzstrategie, etwa zu den Exzellenzclustern 2026, zur Exzellenzinitiative oder zur Exzellenzstrategie, erste Förderrunde finden Sie auf unserer Themenseite.
Exzellenzkommittee empfiehlt „engere Verbindung von Monitoring und Strategiebildung“
Zu den Empfehlungen, die das Gremium gegenüber den Exzellenzstandorten ausgesprochen hat, zählen: Eine engere Verbindung von Monitoring und Strategiebildung, um den Erfolg der Maßnahmen wie auch eine datenbasierte Weiterentwicklung zu garantieren. Außerdem sollten die Einrichtungen sich in Fragen der Diversität und Chancengerechtigkeit noch gezielter an den Bedürfnissen der verschiedenen Personengruppen orientieren, die forschungsorientierte ebenso wie die praxisnahe Lehre weiter festigen und insbesondere in technologienahen Bereichen konsequenter ethische Kompetenzvermittlung betreiben.
Das Committee of Experts ist überzeugt, dass die forschungsstarken Standorte auch die künftige Förderung nutzen werden, um ihre strategischen Ziele konsequent weiter zu verfolgen und die Empfehlungen der internationalen Gutachtenden konstruktiv umzusetzen. Die Förderlinie der Exzellenzuniversitäten schaffe in Verbindung mit regelmäßigen Evaluationen einen verlässlichen und zugleich qualitätsgesicherten Rahmen. Dieser langfristige Ansatz gibt den Exzellenzstandorten die Planungssicherheit, um nachhaltige Strukturen zu entwickeln und auf institutioneller Ebene international wettbewerbsfähig und erneuerungsfähig zu bleiben.
Um das Begutachtungsverfahren transparent zu gestalten und Impulse für ein lernendes Wissenschaftssystem zu geben, werden die Stellungnahmen des Committee of Experts zu den einzelnen Exzellenzuniversitäten am 16. März auf der Webseite des Wissenschaftsrats veröffentlicht.
(mas)
Ablauf der zweiten Ausschreibungsrunde
Wie auch in der ersten Ausschreibungsrunde ist eine Einzeluniversität antragsberechtigt, wenn sie mindestens zwei Exzellenzcluster aufweisen kann. Die gemeinsame Antragstellung als Verbund von zwei oder drei Universitäten setzt die Förderung von mindestens drei Exzellenzclustern an diesen Universitäten voraus. Dabei muss jede der am Verbund beteiligten Universitäten entweder über mindestens einen Exzellenzcluster verfügen oder an einem gemeinsamen Exzellenzcluster als Antragstellerin beteiligt sein.
Für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten der Exzellenzstrategie lagen dem Wissenschaftsrat zum Stichtag 12. November 2025 elf Anträge vor. Dabei gingen sieben Anträge von Einzeluniversitäten und vier von Verbünden aus zwei beziehungsweise drei Universitäten ein.
In einem nächsten Schritt fanden von April bis Juni 2026 Ortsbesuche durch internationale Gutachtendengruppen statt. Am 2. Oktober 2026 entschied die Exzellenzkommission über die neu auszuwählenden Exzellenzuniversitäten beziehungsweise Exzellenzverbünde. Förderbeginn für alle Exzellenzstandorte ist der 1. Januar 2027.
Aufzeichnung der Pressekonferenz
Pressekonferenz zu Entscheidungen zur Exzellenzstrategie vom 11. März 2026