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FH-Promotion
Promovieren an einer Fachhochschule: Möglichkeiten und Hindernisse

Seit der Umsetzung der Bologna-Erklärung ist das Promotionsrecht auch für Fachhochschulen vorgesehen. Doch bislang haben erst sechs Bundesländer gesetzliche Rahmenbedingen geschaffen, die es den Ministerien erlaubt, Fachhochschulen das Promotionsrecht zu verleihen.

Was sind die Vor- und Nachteile beim Promovieren an einer Fachhochschule? © Jonathan Singer / unsplash.com
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Definition: Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Hochschulen, die sich durch eine starke Praxis- und Anwendungsorientierung auszeichnen, wurden in Deutschland lange Zeit traditionell als Fachhochschule (FH) bezeichnet. Durch das zunehmende Fächerspektrum und in Anlehnung an den englischen Begriff „University of Applied Sciences“ hat sich jedoch die Bezeichnung „Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ (HAW) durchgesetzt. Nur in Schleswig-Holstein und in Einzelfällen in Nordrhein-Westfalen bezeichnen sich die Institutionen noch als Fachhochschule. Das Fächerspektrum der HAWs konzentriert sich überwiegend auf technisch-ingenieurwissenschaftliche, wirtschaftswissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Bereiche.

In Deutschland gibt es Stand März 2021 nach Angaben des Hochschullehrerbundes (hlb) 213 HAWs, darunter rund 80 meist kleinere private Einrichtungen und knapp 20 in kirchlicher Trägerschaft. Zudem existieren noch etwa 35 Fachhochschulen für die öffentliche Verwaltung des Bundes und der Länder, die für die Laufbahn des gehobenen Dienstes ausbilden und nur Beamte des Öffentlichen Dienstes aufnehmen.


Promotionsrecht an Fachhochschulen

Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 grundlegend anerkannt, dass Fachhochschulen ebenso wie Universitäten Orte der Wissenschaft sind. Denn weder findet an Universitäten ausschließlich Grundlagenforschung statt, noch wird an Fachhochschulen ausschließlich anwendungsbezogen geforscht. Vielmehr nimmt der Bereich der Forschung an den FHs im Vergleich zur Lehre einen immer größeren Stellenwert ein. 

Dennoch haben die meisten Fachhochschulen auch im Jahr 2021 noch kein Promotionsrecht, da dieses von den Bundesländern in den Hochschulgesetzen erst verankert werden muss. Erst sechs Länder haben bislang entsprechende Regelungen in ihre Gesetze eingefügt, nach denen die Ministerien den Fachhochschulen das Promotionsrecht verleihen können. Den Anfang machte Baden-Württemberg im Jahr 2014, allerdings haben die Ministerien diese Regelung bis Anfang 2021 noch nicht umgesetzt. 

Hessen war 2016 das erste Bundesland, in dem die Gesetzesänderungen tatsächlich Anwendung fanden. In sieben Promotionskollegs von hessischen HAWs kann inzwischen der Doktortitel erworben werden. In vielen anderen Bundesländern gibt es zumindest ähnliche Bestrebungen. In Nordrhein-Westfalen könnte die Umsetzung der 2019 eingeführten gesetzlichen Regelung zum eigenen Promotionsrecht für Fachhochschulen sogar noch 2021 erfolgen.

Mit Fachhochschulabschluss promovieren?

Seit der Umsetzung des Bologna-Prozesses berechtigt der Masterabschluss an einer HAW zur Promotion; die Art der Hochschule spielt dabei keine Rolle mehr. Mit den an FHs erworbenen Bachelor- oder Diplomabschlüssen müssen Promovenden allerdings zusätzliche Voraussetzungen erfüllen. Oft sind dies eine sehr gute Abschlussnote und das erfolgreiche Durchlaufen eines sogenannten Eignungsfeststellungsverfahren.

Da jede Promotionsordnung ihre eigenen Eingangsvoraussetzungen aufstellt, kann es jedoch sein, dass Master-Absolventen von Fachhochschulen die fachlichen Vorgaben nicht erfüllen können. So haben beispielsweise Wirtschaftsjuristen mitunter Probleme, an juristischen Fakultäten zu promovieren. Denn die Universitäten setzen für die Promotionszulassung unter anderem Kenntnisse in Strafrecht voraus. Dieser Teilbereich wird in der Ausbildung zum Wirtschaftsjuristen an FHs jedoch in der Regel nicht gelehrt. Sie verfügen zwar über andere Kompetenzen, die aber in der auf klassisch ausgebildete Juristen zugeschnittenen Promotionsordnung nicht relevant sind.

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Aktuelle Suchbegriffe: Doktorand/in, Hochschule
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An Fachhochschulen promovieren: Kooperative Promotion

Immerhin: Auch wer an einer nicht promotionsberechtigten Fachhochschule studiert, kann heute promovieren – oft in Form einer kooperativen Promotion. Bei diesem Modell schließen sich Fachhochschulen mit Universitäten zusammen, um ihren Absolventen den Weg zum Doktortitel zu ermöglichen. So arbeitet die Hochschule Augsburg beispielsweise gleich mit elf Universitäten im In- und Ausland zusammen. 

Die wissenschaftliche Arbeit erfolgt in der Regel an der FH. Dabei schaffen die Universitäten die Möglichkeit, dass Professoren der FH als Betreuer, Gutachter und Prüfer im Promotionsverfahren gleichberechtigt mitwirken. Die Betreuung des Doktoranden sowie die Erst- und Zweitbegutachtung werden individuell koordiniert.

Doch auch unabhängig von solchen institutionellen Kooperationsabkommen können Master-Absolventen an Fachhochschulen ihren Doktor machen. In der Praxis hängt diese Möglichkeit laut hlb jedoch in erster Linie davon ab, ob Lehrende an den FHs gut vernetzt sind. Haben sie gute Kontakte zu Professoren von promotionsberechtigten Hochschulen im In- oder Ausland haben, können sie darüber Absolventen eine Promotion ermöglichen.

Nach der bisher letzten Umfrage der Hochschulrektorenkonferenz haben im Zeitraum von 2015 bis 2017 bundesweit 1.575 Absolventen von Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen promoviert. 385 von ihnen haben ihren Doktortitel im Rahmen eines kooperativen Promotionsverfahrens erlangt.

Vergleich: Promotion an Fachhochschulen und an Universitäten

Der inhaltliche Anspruch der Promotionen ist in der Theorie gleich – schließlich werden die Titel in der Regel auch nur von den Universitäten verliehen. Die Qualitätsstandards entsprechen denen universitärer Promotionen. Auch für Dissertationen von FH-Absolventen gilt, dass sie der Wissenschaft einen Erkenntnisfortschritt verschaffen sollen. In der Praxis werden an die Promotion von Doktoranden der Fachhochschulen laut hlb sogar oft höhere Ansprüche gestellt, da sie in vielen Fällen noch kritischer beäugt würden.

Autoren
Florian Heil
Erschienen in
academics - April 2021

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