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Einstellungsaltersgrenzen für Professor:innen
Bis zu welchem Alter können Professor:innen verbeamtet werden? - Eine Übersicht von Bund und Ländern

Ein lächelnde, ältere Professorin an einem Schreibtisch mit Laptop in der Universität

Bei der Übernahme einer Professur im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit operieren die Dienstherren mit sog. beamtenrechtlichen Einstellungsaltersgrenzen © FG Trade / iStock.com

Bei der erstmaligen Berufung in ein verbeamtetes Professorenamt sind grundsätzlich Einstellungsaltersgrenzen zu berücksichtigen. Diese sind je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Einstellungsaltersgrenze aber auch aufgeweicht werden.

Aktualisiert: 04.06.2024

Von:
Florian Heil
Wissenschaftssystem Professur Arbeitsrecht Akademische Laufbahn Verbeamtung

Artikelinhalt

Altersgrenze gilt nur für verbeamtete Professor:innen Einstellungsaltersgrenzen: Übersicht der Bundesländer Altersgrenzen für Junioprofessor:innen

Altersgrenze gilt nur für verbeamtete Professor:innen

Für die erste Übertragung eines Professorenamtes im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit gelten bestimmte Altersgrenzen, die in der Regel nicht überschritten werden dürfen. Diese Grenzen variieren von Bundesland zu Bundesland. Ebenso die Voraussetzungen, nach denen ein Abweichen von der Einstellungsaltersgrenze möglich ist. Die hierzu getroffenen Regelungen finden sich entweder in den jeweiligen Hochschulgesetzen, den Landeshaushaltsordnungen oder aber im Beamtengesetz.

In den meisten Bundesländern dürfen die Bewerber:innen entweder das 50. oder das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie erstmalig als verbeamtete:r Professor:in berufen werden wollen. Ausnahmen sind jedoch die Regel – so werden in vielen Fällen beispielsweise Betreuungszeiten für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige sowie die Ableistung von Dienstpflichten hinzugerechnet.

In Ausnahmefällen gelten zudem Altersgrenzen, wenn der oder die Bewerber:in zuvor bereits als Dozent:in oder Professor:in beim Bund oder in einem anderen Bundesland verbeamtet tätig war. Meist werden diese Grenzen jedoch aufgehoben, sofern zwischen dem abgebenden Dienstherrn und dem aufnehmenden Dienstherrn eine Versorgungslastenteilung vereinbart wird. Das bedeutet, dass sich der ehemalige Dienstherr an der späteren Versorgung eines Beamten oder einer Beamtin beteiligt.

Wird eine Professur im Angestelltenverhältnis übertragen, spielen die beamtenrechtlichen Einstellungsaltersgrenzen keine Rolle.

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Einstellungsaltersgrenzen: Übersicht der Bundesländer

Die folgende Tabelle verschafft einen Überblick über die Praktiken der Bundesländer bei den Einstellungsaltersgrenzen für Professoren. Noch detailliertere Informationen hält der Deutsche Hochschulverband bereit.

Einstellungsaltersgrenzen Professur nach Bundesland

Bundesland Rechtsgrundlage Einstellungsaltersgrenze Ausnahmen

Baden-Württemberg

§48 Landeshaushaltsordnung

Vollendung des 47. Lebensjahres. Bei vorheriger Tätigkeit als Dozent:in oder Professor:in bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres.

Erhöhung der Altersgrenze möglich bei Pflege oder Betreuungszeiten (zwei Jahre), um die Zeit des abgeleisteten Grundwehr- oder Zivildienstes, bei Mangel an geeigneten jüngeren Bewerbern oder nach einer Abfindungszahlung

Bayern

Art. 10 Abs. 3 Bayerisches Hochschulpersonalgesetz

Vollendung des 52. Lebensjahres

In dringenden Fällen möglich

Berlin

§ 48 Landeshaushaltsordnung/ Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung

Bis 20 Jahre vor Eintritt in das Pensionsalter

Möglich bei dringendem dienstlichen Interesse nach Einwilligung der Senatsverwaltung

Brandenburg

§ 43 Abs. 3 Hochschulgesetz Brandenburg, § 3 Abs. 2 Landesbeamtengesetz Brandenburg

Vollendung des 50. Lebensjahres

Erhöhung der Altersgrenze zulässig: wenn aus einem früheren Beamten- oder Richterverhältnis Anspruch auf Dienst- oder Versorgungsbezüge besteht; wenn im Fall einer Beurlaubung ohne Besoldung die Zeit der Beurlaubung als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt wird

Bremen

§ 48 Landeshaushaltsordnung

Vollendung des 55. Lebensjahres

Möglich bei dringendem dienstlichen Interesse oder wenn sich ein erheblicher Vorteil für das Land ergibt

