Arbeitszeugnis
Welche Bedeutung hat das Arbeitszeugnis für wissenschaftliche Mitarbeiter?

Brief Symbolbild wissenschaftlicher Mitarbeiter Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis dient dem wissenschaftlichen Mitarbeiter und zukünftigen Arbeitgebern als Nachweis © Aaron Burden / unsplash.com

Wissenschaftliche Mitarbeiter haben wie andere Angestellte auch einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Wer dieses Dokument an Hochschulen ausstellt und welche Relevanz es für eine Bewerbung auf eine Professur hat, lesen Sie hier.

Veröffentlicht: 07.03.2021

Von: Florian Heil

Wie alle Arbeitnehmer haben auch wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieser ergibt sich aus § 109 Abs. 1 Gewerbeordnung in Verbindung mit § 630 Satz 4 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). 

Zudem ist der Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer der Tätigkeit auch im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder festgehalten. Aus § 35 Abs. 1 TVöD/TV-L ergibt sich, dass es sich im Fall eines Endzeugnisses auch auf Führung und Leistung erstrecken muss (qualifiziertes Zeugnis) und wissenschaftliche Mitarbeiter aus triftigen Gründen auch während des Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis verlangen können. Triftige Gründe können beispielsweise das bevorstehende Ende eines Arbeitsverhältnisses sein, ein Vorgesetztenwechsel oder eine Tätigkeitsveränderung.

Die Ansprüche auf ein Arbeitszeugnis werden von wissenschaftlichen Mitarbeitern jedoch in der Regel nicht in der Form geltend gemacht, wie das in der freien Wirtschaft der Fall ist. Denn häufig besteht der Bedarf nicht, siehe dazu auch den Abschnitt “Ist das Arbeitszeugnis relevant für Bewerbungen auf eine Professur?”

Das Zeugnis wird in der Regel vom wissenschaftlichen Vorgesetzten ausgestellt. Bei kleineren Institutionen kann auch die Personalabteilung an diesem Prozess beteiligt werden. Der Deutsche Hochschulverband (DHV) empfiehlt, für Arbeitszeugnisse beide Stellen miteinzubeziehen. Denn eigentlich sei es der Arbeitgeber, der das Zeugnis schuldet, und nicht der vorgesetzte Professor. Der Fachvorgesetzte sei allerdings der einzige, der eine sachgerechte Bewertung vornehmen könne. 

In einem qualifizierten Arbeitszeugnis sollen die Kompetenzen, Fähigkeiten und das Verhalten des wissenschaftlichen Mitarbeiters genau beschrieben werden. Die Bewertung muss so objektiv wie möglich erfolgen. Das Zeugnis muss alle wesentlichen Tatsachen enthalten, die für eine Gesamtbeurteilung bedeutsam sind – gegebenenfalls also auch negative. Diese müssen jedoch wohlwollend formuliert werden, sodass die Chancen der wissenschaftlichen Mitarbeiter auf dem Arbeitsmarkt nicht in unangemessener Weise erschwert werden. Da es in manchen Fällen zu unterschiedlichen Einschätzungen der erbrachten Leistung kommen kann, empfiehlt sich ein vorhergehendes Gespräch zwischen dem wissenschaftlichen Mitarbeiter und seinem Vorgesetzten, um den Zeugnisinhalt zu besprechen.

Ein Muster eines Arbeitszeugnisses für wissenschaftliche Mitarbeiter hat beispielsweise die Universität Bayreuth auf ihrer Website zur Verfügung gestellt.

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In der Regel spielen Arbeitszeugnisse für wissenschaftliche Mitarbeiter in Berufungsverfahren für Professuren eine untergeordnete bis gar keine Rolle. In Hamburg beispielsweise gehört das Arbeitszeugnis nicht zu den notwendigen Unterlagen für die Bewerbung, da andere Dinge wie die Promotionsurkunde, Publikationen oder Drittmittelakquise hier im Mittelpunkt stehen. Laut dem DHV kann es jedoch für manche Hochschulen beim Erstruf unter Umständen noch relevant sein, um die bisherigen wissenschaftlichen Tätigkeiten zu bewerten.

Bei einem Wechsel an eine andere Hochschule oder an ein außeruniversitäres Forschungsinstitut kann ein Arbeitszeugnis für bestimmte Stellen unterhalb von Professuren zudem durchaus relevant sein. Hierzu gehören Tätigkeiten, die zwar wissenschaftlich geprägt sind, aber nicht zwangsweise als Doktoranden- oder Postdocstellen ausgestaltet sind, beispielsweise die Betreuung von Großgeräten in ingenieurwissenschaftlichen Fächern.

Eine noch höhere Bedeutung kann das Arbeitszeugnis bei einem Wechsel aus dem nichtwissenschaftlichen Bereich erlangen, beispielsweise bei der Zuordnung der Erfahrungsstufen im öffentlichen Dienst. Denn im Arbeitszeugnis sind relevante Berufserfahrungen vermerkt, die gegebenenfalls maßgeblich sind für die Einstufung und für höhere Grundgehälter sorgen. Wer aus der Privatwirtschaft kommt und in die Wissenschaft wechseln will, kann durch ein solches Zeugnis zudem nachweisen, dass er bereits wissenschaftlich gearbeitet hat. Auch im umgekehrten Fall, bei einem Wechsel aus der Wissenschaft in die Privatwirtschaft, kann ein Arbeitszeugnis durchaus wichtig sein.

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