Hamburg

Vorgabe der obersten Dienstbehörde, die nach einer Absprache zwischen Personalamt und Hochschulamt getroffen wurde

Vollendung des 50. Lebensjahres

Möglich nach Zustimmung des Personalamts als oberste Dienstbehörde

Hessen

§ 60 Abs. 3 Hessisches Hochschulgesetz i.V.m. § 11 Hessische Laufbahnverordnung

Vollendung des 51. Lebensjahres

Bei Vorliegen eines besonderen dienstlichen Interesses bis zum Höchstalter von 60 Jahren

Mecklenburg-Vorpommern

§ 117 Abs. 2 i.V.m. §18a Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern

Vollendung des 50. Lebensjahres

Erhöhung der Altersgrenze möglich: bei Pflege oder Betreuung eines Kindes um max. drei Jahre; bei Pflege oder Betreuung eines Angehörigen um max. sechs Jahre; um die Zeit des abgeleisteten Grundwehr- oder Zivildienstes

Niedersachsen

§ 27 Abs. 2 Niedersächsisches Hochschulgesetz

Vollendung des 50. Lebensjahres

Erhöhung der Altersgrenze möglich: bei Pflege oder Betreuung eines Kindes um max. drei Jahre; bei bereits bestehender Verbeamtung im Land

Nordrhein-Westfalen

§ 39a Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen

Vollendung des 50. Lebensjahres

Erhöhung der Altersgrenze möglich: um die Zeit des abgeleisteten Grundwehr- oder Zivildienstes; bei der Betreuung eines Kindes oder pflegebedürftigen Angehörigen um max. drei Jahre bzw. sechs Jahre bei mehreren; bei erheblichem dienstlichen Interesse; bei Verzögerung des beruflichen Werdegangs aus von dem Bewerber nicht zu vertretenden Gründen

Rheinland-Pfalz

Landesverordnung über die Höchstaltersgrenze für die Berufung von bestimmten Hochschulbediensteten in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

Vollendung des 50. Lebensjahres

Erhöhung der Altersgrenze möglich: bei erheblichem dienstlichen Interesse; wenn die Höchstaltersgrenze eine unbillige Härte darstellt; bei bereits bestehender Verbeamtung um die zurückgelegten ruhegehaltfähigen Dienstzeiten

Saarland

§ 49 Abs. 4 Saarländisches Hochschulgesetz § 48 Landeshaushaltsordnung

Vollendung des 55. Lebensjahres

Möglich nach Einwilligung des Ministeriums der Finanzen

Sachsen

§ 7 Abs. 1 Sächsisches Beamtengesetz i.V.m. §1 Altersgrenzenverordnung

Vollendung des 52. Lebensjahres

Möglich nach Zustimmung der obersten Dienstbehörde sowie des Staatsministeriums der Finanzen

Sachsen-Anhalt

§ 8a Landesbeamtengesetz

Vollendung des 52. Lebensjahres

Keine Ausnahme formuliert

Schleswig-Holstein

§ 48 Landeshaushaltsordnung

Vollendung des 52. Lebensjahres

Bei bereits bestehender Verbeamtung in einem anderen Land bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres nach Zustimmung des Finanzministeriums möglich

Thüringen

§ 97 Abs. 7 Thüringer Hochschulgesetz

Vollendung des 52. Lebensjahres

Möglich nach Zustimmung der Landesregierung

Quelle: Deutscher Hochschulverband; Universität Hamburg

Keine Altersgrenze für Juniorprofessor:innen

Für Juniorprofessor:innen gibt es deutschlandweit keine festgeschriebenen Altersgrenzen. Die Dauer der Promotion sowie die Beschäftigungsphase als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder als wissenschaftliche Hilfskraft vor Beginn der Juniorprofessur soll allerdings nicht mehr als sechs Jahre betragen, im Fachbereich Medizin neun Jahre. 

Drei Jahre nach Antritt der Juniorprofessur werden die erbrachten Leistungen in Forschung und Lehre begutachtet, in den darauf folgenden ein bis drei Jahren erfolgt eine Bewertung der wissenschaftlichen Leistungen im Berufungsverfahren. Bei positiver Resonanz steht einer Professur auf Lebenszeit nichts mehr im Weg.

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Aktuelle Veranstaltungen

  • Online Seminar
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    Alternative Career Paths in Academia and Beyond

    Datum October 20, 2026
    Zeit 4.30 p.m.
    Ort online
    Redner Dr. Michaela Hergersberg (Karrierecoach München)

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    This online seminar will be held in English.

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  • academics Event

    Podiumsdiskussion & Austausch: Karrierewege in und aus der Wissenschaft (Berlin Science Week)

    Datum Fr, 6.11.2026
    Zeit 14-16 Uhr
    Ort Haus der Kulturen der Welt (HKW), John-Foster-Dulles-Allee 10 10557 Berlin
    Redner Dr. Hanna Proner (DIE ZEIT)
    Redner Dr. Nicole Saverschek
    Redner Dr. Nina Fechler
    Redner Dagny Lüdemann
    Redner Dr. Nele Diekmann

    In diesem zweistündigen Bühnenslot geben vier Expertinnen und Rolemodels persönliche Einblicke in ihre beruflichen Wege und berichten von Chancen, Entscheidungen und Erfahrungen an unterschiedlichen Schnittstellen zur Wissenschaft. Ob der Weg tiefer in die Forschung führt, um einem Forschungsprojekt zum durchschlagenden Erfolg zu verhelfen oder in die Gründung eines Start-Ups oder vielleicht ins Wissenschaftsmanagement oder auch in die Wissenschaftskommunikation – diese Ideen, Motivationen und vielleicht auch ganz neue Perspektiven diskutieren wir auf der Bühne, aber danach auch mit allen Teilnehmer:innen an Thementischen im persönlichen Gespräch – mit viel Zeit zum Fragen stellen und Erfahrungen teilen.

    Die Veranstaltung richtet sich an junge Wissenschaftler:innen und alle, die sich mit ihrer beruflichen Zukunft auseinandersetzen. Sie bietet Orientierung, Inspiration und ganz konkrete Einblicke in mögliche Karriereschritte in und aus der Wissenschaft.

    Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung (3-Tages-Pass für die Berlin Science Week) ist erforderlich – Link hinter dem Button „Mehr erfahren“!

    Role Models und Speakerinnen:

    • Dr. Nicole Saverscheck, promovierte Biologin, Leitung des Begabtenförderungswerk der Stiftung der Deutschen Wirtschaft
    • Dr. Nina Fechler, promovierte Chemikerin, Global Director Strategic Marketing & Business Development bei Evonik
    • Dagny Lüdemann, Biologin, Chefreporterin im Ressort Wissen für DIE ZEIT
    • Dr. Nele Diekmann, promovierte Geisteswissenschaftlerin, selbständig

    Moderation: Dr. Hanna Proner, Geschäftsführerin von academics und Director Science / ZEIT Talent bei DIE ZEIT

    Termin: Freitag, 6. November 2026, 14 bis 16 Uhr
    Veranstaltungsort: Haus der Kulturen der Welt (HKW), John-Foster-Dulles-Allee 10 10557 Berlin

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    Mehr Informationen
  • Online Seminar

    Perspektive HAW-Professorin – Online-Seminar für Frauen und weiblich gelesene Personen

    Datum Mi, 18.11.2026
    Zeit 09:15 bis 11:15
    Redner Prof. Dr. Lydia Göse (TH Wildau)
    Redner Marianne Löhndorf (TH Lübeck)

    Wie gelingt der Weg zur HAW-Professur? Und welche Fragen stellen sich dabei ganz besonders für Frauen?

    Gemeinsam mit dem Fellowship-Programm „Zia – Visible Women in Science“ wollen wir diese und weitere Fragen in einem kostenfreien, interaktiven Online-Seminar rund um den Karriereweg HAW-Professur beantworten.

    Neben Einblicken in Voraussetzungen, Berufungsverfahren und den Berufsalltag geht es vor allem um Themen, die Frauen auf ihrem Karriereweg bewegen: Wie lässt sich eine Professur mit Familie und Privatleben vereinbaren? Welche Hürden können auf dem Weg entstehen? Und was hilft dabei, den nächsten Karriereschritt selbstbewusst zu gehen?

    Infos und Tipps aus erster Hand kommen dabei von Prof. Dr. Lydia Göse (TH Wildau), mit der wir über ihren persönlichen Weg zur Professur sprechen, und Marianne Löhndorf (TH Lübeck), die Einblicke in Berufungsverfahren und Karrierewege gibt.

    Besonders wichtig: Dieses Webinar lebt vom Austausch. In einem eigenen Networking-Block haben die Teilnehmerinnen Raum, miteinander ins Gespräch zu kommen, Fragen zu stellen, Erfahrungen zu teilen und neue Kontakte zu knüpfen. Die Teilnehmerinnenzahl ist deshalb auf 250 limitiert.

    Das Online-Seminar findet in Kooperation mit der Kampagne „Karriere mit Wirkung“ und dem Fellowship-Programm „Zia – Visible Women in Science and Humanities“ der ZEIT statt.

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